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Pressemitteilungen - communiqués

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mardi 7 mai 2013

War Uranhexafluorid unter den Gefahrstoffen auf der brennenden „Atlantic Cartier“?

Ich übernehme eine Mitteilung  des Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen  sowie von Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke Gruppe (SAND), Hamburg  und demBundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) 

Reederei und Schiff sind für atomare Frachten bekannt

(Hamburg, Gronau, Münster, 07.05.2013). Nach dem verheerenden Schiffsbrand auf der „Atlantic Cartier“ im Hamburger Hafen am 1. Mai erwarten die Münsterländer Anti-Atomkraft-Initiativen, die Hamburger Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke Gruppe (SAND) und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) Auskunft von der Reederei und den Behörden, ob auch diesmal radioaktive Fracht an Bord war. In den Medien war von „mit Gefahrstoffen beladenen Containern“ die Rede.

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mardi 19 mars 2013

Hambacher Forst wieder besetzt

Gute Nachricht des Tages aus der Anti-Kohle-Bewegung

Buir/Hambacher Forst, 19.03. Im Herbst des vergangenen Jahres wurde der Wald nach über sechsmonatiger Besetzung in der bisher längsten Räumung im eutschsprachigen Raum innerhalb von vier Tagen geräumt. Am gestrigen Nachmittag gegen 10 Uhr verkündeten unabhängige Aktivist_innen: Der Hambacher Forst wurde wiederbesetzt!

Update: RWE will wohl den Widerstand im Keim ersticken... DIe Besetzung wurde am 21.3. mit Polizeigewalt wieder geräumt... Aktuelles auf dem Blog der Besetzung

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mercredi 13 mars 2013

Eichhörnchen gegen Berliner Polizei: Klage erfolgreich


Am 14. März hätte die Klage von Umweltaktivistin Cécile Lecomte gegen die Berliner Polizei verhandelt werden sollen. Der Termin wurde jedoch in letzter Minute von Gericht abgesagt, weil die Beklagte, das Berliner Polizeipräsidium, eine Erklärung angekündigt hat, womit es die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen gegen die als Eichhörnchen bekannte Kletteraktivistin anerkennt. Das Klageverfahren wäre somit beendet.

Update: 24.4.2013: Schreiben der Polizei, die die Maßnahme für rechtswidrig erkennt.

Das Verfahren steht im Zusammenhang mit Demonstrationen im Rahmen des Protestes gegen eine Tagung des Atomforums am 17. Mai 2011 im Kongresszentrum in der Nähe vom Alexander Platz.

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mercredi 20 février 2013

Brückentechnologie: Erfolg für CASTOR-GegnerInnen vor Gericht

Vor dem Amtsgericht Potsdam wurde am Dienstag gegen drei Umweltaktivist*innen der Gruppe „Brückentechnologie“ verhandelt. Hintergrund der Verhandlung war eine spektakuläre Kletteraktion an einer über 70 Meter hohen ICE-Brücke gegen den Castortransport nach Gorleben 2010. Der Castorzug kam damals für mehre Stunden in Altmorschen bei Kassel zum Stehen.

Bereits am Montag sorgten die Atomkraftgegner*innen in der Potsdamer Innenstadt für großes Aufsehen, als sie das Brandenburger Tor erklommen und mit einem Transparent und Flugblättern auf die Gefahren der Atomkraft und die anstehenden Prozesse aufmerksam machten. In der Nacht zu Dienstag löste eine weitere Kletteraktion einen großen Feuerwehreinsatz mit Drehleiter aus, weil eine Meinungsäußerung Mittels Transparenten in Bäumen vor dem Gerichtsgebäude seitens des Gerichtes unerwünscht war. Am Dienstag folgte ein lebendiger politisch-juristischer Schlagabtausch vor Gericht. Die drei Betroffenen und ihre drei Laienverteidiger*innen erreichten nach zwei Stunden Verhandlung eine Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten. Sie müssen keine Bußgelder zahlen. Gegen zwei weiteren Aktivist*innen der Gruppe  (u.a. Eichhörnchen) steht eine Hauptverhandlung noch an; für ihre Verfahren ist nämlich eine andere Richterin zuständig.

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vendredi 15 février 2013

Eichhörnchen gegen die JVA Preungesheim: Etappensieg vorm OLG

Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda durch die Gruppe Fuldatalsperre wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011, verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht. Grund dafür war eine Ordnungstrafe, die die Aktivistin sich aus Gewissensgründen weigerte zu zahlen.

In ihrem Tagebuch "mein K(n)astortransport in der JVA Preungesheim“ hat Cécile, die den Spitznamen Eichhörnchen trägt, ihre Erfahrungen in der Justizvollzugsanstalt Preungesheim geschildert. Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte sie nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer beim Landgericht Frankfurt ein.

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jeudi 20 décembre 2012

CASTOR-Prozesse in Potsdam: Widersprüchliche Rechtsprechung

TranspiNachdem gestern schon  Eichhörnchen Cécile zu Bußgeldern verurteilt wurde, standen heute wieder zwei Aktivisten in Potsdam vor Gericht. In drei von vier Fällen ging es um Protest gegen Atomkraft. In einem Fall um Protest gegen einen Naziaufmarsch. Alle Verfahren wurden von Richterin von Bülow eingestellt.

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mercredi 19 décembre 2012

Recht(s)sprechung mit Ankreuzformular in Potsdam

- Kämpferisches Auftreten vor Gericht lohnt sich

- Bußgelder gegen Kletteraktivistin  von 700€ auf 200€ reduziert

- 10 Stunden Verhandlung  für Ordnungswidrigkeiten... die Fließbanjustiz ist schön ins Stocken geraten... 

- Widerstand ist notwendig, es muss weiter gehen

Eine Mitteilung über die heutige Gerichtsverhandlung mit Richterin Ahle in Potsdam...  Die gestellten Anträge und einige Beschlüsse der Richterin sind diesem Artikel angehängt

Weil sie in den Jahren 2008 und 2009 drei Kletteraktionen gegen Atomtransporte  und einen Naziaufmarsch durchführte, wurde eine Aktivistin heute vom  Amtsgericht Potsdam zu drei Bußgeldern in Höhe von 25, 75 und 100 Euro verurteilt. Morgen stehen weitere Prozesse gegen Atomkraftgegner vor dem Amtsgericht Potsdam an.

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mardi 11 décembre 2012

Schmerzensgeld für Kletteraktivistin nach rechtswidriger Freiheitsentziehung

Am 15. Juli 2009 wurde die Kletteraktivistin Cécile Lecomte in Gießen verhaftet und bis zum nächsten Tag festgehalten - zur „Verhinderung politisch motivierter Aktionen“, wie es in einem Polizeibericht zur Begründung hieß. Ihr Vergehen war ein Kreidespruch gegen die Gentechnik an der Fassade das Landgerichtes Gießen in vier Meter Höhe.

Die Polizeimaßnahme wurde sowohl durch das frankfurter Oberlandesgericht als auch das gießener Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Belangt, wurden die beteiligten Polizeibeamten jedoch nicht. Das Verfahren gegen sie wegen Freiheitsberaubung wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt – was für Empörung sorgte.

Cécile Lecomte gab sich mit der Entscheidung ohne Folgen für die Polizei nicht zufrieden und verklagte das Land Hessen zivilrechtlich auf 1500 Euro Schmerzensgeld – und gewann.

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lundi 10 décembre 2012

(Castor)Prozess nach 7-stündiger Verhandlung auf den 19.12.12 vertagt

Der am 10.12.2012 begonnene Prozess gegen die Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Amtsgericht Potsdam wird am 19.12.2012 fortgesetzt, nachdem es am ersten Verhandlungstag trotz siebenstündiger Verhandlung nicht zu einem Urteil kam.

Richterin Ahle hatte sich einen straffen Zeitplan gesetzt: An nur einem Verhandlungstag wollte sie drei verschiedene Aktionen verhandeln, jeweils Zeugen anhören, Videos schauen, der Betroffenen Möglichkeit zur Stellungnahme geben und am Ende noch ein Urteil sprechen. Bis in den frühen Nachmittag hinein schien sie daran auch noch zu glauben und setze die Betroffene immer wieder unter Druck, keine Pausen zu machen, sich kürzer zu fassen, doch besser keine Anträge zu stellen. Sie behauptete sogar, es sei im Sinne der Betroffenen, wenn alles schnell ginge. Dem widersprach die Aktivistin vehement und forderte immer wieder eine Sachaufklärung anstelle einer schnellen Erledigung, doch daran war nicht zu denken.

Nb: Ein Teil der gestellten Anträge sind als PDF im Anhang

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dimanche 9 décembre 2012

Eichhörnchen klagt vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Weil die Polizei die Aktionen von Kletteraktivistin Cécile Lecomte so sehr fürchtet, wird sie häufig in präventivem Gewahrsam genommen. Ein „Störfaktor“, das zu unterbinden sei, nannte der Lünerburger Polizeipräsident die als „Eichhörnchen“ bekannte französische Umweltaktivistin in einem Fernsehinterview im Frühjahr 2010.

Diese wiederholten Festnahmen sieht Cécile dagegen als unzulässige Ersatzbestrafung an. Gegen einen 4 -tägigen präventiven Sicherungsgewahrsam anlässlich des Castrotransportes nach Gorleben im Jahr 2008 hat sie nun mit Hilfe ihrer Anwältin Ulrike Donat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Sie bezieht sich dabei auf die jüngste Rechtsprechung des europäischen Gerichtes, dass eine Freiheitsentziehung nur im Rahmen eines Strafverfahrens für zulässig hält, nicht aber zu rein präventiven Zwecken zur Verhinderung einer einfachen Ordnungswidrigkeit, wie bei dem präventiven Gewahrsam der Aktivistin 2008.

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jeudi 23 août 2012

Zaunprozess: Berufungsverfahren gegen Atomkraftgegnerin überraschend beendet

Widerstand lohnt sich! Meine Mitteilung vom heutigen Tag zur Beendigung des Verfahrens...

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, stand seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht. Vorausgegangen war eine erstinstanzliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Dannenberg mit insgesamt 16 Verhandlungstagen.Gegen das Urteil à 20 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch des Amtsgerichts Dannenberg hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.
Am dritten Verhandlungstag in der Berufung nun die Überraschung: Eine Einstellung des Verfahren auf Staatskosten wegen Geringfügigkeit; mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

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vendredi 17 août 2012

Unangenehme Fragen um Grundrechte vor Gericht unerwünscht

Eichhörnchen gegen JVA Preungesheim : Protokoll eines – abgebrochenen - Gerichtstermins

Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011 verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht worden. Hintergrund war eine nicht gezahlte Ordnungsstrafe.

Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte die Aktivistin nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer ein. Die Klage wurde am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht erörtert. Der zuständige Richter am Lndgericht Lehmann-Fritscheverweigerte aber die Durchführung einer Beweisaufnahme über den eigentlichen Gegenstand der Klage; nämlich die Haftbedingungen und Einhaltung von Grundrechten. Dem Anwalt der Klägerin wurde das Stellen von Fragen untersagt. Was den Anwalt der Klägerin dazu veranlasste, Richter Lehmann-Fritschewegen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Verhandlung wurde daraufhin abgebrochen.

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mardi 7 août 2012

Zaunprozess: Streit um das Grundrecht auf Wahlverteidigung

Berufungsprozess gegen Atomkraftgegnerin in Lüneburg erneut vertagt

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, steht seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht.
Für den heutigen Verhandlungstag hatte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Philipp eine Polizeizeugin geladen. Zu ihrer Vernehmung kam es aber nicht. Die Verhandlung musste nach einer knappen halben Stunde auf den 23. August vertagt werden. Grund für diese erneute Unterbrechung ist die weiterhin unklare Verteidigungssituation der Angeklagten.

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mercredi 25 juillet 2012

Gorleben-Zaunprozess: Wenn die Öffentlichkeit von Beginn an als „Störer“ betrachtet wird

Am 25. Juli 2012 startete vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Gegen das erstinstanzliche Urteil in Höhe von 20 Tagessätzen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

Die heutige Verhandlung wurde nach einer knappen halben Stunde auf den 7. August vertagt. Zwischen den Verhandlungstagen will das Gericht über zwei heute gestellten Anträgen der Angeklagten.

Mit ihren Anträgen wehrt sich Cécile gegen die Einschränkung der Gerichtsöffentlichkeit sowie ihrer Verteidigungsmöglichkeiten.

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jeudi 5 juillet 2012

1. juristisches Nachspiel zum Kletterprotest gegen ein Atommüllschiff in MS

Aktion Grob ungehörige Handlung anstelle von Straftat

Am 28. Mai 2012 demonstrierten AtomkraftgegnerInnen gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll durchs Land. Anlass des Protests war der Transport von Atommüll aus Obrigheim über 1500 Kilometer Wasserstraßen nach Lubmin. In Höhe der Wolbeckerstrasse in Münster, seilten sich zwei AktivistInnen über dem Kanal ab. Das Atommüllschiff konnte seine Reise erst ca. sieben Stunden später – nach der Räumung der KletterInnen durch ein Sondereinsatzkommando aus Bielefeld - fortsetzen. Viele Badegäste am Kanal beobachteten die Aktion und zeigten sich über diesen geheimen Atommülltransport mitten durch die Stadt empört.

Die Polizei rechtfertigte ihre gefährliche Räumungsaktion damit, dass gegen die beiden AktivistInnen ein Strafverfahren einzuleiten sei - wegen gefährlichem Eingriff in den Schiffsverkehr.

Auf die strafrechtlichen Vorwürfe der Polizei reagierten die AktivistInnen gelassen. Zu recht, wie sich jetzt herausstellt: Aus der Straftat ist ein Monat nach der Aktion eine Ordnungswidrigkeit geworden. Mit der Darstellung als Straftat wurde auch in der Öffentlichkeit durch die Polizei die Aktion als schwer kriminell hingestellt und nicht als legitime Protestaktion. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 165 Euro haben die AktivistInnen Einspruch eingelegt.

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jeudi 21 juin 2012

S21 Baggerprozess: Urteil ohne Überraschung im Namen der Bahn

Am heutigen Tag wurde im so genannten Baggerprozess  gegen zwei Robin Wood AktivistInnen vorm dem Stuttgarter Landgericht das Urteil verkündet: 30 Tagessätze à 10 bez. 16 Euro. Den zwei KletteraktivistInnen wurde, nach ihrer Beteiligung an einer Baggerbesetzung gegen den Abriss vom Stuttgarter Hauptbahnhof  am 30. August 2010, Hausfriedensbruch vorgeworfen worden. Die Frima Wolff und Müller hatte Strafantrag gegen die AktivistInnen gestellt.

Die Verteidigung hatte im Laufe der sechs Verhandlungstage immer wieder auf ein Verfahrenshindernis hingewiesen und ein Urteil durch Freispruch nach § 260 III StPO beantragt. Sie vertrat die Auffassung, nicht die Firma Wolff und Müller habe das Hausrecht gehabt, sondern die Deutsche Bahn. Also habe die falsche Firma den Strafantrag gestellt.

Nachdem die Pflichtverteidiger beider Angeklagten in ihren Plädoyers ausführlich auf diese Frage eingingen , war die Verhandlung vertagt worden. (Plädoyer vom Verteidiger Tronje Döhmer, von der Angeklagten Cécile Lecomte)

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mardi 5 juin 2012

Lubmin Castor: Antiatom Aktivist sitzt Strafe in der JVA ab

Update vom 5.6. um 12:30 : Karsten wird heute Nachmittag schon nach Uelzen verlegt.(Adresse siehe unten)

Es kommt am Freitag den 15. juni raus.

Kaum ist das Atommüllschiff „Edo“, begleitet von zahlreichen kreativen Protesten, am Atommüll-Zwischenlager Lubmin angekommen, zeigt der Atomstaat wieder seine Zähne. Nicht die Verursacher des Atommülls, nicht die Verantwortlichen für diese gefährliche, menschenverachtende Atompolitik werden kriminalisiert, sondern die zahlreichen AtomkraftgegnerInnen, die sich dem reibungslosen Atomgeschäft in den Weg stellen.

Den zwei Robin Wood KletterInnen, die letzte Woche in Münster acht Stunden lang gegen das Atommüllschiff “Edo” kletternd protestierten, wird schon mit einer Strafe gedroh (1).

Den Robin Wood AktivistInnen, die sich im Dezember 2011 aus Protest gegen einen Atommülltransport von Frankreich nach Lubmin an der Schiene in einem Betonblock  festketteten und dadurch viel Aufmerksamkeit auf den Transport richteten, wird derzeit in Greifswald der Prozess gemacht.(2)

Und weil er sich gegen diesen Castortransport bei Lubmin in der Dezemberkälte auch wehrte, wurde heute früh der Lüneburger Antiatom- und Robin Wood Aktivist Karsten Hilsen von der Polizei festgenommen. Als Zeichen dafür, dass er weder die Strafe noch die Kriminalisierung von legitimem Protest akzeptiert, hat er sich dafür entschieden, eine Strafe in Höhe von 10 Tagessätzen nicht zu bezahlen sondern in der JVA abzusitzen.

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mercredi 9 mai 2012

Eichhörnchen gegen Polizeipräsident – Klage abgewiesen

Eine "Überaschungsgerichtsverhandlung" heute... Wenn das Gericht mir Prozesskostenhilfe ablehnt und es nicht ein mal für nötig hält, mich über die Verhandlung meiner Klage zu informieren und dies über den Anruf eines Journalisten geschieht...

"absolut nervig und das ist absolut krank was sie macht" "Und das ist ein Störfaktor. Das müssen wir irgendwann unterbinden ..." bezeichnete in einem Interview für den NDR der Lüneburger Polizeipräsident und Castoreinsatzleiter Friedrich Niehörster das Engagement der Kletteraktivistin Cécile Lecomte, auch »Eichhörnchen« genannt, die sich seit Jahren kletternd gegen Atom-Transporte - zuletzt am vergangenen Montag in Münster mit der 8-stündigen Blockade eines Uranmülltransportes nach Frankreich - engagiert.

Die Äußerung des Polizeipräsidenten - der die Aktivistin persönlich überhaupt nicht kennt und nie getroffen hat - sorgte für Empörung bei zahlreichen Menschen. Cécile Lecomte klagte daraufhin auf Unterlassung und Rückruf der verletzenden und unrichtigen Äußerung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Ihre Klage wurde heute vom Gericht zurückgewiesen. Herr Niehörster habe sich zwar ungeschickt ausgedrückt, die Aktivistin müsse aber als bekannte Person des Zeitgeschehens mehr an Kritik hinnehmen als andere Menschen, so das Gericht.

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samedi 14 avril 2012

S21 - Zweite Runde im Stuttgarter Baggerprozess

Die Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem anstehenden Berufungsprozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Aktion Prozessbeginn ist am kommenden Mittwoch, den 18. April, um 9 Uhr am Landgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Saal 17. Weitere Prozesstermine: Donnerstag (19.4.) und Freitag (20.4.)

Der Prozess gegen zwei ROBIN-WOOD-Aktivist(inn)en, die am 30. August 2010 einen Abrissbagger am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs besetzt hatten, geht in die zweite Runde. Für das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht sind gleich drei Prozesstage angesetzt. Start ist am kommenden Mittwoch, den 18. April. Zuvor findet am Montag, den 16. April in der Kellerschenke in Stuttgart (DGB-Haus, Theodor-Heuss-Str. 2a) eine Veranstaltung mit ROBIN-WOOD-Aktivistin Cécile Lecomte statt: „Wir sind in Bewegung - Gerichtsverhandlung als politische Aktion“.

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mercredi 29 février 2012

Nach luftigem Protest gegen Uranmülltransport: Kein Schadenersatz für die Bahn

Eichhoenrchen bei der Raeumung 2008


* Kletteraktivistin Cécile Lecomte setzt sich gegen Schadenersatzforderung der Bahn in Höhe von 3 189,83 Euro wegen 6-stündiger Kletteraktion 2008 bei Burgsteinfurt (NRW) gegen den Export von Uranmüll nach Russland erfolgreich zur Wehr. Die Bahn zieht ihre Forderung vor dem Gronauer Amtsgericht zurück.


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