HH: Kletteraktion gegen Urantransport – Gewahrsam rechtswidrig

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am vergangen Mittwoch (25.11.15) der Klage zweier ROBIN WOOD KletteraktivistInnen gegen ihre Ingewahrsamnahme nach einer über 7 stündigen Kletteraktion gegen einen Urantransport im Hamburger Hafen im November 2014 statt gegeben. (Zum Aktionsbericht). Die Ingewahrsamnahme war dem Grunde nach rechtswidrig. Ein Aktivist musste sich bei seiner Ingewahrsamnahme unter Zwangsandrohung durch die Polizei nackt ausziehen. Das war ebenfalls rechtswidrig.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am vergangen Mittwoch (25.11.15) der Klage zweier ROBIN WOOD KletteraktivistInnen gegen ihre Ingewahrsamnahme nach einer über 7 stündigen Kletteraktion gegen einen Urantransport im Hamburger Hafen im November 2014 statt gegeben. (Zum Aktionsbericht). Die Ingewahrsamnahme war dem Grunde nach rechtswidrig. Ein Aktivist musste sich bei seiner Ingewahrsamnahme unter Zwangsandrohung durch die Polizei nackt ausziehen. Das war ebenfalls rechtswidrig.


Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Gewahrsam nicht unerlässlich gewesen ist. Die Polizei hatte die KletterInnen nach ihrer Räumung aus den Seilen festgenommen, obwohl diese nach über 7 Stunden in den Bäumen erschöpft waren und der Polizei mitteilten, ein Unterbindungsgewahrsam sei rechtswidrig, sie würden einem Platzverweis nachkommen. Der Einsatzleiter der Polizei nutzte den Gewahrsam als Ersatzbestrafung. Das ist nich das erste mal, dass das Verwaltungsgericht Hamburg die Rechtswidrigkeit von Gewahrsamnahmen von ROBIN WOOD Aktivisten feststellt.
Die Gewahrsamnahmen von AktivistInnen anlässlich von Protesten gegen Vattenfall im Jahre 2011 und 2013 waren ebenfalls rechtswidrig.

Meine Datei „Politisch motivierte Polizeikriminalität“ erhält einen zusätzlichen Eintrag! Aktenzeichen Az. 17 K 5756/14 Verwaltungsgericht Hamburg

Über die Strafbarkeit der eigentlichen Aktion wird noch vor Gericht gestritten. Es hat für vergleichbare Aktionen in der Vergangenheit Freisprüche (z. B. AG Hannover, Steinfurt) oder Einstellungen gegeben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg beharrt aber auf eine Anklage wegen Nötigung.

Der erste Prozess gegen einen von den beiden KletterInnen findet am 7. Dezember 2015 um 11:30 Uhr vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg im Saal A 6.06 statt. Kommt vorbei! Unterstützung ist willkommen!
Prozessankündigung

Am 11.12.15 findet ein weiterer Prozess gegen einen Atomkraftgegner statt. Es geht ebenfalls um eine Aktion gegen Urantransporte durch den Hamburger Hafen. Dem AktivistInnen wird Hausfriedensbruch vorgeworfen. (Zur Prozessankündigung) Weil die Firma C. Steinweg Strafantrag gegen ein Dutzend AktivistInnen gestellt hat, wird dazu aufgerufen, seinen Protest bei der Frima  Atomumschlagfirma C. Steinweg durch Besuch, Briefe, Fax und Anrufe am 8.12.2015  Kund zu tun! Zum Aktionsaufruf

Une réflexion sur « HH: Kletteraktion gegen Urantransport – Gewahrsam rechtswidrig »

  1. Die beklagte Polizei hat gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig.

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