"Keksprozess": Berufungsverhandlung am 9.1.2012

TranspiProzessdaten:

9.1.2012 – 9.15 Uhr Landgericht Lüneburg

Voraus. weitere Termine:Di 17.1. ; Do. 26.1. und Di. 31.1. ; jeweils 9.15 Uhr


Hintergründe:

Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entwendet zu haben.

Das Skurrile: Die Kekse um die es geht, sollten weggeworfen werden; das von der Polizei beschlagnahmte Diebesgut aus dem Müll wollte die Konditorei nicht wieder haben.

Dennoch steht der angebliche « Diebe » vor Gericht, weil die Lüneburger Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an die Strafverfolgung bejaht hat und nach der erstinstanzlicher Verurteilung des Angeklagten zu 25 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch Berufung eingelegt hat.

TranspiProzessdaten:

9.1.2012 – 9.15 Uhr Landgericht Lüneburg

Voraus. weitere Termine:Di 17.1. ; Do. 26.1. und Di. 31.1. ; jeweils 9.15 Uhr


Hintergründe:

Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entwendet zu haben.

Das Skurrile: Die Kekse um die es geht, sollten weggeworfen werden; das von der Polizei beschlagnahmte Diebesgut aus dem Müll wollte die Konditorei nicht wieder haben.

Dennoch steht der angebliche « Diebe » vor Gericht, weil die Lüneburger Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an die Strafverfolgung bejaht hat und nach der erstinstanzlicher Verurteilung des Angeklagten zu 25 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch Berufung eingelegt hat.

Karsten Hilsen will sich die Kriminalisierung seines politischen Engagements nicht gefallen lassen und hat ebenfalls Berufung eingelegt. Er freut sich auf solidarische Unterstützung im Gerichtssaal; der Prozess ist öffentlich.

Am ersten Prozesstag, dem 9. Januar 2012, soll Frau Scholze, die den Strafantrag gegen Karsten Hilsen unterschrieben hat, als Zeugin vernommen werden.

Zum zweiten Prozesstag, dem 17. Januar 2012 wurde ein Aktivist aus Frankreich als Zeuge geladen. Der Franzose wurde damals zusammen mit Karsten Hilsen festgenommen. Gegen ihn wurde aber das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

weitere Hintergründe zu diesem « Containerprozess »

Der Prozess gegen Karsten Hilsen ist nicht der einzige « Containerprozess » in Deutchland

« Containerverfahren » gab es beispielsweise bereits in Döbeln, Bad Oldesloe oder Tübingen. In einem Fall wurde ein Aktivist freigesprochen. In anderen Fällen wurde den Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit angeboten, was die Verfahren beendete. Fraglich ist nämlich worin das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung liegen kann, bei einer Tat, die keinerlei Schaden verursacht. Wenn weniger Müll entsteht, senken sogar die Müllgebühren!

Vor diesem Hintergrund überrascht der Verurteilungswillen der Lüneburger Justiz.

Das Verfahren, was sich bereits in der erster Instanz über 4 Verhandlungstage hinauszögerte, wurde von schwerwiegenden Einschränkungen der Verteidigung durch Amtsrichterin Lindner geprägt: Eine zuvor genehmigte Verteidigerin wurde mit fadenscheiniger Begründung (nicht weil nicht nicht kompetent sei, sonder wegen ihres Gesundheitszustands!) von der weiteren Mitwirkung am Verfahren ausgeschlossen.

Nota: ja, die Verteidigerin, das was das Eichhörnchen… Bei Karstens Prozess in Lüneburg darf ich nicht verteidigen bez. fliege ich raus, bei anderen Prozessen darf ich schon Verteidigerin spielen… Siehe Prozess gegen Christian in Lüneburg im Juli 2011, gegen Karsten in Greifswald im Mai 2011.

Im weiteren Verlauf wurden dem Angeklagten zahlreichen Pausen verweigert, so dass er keine Möglichkeit hatte, sich von anwesenden sachkundigen UnterstützerInnen für seine Verteidigung beraten zu lassen.
Verfahrensrelevante Beweisanträge, beispielsweise auf die Rechtsmäßigkeit des Strafantrages bezogen, wurden ohne Prüfung der Beweistatsache zurückgewiesen.

Befangenheitsanträge gegen die Richterin halfen nicht, die Richterin entschied selbst über ihre eigene Befangenheit…
Heraus kam eine sehr ungewöhnliche Auslegung des Tatbestandes Hausfriedensbruch. Das Betreten eines Geländes durch ein offenes Tor sei nach Auffassung von Amtsrichterin Lindner grundsätzlich nicht strafbar. Wenn dies aber zur Nachtzeit erfolge, könne dies schon als Hausfriedensbruch bewertet werden.

Archiv: Verhandlung vor dem Amtsgericht Lüneburg

Tag 1 : Richterin hatte nicht so viel Gegenwehr erwartet – Bericht auf Indymedia
Tag 2: Verteidigerin in der Person des Eichhörnchens unbequem ; Genehmigung als Verteidigerin wird zurück genommen. Bericht auf Indymedia
Tag 3: Zeugenvernehmung und Verurteilungswillen einer Richterin. Bericht auf Indymedia, in der LZ
Tag 4: Urteil im Name des Kapitalismus und Rechtsverdrehung: Hausfriedensbruch trotz offenem Tor weil es Nachts war! PM der Verteidigung, Bericht in der TAZ, im Abendblatt

Weitere Informationen

– Containerprozesse
* Containerprozess in Tübingen (eingestellt gegen Auflagen)
* Containerprozess in Bad Oldesloe
(eingestellt gegen Auflagen)

* Containerprozess in Döbeln(eine Einstellung und einen Freispruch)

– Containern
http://lebensmittelvernichtung.de.vu
http://deu.anarchopedia.org/Containern

Filme und Bilder:
http://www.tastethewaste.com
http://container.blogsport.de