Keksprozess – Terminänderung und doch Pflichtverteidigung…

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.
Die Berufungsverhandlung startete am 9. Januar und sollte am 17. Januar fortgesetzt werden. Karsten Hilsen wurde aber nach dem ersten Verhandlungstag von der Polizei festgenommen und kommt am Montag den 16.2. wieder frei.
Bei einem Besuch in der JVA am gestrigen Freitag teilte Karsten Hilsen seinen UnterstützerInnen mit, dass der Termin am 17.21. ausfällt, weil das Gericht ihm einen Pflichtverteidiger nun doch gewährt hat  – Karstens Antrag auf Pflichtverteidigung war am 9. Januar in der Hauptverhandlung noch vom Gericht abgelehnt  worden – und dieser sich in der Sache erst einarbeiten muss, bevor verhandelt wird.
Der Keksprozess wird am Do. 26. Januar um 14 Uhr vor dem Landgericht Lüneburg fortgesetzt. Einen weiteren Verhandlungstermin wird es voraussichtlich am 14.2. geben – wenn das Verfahren nicht zuvor beendet wird.

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.
Die Berufungsverhandlung startete am 9. Januar und sollte am 17. Januar fortgesetzt werden. Karsten Hilsen wurde aber nach dem ersten Verhandlungstag von der Polizei festgenommen und kommt am Montag den 16.2. wieder frei.
Bei einem Besuch in der JVA am gestrigen Freitag teilte Karsten Hilsen seinen UnterstützerInnen mit, dass der Termin am 17.21. ausfällt, weil das Gericht ihm einen Pflichtverteidiger nun doch gewährt hat  – Karstens Antrag auf Pflichtverteidigung war am 9. Januar in der Hauptverhandlung noch vom Gericht abgelehnt  worden – und dieser sich in der Sache erst einarbeiten muss, bevor verhandelt wird.
Der Keksprozess wird am Do. 26. Januar um 14 Uhr vor dem Landgericht Lüneburg fortgesetzt. Einen weiteren Verhandlungstermin wird es voraussichtlich am 14.2. geben – wenn das Verfahren nicht zuvor beendet wird.

– Zur Pflichtverteidigung

Warum lenkt nun das Gericht ein? Vielleicht weil Karsten in der JVA einsitzt und seine Verteidiung so nicht angemessen vorbereiten kann. Das scheint die Begründung des Gerichtes zu sein. Die rechtssprechung sieht es allerdings erst nach 4 Wochen Haft vor. Das Einlenken des Gerichtes ist viel mehr die Folge des ersten Verhandlungstages und der Reaktion der Öffentlichkeit: Empörung darüber, dass Menschen wegen « containern » verfolgt werden, Empörung darüber, dass einem mittellosen Angeklagten einen Verteidiger auf Staatskosten verweigert wird. wer Geld hat kann sich einen Anwalt nehmen, wer keins hat…. Klassenjustiz ! Das System ist nur dazu da herrschende Verhältnisse aufrecht zu erhalten!

Informationen zum Prozess :
– Zum ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht am 9.1.2012: http://blog.eichhoernchen.fr/post/Prozess-geht-uns-auf-den-Keks-Akte-1-einer-Berufung
–  Zu der Festnahme von Karsten nach dem ersten Verhandlungstag am 9.12.2012: http://blog.eichhoernchen.fr/post/Justizabsurdum-Erzwingunshaft
– Hintergründe: http://blog.eichhoernchen.fr/post/Keksprozess-Berufungsverhandlung