Prozesse gegen UmweltaktivistInnen

Die Bügerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg zeigt ihre Solidarität mit AktivistInnen, die demnächst vor Gericht stehen. Das ist sehr schön! Hier der Beitrag der BI (auch hier zu lesen)

“Kriminell ist die Atomwirtschaft, angeklagt wird der Widerstand!”

Sie sind das Salz in der Suppe – engagierte AktivistInnen die mit gewaltfreien Aktionen immer wieder Öffentlichkeit für brennende Themen schaffen.
Spektakuläre Aktionen werden gerne von den Medien transportiert und sorgen somit im optimalen Fall nicht nur für motivierende Momente in der täglichen Arbeit, sondern auch für eine breitere Diskussion in der Öffentlichkeit.

Was jedoch den meisten Menschen verborgen bleibt, ist die Tatsache, dass in nahezu allen Fällen ein juristisches Nachspiel folgt. Lange nach den Aktionen haben sich dann die AktivistInnen vor Gericht zu verantworten und es ist nicht selten, dass dabei empfindliche Geldstrafen verteilt werden.
Doch nicht nur die monitäre Last liegt in diesen Momenten auf den AktivistInnen, auch die StellvertreterInnen Rolle lastet dann schnell alleinig auf den Menschen, die während der Aktionen vielleicht noch von einer großen Menge Gleichgesinnter umgeben und umjubelt waren.

Organisationen wie der Ermittlungsausschuss Wendland oder die Rote Hilfe e.V. lassen die Betroffenen nicht im Stich.

Die Bügerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg zeigt ihre Solidarität mit AktivistInnen, die demnächst vor Gericht stehen. Das ist sehr schön! Hier der Beitrag der BI (auch hier zu lesen)

“Kriminell ist die Atomwirtschaft, angeklagt wird der Widerstand!”

Sie sind das Salz in der Suppe – engagierte AktivistInnen die mit gewaltfreien Aktionen immer wieder Öffentlichkeit für brennende Themen schaffen.
Spektakuläre Aktionen werden gerne von den Medien transportiert und sorgen somit im optimalen Fall nicht nur für motivierende Momente in der täglichen Arbeit, sondern auch für eine breitere Diskussion in der Öffentlichkeit.

Was jedoch den meisten Menschen verborgen bleibt, ist die Tatsache, dass in nahezu allen Fällen ein juristisches Nachspiel folgt. Lange nach den Aktionen haben sich dann die AktivistInnen vor Gericht zu verantworten und es ist nicht selten, dass dabei empfindliche Geldstrafen verteilt werden.
Doch nicht nur die monitäre Last liegt in diesen Momenten auf den AktivistInnen, auch die StellvertreterInnen Rolle lastet dann schnell alleinig auf den Menschen, die während der Aktionen vielleicht noch von einer großen Menge Gleichgesinnter umgeben und umjubelt waren.

Organisationen wie der Ermittlungsausschuss Wendland oder die Rote Hilfe e.V. lassen die Betroffenen nicht im Stich.

Erklären wir uns solidarisch und sorgen für Unterstützung vor, während und nach Prozessterminen mit unserer Anwesenheit!

Letztlich gilt: “Angeklagt sind EInzelne, gemeint sind wir alle!”

Aktuelle Prozesstermine

Am 16. Dezember 2010 protestierten mehrere ROBIN WOOD-AktivistInnen gegen den Atommülltransport vom französischen Cadarache nach Lubmin bei Greifswald. Hierfür ketteten sich zwei AtomkraftgegnerInnen bei Schnee und frostigen Temperaturen im Gleisbett zwischen Greifswald und Lubmin fest und stoppten den CASTOR-Transport für mehrere Stunden.

Die AktivistInnen wollten mit dieser Protestaktion ein unmissverständliches Zeichen gegen Atomkraft setzen: „Endstation Atom, sofort alle aussteigen!“ stand auf ihrem Transparent.

Denn Atomkraft bedeutet:

  • das permanente Risiko eines Super-GAUs, wie in Tschernobyl und Fukushima
  • zahlreiche gefährliche und unsinnige Atommüll-Transporte quer durch Europa
  • das Verseuchen ganzer Landstriche, in denen Uranerz abgebaut wird.

Atomkraft ist ein Angriff auf Mensch und Natur!

 Nach der Aktion erhielten die beiden einen Strafbefehl von je 120 Tagessätzen à 30 Euro. Weil sie dagegen Widerspruch einlegten, kam es vor dem Amtsgericht Greifswald im Mai und Juni 2012 zur Verhandlung. Nach zwei Prozesstagen sah das Gericht einen Teil der Tatvorwürfe als entkräftet an und reduzierte die Geldstrafen erheblich. Es verurteilte die beiden AtomkraftgegnerInnen zu je 40 Tagessätzen wegen Nötigung. Gegen dieses Urteil legten Staatsanwaltschaft und AktivistInnen Berufung ein. Die AktivistInnen wollen vor Gericht für ihren Freispruch streiten.

Die Berufungsverhandlung wird am Dienstag, den 31. März 2015, um 9:30 Uhr vor dem Landgericht Stralsund beginnen.

Angeklagt sind zwei – gemeint sind wir alle!

Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? – Prozess gegen Kletteraktivistin

Prozesstermin: 14.4.2015 – 13:30 Uhr Saal 1002 Amtsgericht Tiergarten

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2014 DemonstrantInnen an. Sie wollte AktivistInnen daran hindern, einen Banner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die AktivistInnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die DemonstrantInnen weiter geht. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht gegen mehrere AktivistInnen vor. Ein Prozess gegen eine Kletteraktivistin steht am 14. April 2015 an. Die Angeklagte freut sich über solidarische Unterstützung. Wegen der angekündigten Eingangskontrollen sollten ZuschauerInnen 30 Minuten vor dem Termin kommen.

Infos zur damaligen Aktion und zum Prozess:
http://blog.eichhoernchen.fr/tag/Energiewende
http://nirgendwo.info/berlin/