Atomkraftgegnerin klagt gegen willkürliche Polizeimaßnahme im Vorfeld des Castortransportes

Am Wochenende hat die Polizeidirektion Lüneburg einen Demonstrationsverbot für das Castor-Wochenende vom 26.-27. November 2011 verhängt. Die Praxis zeigt allerdings, dass die Behörde auch ohne eine solche Verfügung und ohne jegliche Rechtsrundlage unliebsamen Protest gerne unterbindet. Schon am 29. Oktober, dem so genannten Castorstreckenaktionstag, schreckte sie vor willkürlichen Handlungen gegen eine Versammlung nicht zurück – ein Vorgehen, das mit einer « Allgemeinverfügung » wie für die Castortage nicht abgesichert war.
Das Geschehen ist nun Gegenstand einer Klage von Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht.

Am Wochenende hat die Polizeidirektion Lüneburg einen Demonstrationsverbot für das Castor-Wochenende vom 26.-27. November 2011 verhängt. Die Praxis zeigt allerdings, dass die Behörde auch ohne eine solche Verfügung und ohne jegliche Rechtsrundlage unliebsamen Protest gerne unterbindet. Schon am 29. Oktober, dem so genannten Castorstreckenaktionstag, schreckte sie vor willkürlichen Handlungen gegen eine Versammlung nicht zurück – ein Vorgehen, das mit einer « Allgemeinverfügung » wie für die Castortage nicht abgesichert war.
Das Geschehen ist nun Gegenstand einer Klage von Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht.

Hintergrund

Am 29. Oktober beteiligten sich KletteraktivistInnen, darunter AktivistInnen von Robin Wood, an den Protesten am Bahnhof gegen den bevorstehenden Castortransport nach Gorleben. Sie erklommen Bahnhofsdächer und den Busbahnhof. Die Aktion wurde von der Polizei geduldet, mit dem Hinweis auf einem Beschluss vom Bundesverfassungsgericht von Februar 2011 (BVerfG, 1 BvR 699/06), wonach sich in öffentlicher Hand befindliche Unternehmen – wie die Bahn – Demonstrationen nur dann untersagen, wenn der Verkehr gestört wird – was bei der Kletteraktion am Bahnhof nicht der Fall war.

Der Protest am Bahnhof verlief fröhlich und friedlich. Anschließend zogen die KletterInnen in den Wald. Als Zeichen des Antiatomwiderstands wollte die inzwischen 10-köpfige Gruppe gelbe Xe aus Holz in den Bäumen über Waldwege an der Castor-Strecke aufhängen, um den Widerstand im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Eine genauso wie die Aktion am Bahnhof zuvor durch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckte Handlung. Die Äste der Bäumen ragten nicht ein mal über der Castor-Strecke.


Die Demonstration im Wald

Die Polizei beobachtete zunächst die Gruppe ohne diese anzusprechen. Erst als eine Beteiligte anfing, einen Baum zu erklimmen, griff die Polizei die übrigen VersammlungsteilnehmerInnen an.

Sie nahm Personalien auf, filmte die DemonstrantInnen und beschlagnahmte ihre Kletterausrüstung – mit der Begründung, Polizeidirektor Brauer habe die Maßnahme angeordnet, weil die AktivistInnen sich in der Nähe eines « gefährdeten Objektes » (Die Bahnanlage) befinden würden. Wer nicht mitmachen wollte, wurde mit einer Ingewahrsamanhme und Zwangsmitteln bedroht.

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht

Die Beteiligten sehen die Maßnahme der Polizei gegen sie als politisch motiviert. Um die Abwehr einer realen Gefahr ging es der Polizei augenscheinlich nicht. Denn selbst als Kinder kurz darauf auf  der Schiene spielten, griff sie nicht ein. Und als Kletteraktvistin Cécile Lecomte eine Woche später in Begleitung eines Presseteams mit einem Bekannten die Bäume mit gelben Holz Xe bestückte, hielten sich die Beamten zurück. « Vielleicht gilt im Weltbild der Polizei das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nur in Anwesenheit von der Presse? «  schreibt Cécile Lecomte in ihrer Klage.

« Das Geschehen an der Castorstrecke war sicherlich ein Vorgeschmack zu der « Deeskalationspolitik » der Behörde für die Heiße Castor-Phase », fasst sie ironisch zusammen.

Egal ob Versammlungsverbot oder nicht, es werden sich wieder Tausende dem kommenden Castortransport in den Weg stellen. Gehorsam kann man angesichts der unverantwortlichen Atompolitik nicht erzwingen: Der Atommüllberg wächst ständig, der Schwarzbau in Gorleben wird fortgesetzt, Deutschland produziert in Gronau und Lingen weiter Brennstoff für Atomkraftwerke weltweit. Das ist kein Atomausstieg!

Eichhörnchen, den 14.11.2011


Weitere Information:

Wortlaut der Klage als PDF

Bericht der Gruppe zum Castorstreckenaktionstag