Berlin: Berufungsverhandlung um Kletteraktion bei einer Energiewendemo

Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? – Prozess gegen Kletteraktivistin

Prozesstermin: 01.03.2018 – 10:30 Uhr Saal B219,Wilsnacker Straße 4 (möglicherweise auch über Haupteingang Turmstrasse 91 zu erreichen), Landgericht Berlin

Klettern

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2013 DemonstrantInnen an. Sie wollte Robin Wood Aktivist*innen daran hindern, Antikohle- und Antiatombanner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die Aktivist*nnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die Demonstrant*innen weiter geht.

Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? – Prozess gegen Kletteraktivistin

Prozesstermin: 01.03.2018 – 10:30 Uhr Saal B219,Wilsnacker Straße 4 (möglicherweise auch über Haupteingang Turmstrasse 91 zu erreichen), Landgericht Berlin

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Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2013 DemonstrantInnen an. Sie wollte Robin Wood Aktivist*innen daran hindern, Antikohle- und Antiatombanner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die Aktivist*nnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die Demonstrant*innen weiter geht.

Eine Aktivistin wurde wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamter und Beleidigung angeklagt. Sie wurde in erster Instanz zu 45 Tagessätzen wegen einer angeblichen Beleidigung verurteilt. Die Angeklagte hat Berufung eingelegt. Die Polizeizeugen hatten ihre Berichte per Copy and Paste abgestimmt und der Amtsrichter störte sich an der ihrer unschlüssigen und unglaubhaften Aussage nicht.

Doch die Berufungsverhandlung könnte für die Polizeizeugen ungemütlich werden. Das Verwaltungsgericht hat inzwischen rechtskräftig geurteilt, dass die Polizeimaßnahmen gegen die Kletteraktivistin rechtswidrig waren und die Aktivistin durch die Polizei verletzt wurde. Somit wäre ein angeblicher Widerstand aufgrund der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Amtshandlung nicht strafbar – die Staatsanwaltschaft beharrt jedoch auf die Verfolgung und sperrt sich gegen eine Einstellung des Verfahrens – sie hat auch Berufung eingelegt.

Auch ist eine kritische Befragung der Polizeizeugen zu erwarten, da nun aus der ersten Instanz bekannt ist, welche fragwürdigen Aussagen sie zur Belastung der Angeklagten gezielt auftischen und die Verteidigung sich darauf einstellen kann. Es gibt zudem Neuigkeiten was die vorhandenen Beweismittel angeht, auch wenn die Polizei für sie ungünstiges Videomaterial verschwinden lies und das Beweisvideo mehrfach geschnitten wurde: welch ein Zufall, die lebensgefährliche Handlung des angeblich beleidigten Polizisten, der mit einem Messer in der unübersichtlichen Menschenmenge hantierte und versuchte an die Kletterausrüstung der Kletterin zu kommen, ist weg geschnitten worden.

Die Angeklagte freut sich über solidarische Unterstützung. Wegen der angekündigten Eingangskontrollen sollten Zuschauer*innen 30 Minuten vor dem Termin kommen.

Une réflexion sur « Berlin: Berufungsverhandlung um Kletteraktion bei einer Energiewendemo »

  1. Einstellung

    Bericht auf Nirgendwo.info

    und ein paar Worte vom Eichhörnchen

    Das Verfahren wurde am 1.3. durch das Landgericht Berlin nach 20 min juristischem Geplänkel eingestellt . Die gewonnene Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Polizeimassnahmen hat eine große Rolle gespielt. Es ist Einstellung nach  § 153a StPO. Geldauflage (400 Euro) ist zwar doof aber ich habe was schöneres zu tun als mühsames auseinander nehmen von Bullenlügen über mehrere Prozesstage samt Psychologischer Belastung wegen Bullengewalt.

    Freispruch war nicht ausgeschlossen. Das Auseinandernehmen der Falschaussagen der Polizeibeamten hätte aber 2 – 3 Prozesstage in Anspruch genommen und ich habe keine Lust alle paar tage nach Berlin zu fahren. Ich widme meine Energie lieber der Unterstützung des Widerstandes in Bure und meinen kommenden Vorträgen.

    Die Polizisten haben in erster Instanz ja nicht nur beim Wetter gelogen – sie hatten Regen erfunden, da sie in ihren zusammen geschriebenen Berichten in der Akte "schlechte Wetterverhältnisse" zur Begründung ihres Angriffes auf die Demonstrant*innen erfanden… Wetterbericht von damals beweist aber etwas anderes. Es gab darüber hinaus weitere abenteuerlichen Aussagen…

    Die StA vertrat eine merkwürdige Rechtsauffassung: "Wo kämen wir hin, wenn bei jeder Demo Mensch klettert, ist eine Störung die unterbunden werden muss". Der Berliner StA muss wohl noch beigebracht werden, dass das Demonstrationsgrundrecht auch in der 3. Dimension gilt. Das hatte vorliegend das VG, dass die Polizeimaßnahmen für rechtswidrig erklärte, bereits festgestellt. StA kann aber scheinbar nicht lesen…und oder verstehen. Weil es ihrer politischen Linie nicht entspricht.

    Um so überraschender war dann ihre Zustimmung für die Einstellung. Denn das Thema Einstellung, allein wegen der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und weil der Polizeieinsatz rechtswidrig war, wurde schon vor dem Termin angesprochen. Die StA war aber nicht in diese Richtung zu bewegen. Das Verfahren ist eingestellt, der Aufwand ist wieder mal absurd gewesen – allein die Fahrtkosten, die der Staat vor-strecken musste (und auf die er sitzen bleibt) sind höher als die Geldauflage. Hinzu kommen die Pflichtverteidigerkosten, etc.

    Das Verfahren ist somit ohne Verurteilung beendet. Danke an die Menschen die gekommen sind!

    Spendenkonto für die Geldauflage:

    Renald Orth
    Stichwort: Rechtshilfe für AktivistInnen
    IBAN: DE37251205100008412000 ,BIC: BFSWDE33HAN
    Bank für Sozialwirtschaft, Hannover
    (Kto 84 120 00, BLZ 251 205 10)

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