Berliner Polizei schränkt Umweltprotest willkürlich ein – Klagen werden verhandelt

KletternTerminankündigung für den 25. und 26. August 2016

* Mündliche Hauptverhandlungstermine vor dem Verwaltungsgericht Berlin

* Berliner Polizei wollte eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo 2013 am Demonstrieren in luftiger Höhe hindern

* Eine weitere Klage betrifft das Vorgehen der Polizei gegen eine Protestaktion gegen das Atomforum 2011 am Alexanderplatz

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Termine vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7 in 10557 Berlin): Donnerstag 25. und Freitag 26. August 2016 jeweils um 9:30 Uhr
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Das Einschreiten der Polizei gegen eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo am 30. November 2013 in Berlin sowie anlässilich von Protestaktionen gegen das Atomforum 2011 ebenfalls in Berlin hat jetzt ein juristisches Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Kletteraktivistin Cécile Lecomte verklagt die Polizei.

Unter dem Motto „Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom – Energiewende retten“ hatten damals rund 16.000 Menschen demonstriert –darunter die Kletteraktivistin. Die Polizei versuchte, sie mit Gewalt
daran zu hindern, ein Banner gegen Kohlekraft in luftiger Höhe auf einem ca. 30 Meter hohen Mast aufzuhängen. Die Kletteraktivistin setzte sichschließlich mit der Unterstützung weiterer DemonstrantInnen durch, trug jedoch eine Verletzung davon.

KletternTerminankündigung für den 25. und 26. August 2016

* Mündliche Hauptverhandlungstermine vor dem Verwaltungsgericht Berlin

* Berliner Polizei wollte eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo 2013 am Demonstrieren in luftiger Höhe hindern

* Eine weitere Klage betrifft das Vorgehen der Polizei gegen eine Protestaktion gegen das Atomforum 2011 am Alexanderplatz

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Termine vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7 in 10557 Berlin): Donnerstag 25. und Freitag 26. August 2016 jeweils um 9:30 Uhr
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Das Einschreiten der Polizei gegen eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo am 30. November 2013 in Berlin sowie anlässilich von Protestaktionen gegen das Atomforum 2011 ebenfalls in Berlin hat jetzt ein juristisches Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Kletteraktivistin Cécile Lecomte verklagt die Polizei.

Unter dem Motto „Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom – Energiewende retten“ hatten damals rund 16.000 Menschen demonstriert –darunter die Kletteraktivistin. Die Polizei versuchte, sie mit Gewalt
daran zu hindern, ein Banner gegen Kohlekraft in luftiger Höhe auf einem ca. 30 Meter hohen Mast aufzuhängen. Die Kletteraktivistin setzte sichschließlich mit der Unterstützung weiterer DemonstrantInnen durch, trug jedoch eine Verletzung davon.

Die Polizei stellte Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen die Kletteraktivistin, um das eigenegewalttätige Vorgehen juristisch zu untermauern. Darüber wurde im Frühjahr 2015 vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die strafrechtliche Auseinandersetzung dauert an.

Widerstand ist nur dann strafbar, wenn eine polizeiliche Amtshandlung rechtmäßig ist – dies soll nun das Verwaltungsgericht am 25. August klären.

In einem zweiten mündlichen Verhandlungstermin am 26. August geht es dann um eine Protestaktion gegen das Atomforum am Alexanderplatz im Jahre 2011. Die Polizei hatte der Aktivistin einen Platzverweis erteilt und sie anschließend festgenommen, weil sie zusammen mit weiteren Atomkraftgegner*innen  ihren Protest mit Kreide auf dem Gehsteig in Sichtweite der Tagung des Atomforums zum Ausdruckt brachte. Die Polizei wollte diesen Protest nicht dulden. Die Aktivistin sieht darin eine unzulässige willkürliche Einschränkung ihres Grundrechtes auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Eine weitere Klage gegen die Berliner Polizei hat sie in diesem Zusammenhang bereits gewonnen.

Cécile Lecomte hat die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahmen gegen sie beantragt. Ihre Klagen werden am kommenden Donnerstag und Freitag jeweils um 9:30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Die Klagen haben gute Erfolgsaussichten, denn der Sachverhalt ist mit dem oben erwähnten Vorfall aus dem Jahr 2011 vergleichbar, bei dem die Polizeibehörde die Rechtswidrigkeit ihrer Maßnahme bereits einräumen musste. Sie hatte die Kletteraktivistin, die aus Protest gegen das Atomforum, ein Antiatom Banner zwischen zwei Laternenpfahlen in Sichtweite des Kongresses aufhängen wollte, festgenommen.

Weitere Informationen:

– Aktenzeichen des Verwaltungsgerichtsverfahrens: VG 1 K 318.14 und  VG 1 K 257.11 (Anhand des Aktenzeichens lässt sich u.a. im Gericht auf einer Tafel im Eingangsbereich feststellen, in welchem Raum die Verhandlung stattfindet.)
ROBIN WOOD-Blogbeitrag zur Energiewende-Demo am 30.11.13: 
Bildergalerie zur Kletteraktion aus dem Jahr 2013
Berichte der Betroffenen
Erfolgreiche Klage aus dem Jahr 2011 (Protestbanner gegen das Atomforum am Alexanderplatz)

Une réflexion sur « Berliner Polizei schränkt Umweltprotest willkürlich ein – Klagen werden verhandelt »

  1. Update vom 26.8.16:

    – Die Verhandlung am 25. August  dauerte 3,5 Stunden.  Ich habe die Klage um die Polizeimaßnahmen gegen mich bei der Energiedemo gewonnen. Der erteilte Verbot den Mast zu beklettern und die Folgemaßnahmen waren rechtswidrig, so das Gericht.

    – Die zweite Verhandlung (Kreidemalen gegen das Atomforum) wurde nach einer knappen Stunde geschlossen. Ich habe diese Klage auch gewonnen

    Ich werde berichten.

    UPDATE 29.8.: Die PM zuden gewonnen Klagen

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