CastorgegnerInnen in Potsdam vor Gericht (Ankündigung von Robin Wood)

Eine Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem Castorprozess am 26 Januar 2012 vorm Amtsgericht Postsdam

Nota:  Bericht zum ersten Verhandlungstag am 1. August 2011 ;  Hintergründe zum Prozess


Prozess-Termin: Donnerstag, 26. Januar 2012 um 9:30 Uhr, Amtsgericht Potsdam, Saal 215 
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Am kommenden Donnerstag werden in Potsdam vier ROBIN WOOD-AktivistInnen wegen einer Kletteraktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben im Jahr 2008 vor Gericht stehen. Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Gegen die Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 500 Euro haben die Betroffenen Einspruch eingelegt. Der Prozess soll am Donnerstag wieder aufgenommen werden, nachdem er am 1. August 2011 nach zwei Stunden unterbrochen werden musste – das zahlreich erschienene Publikum und die gut vorbereiteten AktivistInnen hatten Richterin Ahle überrascht, die offenbar auf einen langen, politischen Prozess nicht eingestellt war.

Eine Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem Castorprozess am 26 Januar 2012 vorm Amtsgericht Postsdam

Nota:  Bericht zum ersten Verhandlungstag am 1. August 2011 ;  Hintergründe zum Prozess


Prozess-Termin: Donnerstag, 26. Januar 2012 um 9:30 Uhr, Amtsgericht Potsdam, Saal 215 
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Am kommenden Donnerstag werden in Potsdam vier ROBIN WOOD-AktivistInnen wegen einer Kletteraktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben im Jahr 2008 vor Gericht stehen. Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Gegen die Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 500 Euro haben die Betroffenen Einspruch eingelegt. Der Prozess soll am Donnerstag wieder aufgenommen werden, nachdem er am 1. August 2011 nach zwei Stunden unterbrochen werden musste – das zahlreich erschienene Publikum und die gut vorbereiteten AktivistInnen hatten Richterin Ahle überrascht, die offenbar auf einen langen, politischen Prozess nicht eingestellt war.

Die vier AktivistInnen hatten am 6. November 2008 — frei nach dem Motto: Der CASTOR kommt, wir sind schon da — mit Bannern auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke über der Schienenstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg protestiert. Kurz vor dem Start des Atommüllzuges in Frankreich richtete sich ihr Protest gegen ein atomares Endlager in Gorleben und den Weiterbetrieb von Atomanlagen. Die Polizei sperrte die Schienenstrecke, beendete nach ca. fünf Stunden die Aktion und verhängte Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Außerdem stellte sie die Personalien der Beteiligten fest und sperrte eine Aktivistin aus der Gruppe für vier Tage unter entwürdigenden Bedingungen allein in eine Gewahrsamszelle – vorbeugend und wegen des bloßen Verdachts, sie könne weitere Ordnungswidrigkeiten begehen und den CASTOR-Transport behindern. „Dies stellte zusätzlich zum angedrohten Bußgeld eine unverhältnismäßige Abstrafung dar“, sagt die betroffene Aktivistin. Sie hat im Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde eingereicht, die noch nicht entschieden wurde.

„Die Reaktorkatastrophen in Fukushima haben viele Menschen auf die Straße gebracht. Die Regierung hat versucht, sie mit einem Gesetzespaket zum Atomausstieg zu besänftigen. Was beschlossen wurde, ist aber kein Atomausstieg, sondern die Erlaubnis, noch mindestens ein Jahrzehnt lang Atomanlagen zu betreiben“, sagt Frederik, einer der Aktivisten. Seine Mitstreiterin Cécile fährt fort: „Wer es ernst meint mit dem Atomausstieg, muss sowohl die Atommüllproblematik als auch die weiteren Atomanlagen wie die Urananreicherungsanlage in Gronau mit einbeziehen, die unter der rot-grünen Landesregierung in NRW sogar noch ausgebaut wird. Wer kein Fukushima abwartet und handelt, bevor es zu spät ist, wird kriminalisiert.“

Gerichte in früheren Verfahren etwa in Hannover und Steinfurt haben nach ähnlichen Kletteraktionen über der Schiene Beschuldigte frei gesprochen. Die AktivistInnen wollen auch jetzt einen Freispruch erreichen und keinesfalls das ihrer Meinung nach überzogene Bußgeld zahlen.

Das Amtsgericht Potsdam spielt seit Umstrukturierung der Bundespolizei eine wichtige Rolle in Bezug auf Gerichtsverfahren wegen CASTOR-Transporten. Denn bei Ordnungswidrigkeitsverfahren richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der beteiligten Bußgeldbehörde. Das ist bei Aktionen im Schienenbereich die Bundespolizei, die über eine zentrale Bußgeldstelle verfügt und ihren Hauptsitz in Potsdam hat. Das führt dazu, dass – weit entfernt vom Tatort – in Potsdam verhandelt wird und die Verfahrenskosten in die Höhe getrieben werden. Nach Meinung der Betroffenen steigt dadurch der Druck zu zahlen, anstatt vor Gericht um seine Rechte zu streiten.

Weitere Infos:

Bericht zum ersten Verhandlungstag am 1. August 2011

Pressemitteilungen zur Aktion:

http://www.robinwood.de/german/presse/index-081106.htm

http://robinwood.de/Newsdetails.13+M5e9c1754deb.0.html

http://robinwood.de/Newsdetails.13+M5a9d7749116.0.html

http://robinwood.de/Newsdetails.13+M5620fc356ca.0.html

Videobericht zur Aktion (französisches Fernsehen)

Weitere  Hintergründe zum Prozess

Flyer zum Prozess