Castorprozess in Potsdam: "Das ist Rechtsbeugung, Frau Ahle!"

Am gestrigen Tag wurde gegen Christof vor dem Amtsgericht Potsdam bei Richterin Ahle verhandelt, der Prozess wird am 17. Juni 2013 vor dem AG Potsdam Saal 21 um 13 Uhr fortgesetzt. Gegenstand der Verhandlung ist eine spektakuläre Kletteraktion der Gruppe « Bückentechnologie » gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben 2010 bei Kassel in Altmorschen.

5 AktivistInnen bekamen Bußgeldbescheide in Höhe von 500 Euro wegen Verstoß gegen die Eisenbahnbau und -Betriebsordnung (EBO) – Übliche Höhe ist 25 Euro… Aber nicht wenn man politisch klettert! Im Februar 2013 wurden die Verfahren gegen 3 AktivistInnen der Gruppe in einer Hauptverhandlung bei Richterin von Büllow nach 2 Stunden Verhandlungszeit eingestellt.  (Bericht zum Prozess, Bericht zur Aktion vor dem Prozess, Video , Bericht zur Castor-Aktion mit Video)

Die 2 anderen AktivistInnen sind bei einer anderen Richterin: Richterin Ahle, heißt sie (Hängt vom ersten Buchstaben im Nachnamen ab). Und das ist für mich nicht neu, dass Gerechtigkeit und Gleichheit bei der Justiz eh ein Fremdwort sind… Richterin Ahle zeigt Verbissenheit und einen ausgeprägten Veurteilungswillen mit fragwürdigen Methoden bei der Verhandlungsführung…

Am gestrigen Tag wurde gegen Christof vor dem Amtsgericht Potsdam bei Richterin Ahle verhandelt, der Prozess wird am 17. Juni 2013 vor dem AG Potsdam Saal 21 um 13 Uhr fortgesetzt. Gegenstand der Verhandlung ist eine spektakuläre Kletteraktion der Gruppe « Bückentechnologie » gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben 2010 bei Kassel in Altmorschen.

5 AktivistInnen bekamen Bußgeldbescheide in Höhe von 500 Euro wegen Verstoß gegen die Eisenbahnbau und -Betriebsordnung (EBO) – Übliche Höhe ist 25 Euro… Aber nicht wenn man politisch klettert! Im Februar 2013 wurden die Verfahren gegen 3 AktivistInnen der Gruppe in einer Hauptverhandlung bei Richterin von Büllow nach 2 Stunden Verhandlungszeit eingestellt.  (Bericht zum Prozess, Bericht zur Aktion vor dem Prozess, Video , Bericht zur Castor-Aktion mit Video)

Die 2 anderen AktivistInnen sind bei einer anderen Richterin: Richterin Ahle, heißt sie (Hängt vom ersten Buchstaben im Nachnamen ab). Und das ist für mich nicht neu, dass Gerechtigkeit und Gleichheit bei der Justiz eh ein Fremdwort sind… Richterin Ahle zeigt Verbissenheit und einen ausgeprägten Veurteilungswillen mit fragwürdigen Methoden bei der Verhandlungsführung…

An dem unten stehenden Bericht von Christof zur Verhandlungstag am Montag in Potsdam ist es sehr schön zu sehen. Ich habe auch das « Glück », bei dieser verbissenen höchst unfreundlichen Frau Ahle zu sein… Mein Termin in dieser Sache steht noch nicht fest. Aber ich hatte schon andere Prozesse bei dieser Richterin, alle Urteile habe ich angefochten und die Beschwerden liegen zum Teil seit über einem Jahr beim Oberlandesgericht Potsdam auf dem Tisch…

Die Verhandlungsführung von Richterin Ahle besitzt mehr die Züge eines Willkürstaates als von einem Rechsstaat. Meinem Empfinden nach ist es schlicht Rechtsbeugung. Ein anderes Qualifikativ für ihr Verhalten fällt mir nicht ein.

Zum Beispiel die systematische Ablehnung von Befangenheitsanträgen per Ankreuzformular. Richterin Ahle entscheidet selbst, dass sie nicht befangen ist – stat wie vom Gesetz vorgeschriebn  eine-n andere-n Richter-in darüber entscheiden zu lassen –  und  kreuz immer « dient der Verfahrensverzögerung »  und « Verunglimpfung » der Richterin an.

Die Formulare füllt sie aus, bevor der Antrag von der Verteidigung fertig gelesen ist. Der Inhalt der Anträge interessiert sie nicht, die « Ablehnung » oder « Zurückweisung » der Anträge steht fest, bevor diese erst vorgetragen werden – dafür hat Richterin Ahle ein Stappel Formulare auf dem Tisch liegen. Bei der Ablehnung von Beweisanträgen hat sie auch ein Ankreuzformular wo sie nur « Zur Erforschrung der Wahrheit nicht erforderlich » oder « weil der Sachverhalt bereits greklärt ist » ankreuzen muss. Ablehnungen in weniger als 30 Sekunden (ein Zuschauer stoppte die Zeit mit seiner Uhr) – die Anträge der Verteidigung waren bis zu 6 Seiten lang.

Ja, ich nenne das Rechtsbeugung (eine Bewusst falsche Anwendung des Rechts, um einen unbequemen Angeklagten/Betroffenen schneller zu verurteilen, ob dies dann auch juristish greift ist eine andere Sache)  – das ist keine Verunglimpfung, sondern eine Tatsachenbehauptung. Dies schließe ich aus meinen Beobachtungen.

Ich denke sofort an  das « Absurd » vom französischen Philosoph Albert Camus…

Es folgt nun Christofs Bericht…

Weitere Verhandlungstage wegen Castor-kletteraktion bei Altmorschen – Für eine Stunde Verhandlung 1000km durch die Republik

Wegen einer Castor Kletter-Aktion im Jahr 2010 musste sich Christof N. heute erneut vor dem Amtsgericht Potsdam verantworten. Unbefugter Aufenthalt im Gleisbereich – normalerweise eine 25€-Ordnungswidrigkeit – wird ihm vorgeworfen. Bereits das zweite Mal stand Christof heute deswegen vor Gericht – wieder 7 Stunden, in denen allerdings inhaltlich nicht viel passierte.
Der Zeuge hatte wegen des unvorhersehbaren Hochwassers 5 Stunden Verspätung. Infolgedessen versuchte Richterin Ahle nun, den Betroffenen unter Druck zu setzen, seine Strategie zu ändern und bereits vor der Zeugenvernehmung Beweisanträge zu stellen. Sie kündigte an, dass sie für Folgetermine keine Zeit habe – höchstens mal eine Stunde. Der Aussetzungsantrag des Betroffenen bis zu einer Zeit, zu der die Richterin auch Zeit habe, war schnell verworfen, da die Sache ja an einem Tag erledigt sei. Spätestens nach dem letzten Verhandlungstag, der 6,5 Stunden dauerte und nicht annähernd zu einem Ende kam, sollte Richterin Ahle aber bewusst sein, dass dies absolut unrealistisch ist. Daher stellte der Betroffene einen Befangenheitsantrag, den er hauptsächlich damit begründete, dass er samt Anreise und Vorübernachtung jetzt für eine Stunde Verhandlung je 2 Tage opfern muss und dies unverhältnismäßig sei. Frau Ahle zückte wieder ihr Ankreuzformular, um den Befangenheitsantrag in wenigen Sekunden selbst zu verwerfen und in die Beweisaufnahme einzusteigen.
Der Zeuge, der sich beim letzten Verhandlungstag ja schon ständig selbst widersprach, glänzte wieder mit Aussagen, die von „Auf jeden Fall“ zu „ich möchte sagen“ zu „müsste“ wechselten. Richterin Ahle unterstützte ihn, indem sie ihm seine Aussagen in den Mund legte. Doch auch die Aussagen, bei denen er sich auch auf Nachfrage sicher war, entsprachen nur zum Teil der Wahrheit. Dies wollte der Betroffene in einem Antrag klären, in dem er zur Verifizierung einer der Aussagen einen Gegenbeweis beantragte. Der Antrag wurde abgelehnt, da die Beweisaufnahme – insbesondere die Zeugenvernehmung – die Sache bereits geklärt habe.

Zu Ende ging der Verhandlungstag mit der Vertagung und Neuterminierung auf den 17. 06., 13-15 Uhr und den 28. 06., 09-10 Uhr. Für eine/zwei Stunden soll der Betroffene also noch mehrfach 500 km nach Potsdam reisen. Hoch lebe die Verhältnismäßigkeit!

Update vom 21.Juni 2013: Unerwartete Wendung am Amtsgericht Potsdam:

Nach 3 Verhandlungstagen stellte Richterin Ahle das Bußgeldverfahren wegen unerlaubten Betretens der Bahnanlagen per Telefon ein. “Die Verhandlung hätte am letzten Tag vor ihrem Urlaub stattgefunden. Zugunsten des Urlaubs musste der Termin entfallen und das Verfahren wurde eingestellt.” so der Betroffene Christof  “Wie so oft zählen vor Gericht nicht juristische Argumente, sondern Lust und Laune der Götter in Robe.”

Gegenmich steht in gleicher Sache bei der gleichen Richterin noch ein Verfahren aus. Das letzte Verfahren in der Sache, alle Verfahren sind ansonsten nun eingestellt.

Infos zur Aktion:
http://nirgendwo.info/info/fuldatal-bruckenaktion
Bericht zum letzten Prozesstag