Die mündliche Verhandlung um polizeiliche Freiheitsentziehungsmaßnahmen anlässlich einer Protestaktion gegen den Konzern Vattenfall 2011 vor dem Hamburger Verwaltungsgericht am vergangenen Mittwoch dauerte 5 Stunden an (Ankündigung). Zwei Zeugen wurden intensiv befragt, für die übrigen Zeugenvernehmungen war dann keine Zeit mehr übrig, die Beweisaufnahme muss zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Ich dachte mir schon, dass die Polizei hier mitliest.
Es zeichnete sich im Termin ab, dass das Gericht die Freiheitsentziehung für rechtswidrig hält. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Durchführung der Freiheitsentziehung (Be- und – nach Ansicht der KlägerInnen – Misshandlung im Gewahrsam) bedarf einer weiterer Aufklärung.
Hin und wieder kam es zwischen den Beteiligten zum Eklat. Im Zuge der Verhandlung bezichtigte mich der Vertreter der Beklagten Polizei Herr Löwenmark der „Beratungsresistenz“. Ich würde – mutmaßlich „ideologisch bedingt „ mangelnde „Einsichtsfähigkeit im Bezug auf polizeilichen Erwägungen“ zeigen. Dies sei daran festzumachen, dass ich trotz der Tatsache dass die Polizei oft versucht mich daran zu hindern, immer wieder klettere – wie zuletzt gegen die Vattenfall-Cyclassics 2013 – und dies in diesem Blog dokumentiere.
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