Dreifacher Erfolg für offensive Verteidigungsstrategie vor Gericht

Aktivistin verteidigt Aktivistin- Oberlandesgericht hebt Verurteilungen auf

Eine mehrjährige juristische Auseinandersetzung ist nun mit einem deutlichen Erfolg für die betroffene Polit-Aktivistin Cécile Lecomte zu Ende gegangen. Drei bereits erfolgte Verurteilungen wurden vom Brandenburgischen Oberlandesgericht aufgehoben und die Verfahren eingestellt.

Aktivistin verteidigt Aktivistin- Oberlandesgericht hebt Verurteilungen auf

Eine mehrjährige juristische Auseinandersetzung ist nun mit einem deutlichen Erfolg für die betroffene Polit-Aktivistin Cécile Lecomte zu Ende gegangen. Drei bereits erfolgte Verurteilungen wurden vom Brandenburgischen Oberlandesgericht aufgehoben und die Verfahren eingestellt.


Aktion April 2009 Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung waren drei Kletteraktionen aus den Jahren 2008 und 2009. Die Kletteraktivistin Cécile Lecomte hatte sich am Lüneburger Bahnhof und an der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg demonstrativ und in luftiger Höhe gegen Nazis und Atomkraft positioniert. Darin sah die Bundespolizei Ordnungswidrigkeiten und die Auseinandersetzung landete vor dem Amtsgericht Potsdam. Den Prozess, der sich über mehrere Verhandlungstage erstreckte, führte sie mit Unterstützung einer weiteren Aktivistin, Hanna Poddig, als Verteidigerin. Die rechtskundige Aktivistin war nach Paragraf 138(II) der Strafprozessordnung genehmigt worden.

„Die Verteidigung hat mehrere Vorteile: Zum Einen muss ich keinen teuren Anwalt bzw keine teure Anwältin bezahlen, stehe aber dennoch nicht alleine vor Gericht und zum Anderen ist meine Laienverteidigerin berechtigt, Rechtsmittel einzulegen.“ so Lecomte. Die ursprünglich von der Bundespolizei auf 700 Euro angesetzten Bußgelder wurden schließlich durch die sichtlich am Thema Atomkraft desinteressierte Richterin Ahle im Urteil auf 200 Euro reduziert.

AktionSeptember 2009

„Das Urteil basiert unserer Einschätzung nach auf gravierenden Verstößen gegen die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit. Daher beantragten wir die Zulassung der Rechtsbeschwerde“ erläutert Poddig. Die Generalstaatsanwaltschaft nahm daraufhin Stellung zu dem Zulassungsantrag und führte aus, die aufgeworfenen Rechtsfragen dürften einen Grund dafür bieten, die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechtes zuzulassen , eine Ahnung sei jedoch nach derart langer Zeit nicht mehr geboten und so entschied das brandenburgische Oberlandesgericht, das Urteil vom Amtsgericht aufzuheben und dasVerfahren aus „Gründen der Opportunität“ einzustellen. „Wir sehen in dieser Entscheidung einen Sieg für uns. Wären wir nicht hartnäckig geblieben, hätten wir dies niemals erreicht.“ sind sich Lecomte und Poddig einig.

Die beiden Aktivistinnen unterstützen sich auch in anderen Fällen vor Gericht. So steht Hanna Poddig beispielsweise aktuell in Steinfurt vor Gericht, weil ihr vorgeworfen wird, durch eine Ankettaktion im Jahr 2012 einen Atommülltransport aus der Urananreicherungsanlage Gronau aufgehalten und dadurch eine „Störung öffentlicher Betriebe“ begangen zu haben. In diesem Prozess ist Cécile Lecomte als Verteidigerin tätig. „Solidarität ist die beste Waffe gegen staatliche Repression und Laienverteidigung ist eine Form von solidarischer Unterstützung“, sind sich die beiden einig.

Eichhörnchen und Hanna am 26.8. 2013

Aktenzeichen 53 Ss-OWi 189/13, Brandenburgisches Oberlandesgericht

Weitere Informationen:

http://nirgendwo.info und http://blog.eichhoernchen.fr/tag/Potsdam