Gelten Grundrechte in der dritten Dimension?

Prozess gegen Umweltaktivistin in Berlin

Der Text ist in der GWR Nr. 393, November 2014  erschienen. Ich veröffentliche ihn mit dem aktuellen Prozesstermin erneut.

Der Prozess wird am 14. April 2015 um 13:30 Uhr im Saal 1002 vor dem AG Tiergarten statt finden

Klettern Während ich mit meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ (1) kreuz und quer durchs Land reise, werde ich oft auf die große Energiewendedemo im November 2013 in Berlin angesprochen: „Warst du nicht oben auf der Säule? Die Banneraktion fand ich klasse.“ AktivistInnen von Robin Wood hatten damals die große Demonstration zum Anlass genommen, ihren Protest gegen die Zerstörung der Umwelt kletternd mit Transparenten zum Ausdruck zu geben: „Kohlekraft macht krank“ „Ätsch, Kohle nix da!“ stand auf den bunten Transparenten. Die Aktion kam bei den DemonstrantInnen sehr gut an. Was die Wenigsten aber wissen, ist, dass die Polizei es mit aller Kraft und Gewalt versuchte, diese vertikale Meinungskundgebung zu unterbinden – obwohl wir uns im Rahmen einer angemeldeten Demonstration bewegten und es für die Demo keine Kubikmeterbegrenzung gab! Die Polizei war der Meinung, sie dürfe unsere Grundrechte aus Art. 8 und 5 Grundgesetz auf die Erdoberfläche begrenzen, luftiger Protest sei „Hausfriedensbruch“ oder „Landfriedensbruch“.

Prozess gegen Umweltaktivistin in Berlin

Der Text ist in der GWR Nr. 393, November 2014  erschienen. Ich veröffentliche ihn mit dem aktuellen Prozesstermin erneut.

Der Prozess wird am 14. April 2015 um 13:30 Uhr im Saal 1002 vor dem AG Tiergarten statt finden

Klettern Während ich mit meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ (1) kreuz und quer durchs Land reise, werde ich oft auf die große Energiewendedemo im November 2013 in Berlin angesprochen: „Warst du nicht oben auf der Säule? Die Banneraktion fand ich klasse.“ AktivistInnen von Robin Wood hatten damals die große Demonstration zum Anlass genommen, ihren Protest gegen die Zerstörung der Umwelt kletternd mit Transparenten zum Ausdruck zu geben: „Kohlekraft macht krank“ „Ätsch, Kohle nix da!“ stand auf den bunten Transparenten. Die Aktion kam bei den DemonstrantInnen sehr gut an. Was die Wenigsten aber wissen, ist, dass die Polizei es mit aller Kraft und Gewalt versuchte, diese vertikale Meinungskundgebung zu unterbinden – obwohl wir uns im Rahmen einer angemeldeten Demonstration bewegten und es für die Demo keine Kubikmeterbegrenzung gab! Die Polizei war der Meinung, sie dürfe unsere Grundrechte aus Art. 8 und 5 Grundgesetz auf die Erdoberfläche begrenzen, luftiger Protest sei „Hausfriedensbruch“ oder „Landfriedensbruch“.

Vor Gericht stehen nicht die BeamtInnen, die grundlos mit Gewalt in ein demonstratives Geschehen eingriffen. Vor Gericht stehen nicht die KlimaverbrecherInnen aus Politik und Konzernen. Nein. Angeklagt ist der politischer Widerstand. Mein Prozess soll am 14. April 2015  vor dem Amtsgericht Tiergarten statt finden.

„Kommen Sie da runter!“ schrien die PolizistInnen. Meinen Kletterpartner, der als erster hoch gegangen war, konnten sie schon nicht mehr festhalten. Ich befand mich dagegen noch in Reichweite, die PolizistInnen stützten sich auf mich. .Sie zogen an mir herum und weigerten sich, das Gesetz der Schwerkraft anzuerkennen: je mehr gezogen wurde, desto fester zog sich die an der Säule angebrachte Sicherung. Einigen LeserInnen wird dies aus meinem Buch bekannt sein, die Polizei zeigt sich oft physik-resistent, wenn die Gesetzte der Schwerkraft nicht in ihrem Sinne sind!
Die Gewaltanwendung durch die Polizei führte dazu, dass ich keine Luft mehr bekam und mein Kreislauf ins Schwanken kam. Eine Brandverletzung an den Hüften war dann wochenlang zu sehen. Zahlreiche DemonstrantInnen (unter)stützten mich und wiesen die Polizei auf die Rechtswidrigkeit ihres Handeln hin. Der letzte Gerichtsbeschluss über die Zulässigkeit einer solchen Kletteraktion an einem Mast zum Zweck der Meinungsäußerung war nur wenige Monate alt (Az. VG Berlin 1 K 257.11. (2)). Es half aber nichts.

Die Situation eskalierte, als ein Beamter in der unübersichtlichen Menschenmenge ein scharfes Messer zog. Panik brach aus. Der Polizeibeamte verletzte einen Kollegen mit seinem scharfen Messer. Die Polizei zog sich schließlich ohne Angabe von Gründen zurück. Meinen Weg nach oben konnte ich wegen der durch die Polizeiaktion ausgelösten Kreislaufstörungen erst nach einer Pause und mit Hilfe meines Kletterpartners fortsetzen. Ich war sehr geschwächt. Wir konnten schließlich zur Freude aller DemonstrationsteilnehmerInnen und FotografInnen unsere Banner gegen Kohlekraft in luftiger Höhe zeigen. Die Repressalien der Polizei waren aber nicht zu Ende. Mit einem spektakulären Abseilsprung in die demonstrierende Menge konnten wir einer Festnahme nach der Aktion zunächst entkommen. Mein Kletterpartner wurde aber dann vor der Bühne aus der Demonstration durch Zivilkräfte heraus verhaftet und mehrere Stunden auf der Polizeiwache festgehalten. Eine Freiheitsberaubung, die wieder folgenlos für die Täter  bleibt. Ich habe meinerseits einen Strafbefehl wegen angeblicher Körperverletzung, Widerstand und Beleidigung vom Amtsgericht Tiergarten in Höhe von 90 Tagessätzen erhalten und Einspruch erhoben. Amtsrichter Prugel hat die Akte offensichtlich nicht gelesen, bevor er seine Unterschrift geleistet hat. Es ist auch nicht notwendig. Bei der Justiz gilt das ungeschriebene Gesetz, dass unbequeme politisch engagierte Menschen sowieso schuldig sind, sie stören ja die „Reproduktion von Ruhe und Ordnung“ ( Erich Fried).

Der Prozess soll nun vor dem Amtsgericht Tiergarten (Kirchstr. 6) am 14. April 2015 um 13:30 Uhr im Saal 1002 stattfinden.

Das Gericht terminiert den Prozess und weigert sich mir die Strafakte im Wege der Amtshilfe zum Amtsgericht Lüneburg zur Einsicht vor Ort zu schicken, so dass eine vernünftige Vorbereitung auf den Prozess nicht möglich ist. Unter dem Motto, du sollst dich vor Gericht verantworten, aber wir sagen dir nicht, was wir dir genau vorwerfen. „Will das Gericht einen kafkaesken Prozess führen?“, habe ich bei Gericht nachgefragt. Seid auf das Theaterstück gespannt! Ich freue mich auf jeden Fall über Unterstützung vor Gericht und über (Soli)Aktionen. Klettert auf die Masten, die Bäume, dem Gericht aufs Dach!

Eichhörnchen

Aktuelle Infos zum Prozess: http://nirgendwo.info/berlin/

Anmerkungen:
1) www.graswurzel.net/verlag/eichhoernchen.php und http://blog.eichhoernchen.fr/pages/Lesungen-mit-Eichhoernchen

2) Ende August 2014 erschien in der TAZ ein Artikel mit der Überschrift „Dummheit schützt doch vor Strafe“. Hintergrund war meine rechtswidrige Festnahme durch PolizeibeamtInnen anlässlich einer Protestaktion gegen die Tagung des Atomforums 2011 auf dem Alexander Platz in Berlin. Vor dem Verwaltungsgericht musste die Polizei im April 2013 eingestehen, dass Festnahme und Platzverweis rechtswidrig gewesen sind. Die Polizei war eingegriffen, um zu verhindern, dass ich zusammen mit weiteren AktivistInnen einen Antiatom-Banner an einem Laternenmast aufhänge. Es gab keinen Grund, mich daran zu hindern einen Laternenmast zu erklimmen. Es sei fraglich, inwiefern das Anbringen eines Transparentes eine Gefahr für das „Atomforum“ begründen könne, hatte das Gericht zuvor festgestellt. Als über den Fall in der Zeitung berichtet wurde, erstattete ein Zeitungsleser Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen die Polizei. Der jüngste TAZ-Artikel befasst sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen die Polizeibeamten durch die Staatsanwaltschaft. Der Tenor: Die Beamten können nicht belangt werden, weil sie nicht wussten, dass sie eine Freiheitsberaubung begehen.

Une réflexion sur « Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? »

  1. Terminankündigung von Robin Wood

    + + + ROBIN WOOD-Terminhinweis + + +
    * Juristischer Streit um Banner-Protest bei Energiewende-Demo in Berlin
    * Prozess-Termin: 11. November 2014, 8:45 Uhr, Saal 1002 am Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6, Berlin

    Das Einschreiten der Polizei gegen eine Kletteraktivistin bei der der großen Energiewende-Demo am 30. November 2013 in Berlin hat jetzt ein
    juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht Tiergarten. Unter dem Motto „Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom – Energiewende retten“
    hatten damals rund 16.000 Menschen demonstriert – darunter die Kletteraktivistin. Sie wollte auf der Demo ihre Meinung gegen Kohlekraft
    mit Transparenten an einer großen Säule vor dem Berliner Hauptbahnhof kundtun.

    Mehrere PolizeibeamtInnen versuchten sie daran zu hindern und zerrten an ihr, als sie sich in ca. zwei Meter Höhe gesichert noch in Reichweite
    befand. Ein Beamter zog sogar mitten in der unübersichtlichen Menschenmenge ein scharfes Messer. Zahlreiche DemonstrantInnen
    unterstützten die Kletterin und wiesen die Polizei auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hin. Die Polizei zog schließlich ohne Angaben von Gründen ab.

    Die Kletterin erlitt durch das Einschreiten der Polizei diverse Prellungen und eine Kreislaufstörung, ihren Weg nach oben setzte sie dennoch nach einer Pause mit Hilfe eines anderen, sich bereits oben befindlichen Kletteraktivisten fort. Die beiden konnten schließlich zur Freude von DemonstrationsteilnehmerInnen und FotografInnen ihre Banner gegen Kohlekraft in luftiger Höhe zeigen.

    Vor Gericht soll sich nicht die gewaltsam einschreitende Polizei, sondern die Kletteraktivistin verantworten. Sie hat einen Strafbefehl wegen Körperverletzung, Widerstand und Beleidigung in Höhe von 90 Tagessätzen erhalten und dagegen Einspruch erhoben. Daher kommt es nun am Dienstag, den 11. November 2014 zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten.

    Es ist wichtig, dass solche Prozesse unter öffentlicher Beobachtung ablaufen. Daher laden wir Sie herzlich ein, die Verhandlung zu verfolgen und darüber zu berichten. Der Prozess beginnt um 08:45 Uhr im Saal 1002.

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