HH – Gewahrsam und Polizeigewalt im Namen von Vattenfall rechtswidrig

Nach 3,5 Jahre hat das Verwaltungsgericht Hamburg endlich mal sein Urteil in Sache Gewahrsam bei einer Prostest Aktion gegen Vattenfalls 2011 gesprochen. Über die Festnahme und die Misshandlungen durch die Polizei berichtete ich damals in einem Blog-Beitrag und in meinem Buch « Kommen Sie da runter! ».
Ich darf meine Datei Politisch motivierte Polizeikriminalität (PMPK) um einen Fall erweitern.
Hier die Mitteilung von Robin Wood zum Urteil des Verwaltungsgerichts.

* Klage von ROBIN WOOD-AktivistInnen gegen die Hamburger Polizei erfolgreich
* AktivistInnen wurden bei Protestaktion gegen Vattenfall zu Unrecht in Gewahrsam genommen

Nach 3,5 Jahre hat das Verwaltungsgericht Hamburg endlich mal sein Urteil in Sache Gewahrsam bei einer Prostest Aktion gegen Vattenfalls 2011 gesprochen. Über die Festnahme und die Misshandlungen durch die Polizei berichtete ich damals in einem Blog-Beitrag und in meinem Buch « Kommen Sie da runter! ».
Ich darf meine Datei Politisch motivierte Polizeikriminalität (PMPK) um einen Fall erweitern.
Hier die Mitteilung von Robin Wood zum Urteil des Verwaltungsgerichts.

* Klage von ROBIN WOOD-AktivistInnen gegen die Hamburger Polizei erfolgreich
* AktivistInnen wurden bei Protestaktion gegen Vattenfall zu Unrecht in Gewahrsam genommen

Zwei ROBIN WOOD-AktivistInnen haben die Polizei Hamburg vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich verklagt. Das Hamburger Gericht entschied, dass die Ingewahrsamnahme der beiden anlässlich einer Protestaktion gegen die Vattenfall Cyclassics in Hamburg im Jahre 2011 rechtswidrig war. Auch die unverhältnismäßige Anwendung von Zwang durch die PolizeibeamtInnen, die zur Verletzung beider AktivistInnen führte, erklärte das Gericht für rechtswidrig. Das Urteil wurde nach ausführlicher Erörterung des Sachverhalts an zwei Verhandlungstagen kürzlich schriftlich dem Anwalt der Betroffenen mitgeteilt (Aktenzeichen 5 K 1971/11). Über die Zahlung von Schmerzensgeld wird in einem weiteren Verfahren entschieden.

Die beiden KletteraktivistInnen wollten im August 2011 mit Transparenten in Bäumen an der Radrennstrecke der Vattenfall Cyclassics in der Mönckebergstraße gegen das Greenwashing des Kohle- und Atomkonzerns protestieren. Als ein Helfer des Radrennens anfing, mit einem an einer Teleskopstange befestigten Messer am Material der KletteraktivistInnen herumzuschneiden, brachen sie aus Sicherheitsgründen ihre Aktion ab. Während die AktivistInnen dabei waren, sich nacheinander abzuseilen, traf die Polizei am Aktionsort ein. Auf Anordnung des Leitenden Polizeidirektors wurden die UmweltschützerInnen in Gewahrsam genommen, ohne ihnen eine Begründung dafür zu nennen. Die Polizeibeamten wendeten dabei Gewalt an. Beide AktivistInnen wurden verletzt.

ROBIN WOOD-Aktive hatten in den vergangenen Jahren immer wieder gegen den Klimakiller Vattenfall als Sponsor der Cyclassics in Hamburg demonstriert: 2010 gab es eine spektakuläre Banneraktion an der Köhlbrandbrücke. 2012 wählten sie die Freihafenbrücke für ihren Protest. 2013 und 2014 hängten sie Transparente im Zielbereich des Radrennens in der Mönckebergstraße.

Inzwischen hat Vattenfall das Interesse am Sponsoring der Cyclassics verloren und stellt ab kommendem Jahr entsprechende Aktivitäten ein.

+++ aktuelle Entwicklung +++

Ich verlange nun Schmerzensgeld von der Polizei. Sie hat auf meinen Mahnbescheid in Höhe von 1000 Euro hin, eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen. Nur: auf den vorgeschlagenen Betrag, 350 Euro, mag ich nicht eingehen . Nach der Rechtsprechung des EGMR  kann pro angefangener Tag ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro geltend gemacht werden. Hinzu kommen die Misshandlungen durch die Polizei. In Gießen konnte ich mich mit der Forderung in Höhe von 1500 Euro durchsetzen. Mal sehen wie hier der Kuhhandel ausgeht.

Geld kann das Unrecht natürlich nicht wieder gut machen. Mir wäre es lieber, wenn die Polizei mich nicht ständig und willkürlich meiner Freiheit willkürlich berauben würde , wenn sie mich dabei nicht immer wieder missahndeln und verletzen würde!

Weitere Informationen:

Urteil vom Hamburger Verwaltungsgericht (Az. 5 K 1971/11)
Erlebnisbericht der betroffenen Aktivistin zu ihrer Ingewahrsamnahme 2011:

Bericht über die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht:
Wer ist hier beratungsresistent ?
Von Handbeugehebel und Schmerzreize