ROBIN WOOD-Kletteraktivistin verklagt Polizei


KletternTerminankündigung für den 18.4.2016

* ROBIN WOOD-Kletteraktivistin verklagt Polizei
* Berliner Polizei wollte sie bei der großen Energiewende-Demo 2013 am Demonstrieren in luftiger Höhe hindern

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Termin vor dem Verwaltungsgericht Berlin: Montag, den 18. April um 11:00 Uhr, Kirchstraße 7 in 10557 Berlin
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Das Einschreiten der Polizei gegen eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo am 30. November 2013 in Berlin hat jetzt einjuristisches Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Robin Wood-Kletteraktivistin Cécile Lecomte verklagt die Polizei.

Unter dem Motto „Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom – Energiewende retten“ hatten damals rund 16.000 Menschen demonstriert –darunter die Kletteraktivistin. Die Polizei versuchte, sie mit Gewalt
daran zu hindern, ein Banner gegen Kohlekraft in luftiger Höhe auf einem ca. 30 Meter hohen Mast aufzuhängen. Die Kletteraktivistin setzte sichschließlich mit der Unterstützung weiterer DemonstrantInnen durch, trug jedoch eine Verletzung davon.


KletternTerminankündigung für den 18.4.2016

* ROBIN WOOD-Kletteraktivistin verklagt Polizei
* Berliner Polizei wollte sie bei der großen Energiewende-Demo 2013 am Demonstrieren in luftiger Höhe hindern

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Termin vor dem Verwaltungsgericht Berlin: Montag, den 18. April um 11:00 Uhr, Kirchstraße 7 in 10557 Berlin
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Das Einschreiten der Polizei gegen eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo am 30. November 2013 in Berlin hat jetzt einjuristisches Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Robin Wood-Kletteraktivistin Cécile Lecomte verklagt die Polizei.

Unter dem Motto „Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom – Energiewende retten“ hatten damals rund 16.000 Menschen demonstriert –darunter die Kletteraktivistin. Die Polizei versuchte, sie mit Gewalt
daran zu hindern, ein Banner gegen Kohlekraft in luftiger Höhe auf einem ca. 30 Meter hohen Mast aufzuhängen. Die Kletteraktivistin setzte sichschließlich mit der Unterstützung weiterer DemonstrantInnen durch, trug jedoch eine Verletzung davon.

Die Polizei stellte Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen die Kletteraktivistin, um das eigenegewalttätige Vorgehen juristisch zu untermauern. Darüber wurde im Frühjahr 2015 vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die strafrechtliche Auseinandersetzungdauert an.

Widerstand ist nur dann strafbar, wenn eine polizeiliche Amtshandlung rechtmäßig ist – dies soll nun das Verwaltungsgericht klären.

Cécile Lecomte hat die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahmen gegen sie beantragt. Ihre Klage wird am kommendenMontag um 11:00 Uhr vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Die Klage hat gute Erfolgsaussichten, denn der Sachverhalt ist mit einem anderen Vorfall aus dem Jahr 2011 vergleichbar, bei dem die Polizeibehörde die Rechtswidrigkeit ihrer Maßnahme bereits einräumen musste.

Weitere Informationen:

– Aktenzeichen des Verwaltungsgerichtsverfahrens: VG 1 K 318.14 (Anhand des Aktenzeichens lässt sich u.a. im Gericht auf einer Tafel imEingangsbereich feststellen, in welchem Raum die Verhandlung stattfindet.)
ROBIN WOOD-Blogbeitrag zur Energiewende-Demo am 30.11.13: 
Bildergalerie zur Kletteraktion
Berichte der Betroffenen
Erfolgreiche Klage aus dem Jahr 2011