Lecomte vs. Germany vorm EGMR – Eichhörnchen gefährdet den Staat

Application no. 80442/12 – Lecomte vs. Germany

Das Verfahren, das ich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) führe, neigt sich dem Ende (Klage als PDF). Über den bisherigen Verlauf habe ich in diesem Blog immer mal berichtet, das Thema greife ich auch in meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ auf.

Die Bundesregierung hat nun zu meiner ersten Erwiderung (Siehe Bericht) Stellung genommen. Ich habe das Schriftstück zur Kenntnisnahme erhalten, erneut Stellung nehmen darf ich nun nicht mehr.

Das Schreiben der Bundesregierung setzt die Strategie die in ihrem vorigen Schreiben bereits ihre war: Die Klage ist angeblich nicht zulässig. Sie ist auch nicht begründet und dies wird mit absurden Hetze gegen meine Person belegt.

Application no. 80442/12 – Lecomte vs. Germany

Das Verfahren, das ich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) führe, neigt sich dem Ende (Klage als PDF). Über den bisherigen Verlauf habe ich in diesem Blog immer mal berichtet, das Thema greife ich auch in meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ auf.

Die Bundesregierung hat nun zu meiner ersten Erwiderung (Siehe Bericht) Stellung genommen. Ich habe das Schriftstück zur Kenntnisnahme erhalten, erneut Stellung nehmen darf ich nun nicht mehr.

Das Schreiben der Bundesregierung setzt die Strategie die in ihrem vorigen Schreiben bereits ihre war: Die Klage ist angeblich nicht zulässig. Sie ist auch nicht begründet und dies wird mit absurden Hetze gegen meine Person belegt.

Vor der EGMR darf man erst dann ziehen, wenn alle anderen Rechtsmittel erschöpft sind. Die Klage muss innerhalb von sechs Monaten eingereicht werden. Das besondere in meinem Fall: ich habe eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es ging um die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme dem Grunde nach und um die Haftbedingungen während des Gewahrsams. Das Bundesverfassungsgericht hat sich Zeit genommen und die Beschwerde schließlich nicht angenommen. Es hat aber für eine Beschwerde, 2 Beschlüsse verfasst. Ein Beschluss betraf die Gewahrsamnahme an sich. Monate später gab es eine weitere Nichtannahme-Entscheidung, die die Haftbedingungen betraf. Meine Anwältin hatte die Beschwerde eingereicht und war bevollmächtigt, sie hat aber nicht alle Schriftstücke vom Gericht erhalten. Manche habe ich direkt erhalten und ich abe sie spät weiter geleitet, ich dachte die hätte meine Anwältin direkt bekommen. Es ist ein gewisses Wirrwarr entstanden. Die Bundesregierung meint nun, die Klage vor dem EGMR sei nicht rechtzeitig eingegangen, weil sie innerhalb der 6-Monaten Frist zur letzten aber nicht zur ersten Entscheidung eingegangen ist. Nach ihrer Logik hätte es also für den gleichen Vorgang zwei EGMR-Klagen geben müssen (es ist sehr aufwendig eine solche Klage zu schreiben, zig Dokumente hätteb doppelt eingereicht werden müssen, die Kosten wären glatt in die Höhe gegangen). Das ist natürlich absurd, denn nach deutschem Recht impliziert die Tatsache, dass eine Gewahrsamnahme der Haftbedingungen wegen rechtswidrig war, dass sie insgesamt rechtswidrig war. Mit einer solchen Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht wäre ich zufrieden gewesen und hätte nicht vor dem EGMR geklagt.

Mal sehen wie das Gericht es sieht. Hängt möglicherweise davon ab, ob es auf die Klage Bock hat. Wenn es keine Lust hat, dann macht es es sich einfach und beschließt die unzulässigkeit um in der Hauptsache nicht entscheiden zu müssen. Zu viel Hoffnung in den Scheinrechtstaat solte man sich nicht machen.

Spannend wird die Stellungnahme der Bundesregierung wo sie meine Mittellosigkeit bestreitet. Sie tut dies mit Verweisen auf meine Homepage  und auf die Homepage der Bewegungsstiftung. Tja… wenn man keine Ahnung hat, sollte man die klappe halten. Die Bundesregierung hat – sicher absichtlich – „übersehen“, dass es sich bei meinem Einkommen, um mildttätige Zuwendungen handelt. Was das ist dürfte die Bundesregierung wissen. Das impliziert, dass man damit nicht reich wird und um solche Zuwendungen zu erhalten muss man belegen, dass man im Sinne des Gesetzes bedürftig ist. Wie Bedürftigkeit zu definieren ist, das wurde vom Gesetzgeber, von  Regierung und Parlament festgelegt. Die eigene Gesetze muss die Bundesregierung aber nicht kennen und die Beamten, die mehrere Tausend Euro im Monat verdienen, haben sicher voll Ahnung davon…

Ich darf nicht mehr erwidern. Ansonsten hätte ich denen mein Steuerbescheid geschickt. Darauf steht nämlich ein Betrag im Minus-Bereich. Und den Unterschied zwischen dem Minus-Betrag und Null. Nö, das kriegt man nicht ausgezahlt!

Diesen Blog und meine Homepage findet die Bundesregierung voll wichtig. Meine Berichte belegen angeblich, dass es richtig war, mich in Langzeitgewahrsam zu nehmen. Um jemanden „zur Gefahrenabwehr“ in Gewahrsam nehmen zu dürfen muss die Polizei eine Gefahrenprognose erstellen und belegen, dass es um die Verhinderung einer konkreten Handlung geht. Meine Anwältin hat gerügt, dass die Bundesregierung gerade keine nach Ort, Zeit und beteiligten Personen konkrete Tat nennen kann, die durch den Gewahrsam verhindert werden sollte. Es wird nur pauschal ausgeführt, dass davon ausgegangen werden konnte, dass die ich ähnliche Taten in den nächsten Tagen erneut begehen werde. Die Bundesregierung meint dazu, der allgemeine Verdacht reicht aus. Dass die Polizei mit dem Verdacht nicht falsch lag, lässt sich angeblich anhand der Liste der Protestaktionen auf meiner Homepage belegen. (http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/anti-atom/Luftakrobatik-Atomtransporte.html )

Also Vorsicht! Wer von seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit öfter Gebrauch macht und dies bevorzugt in der Dritten Dimension tut, er/sie läuft die Gefahr einfach so seiner Freiheit beraubt zu werden. Nach dieser Logik darf mich die Polizei jederzeit festnehmen ! Die Wahrnehmung von Grundrechte kann zu Repression führen – auch wenn man nichts strafbares macht. Gut, das Thema ist nicht neu, die Bundesregierung bestätigt nur was die Polizei schon lange macht und das wir in einer Demokatur leben. Damit setzte ich mich schon in meinem Buch auseinander.

Die Bundesregierung reicht darüber hinaus eine Stellungnahme der Polizeidirektion Braunschweig an die Polizeidirektion „Küneburg“. Darin geht es um die Haftbedingungen. Zu den Folter-Bildern die im Gewahrsamtrakt hingen hat die Bundesregierung bereits geschrieben, es handele sich um eine Ausstellung zu polizeiinternen Schulungszwecken. Dies ist in dem Schreiben noch weiter ausgeführt, hier einen Auszug: text

Die Dargestellten Fesselungsbeispiele verstoßen gegen die Forderungen vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT ). Aber die Beamten sollen trotzdem lernen wie man gut foltert… Die Delle in der Wand war sicher zu Ausbildungszwecken da, damit die Beamten lernen, wie man Gefangenen den Kopf gegen die Wand stößt und anschließend behauptet, dass diese sich selbst verletzt haben?

Delle in der Wand
Ausstellung im Braunschweiger Polizeigewahrsamstrakt 2008
Bildunterschrift Links für die Delle in der Wand: « Kopfstoß gleich Kopflos »

Fesselungsbilder

Wie schön, dass Folter im Namen der Bundesregierung gerechtfertigt wird…

Wenn ich es richtig verstanden habe, kommt als nächstes die Entscheidung des Gerichtshofes.