Offenlegung von Anwaltsrechnungen – Bundesregierung mauert weiter zu

Das Verwaltungsgericht Berlin gab am 18. Januar meiner Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegen die Bundesregierung, Vertreten durch das Ministerium des Inneren statt und verpflichtete den Antragsgegner, den Endbetrag der Rechnungen der Kanzlei Redeker Sellner und Dahs im Zusammenhang mit meinen – gewonnenen – Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht offen zu legen. Legal Tribune Online und Netzpolitik.org berichteten. Das Urteil ist hier als PDF zu lesen. (VG Berlin, Urt. v. 18.01.2018; Az. VG 2 K 50.17)

Das Verwaltungsgericht ließ sowohl Berufung als auch Revision zu, weil es bislang keine vergleichbare höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Das Ministerium hat – wies es zu erwarten war – Rechtsmittel eingelegt.

Das Verwaltungsgericht Berlin gab am 18. Januar meiner Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegen die Bundesregierung, Vertreten durch das Ministerium des Inneren statt und verpflichtete den Antragsgegner, den Endbetrag der Rechnungen der Kanzlei Redeker Sellner und Dahs im Zusammenhang mit meinen – gewonnenen – Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht offen zu legen. Legal Tribune Online und Netzpolitik.org berichteten. Das Urteil ist hier als PDF zu lesen. (VG Berlin, Urt. v. 18.01.2018; Az. VG 2 K 50.17)

Das Verwaltungsgericht ließ sowohl Berufung als auch Revision zu, weil es bislang keine vergleichbare höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Das Ministerium hat – wies es zu erwarten war – Rechtsmittel eingelegt.

Das Ministerium fragte zunächst bei meinem Anwalt nach, ob wir einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zustimmen. Dies wurde bejahrt, weil der Sachverhalt an sich nicht strittig ist und es vordergründig um Rechtsfragen geht.

Das Ministerium hat allerdings kalte Füße bekommen. Ob es eine negative Entscheidung aus Leipzig als letzte Instanz fürchtet?

Das Ministerium hat statt dessen Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt. Aus seiner Mitteilung:

ich danke Ihnen für die Mitteilung der Bereitschaft Ihrer Mandantin, als Klägerin mit der Einlegung der Sprungrevision einverstanden zu sein.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich jedoch letztlich – in Absprache mit den Fachreferaten – gegen die Sprungrevision und für das Einlegen der Berufung entschieden. Dies geschah vor dem Hintergrund der Befürchtung, dass Teile des im Rahmen des Rechtsmittels Vorzutragenden vom BVerwG als neuer Tatsachenvortrag gewertet werden könnte und bei der Sprungrevision nicht berücksichtigt würde.

Das BMI hat deshalb am gestrigen Montag Berufung gegen das Urteil vom 18. Januar 2018 eingelegt.

Der Streit geht in die nächste Instanz weiter und dürfte sich hinziehen, die Tatsache dass nun Berufung statt Revision eingelegt wurde, verzögert das Ganze. Denn nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes geht es wahrscheinlich nochmal weiter, vor dem Bundesverwaltungsgericht. Sowohl vor dem OVG als auch vor den BVerwG gilt Anwaltszwang – nicht aber vor dem Bundesverfassungsgericht wie im Falle meiner Verfassungsbeschwerden…

Ich werde nach Abschluss des Streites (in vie vielen Monaten oder Jahre auch immer…) die nächste IFG-Anfrage starten, um in Erfahrung zu bringen, wie viel der Staat sich diesen neuen Streit vor dem OVG und möglicherweise dann vor dem BVerwG kosten lässt! Ich will hier auch die Anwaltsrechnungen sehen!

Hintergründe:

  • Vor dem Bundesverfassungsgericht nahm sich die Regierung einen Anwalt. Ich habe mich dagegen selbst – erfolgreich – verteidigt, einen Anwalt bekam ich nicht beigeordnet. Zum Bericht dazu.
  • Streit um die Anwaltsrechnung war auch Thema im Bundestag, die Regierung mauerte auch zu. Siehe Drucksache 180338
  • Der Bundesregierung hat es nicht geholfen, die Kanzlei für eine Stellungnahme gegen meine Verfassungsbeschwerden zu beauftragen, die Beschwerden habe ich trotzdem gewonnen.