Bagger-Prozess gegen S21 GegnerInnen : ungewöhnlicher Prozessauftakt

protest vor der Verhandlung
Am 3.5. 2011, den ersten Prozesstag gegen zwei Robin Wood AktivistInnen, die letzten Sommer aus Protest gegen Stuttgart 21 kletternd protestierten, ging es hart zur Sache. Die Verhandlung wurde nach 5 Stunden heftigen juristischen Schlagabtauschs zwischen Richterin und Angeklagten auf dem 10. Mai vertagt.(Flyer zu den kommen Prozesstagen)

Eigentlich hätte es für das stuttgarter Amtsgericht heute ein leichtes Spiel werden sollen: Zwei Angeklagten ohne juristische Ausbildung und ohne Anwalt und der in Prozessen gegen S21-GegnerInnen inzwischen übliche Vorwurf « Hausfriedensbruch ». Doch, dass Urteile wie am Fließband gesprochen werden und Angeklagten elementare strafprozessuale Rechte nicht zugestanden werden, wollten die beiden AktivistInnen nicht einfach hinnehmen.

protest vor der Verhandlung
Am 3.5. 2011, den ersten Prozesstag gegen zwei Robin Wood AktivistInnen, die letzten Sommer aus Protest gegen Stuttgart 21 kletternd protestierten, ging es hart zur Sache. Die Verhandlung wurde nach 5 Stunden heftigen juristischen Schlagabtauschs zwischen Richterin und Angeklagten auf dem 10. Mai vertagt.(Flyer zu den kommen Prozesstagen)

Eigentlich hätte es für das stuttgarter Amtsgericht heute ein leichtes Spiel werden sollen: Zwei Angeklagten ohne juristische Ausbildung und ohne Anwalt und der in Prozessen gegen S21-GegnerInnen inzwischen übliche Vorwurf « Hausfriedensbruch ». Doch, dass Urteile wie am Fließband gesprochen werden und Angeklagten elementare strafprozessuale Rechte nicht zugestanden werden, wollten die beiden AktivistInnen nicht einfach hinnehmen.


protest vor der Verhandlung
Für Unverständnis im zahlreich erschienenen Publikum sorgte zu Beginn die unbegründete Ablehnung zweier Rechtsbeistände, gegen deren Zulassung nicht mal die Staatsanwaltschaft Bedenken äußerte.

Selbst ihre vorbereitete Einlassung zur Sache durfte eine Angeklagte nicht zu ende vorlesen. « Die Richterin hat sich lediglich für eine belastende Äußerung interessiert. Meine Ausführungen zu den Umständen der Aktion wollte sie nicht ein mal hören. Hinsichtlich der Klärung der Tatbestandsvoraussetzungen wie Vorsatz oder der Rechtsgüterabwägung zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Eigentum solche Fakten aber von Bedeutung – dies bestätigte neulich das Bundesverfassungsgericht im so genannten Flughafenurteil. Dies sind offensichtlich entlastende Tatsachen! », begründete Cécile Lecomte ihren Eindruck, Richterin Probst habe sich bereits auf die Schuld der Angeklagten festgelegt ohne wesentliche Tatsachen klären zu wollen. Um den Zeugen ihre Fragen stellen zu dürfen, mussten die Angeklagten ebenfalls kämpfen. Ausgerechnet diese Fragen erwiesen sich als für die Verteidigung von besonderer Relevanz. Im Zeugenstand zeigte Polizeioberrat Feß wie wenig Ahnung er von Versammlungsrecht hat: eine nicht Aufgelöste Versammlung ließ er mit der Gewalt eines Sondereinsatzkomandos sprengen.

« Die Verhandlungsführung werde ich mir nicht aus der Hand nehmen lassen », wiederholte mehrfach, die von die Schlagfertigkeit und juritisch sachliche präzise Argumentation der Angeklagten überraschte Richterin.  » Die Richterin konnte sich nicht vor der Flut der Anträge Retten, die sie schlagfertig stellten », kommentierte eine Zuschauerin.

Gegen 18:30 wurde die Verhandlung geschlossen. Am 10. Mai geht es um 15:30 mit der Vernehmung zweier weiteren Polizeizeugen und Beweisanträge der Verteidigung weiter. Justiztheater Akte II im Saal 1.

Akte III dann voraussichtlich am 24. Mai um 13:30 Uhr im Saal 1

Bericht: Abriss-Bagger vor dem Nordflügel besetzt!

Bericht einer Zuschauerin zum ersten Prozesstag

Artikel zum Thema Laienverteidigung und Selbstermächtigung im Gerichtssaal « Es ist dein Prozess, also führe ihn », erklärte Fritz Teufel