CASTOR-Prozesse in Potsdam: Widersprüchliche Rechtsprechung

TranspiNachdem gestern schon  Eichhörnchen Cécile zu Bußgeldern verurteilt wurde, standen heute wieder zwei Aktivisten in Potsdam vor Gericht. In drei von vier Fällen ging es um Protest gegen Atomkraft. In einem Fall um Protest gegen einen Naziaufmarsch. Alle Verfahren wurden von Richterin von Bülow eingestellt.

TranspiNachdem gestern schon  Eichhörnchen Cécile zu Bußgeldern verurteilt wurde, standen heute wieder zwei Aktivisten in Potsdam vor Gericht. In drei von vier Fällen ging es um Protest gegen Atomkraft. In einem Fall um Protest gegen einen Naziaufmarsch. Alle Verfahren wurden von Richterin von Bülow eingestellt.


Obwohl alle verhandelten Aktionen im Landkreis Lüneburg statt fanden wurde in Potsdam verhandelt, weil die Bundespolizei Bußgelder wegen Verstoß gegen die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung verhängt hatte. Die Betroffenen kritisierten den dadurch erschwerten Zugang zum Gericht. Richterin von Bülow lehnte den Antrag aus formellen Gründen ab, äußerte aber zugleich, dass sie die Kritik teilt. Die Politik sei gefordert, dort hätte Frau von Bülow schon auf das Problem der Zentralisierung aufmerksam gemacht.

Verhandelt wurde zuerst gegen Hartmut, einen Robin Wood Aktivisten, der sich 2008 von einer Brücke über der Castor-Strecke abseilte. Zu Sprache kamen die lange Verfahrensdauer und die lebensgefährliche Räumung des Aktivisten durch die Polizei. Unter Berücksichtigung dieser Umstände, sowie der Tatsache, dass der Betroffene bereits für eine frühere Kletteraktion zu einem Bußgeld verurteilt wurde, wurde das Verfahren eingestellt.

Gegen Karsten, den weiteren Aktivisten wurden drei Kletteraktionen verhandelt, welche bereits Gegenstand der gestrigen Verhandlung gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte gewesen waren. Während die Aktivistin gestern noch von Richterin Ahle zu drei Bußgeldern in Höhe von 25,-; 75,- und 100,- Euro verurteilt wurde, wurden heute alle Verfahren eingestellt. Richterin von Bülow berücksichtigte dabei die Umstände der jeweiligen Handlungen, ähnlich wie in dem eine halbe Stunde zuvor verhandelten Fall. Genau diese Umstände spielten am Tag zuvor für die andere Bußgelrichterin Frau Ahle keine Rolle.

„Mit den Einstellungen bin ich persönlich natürlich zufrieden, mich schockiert aber wie unterschiedlich die gleichen Handlungen von beiden Richterinnen beurteilt werden. Diese massive Ungleichbehandlung empfinde ich als willkürlich.“, so Karsten.

Schon die Umstände deuteten heute auf einen anderen Prozessverlauf. Während es gestern noch eine Verfügung gegen politische Meinungsäußerungen und Anti-Atom-Buttons, sowie Eingangskontrollen mit Metalldetektoren und Durchsuchungen gab, war dem Publikum der Zugang heute nicht erschwert worden (Eichhörnchen ist ja sooo gefährlich!!!!). Genau wie gestern protestierten zahlreiche Unterstüzer*innen mit Transparenten, Sprechchören und Sambatrommeln gegen die Kriminalisierung von Atomkraftgener*innen.

Weitere Informationen und Fotos (bei Quellenangabe: nirgenwo.info frei verwendbar): nirgendwo.info

Radiointerview über den gestrigen Prozess

UPDATE 24.12.12 – Gegen die politisch motivierten Eingangskontrollen vom Landgerichtspräsidenten hat das Eichhörnchen eine Klage zu Feststellung deren Rechtswidrigkeit beim Verwaltungsgericht eingereicht.