Prozesserklärung zum Rollstuhlprozess in Lingen

Ich veröffentliche meine Erklärung zum heutigen Prozess wegen « Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte » durch Rollstuhl-Sitzblockade in Lingen. Die Verhandlung ist ausgesetzt worden. Da die Staatsanwaltschaft unbedingt eine Verurteilung haben will, wir der Prozess irgendwann von neuem beginnen.

Weil die Bahn es mit der Barrierefreiheit nicht so wirklich drauf hat, verzögerte sich meine Ankunft in Lingen. Der Prozess begann erst um 14:30 Uhr. Unterstützer*innen blieben nicht untätig und stiegen dem Gericht in der Wartezeit aufs Dach. Danke für die Bilder und die solidarische Unterstützung in Form von Bannern und Anwesenheit im Saal. Denn es war für mich wegen der langen stressigen Anreise und der Tatsache dass ich gerade erkältet bin, sehr anstrengend.

Ich habe eine Prozesserklärung abgegeben, die ich nun veröffentliche.

Ich veröffentliche meine Erklärung zum heutigen Prozess wegen « Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte » durch Rollstuhl-Sitzblockade in Lingen. Die Verhandlung ist ausgesetzt worden. Da die Staatsanwaltschaft unbedingt eine Verurteilung haben will, wir der Prozess irgendwann von neuem beginnen.

Weil die Bahn es mit der Barrierefreiheit nicht so wirklich drauf hat, verzögerte sich meine Ankunft in Lingen. Der Prozess begann erst um 14:30 Uhr. Unterstützer*innen blieben nicht untätig und stiegen dem Gericht in der Wartezeit aufs Dach. Danke für die Bilder und die solidarische Unterstützung in Form von Bannern und Anwesenheit im Saal. Denn es war für mich wegen der langen stressigen Anreise und der Tatsache dass ich gerade erkältet bin, sehr anstrengend.

Ich habe eine Prozesserklärung abgegeben, die ich nun veröffentliche.


Nach dieser Erklärung gab es ein Rechtsgespräch zwischen Anwalt und Gericht. Und… ich verstehe immer noch nicht so wirklich was mir vorgeworfen wird, außer dass ich dort mit dem Rollstuhl gestanden haben soll, wo es der Polizei nicht lieb war und diesen Ungehorsam bestraft gehört. Die Staatsanwaltschaft will unbedingt eine Verurteilung, also wird der Prozess irgendwann von Neuem Beginnen. Der Richter hat eine seltsame Rechtsauffassung zu der Sache, er meint die Rechtsprechung sei nicht eindeutig und er würde eine Rechstauffassung vertreten, die zwar eine Mindermeinung sei, jedoch zulässig. Es steht ja dazu, dass er mich vorverurteilt hat, indem er den Strafbefehl unterschrieben hat… aber natürlich das ist kein politisches Verfahren…und reiner Zufall, dass eine geladene Zeugin sogar « Ansprechpartnerin für politisch motivierte Kriminalität » bei der Polizei ist.

Die Verhandlung endete ohne Vernehmung der Zeugen. Nun ist klar, dass es ein aufwändiger Prozess sein wird, mit langer Beweisaufnahme, zu einem späteren Zeitpunkt.  Der Richter hat versucht mich zu einer Aussage zu bewegen, er hätte gerne eine verkürzte Beweisaufnahme. Es ist aber mein Recht aus der StPO zum Tathergang zu schweigen, es ist auch mein Recht auf eine ausführliche Beweisaufnahme zu bestehen, wenn ich der Meijnung bin, dass ich mich so besser gegen den Vorwurf verteidigen kann.

Dies wurde mir aber zum Vorwurf gemacht, als ich die die gesundheitliche Belastung durch die stressige nicht barrierefreie Anreise ansprach und erklärte, nicht jede Woche nach Lingen fahren zu können, wenn der Prozess wieder aufgenommen werde (Fortsetzungstermine müssen nicht innerhalb einer Woche festgelegt werden, sondern innerhalb von 21 Tage). Dass es belastend sei, sei meinem Prozessverhalten geschuldet.

Dürfen nur gesunde Menschen ihre Rechte aus der StPO wahr nehmen?

Ach und 2 Zivilpolizisten waren im Saal anwesend. Natürlich aus reinen privaten Gründen… um dann mit den Kolleg*innen zusammen über den Prozess zu plaudern…

Erklärung zum Prozess

Ich möchte eine Erklärung zu diesem Prozess abgeben und habe dabei einige Fragen. Ich beziehe mich auf die Aktenlage und den Anklagetext aus dem Strafbefehl. Eine Aussage zur Sache mache ich nicht, da viele Fragen zum Verständnis des Vorwurfes der mir gemacht wird, offen sind und der Erlass eines Strafbefehls eine Art Vorverurteilung ist und ich deshalb an Unvoreingenommenheit nicht glaube. Ich lasse mich natürlich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Zu rechtlichen Einordnung dieser Erklärung: Es ist eine Erklärung zu den Umständen dieses Prozesses, die in diesem Verfahren ihren Platz hat, weil  – man kann versuchen dran zu glauben – es sowas wie das Recht auf rechtliches Gehör, den Anspruch auf ein faires Verfahren und §46 StGB zu Tatumständen gibt.

Ich beantrage die Beantwortung meiner Fragen zur Anklage durch Staatsanwaltschaft und Gericht nach dieser Erklärung. Es geht nämlich darum, dass ich nicht ganz verstehe was mir vorgeworfen wird. Von einem fairen Verfahren kann nicht die Rede sein, wenn gegen mich verhandelt wird, ohne dass klar ist, was mir vorgeworfen wird.

Ich verstehe nicht worin der Widerstand, den ich begangen haben soll, besteht und beantrage eine Präzisierung der Anklage der Staatsanwaltschaft.
Ich verstehe nicht gegen wen der Widerstand, der mir vorgeworfen wird, sich gerichtet haben soll. Ich beantrage hier auch eine Präzisierung.
Ich verstehe nicht, gegen welche Diensthandlung der Widerstand sich gerichtet haben soll. Und beantrage hier ebenfalls die Beantwortung dieser Frage.

Dem Anklagevorwurf nach wird mir nicht einmal vorgeworfen, einen Polizisten berührt zu haben. Ich frage mich wie Mensch gewalttätigem Widerstand im Sinne von 113 StGB leisten kann, ohne einen Polizisten zu berühren.

Ich frage mich warum die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Handlungen nach Abs. 3 nicht geprüft wurde.
Ich frage mich, ob der Vorsitzende Richter Anklage und Akte gelesen hat, bevor er seine Unterschrift unter dem Strafbefehl gesetzt hat und wenn ja warum, das Sitzenbleiben in einem Rollstuhl für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkung darauf angewiesen sind, eine Straftat sein soll, während laut Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht das Sitzenbleiben zu Protestzwecken auf dem Boden mit angewinkelten Beinen keine Straftat darstellt. Die Räder sind schließlich der Ersatz für die Beine einer Rollstuhlfahrerin wie mir. Und das Bremsen gleich einem Stehen- oder Sitzenbeiben anzusehen. Ich beantrage die Beantwortung dieser Fragen durch das Gericht.

Wenn ich in meinem Umfeld über diesen Prozess spreche, macht der Vorwurf die Menschen genauso perplex wie mir. Hier ein paar Reaktionen, es sind Zitate, die ich hier wieder gebe.

„Es gibt doch keine Pflicht, sich wegrollbar zu machen. Oder sollen wir uns bei der nächsten Sitzblockade alle auf Rollbretter setzen, um keine Anklage wegen Widerstand zu riskieren? Gibt es ein Wegrollbar Gesetzt?“

Ein Mitbewohner: „Ich bin doch alleine schwerer als du mit Rollstuhl! Was soll der Quatsch? Gibt es jetzt beim Gewicht einer Person einen Grenzwert, ab dem es nun Widerstand gegen die Polizei ist, wenn man sich wegtragen lässt?“

„jemand der sich schlapp macht und weg tragen lässt, ist doch schwerer weg zu tragen als jemand der in einem Rollstuhl sitzt!“

Eine andere Rollstuhlfahrerin: „Als ich die Einweisung in die Bedienung meines neuen Rollstuhls erhalten habe, wurde penetrant auf die Sicherheit eingegangen. Bei jedem Halt Standbremse einziehen, hieß es dort. Und das soll nun bei einer Protestaktion strafbar sein? Der Prozess, der dir gemacht wird, ist pure Diskriminierung!“

„Es gibt kein Richtiges im Falschen. Wenn der Rolli weg gerollt wäre, hättest du sicher trotzdem eine Anzeige: wegen Sachbeschädigung weil das Auto einen Kratzer abbekommen hätte.“

„Hääää?“

Ein Journalist: „Als ich die Pressemitteilung leider erst sehr spät heute Abend entdeckte, glaubte ich zunächst, dass die Pressemitteilung  nur ein Scherz sein kann.  Nach unserem Telefongespräch weiß ich inzwischen, dass die Pressemitteilung leider kein Scherz ist.Ich kann es nicht begreifen. Ich bin selbst Rollstuhlfahrer und stelle die Handbremse zig male am Tag fest!“

„Würde der Richter auch seinen eigenen Durchsuchungsbefehl unterschreiben, weil er ohne sorgfältige Prüfung dessen, was auf seinem Schreibtisch vorgelegt wird, unterschreibt?“

Online Kommentar (nirgendwo.info): „Wer sich für eine Welt ohne Atomanlagen einsetzt, bekommt immer wieder zu spüren, dass der Betrieb von Atomanlagen nur möglich ist, weil der Staat Menschen in Uniform dafür bezahlt, die Anlagen vor Protest zu schützen. Für Außenstehende mag das wie eine ausgeleierte und vorgeschobene Floskel wirken, da sie sich vermutlich garnicht vorstellen können, wie sehr sich die Polizei zum Erfüllungsgehilfen der Atomkraft macht. Und wahrscheinlich ist es wirklich schwierig es begreiflich zu machen, ohne dass Menschen es hautnah selbst miterleben. Der Rollstuhlprozess ist ein guter Beispiel davor.“

Weiter aus dem Kommentar „Es ist zwar rechtlich unstrittig, dass eine reine Sitzblockade keinen Widerstand darstellt, aber in den Augen der Lingener Polizei scheint dies für Rollstuhlfahrende nicht zu gelten. Immerhin habe sie die Rollstuhlbremse angezogen, heißt es im Strafbefehl. Ganz so, als würde das Anwinkeln der Beine, um sich hinzusetzen nun plötzlich strafbar, denn selbstverständlich zieht ein Mensch im Rollstuhl die Bremse, um nicht davonzurollen. Oder meint die Polizei hier Sondergesetze für Menschen, die kaum oder nicht laufen können, erfinden zu dürfen? […] Es mag ja sein, dass es der Polizei absolut nicht passt, wenn Menschen ihr Verha
lten kritisieren, aber davon wird es, so sehr sich die Polizei das auch wünschen mag, nicht strafbar. Doch wenig überraschend decken Staatsanwaltschaft und Gericht diesen diskriminierenden und willkürlichen Blödsinn.“

Bei mir entsteht der Eindruck, dass es hier gar nicht um eine Handlung oder einen Widerstand geht. Sondern um politisch motivierte Verfolgung.
Ich bin seit Jahren für mein politisches Engagement unter anderem gegen die Atomenergie bekannt und das ist was hier bestraft werden soll. Dafür soll eine Anklage, die ich ausdrücklich als diskriminierend empfinde, herhalten.

Aus der Akte ist zu entnehmen, dass die Polizei zunächst den – ja absurden – Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hegte. Dafür muss es zu einem erheblichen Sachschaden und beinahe Unfall gekommen sein. Das weiß die Polizei. Den Vorwurf warf sie trotzdem in dem Raum. Genauso wie der Vorwurf gegen die zwei Demonstrant*innen vom Rathausdach, die – rechtswidrigerweise – festgenommen wurden: Hausfriedensbruch hieß es in der Pressemitteilung der Polizei. Obwohl rechtlich  unstrittig ist, dass das Beklettern eines Vordachs / Wetterschutz keinen Hausfriedensbruch darstellt und dass Klettern zu einer Versammlung gehört, es besteht Typenfreiheit (siehe auch VG Lüneburg https://openjur.de/u/725496.html  AZ 5 A 87/13 bestätigt durch OVG Niedersachsen, diese Entscheidung habe ich erstritten). Und die Ortswahl für die aktenkundliche Banneraktion dürfte auch zulässig gewesen sein, da die Atomstadt Lingen sich weigert Resolutionen gegen den Weiterbetrieb der Brennelementefabrik Lingen zu verabschieden. Die Anlage darf trotz Pannen, Brand und so genanntem Atomausstieg unbefristet weiter laufen.

Aber die Polizei hat einen Vorwand gesucht um Menschen zu drangsalieren und einen Hausfriedensbruch ins Blaue hinein behauptet. Aus der Akte ist nämlich nicht zu entnehmen, was das für einen Hausfriedensbruch gewesen soll, es wurde auch nicht weiter in dieser Richtung ermittelt. Und dann wundert man sich, dass gegen Polizeiwillkür demonstriert wird?

Und ich meine dass dieser Vorgang teil dieses Prozesses ist, weil mir ja  Widerstand im Zusammenhang mit dem Protest gegen die Festnahme der beiden Aktivistinnen vorgeworfen wird, so verstehe ich die Akte. Also wird die Rechtmäßigkeit des gesamten Polizeieinsatzes am neuen Rathaus nach 113 Abs 3 StGB zu prüfen sein.

Ermittlungen zu Be- UND Entlastung nach § 160 StPO hätten es bereits hergeben müssen. Aber man hat statt dessen mit Vorwürfen hin und her gespielt. In der Akte ist durchgehend die Rede von „Nötigung“. Auf der Anklage steht dann aber Widerstand. Auf der Ladung zu diesem Prozess steht wieder Nötigung. Eine Erklärung dafür habe ich trotz Nachfrage bei Gericht nicht erhalten.

Aber an Entlastung und die Einhaltung ihrer eigenen Gesetze als Ermittlungsbehörde ist die StA offensichtlich nicht interessiert, Hauptsache sie findet irgendeinen Vorwurf, um politisches Engagement zu bestrafen.

Sie bejaht das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Sitzblockade einer Rollstuhlfahrerin und stellt das Verfahren gegen ANF Framatome trotz zahlreich gebliebenen ungeklärten Fragen ein.

Anlass der Demonstration am 19. Januar war wein Brand in der Brennelementefabrik am 6. Dezember 2018. 1000 Liter uranhaltiger Brühe haben sich ins nichts aufgelöst. Aber das ist kein Grund weiter zu ermitteln, Hauptsache die „Grenzwerte“ sind eingehalten. Ein Grenzwert ist aber nur der Maßstab dafür, wie viele Kranke und Tote eine Gesellschaft in Kauf nimmt. Niedrigstrahlung ist gefährlich für Mensch und Natur. Es gibt viele Studien u.a von IPPNW dazu.

Wer die Atompolitik dieses Landes infrage stellt und sich an kreativen (Kletter)Aktionen – ich bin ja vor allem als Kletteraktivistin bekannt – beteiligt, wird als Staatsfeind betrachtet und mit Anklagen und Überwachung eingeschüchtert und an der Ausübung seines Grundrechtes nach Art. 8 GG gehindert.

Ich bin schon seit über 20 Jahren politisch aktiv und habe viel Willkür erlebt. Ich wurde als „Relevante Person“ durch die niedersächsische Polizei geführt, das gehört zum Gefährderkomplex im Kampf gegen Terrorismus als sei Umwelt- und Antiatomprotest Terror. Und dies und hat Repression beispielsweise in Form präventiver polizeilichen Maßnahmen wie Überwachung und Gewahrsam zur Folge. Der Eintrag wurde gelöscht, als ich Klage dagegen einreichte, weil es dafür schlicht keine Rechtsgrundlage und Begründung gab. Damit hat die Polizei schlicht politisch motivierte Verfolgung betrieben.  Auch der Verfassungsschutz soll nach eigener Aussage meine Überwachung nach fast 15 Jahre Überwachung eingestellt und die gespeicherten Daten gelöscht haben. Dies hat er nur getan, weil ich ihn verklagt habe und er die Überwachung nicht begründen konnte.

Um zurück zum Vorwurf, der mir gemacht wird zu kommen:

Diese Art telekinesischer widerstand – also Widerstand ohne je einen Polizisten zu berühren –  wird mir nicht zum ersten mal vorgeworfen.
2006 soll ich einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begangen und einen Polizisten verletzt haben, ohne diesen zu berühren. Der Unterschied zum heutigen Fall ist immerhin, dass die Staatsanwaltschaft den abenteuerlichen Vorwürfen nicht gefolgt war und dass ich nicht mit meinem Rollstuhl, sondern mit einem Fahrrad unterwegs war. Damals war meine chronische Erkrankung noch nicht fortgeschritten.
Ich möchte die Kurzgeschichte die dazu in meinem Buch „Kommen Sie da runter“ im Verlag Graswurzelrevolution erschienen ist, einbringen. Sie ist nur 2 Buchseiten lang. Das zeigt wie die Polizei tickt, wie schnell vorwürfe herbei konstruiert werden. Die Geschichte heißt Telekinese.

Zur Geschichte

In diesem Verfahren geht es ums Sitzenbleiben. Der Polizei gefällt es nicht, wenn Menschen ihren Befehlen keine Folge leisten und passiv bleiben. Sie schreibt gerne Anzeigen wegen „Sich schwer machen“ als könne ein Mensch sein Gewicht per Zauberstab ändern. Oder wegen Rollstuhlbremseanziehen wie im heutigen Fall. Dabei ist Mensch zu keiner aktiven Mithilfe an einer polizeilichen Maßnahme verpflichtet. Dies hat mir  ein Gericht auf die Anzeige einer Beamtin hin in Frankfurt am Main bestätigt, ich frage mich deshalb weshalb es in Lingen anders sein soll. Dies ist für dieses Verfahren im Hinblick auf den objektiven Tatbestand und  auf §113 Abs. 3 und 4 StGB relevant.
Es war ein Zivilverfahren, die Polizistin (die Klägerin) verlangte Schmerzensgeld, weil ich mich bei einer Ingewahrsamnahme nach einer Baumbesetzung gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens „schwer gemacht“ hätte, als sie mich trug und sie sich deshalb am Handgelenk verletzt habe.

Ich zitiere aus Az. 31 C 1253/09 – 23 AG Ffm

„ Auch nach dem Vortrag der Klägerin hat sich die Beklagte gegen ihreVerbringung ,,nur » in der Form zur Wehr gesetzt, dass sie sich schwer gemacht bzw. bei ihrem Hochheben ihre Umklammerung gelöst hat – unabhängig von der Frage, ob der Beklagten ein weiteres Festhalten in der von Klägerseite vorgetragenen Position bei einem Ergreifen an den oberarmen durch die Klägerin und deren Kollegin sowie ein Hochheben psysikalisch überhaupt möglich war, war das verhalten der Beklagten nicht nachhaltig darauf angelegt, die Rechtsgüter Dritter und damit im Besonderen solche der Klägerin zu beeinträchtigen, sondern vielmehr ihrer politischen Gesinnung Ausdruck zu verleihen.
Dabei handelte es sich eben auch um die Durchsetzung ihrer grundrechtlichen Positionen. Das verhalten der Beklagten war dabei auch unter dem Gesichtspunkt rechtmäßig, als ihr keine Verpflichtung zur aktiven Mithilfe ihrer Ingewahrsamnahme abverlangt werden kann. ob die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Klägerin ihrerseits rechtmäßig war, bedarf keiner weiteren Entscheidung.“


Dieses Verfahren s
oll mich vom Protest abhalten. Bei einer Anklage wie die heutige gegen mich sehe ich meine Rechte aus Art. 8 GG als gefährdet an. Es gibt keine Rechtssicherheit, wenn alles Mögliche für „Gewalt“ und „Widerstand“ im Sinne des StGB erklärt wird.
Ich werde nicht aufhören gegen die todbringende Atomindustrie und für meine Rechte zu kämpfen. Sei es um mein rRcht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit oder gegen jegliche Diskriminierung.
Menschen mit Behinderung haben es im Alltag schwer. Ihre Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention werden tagtäglich missachtet. Diesen Prozess sehe ich als zusätzliche Diskriminierung an.

Ironie der Geschichte, ist dass der Beginn dieser Verhandlung nach hinten verschoben werden musste, weil die bahn die UN-Behindertenrechtskonvention missachtet. Ich habe mich rechtzeitig beim Mobilitätsservice der Bahn angemeldet – denn spontan fahren dürfen Menschen die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, bei der Bahn nicht. Die Hilfe in Form eines Hublift um aus dem IC mit meinem Rollstuhl in Lingen raus zu kommen, wurden jedoch abgelehnt. Rollstuhlfahrer*innen sind in Lingen schlicht vom Fernverkehr ausgeschlossen! Ich musste deshalb eine länger andauernde Verbindung mit Regionalbahn nehmen, da die Regionalbahn über eine Zugeigenen Rampe verfügt. IC haben dagegen Stufen und keine Rampe. Rollstuhlfahrer*innen sind auf einen Hublift, der wie einen Käfig aussieht und nur vom personal der DB bedient werden darf, angewiesen. Aber in Lingen gibt es einfach kein Personal, kein Recht auf Mobilität.
Statt mir den Prozess zu machen, sollte der Staat für Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sorgen!