28.3. – Schwimmaktion gegen Neckar-Castor in Heilbronn vor Gericht

++++ Update vom 2.4.2019++++

  • Fortsetzung des Prozesses am 11.4. um 12h30 Saal 54 AG Heilbronn

Terminankündigung

Die CASTOR-Transporte auf dem Neckar sind vorbei – das Atommüllproblem aber ist weiterhin ungelöst. Diejenigen, die gegen diese sinnlose Atommüll-Verschieberei von Obrigheim nach Neckarwestheim demonstriert haben, stehen seit gut einem Jahr vor Gericht.

Am 28. März 2019 um 14 Uhr Saal 54 findet vor dem Amtsgericht Heilbronn der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin statt, die sich im November 2017 mit gelben Castor-Enten als Symbol des Widerstandes gegen die Atomtransporte und Anti-Atom-Fässern im Neckar schwimmend an einer Protestaktion beteiligte.

Ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit) wird ihr zur Last gelegt. Die Versammlungsbehörde will die Versammlung im Neckar wegen angeblicher Gefährdung der Sicherheit und Ordnung durch die Aktivist*innen aufgelöst haben. Faktisch stellten nicht die Aktivist*innen einen Gefahr dar, sondern die radioaktive Fracht, die an die schwimmenden Personen in zum Teil nur 2 Metern Entfernung vorbei fuhr.

++++ Update vom 2.4.2019++++

  • Fortsetzung des Prozesses am 11.4. um 12h30 Saal 54 AG Heilbronn

Terminankündigung

Die CASTOR-Transporte auf dem Neckar sind vorbei – das Atommüllproblem aber ist weiterhin ungelöst. Diejenigen, die gegen diese sinnlose Atommüll-Verschieberei von Obrigheim nach Neckarwestheim demonstriert haben, stehen seit gut einem Jahr vor Gericht.

Am 28. März 2019 um 14 Uhr Saal 54 findet vor dem Amtsgericht Heilbronn der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin statt, die sich im November 2017 mit gelben Castor-Enten als Symbol des Widerstandes gegen die Atomtransporte und Anti-Atom-Fässern im Neckar schwimmend an einer Protestaktion beteiligte.

Ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit) wird ihr zur Last gelegt. Die Versammlungsbehörde will die Versammlung im Neckar wegen angeblicher Gefährdung der Sicherheit und Ordnung durch die Aktivist*innen aufgelöst haben. Faktisch stellten nicht die Aktivist*innen einen Gefahr dar, sondern die radioaktive Fracht, die an die schwimmenden Personen in zum Teil nur 2 Metern Entfernung vorbei fuhr.

„Die Aktion im Neckar war kreativ und bunt. Sie hat öffentliche Aufmerksamkeit auf die ungelöste Atommüllproblematik gelenkt. Ich stehe zu meinem Engagement gegen die todbringende Atomindustrie – selbst wenn ich deswegen vor Gericht stehe. Kriminell ist die Atomindustrie und der Staat, der die eigenen Gesetze verletzt, um diese Politik durchzusetzen.“ Damit spielt die Aktivistin unter anderem auf ihre damalige Festnahme an. Die Akte enthält viele Videos der Aktion. Das Video ihrer Festnahme hat die Polizei allerdings nicht zu der Akte genommen, aktenkundig ist nur dass es dieses Video irgendwo gibt oder gegeben hat. Damit soll die Polizeigewalt vertuscht werden, vermutet die Aktivistin. Die Polizei hatte die Aktivistin misshandelt, indem sie Schmerzgriffe anwendete, um sie dazu zu zwingen, zu einem Polizeifahrzeug mitzukommen. Dabei ignorierten die Beamten sowohl ihre Aussage, sie sei aufgrund einer Gehbehinderung nicht in der Lage der Aufforderung nachzukommen, als auch den vorgezeigten Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und GdB 80, der ihre Aussage belegte.

Die Betroffene wünscht sich am Donnerstag Unterstützung und kritische Prozessbeobachtung. Die Verhandlung findet vor Richter Reißer statt. Er war vor einem Jahr bereits für einen ersten Prozess gegen die Aktivistin zuständig. Hintergrund waren eine Abseil- und eine erste Schwimmaktion gegen 2 Castortransporte. Die Verhandlung lief tumultartig ab, weil die Aktivistin sich lautstark dagegen wehrte, dass Richter Reißer sie keine Anträge zu ihrer Verteidigung stellen ließ und sich auch weigerte ihre Beanstandung hierzu zu protokollieren. Es wurde ihr unter anderem untersagt, einen Antrag auf Genehmigung eines Verteidigers nach § 138 II der Strafprozessordnung (StPO) zu stellen. Beweisanträge oder einen Befangenheitsantrag durfte sie auch nicht einbringen. Die Aktivistin wurde aus dem Gerichtssaal getragen, weil sie darauf beharrte Anträge zu stellen. empörte Öffentlichkeit wurde ebenfalls aus dem Saal geworfen. Die Rechtmäßigkeit der Prozesshandlung des Richters konnte aufgrund der Nicht-Protokollierung der Anträge und der Vorschrift des § 274 StPO nicht durch eine höhere Instanz überprüft werden.

Um nicht erneut dieser Willkür ausgesetzt zu werden, hat die Betroffene mehrere Anträge vorab per Fax an das Gericht geschickt. Nach einem fairen Prozess sieht es leider nicht aus.

Richter Reißer verschleppt die Entscheidung über den bereits vor einem Monat gestellten Antrag der Betroffenen auf Genehmigung eines Wahlverteidigers nach § 138 II StPO. Die Betroffene will ihren Prozess mit einem Wahlverteidiger führen und weiß eine Woche vor dem Prozess immer noch nicht, ob dieser zugelassen wird. Sie sieht darin eine Verletzung ihres Rechtes auf ein faires Verfahren, da ihre Verteidigungsmöglichkeiten durch die Nicht- oder Spätbescheidung ihres Antrages erheblich eingeschränkt werden. Der § 138II der StPO ermöglicht eine Verteidigung durch rechtskundige Personen, die keine Rechtsanwält*innen sind. Die Aktivistin hat die Genehmigung eines erfahrenen politisch aktiven Menschen beantragt, der in der Vergangenheit in zahlreichen politischen Prozessen als Verteidiger aktiv war. „Solidarität bedeutet mehr als Geld für Prozesskosten spenden. Es bedeutet gegenseitige Unterstützung.“ So die Betroffene.

Lüneburg, 22.3.2019

Weitere Informationen

– Bericht von ROBIN WOOD über die Schwimmaktion von November 2017: https://www.robinwood.de/pressemitteilungen/demo-im-neckar-gegen-erneuten-castor-transport
– Bericht über den ersten Prozess gegen die Aktivistin bei Richter Reißer: http://blog.eichhoernchen.fr/post/AG-HN-Wer-seine-Grundrechte-verteidigt-fliegt-raus

Bild: Tim Christensen

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