Das Landgericht Essen hat am 15.12.2016 der Klage einer Umweltaktivistin gegen das Land NRW statt gegeben und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro für eine 2-stündige rechtswidrige Ingewahrsamnahme anlässlich einer Demonstration gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON zugesprochen.
Umweltaktivist*innen hatten im Mai 2012 Protestaktionen anlässlich der Jahreshauptversammlung von E.ON angekündigt und eine Demonstration vor der Gruga Halle angemeldet.
Kletteraktivistin Cécile Lecomte wollte im Rahmen dieser Demonstration ein Transparent gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON aufhängen, um ihre Botschaft für die Gäste der Jahreshauptversammlung sichtbar zu machen. Die Polizei hinderte sie daran und zog sie mit Gewalt aus der Demonstration heraus. Die Kletteraktivistin wehrte sich verbal gegen den Polizeieinsatz und wies die Beamt*innen auf die Rechtswidrigkeit ihrer Handlung hin. Die Polizeifestigkeit von Versammlungen verbiete es, dass Demonstrant*innen ohne begründeten Anlass und voriger Ausschluss aus einer Versammlung entfernt werden. Die Beamt*innen lenkten jedoch nicht ein und nahmen die Aktivistin in Gewahrsam. Diese wurde ins Polizeipräsidium gebracht und kurz darauf ins Krankenhaus eingeliefert. Sie litt auf Grund der brutalen Festnahme und der schmerzhaften Zwangsanwendung durch die Beamt*innen unter einer Kreislaufstörung.
Es folgte eine jahrelange juristische Auseinandersetzung.
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