Solidarität vor Gericht und der Keksprozess (Teil5)

Es gab immer wieder Gerichtsverfahren, gegen Karsten oder andere. Das gehört dazu, wenn man sich für direkte Aktionen, die dem (Atom)Staat kein Gefallen tun, entscheidet.

Ich setzen meinen Nachruf für karsten Hilsen fort.

voriger Teil 4: Gegen die Versorgungsanlagen und – Transporte der Atomindustrie

Es gab immer wieder Gerichtsverfahren, gegen Karsten oder andere. Das gehört dazu, wenn man sich für direkte Aktionen, die dem (Atom)Staat kein Gefallen tun, entscheidet.

2020 wurde er für die in Teil 4 erwähnte Blockade der Brennelementefabrik im Januar 2019, vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen.

Karsten sitzt vor einem Polizeiauto
Karsten vor einem Polizeiauto, Protest bei einer Gerichtsverhandlung am AG Lingen 2020

Ich habe ihn ein paar male vor Gericht verteidigt. Solidarität und emanzipatorischer Umgang mit Repression heißt nicht nur Geld sammeln, sondern den eigenen Prozess in die Hand nehmen, sich gegenseitig vor Gericht zu unterstützen und verteidigen (Laienverteidigung).

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Erfolgreicher Protest gegen die Kohleindustrie und ein Statement aus Sicht der Rechtshilfe

Ich brauche nach den erfolgreichen Protesten gegen die Kohleindustrie im Rheinland etwas Erholung. Tausende haben demonstriert und sind gegen die Kohleinfrakstruktur in Aktion getreten. Vieles kann man bei Ende Gelände nachlesen.

Ich habe die Ereignisse aus der Perspektive der Legal Team, der Rechtshilfestruktur verfolgt.

Eines ist klar: Kohleindustrie und Grundrechte vertragen sich nicht! Für Klimagerechtigkeit kämpfen heißt auch für Grundrechte und Freiheiten kämpfen!

Ich brauche nach den erfolgreichen Protesten gegen die Kohleindustrie im Rheinland etwas Erholung. Tausende haben demonstriert und sind gegen die Kohleinfrakstruktur in Aktion getreten. Vieles kann man bei Ende Gelände nachlesen.

Ich habe die Ereignisse aus der Perspektive der Legal Team, der Rechtshilfestruktur verfolgt.

Eines ist klar: Kohleindustrie und Grundrechte vertragen sich nicht! Für Klimagerechtigkeit kämpfen heißt auch für Grundrechte und Freiheiten kämpfen!

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Geldstrafe wegen Fußabdrücken?

Fragwürdiges politisches Urteil in Hannover am 14.11.: Den Angeklagten wurde vorgeworfen, eine Säule der Messe AG in Hannover bei einer Protestaktion gegen die Euro-Tier-Messe verschmutzt zu haben. Voraussetzung für eine Strafbare Sachbeschädigung sind Vorsatz, eine Substanzverletzung und eine wesentliche – also nicht unerhebliche – Veränderung des Erscheinungsbildes. Keine dieser Tatbestandsvoraussetzungen wurden erfüllt. Die Zeugen haben vor Ort zu Tatzeit keine Verschmutzungen wahrgenommen, es wurde auch nicht versucht irgendwelche Spuren zu entfernen. Einziges « Beweisbild » ist eine vergrößerte Aufnahme von nicht weiter identifizierbaren Spuren auf einer Säule – aus geringer Entfernung sind diese Spuren schon nicht mehr zu sehen. Wann das Bild aus welcher Entfernung wo und durch wen aufgenommen wurde, ist nicht bekannt. Diese dünne Beweislage reichte allerdings für ein politisches Urteil. Der Richter schien aus Prinzip das Demonstrieren verurteilen zu wollen. Es fielen Bemerkungen à la « Die Säule gehören Ihnen nicht, dort wird nicht demonstriert ». Angeklagt wurde das Demonstrieren nicht, verurteilt wurde es aber schon – auch wenn die Verurteilung auf dem Papier wegen Sachbeschädigung erfolgte. Und wie üblich bei Verurteilungen mit dünner Beweislage und haarsträubender Begründung: das Urteil lautet auf 15 Tagessätze (TS) à 10 Euro – um eine rechtliche Überprüfung des Urteils zu erschweren. Ich hatte in meinem Plädoyer als Wahlverteidigerin auf Freispruch plädiert und hilfsweise bei einer Verurteilung 16 TS beantragt. Bei Verurteilungen bis zu 15 TS inklusive sind die Möglichkeiten das Urteil anzufechten eingeschränkt: Revision ist nur möglich wenn die StA keine (Sperr)Berufung einlegt und eine Berufung wird nicht wie bei einer Verurteilung ab 16 TS automatisch verhandelt, sondern muss begründet und dann angenommen werden – oder nicht.

Ich übernehme im Folgenden den Prozessbericht von Robin Wood:

Fragwürdiges politisches Urteil in Hannover am 14.11.: Den Angeklagten wurde vorgeworfen, eine Säule der Messe AG in Hannover bei einer Protestaktion gegen die Euro-Tier-Messe verschmutzt zu haben. Voraussetzung für eine Strafbare Sachbeschädigung sind Vorsatz, eine Substanzverletzung und eine wesentliche – also nicht unerhebliche – Veränderung des Erscheinungsbildes. Keine dieser Tatbestandsvoraussetzungen wurden erfüllt. Die Zeugen haben vor Ort zu Tatzeit keine Verschmutzungen wahrgenommen, es wurde auch nicht versucht irgendwelche Spuren zu entfernen. Einziges « Beweisbild » ist eine vergrößerte Aufnahme von nicht weiter identifizierbaren Spuren auf einer Säule – aus geringer Entfernung sind diese Spuren schon nicht mehr zu sehen. Wann das Bild aus welcher Entfernung wo und durch wen aufgenommen wurde, ist nicht bekannt. Diese dünne Beweislage reichte allerdings für ein politisches Urteil. Der Richter schien aus Prinzip das Demonstrieren verurteilen zu wollen. Es fielen Bemerkungen à la « Die Säule gehören Ihnen nicht, dort wird nicht demonstriert ». Angeklagt wurde das Demonstrieren nicht, verurteilt wurde es aber schon – auch wenn die Verurteilung auf dem Papier wegen Sachbeschädigung erfolgte. Und wie üblich bei Verurteilungen mit dünner Beweislage und haarsträubender Begründung: das Urteil lautet auf 15 Tagessätze (TS) à 10 Euro – um eine rechtliche Überprüfung des Urteils zu erschweren. Ich hatte in meinem Plädoyer als Wahlverteidigerin auf Freispruch plädiert und hilfsweise bei einer Verurteilung 16 TS beantragt. Bei Verurteilungen bis zu 15 TS inklusive sind die Möglichkeiten das Urteil anzufechten eingeschränkt: Revision ist nur möglich wenn die StA keine (Sperr)Berufung einlegt und eine Berufung wird nicht wie bei einer Verurteilung ab 16 TS automatisch verhandelt, sondern muss begründet und dann angenommen werden – oder nicht.

Ich übernehme im Folgenden den Prozessbericht von Robin Wood:

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Ende-Gelände-Prozess um Kletteraktion: Staatsanwältin lässt den Prozess platzen

Aktivist*innen, die im Rahmen der Anti-Kohle-Aktionen von Ende Gelände 2015 an einer Autobahnbrücke demonstrierten, stehen derzeit in Erkelenz vor Gericht. Der Prozess, der am 16. November begann, musste unterbrochen werden, weil das Gericht nach 5 Stunden Verhandlung den Anklagevorwurf änderte – der erste Vorwurf war durch die Verteidigung auseinander genommen worden. Angeklagte und Verteidiger*innen hatten sich auf den für den 5.12. anberaumten Fortsetzungstermin gut vorbereitet. Sie hatten auf den neuen Vorwurf angepasste Beweisanträge formuliert und sich auf die Plädoyers vorbereitet. Dazu kam es aber nicht. Die Staatsanwaltschaft ließ den Prozess platzen.

Aktivist*innen, die im Rahmen der Anti-Kohle-Aktionen von Ende Gelände 2015 an einer Autobahnbrücke demonstrierten, stehen derzeit in Erkelenz vor Gericht. Der Prozess, der am 16. November begann, musste unterbrochen werden, weil das Gericht nach 5 Stunden Verhandlung den Anklagevorwurf änderte – der erste Vorwurf war durch die Verteidigung auseinander genommen worden. Angeklagte und Verteidiger*innen hatten sich auf den für den 5.12. anberaumten Fortsetzungstermin gut vorbereitet. Sie hatten auf den neuen Vorwurf angepasste Beweisanträge formuliert und sich auf die Plädoyers vorbereitet. Dazu kam es aber nicht. Die Staatsanwaltschaft ließ den Prozess platzen.

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Ende Gelände lässt sich nicht einschüchtern – Prozessbericht

Ich übernehmen einen Artikel von Hannes über die Prozesse gegen Klimaaktivist*innen im Rheinland – der Artikel enthält ein Bericht über den Prozess um die Kletteraktion an der Autobahn bei Ende Gelände 2015. Ich verteidige in diesem Prozess (Siehe auch Laienverteidigung). Er wird am 5.12. um 13 Uhr vor dem Amtsgericht Erkelenz fortgesetzt. Der Artikel ist in der Zeitschrift Graswurzelrevolution Nr. 414 (Dezember 2016) erschienen. Aktuelle Infos zu den Prozessen gibt es zudem auf der Antirep-Seite.

Repressionswelle gegen Klima-AktivistInnen

Das Klimagerechtigkeits- und Anti-Braunkohle-Bündnis Ende Gelände, das 2015 mit knapp 1.500 Menschen den rheinländischen Tagebau Garzweiler stundenlang stilllegte und 2016 mit mehr als 3.500 Menschen beträchtliche Teile der Lausitzer Braunkohleinfrastruktur für ein ganzes Wochenende blockierte (die GWR berichtete), sieht sich in diesem Herbst einer erwartbaren, aber dennoch anstrengenden Repressionswelle ausgesetzt.
Fast wöchentlich laden die zuständigen  Amtsgerichte in Erkelenz und Grevenbroich nun Aktivist*innen ein, die während der Aktionen 2015 am Tagebau Garzweiler festgenommen  wurden. Ein großer Teil der damals Festgenommenen stellte die Polizei durch die Verweigerung der Personalienangabe vor eine unlösbare Aufgabe und konnte somit der Verfolgung durch die Justiz entgehen; scheinbar ein Grund mehr für die Strafverfolgungsbehörden, sich mit besonderer Härte denjenigen zuzuwenden, die sich identifizieren ließen und sie stellvertretend für alle Aktivist*innen abzustrafen. Die Vorwürfe gehen dabei von Hausfriedensbruch, über Landfriedensbruch bis hin zum versuchten schweren Eingriff in den Straßenverkehr.

Ich übernehmen einen Artikel von Hannes über die Prozesse gegen Klimaaktivist*innen im Rheinland – der Artikel enthält ein Bericht über den Prozess um die Kletteraktion an der Autobahn bei Ende Gelände 2015. Ich verteidige in diesem Prozess (Siehe auch Laienverteidigung). Er wird am 5.12. um 13 Uhr vor dem Amtsgericht Erkelenz fortgesetzt. Der Artikel ist in der Zeitschrift Graswurzelrevolution Nr. 414 (Dezember 2016) erschienen. Aktuelle Infos zu den Prozessen gibt es zudem auf der Antirep-Seite.

Repressionswelle gegen Klima-AktivistInnen

Das Klimagerechtigkeits- und Anti-Braunkohle-Bündnis Ende Gelände, das 2015 mit knapp 1.500 Menschen den rheinländischen Tagebau Garzweiler stundenlang stilllegte und 2016 mit mehr als 3.500 Menschen beträchtliche Teile der Lausitzer Braunkohleinfrastruktur für ein ganzes Wochenende blockierte (die GWR berichtete), sieht sich in diesem Herbst einer erwartbaren, aber dennoch anstrengenden Repressionswelle ausgesetzt.
Fast wöchentlich laden die zuständigen  Amtsgerichte in Erkelenz und Grevenbroich nun Aktivist*innen ein, die während der Aktionen 2015 am Tagebau Garzweiler festgenommen  wurden. Ein großer Teil der damals Festgenommenen stellte die Polizei durch die Verweigerung der Personalienangabe vor eine unlösbare Aufgabe und konnte somit der Verfolgung durch die Justiz entgehen; scheinbar ein Grund mehr für die Strafverfolgungsbehörden, sich mit besonderer Härte denjenigen zuzuwenden, die sich identifizieren ließen und sie stellvertretend für alle Aktivist*innen abzustrafen. Die Vorwürfe gehen dabei von Hausfriedensbruch, über Landfriedensbruch bis hin zum versuchten schweren Eingriff in den Straßenverkehr.

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Für politische Selbstermächtigung in den Gerichtssälen

Aufsatz zum Thema Laienverteidigung, wenn AktivistInnen AktivistInnen vor Gericht verteidigen. Erstveröffentlichung in der Zeitschrift GWR.

„Es ist dein Prozess, also führe ihn“, erklärte seinerzeit der berühmte Politagitator Fritz Teufel. Der unbequeme Aktivist geriet wegen seiner subversiven Aktionen immer wieder in Konflikt mit der Staatsgewalt. Doch die zahlreichen Anklagen gegen ihn wurden oft zum politischen Happening: Die Herrschenden und das System Justiz wurden in ihrer Lächerlichkeit vorgeführt.

Dieser Gedanke der Selbster­mächtigung vor Gericht schwirrt auch in den Köpfen von AktivistInnen, die Antire­pressionsarbeit nicht auf Aussageverweigerung und Geldsammeln beschränken wollen.

Es entsteht ein Laienverteidi­gerInnen-Netzwerk. Ziel ist u.a., Proteste gegen Prozesse zur Einschüchterung politischer AktivistInnen offensiv zu gestalten und zu verhindern, dass wie am Fließband durchgeurteilt werden kann.

Aufsatz zum Thema Laienverteidigung, wenn AktivistInnen AktivistInnen vor Gericht verteidigen. Erstveröffentlichung in der Zeitschrift GWR.

„Es ist dein Prozess, also führe ihn“, erklärte seinerzeit der berühmte Politagitator Fritz Teufel. Der unbequeme Aktivist geriet wegen seiner subversiven Aktionen immer wieder in Konflikt mit der Staatsgewalt. Doch die zahlreichen Anklagen gegen ihn wurden oft zum politischen Happening: Die Herrschenden und das System Justiz wurden in ihrer Lächerlichkeit vorgeführt.

Dieser Gedanke der Selbster­mächtigung vor Gericht schwirrt auch in den Köpfen von AktivistInnen, die Antire­pressionsarbeit nicht auf Aussageverweigerung und Geldsammeln beschränken wollen.

Es entsteht ein Laienverteidi­gerInnen-Netzwerk. Ziel ist u.a., Proteste gegen Prozesse zur Einschüchterung politischer AktivistInnen offensiv zu gestalten und zu verhindern, dass wie am Fließband durchgeurteilt werden kann.

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