OLG: Kein Bußgeld für Kletteraktivistin nach Uranzug-Luftblockade

Es gibt Hoffnung… der Prozess mit Richterin Ahle in Potsdam war kafkaesk und absurd. Ich habe Rechtsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt und… gewonnen:-) Jetzt muss das gleiche in Heilbronn passieren! Denn der Prozess lief dort noch willkürlicher ab! Ich habe dort auch Rechtsmittel eingelegt. Wird natürlich schwieriger, weil die Willkür u.a. darin bestand, dass ich meine Anträge nicht stellen durfte und das wenig protokolliert wurde. Aber Richter Reißer hat einige Dienstaufsichtsbeschwerden kassiert und das hat schon mal zu Veränderungen geführt, beim Prozess vor dem selben Richter am 26.4. durften immerhin Anträge gestellt werden! Prozess wurde auf den 7.5. um 12 Uhr vorm AG Heilbronn vertagt, weil das Gericht nicht in der Lage war, einen Befangenheitsantrag korrekt zu bearbeiten…

Meine Mitteilung des Tages zum Erfolg in Potsdam

Weil sie mit einer 3-stündigen Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide (Niedersachsen) im April 2016 einen Urantransport zusammen mit einer weiteren Aktivistin aufgehalten hatte, wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte im Herbst 2017 nach vier Verhandlungstagen zu 500 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn- Bau.- und Betriebsordnung durch Richterin am Amtsgericht Potsdam Ahle verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Zuschauer*innen bezeichneten den Prozessverlauf als Kafkaesk, die Betroffene lehnte die zuständige Richterin mehrfach wegen Befangenheit ab, diese machte sich zu Richterin in eigener Sache und beschloss selbst, dass sie unvoreingenommen sei. Mit Hilfe einer weiteren Aktivistin, die nach §138II der Strafprozessordnung als Verteidigerin genehmigt worden war, legte sie gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein.

Das brandenburgische Oberlandesgericht scheute sich offenbar vor einer inhaltlichen Entscheidung in der Sache. Es stellte mit Beschluss vom 26.4.2018 das Verfahren auf Staatskosten ein. Das Amtsgerichtsurteil ist somit aufgehoben, die ROBIN WOOD Aktivistin muss kein Bußgeld zahlen. (76 OWi 202/16 – AG Potsdam und (1B)53 Ss-OWi 62/18 (39/18) Brandenburgisches Oberlandesgericht)

Es gibt Hoffnung… der Prozess mit Richterin Ahle in Potsdam war kafkaesk und absurd. Ich habe Rechtsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt und… gewonnen:-) Jetzt muss das gleiche in Heilbronn passieren! Denn der Prozess lief dort noch willkürlicher ab! Ich habe dort auch Rechtsmittel eingelegt. Wird natürlich schwieriger, weil die Willkür u.a. darin bestand, dass ich meine Anträge nicht stellen durfte und das wenig protokolliert wurde. Aber Richter Reißer hat einige Dienstaufsichtsbeschwerden kassiert und das hat schon mal zu Veränderungen geführt, beim Prozess vor dem selben Richter am 26.4. durften immerhin Anträge gestellt werden! Prozess wurde auf den 7.5. um 12 Uhr vorm AG Heilbronn vertagt, weil das Gericht nicht in der Lage war, einen Befangenheitsantrag korrekt zu bearbeiten…

Meine Mitteilung des Tages zum Erfolg in Potsdam

Weil sie mit einer 3-stündigen Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide (Niedersachsen) im April 2016 einen Urantransport zusammen mit einer weiteren Aktivistin aufgehalten hatte, wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte im Herbst 2017 nach vier Verhandlungstagen zu 500 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn- Bau.- und Betriebsordnung durch Richterin am Amtsgericht Potsdam Ahle verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Zuschauer*innen bezeichneten den Prozessverlauf als Kafkaesk, die Betroffene lehnte die zuständige Richterin mehrfach wegen Befangenheit ab, diese machte sich zu Richterin in eigener Sache und beschloss selbst, dass sie unvoreingenommen sei. Mit Hilfe einer weiteren Aktivistin, die nach §138II der Strafprozessordnung als Verteidigerin genehmigt worden war, legte sie gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein.

Das brandenburgische Oberlandesgericht scheute sich offenbar vor einer inhaltlichen Entscheidung in der Sache. Es stellte mit Beschluss vom 26.4.2018 das Verfahren auf Staatskosten ein. Das Amtsgerichtsurteil ist somit aufgehoben, die ROBIN WOOD Aktivistin muss kein Bußgeld zahlen. (76 OWi 202/16 – AG Potsdam und (1B)53 Ss-OWi 62/18 (39/18) Brandenburgisches Oberlandesgericht)
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Willkommen in Kafkaistan – Urteil in Prozess um Uranzugkletterblockade

Die Mitteilung des Tages zu meinem Prozess um eine Uranzug-Kletter-Blockade vor dem Amtsgericht Potsdam.  Die Richterin war derart befangen, dass das Urteil nicht überraschend ist. Meinetwegen… es geht in die nächste Instanz, das gehörte von vorne herein zur Verteidigungsstrategie und das ist diesbezüglich wie geplant gelaufen.

An dieser Stelle: Danke an die Menschen, die gekommen sind oder sich mit Soli-mails gemeldet haben, das freut mich immer sehr. Ohne Solidarität kein Kampf!

Weil sie 2016 mit einer Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide einen Urantransport aufgehalten hatte, wurde eine Aktivistin heute von Richterin Ahle am Amtsgericht Potsdam zu 500 Euro Bußgeld verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Sie habe vorsätzlich gegen die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (EBO) verstoßen, so die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung zum Abschluss einer Kafkaesken Gerichtsverhandlung.

Am gestrigen Montag ging nach vier Verhandlungstagen und insgesamt 20 Stunden Verhandlung ein Prozess gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte zu Ende. Gemeinsam mit einer weiteren Kletterin war es ihr 2016 gelungen, einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Zug auf der Strecke zwischen Hamburg und Bremen 3 Stunden lang aufzuhalten.

Die Mitteilung des Tages zu meinem Prozess um eine Uranzug-Kletter-Blockade vor dem Amtsgericht Potsdam.  Die Richterin war derart befangen, dass das Urteil nicht überraschend ist. Meinetwegen… es geht in die nächste Instanz, das gehörte von vorne herein zur Verteidigungsstrategie und das ist diesbezüglich wie geplant gelaufen.

An dieser Stelle: Danke an die Menschen, die gekommen sind oder sich mit Soli-mails gemeldet haben, das freut mich immer sehr. Ohne Solidarität kein Kampf!

Weil sie 2016 mit einer Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide einen Urantransport aufgehalten hatte, wurde eine Aktivistin heute von Richterin Ahle am Amtsgericht Potsdam zu 500 Euro Bußgeld verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Sie habe vorsätzlich gegen die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (EBO) verstoßen, so die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung zum Abschluss einer Kafkaesken Gerichtsverhandlung.

Am gestrigen Montag ging nach vier Verhandlungstagen und insgesamt 20 Stunden Verhandlung ein Prozess gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte zu Ende. Gemeinsam mit einer weiteren Kletterin war es ihr 2016 gelungen, einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Zug auf der Strecke zwischen Hamburg und Bremen 3 Stunden lang aufzuhalten.

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Richterin Ahle: „Dann werden wir das nächste mal auch fertig“

Der Prozess um die Blockade eines Urantransportes gegen eine Kletteraktivistin vor dem Amtsgericht Potsdam wird am am 16. Oktober um 12:30 Uhr in Saal 21 fortgesetzt. Es wird mit dem Urteil an diesem Tag gerechnet,  solidarische Unterstützung ist Willkommen!

Der 3. Prozesstag lief am 26.9.  bis ca. 16 Uhr.  Es wurden durch die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge gestellt, die sowohl den Ablauf der Aktion als auch ihre Umstände und Hintergründe (Gefahren von Atomtransporten, Erkrankung von Arbeitern in der Anlage Narbonne Malvési, , etc.) betrafen.  Die Richterin ordnete nach den ersten Anträgen das « Selbstleseverfahren » an. Die Begründung der Anträge wurde nicht mehr verlesen. Damit die Verhandlung schneller voran kommt. Sie verkündete eine Pause von 30 Minuten um… die über 70 Seiten Anträge zu lesen und zu bescheiden. Über 2000 Worte pro Minute hätte sie lesen müssen. Nach einer Stunde verkündete sie dann einen Teil der Beschlüsse. Ein weiterer wird am 16. Oktober verkündet. Der überwiegende Teil der Beweisanträge wurde pauschal abgelehnt, als zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich. Ob die Richterin die Anträge wirklich gelesen hat, darf bezweifelt werden… sie hat ca. 15 Anträge innerhalb einer Stunde gelesen (?) und beschieden.

Richterin Ahle war zu Beginn der Verhandlung – für ihre Verhältnisse –  einigermaßen entspannt, aber gegen Ende nicht mehr.

Der Prozess um die Blockade eines Urantransportes gegen eine Kletteraktivistin vor dem Amtsgericht Potsdam wird am am 16. Oktober um 12:30 Uhr in Saal 21 fortgesetzt. Es wird mit dem Urteil an diesem Tag gerechnet,  solidarische Unterstützung ist Willkommen!

Der 3. Prozesstag lief am 26.9.  bis ca. 16 Uhr.  Es wurden durch die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge gestellt, die sowohl den Ablauf der Aktion als auch ihre Umstände und Hintergründe (Gefahren von Atomtransporten, Erkrankung von Arbeitern in der Anlage Narbonne Malvési, , etc.) betrafen.  Die Richterin ordnete nach den ersten Anträgen das « Selbstleseverfahren » an. Die Begründung der Anträge wurde nicht mehr verlesen. Damit die Verhandlung schneller voran kommt. Sie verkündete eine Pause von 30 Minuten um… die über 70 Seiten Anträge zu lesen und zu bescheiden. Über 2000 Worte pro Minute hätte sie lesen müssen. Nach einer Stunde verkündete sie dann einen Teil der Beschlüsse. Ein weiterer wird am 16. Oktober verkündet. Der überwiegende Teil der Beweisanträge wurde pauschal abgelehnt, als zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich. Ob die Richterin die Anträge wirklich gelesen hat, darf bezweifelt werden… sie hat ca. 15 Anträge innerhalb einer Stunde gelesen (?) und beschieden.

Richterin Ahle war zu Beginn der Verhandlung – für ihre Verhältnisse –  einigermaßen entspannt, aber gegen Ende nicht mehr.

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Kletteraktivistinnen nach Uranzugblockade in Buchholz in der Nordheide vor Gericht

* Widerspruch gegen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro wird vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt
* Erster Prozesstermin gegen eine Kletteraktivistin: 06. September 2017 – 11 Uhr – Amtsgericht Potsdam (Jägerallee 10-12), Saal 21

In der Nacht zum 8. April 2016 protestierten rund 20 Atomkraftgegner*innen gegen einen Transport von Uranerzkonzentrat vom Hamburger Hafen in die südfranzösische AREVA Atomfabrik in Narbonne Malvési. Zwei Aktivistinnen seilten sich von einer Fußgängerbrücke im Bahnhof Buchholz in der Nordheide ab und entrollten ein Banner. Sie wurden im weiteren Verlauf von der Berufsfeuerwehr herunter geholt und durch die Polizei in Gewahrsam genommen. Der Atomzug setzte seine Fahrt nach ca. 4 Stunden fort. Mit ihrer Aktion wollten die Demonstrant*innen auf die zahlreichen Versorgungstransporte der Atomindustrie, die trotz angeblichem Atomausstieg weiter und unbefristet stattfinden, aufmerksam machen.

* Widerspruch gegen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro wird vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt
* Erster Prozesstermin gegen eine Kletteraktivistin: 06. September 2017 – 11 Uhr – Amtsgericht Potsdam (Jägerallee 10-12), Saal 21

In der Nacht zum 8. April 2016 protestierten rund 20 Atomkraftgegner*innen gegen einen Transport von Uranerzkonzentrat vom Hamburger Hafen in die südfranzösische AREVA Atomfabrik in Narbonne Malvési. Zwei Aktivistinnen seilten sich von einer Fußgängerbrücke im Bahnhof Buchholz in der Nordheide ab und entrollten ein Banner. Sie wurden im weiteren Verlauf von der Berufsfeuerwehr herunter geholt und durch die Polizei in Gewahrsam genommen. Der Atomzug setzte seine Fahrt nach ca. 4 Stunden fort. Mit ihrer Aktion wollten die Demonstrant*innen auf die zahlreichen Versorgungstransporte der Atomindustrie, die trotz angeblichem Atomausstieg weiter und unbefristet stattfinden, aufmerksam machen.

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Atomkraftgegner vor Gericht: Wendlandgefühl im Gerichtsaal

*Tatkräftiger kletternder Prozessauftakt in Potsam – warme kreative Unterstützung seitens von solidarischen Menschen

* Etappensieg: 500 Euro Bußgeld sind vom Tisch . Kletterprotest gegen den Export von Uranmüll von Gronau (NRW) nach Russland bleibt strafrei  – darüber freut sich die Bundespolizei nicht… Eichhörnchen aber schon 🙂  – Hintergründe zum Prozess

* Verhandlung über die Robin Wood Kletteraktion auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke beim Castor 2008 auf unbestimmt vertagt  – Hintergründe zur Aktion

* LaeinverteidigerInnen genehmigt – ein Schritt zur politischen Selbstermächtigung in Gerichtssälen.

* Beim nächsten Prozesstag kommt es zur inhaltlichen Auseinandersetzung und wir kämpfen um Freispruch, erklären dem Gericht warum wir zu unserem Engagement stehen!

Fazit… wenn Gerichte sich mit AtomkraftgegnerInnen anlegen… kann es schön lange dauern. Wir sind Sand im Getriebe der Urteilsfabrik ! Wir wissen wofür wir stehen!

UPDATE Dez. 2011: Neubeginn der Verhandlung am 26.1.2012 um 9:00 Uhr, Saal 21 , AG Potsdam

*Tatkräftiger kletternder Prozessauftakt in Potsam – warme kreative Unterstützung seitens von solidarischen Menschen

* Etappensieg: 500 Euro Bußgeld sind vom Tisch . Kletterprotest gegen den Export von Uranmüll von Gronau (NRW) nach Russland bleibt strafrei  – darüber freut sich die Bundespolizei nicht… Eichhörnchen aber schon 🙂  – Hintergründe zum Prozess

* Verhandlung über die Robin Wood Kletteraktion auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke beim Castor 2008 auf unbestimmt vertagt  – Hintergründe zur Aktion

* LaeinverteidigerInnen genehmigt – ein Schritt zur politischen Selbstermächtigung in Gerichtssälen.

* Beim nächsten Prozesstag kommt es zur inhaltlichen Auseinandersetzung und wir kämpfen um Freispruch, erklären dem Gericht warum wir zu unserem Engagement stehen!

Fazit… wenn Gerichte sich mit AtomkraftgegnerInnen anlegen… kann es schön lange dauern. Wir sind Sand im Getriebe der Urteilsfabrik ! Wir wissen wofür wir stehen!

UPDATE Dez. 2011: Neubeginn der Verhandlung am 26.1.2012 um 9:00 Uhr, Saal 21 , AG Potsdam

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