Uranleck in Tricastin – AREVA verurteilt

Am 8. Juli 2008 führte ein Leck beim Wasserrückhaltesystem eines Becken vom Socrati-Werk in Tricastin zu der Freisetzung von über 74 Kg Uran in den angrenzenden Bäche und Flüsse. Die Firma Areva-Socrati wurde nun zum zweiten mal verurteilt.

Das Strafgericht von Carpentras verurteilte den Konzern am 14. Oktober 2010, weil der Zwischenfall entgegen der Vorschrift zu spät gemeldet worden war. Vom Vorwurf der Gewässerverunreinigung wurde das Unternehmen freigesprochen. Diese Entscheidung wurde daraufhin im Berufungsverfahren in Nîmes aufgehoben und AREVA-Socrati verurteilt.

Die Strafe betrug insgesamt über eine halbe Million Euro: 300 000 Euro Geldstrafe und 230 000 Euro Schadenersatz, davon 160 000 Euro an Vereine als Nebenkläger und 70 000 an die BürgerInnen (ebenfalls Nebenkläger).

Am 8. Juli 2008 führte ein Leck beim Wasserrückhaltesystem eines Becken vom Socrati-Werk in Tricastin zu der Freisetzung von über 74 Kg Uran in den angrenzenden Bäche und Flüsse. Die Firma Areva-Socrati wurde nun zum zweiten mal verurteilt.

Das Strafgericht von Carpentras verurteilte den Konzern am 14. Oktober 2010, weil der Zwischenfall entgegen der Vorschrift zu spät gemeldet worden war. Vom Vorwurf der Gewässerverunreinigung wurde das Unternehmen freigesprochen. Diese Entscheidung wurde daraufhin im Berufungsverfahren in Nîmes aufgehoben und AREVA-Socrati verurteilt.

Die Strafe betrug insgesamt über eine halbe Million Euro: 300 000 Euro Geldstrafe und 230 000 Euro Schadenersatz, davon 160 000 Euro an Vereine als Nebenkläger und 70 000 an die BürgerInnen (ebenfalls Nebenkläger).


Areva-Socatri wollte das Urteil nicht hinnehmen und zog vor dem Cassationsgericht ( entspricht etwa dem Deutschen Bundesgerichtshof). Das Gericht hat seine Entscheidung am 26. November 2013 verkündet: Die Beschwerde der AREVA-Socrati wird verworfen, das Urteil gegen den Konzern ist nun rechtskräftig.

Der Beschluss ist im Bezug auf die Rechtsprechung zu Umweltdelikten von herausragender Bedeutung: Der Tatbestand der Gewässerverunreinigung gilt als erfüllt, sobald die Verunreinigung zu einer behördlich angeordneten Einschränkung der Wassernutzung und oder zu einem Badeverbot führt.

Die Atomanlage Tricastin

Die Atomanlage von Tricastin befindet sich in Südfrankreich zwischen Valence und Avignon. Dort befinden sich sowohl Uranverarbeitungsanlagen (u.a. die Urananreicherungsanlage) als auch 4 sich im Betrieb befindlichen Atomreaktoren. Die Socrati-Gesellschaft, auf dem Tricastin-Standort ansässig, ist für die Wartung und die Zerlegung radioaktiver Stoffen zuständig, sowie für die Aufbereitung von radioaktivem und industriellem Abwasser der AREVA Gesellschaften in Tricastin.

8. Juli 2008: Ein schwerer Uranleck in der Natur

Am morgen des 8. Juli 2008 stellten Angestellten vom Werk Socrati einen Leck beim Wasserrückhaltesystem eines Becken fest. Ein Teil der Flüssigkeit hatte sich auf dem Boden und im Kanal nebenan verbreitet. Über 74Kg Uran, eine hoch radioaktive Substanz mit einer Halbwertzeit von mehreren Millionen Jahren, wurden in den Nebenbäche und Nebenflüsse freigesetzt. 30 Qm mit Uran verunreinigter Flüssigkeit haben das Oberflächenwasser verseucht. Mit der Folge, dass die Bevölkerung kein Trinkwasser mehr hatte und hoch frequentierte Badeorte verseucht wurden. Nach der damaligen Einschätzung der CRIIRAD wurde der Jahres Grenzwert 27fach übertreten.

Das Netzwerk « Sortir du nucléaire » hat zusammen mit zahlreichen Vereine und BürgerInnen klage eingereicht und trat als Nebenkläger auf.

Link zur Beschluss vom Französischen Cassationsgericht (Bundesgerichtshof)

Aus einer Pressemitteilung vom Netzwerk „Sortir du nucléaire“

Übersetzung: Eichhörnchen

NB: Beteiligt euch an die Aktuelle FAX-Aktion gegen AREVA! – Der Konzern hat Strafantrag gegen CASTOR-GegnerInnen gestellt, deren Prozess findet am 25.2.2014 in Fulda statt. Sie freuen sich über Unterstützung!