Zaunprozess: Berufungsverfahren gegen Atomkraftgegnerin überraschend beendet

Widerstand lohnt sich! Meine Mitteilung vom heutigen Tag zur Beendigung des Verfahrens…

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, stand seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht. Vorausgegangen war eine erstinstanzliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Dannenberg mit insgesamt 16 Verhandlungstagen. Gegen das Urteil à 20 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch des Amtsgerichts Dannenberg hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.
Am dritten Verhandlungstag in der Berufung nun die Überraschung: Eine Einstellung des Verfahren auf Staatskosten wegen Geringfügigkeit; mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Widerstand lohnt sich! Meine Mitteilung vom heutigen Tag zur Beendigung des Verfahrens…

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, stand seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht. Vorausgegangen war eine erstinstanzliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Dannenberg mit insgesamt 16 Verhandlungstagen. Gegen das Urteil à 20 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch des Amtsgerichts Dannenberg hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.
Am dritten Verhandlungstag in der Berufung nun die Überraschung: Eine Einstellung des Verfahren auf Staatskosten wegen Geringfügigkeit; mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Die Einstellung erfolgte nach dem Paragraf 154 der Strafprozessordnung.  Das Gericht war zu der Überzeugung gekommen, dass der Aufwand für das Verfahren mit der zu erwartenden Strafe nicht im Verhältnis stehe. Ins Gewicht fiel die rechtsstaatwidrige Verzögerung des Verfahrens und ein so genanntes « Härteausgleich ». Von rechtsstaatlicher Verfahrensverzögerung ist die Rede, wenn ein Verfahren nicht in angemessener Zeit zu Ende gebracht wird und die Justiz für diese Verzögerung verantwortlich ist. Das verstößt gegen die europäische Menschenrechtskonvention und das Rechtsstaatslichkeitsprinzip – und wurde in ersten Instanz von der Angeklagten bereits mehrfach gerügt.

Die vorsitzende Richterin Philipp teilte zudem mit, sie habe erst vor wenigen Tagen erfahren, dass die Angeklagte inzwischen Vorstrafen habe: Das Amtsgericht Frankfurt hat die Aktivistin im Frühjahr 2010 für ihre Beteiligung an einer Baumbesetzung gegen den Frankfurter Flughafenausbau zu 15 Tagessätzen verurteilt. Gegen das Urteil hat Cécile im September 2010 Verfassungsbeschwerde eingelegt, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Die zweite Verurteilung mit 45 Tagessätze kassierte sie im Sommer 2010 für ihre Beteiligung an einer Aktion des zivilen Ungehorsams gegen den Anbau von Gentechnik unter freiem Himmel, einer so genannten Gen-Feldbefreiung. Der Genmais, der damals beschädigt wurde, ist inzwischen wegen seiner Gefährlichkeit verboten!

Aus diesen Strafen hätte das Gericht mit dem jetzigen Verfahren im Falle einer Verurteilung eine Gesamtsafe bilden können. Auf Grund von diversen Pannen bei der Justiz und der langen Verfahrensdauer war es jetzt nicht mehr möglich. Eine entsprechende Minderung einer eventuellen Strafe – Härteausgleich genannt – hätte vorgenommen werden müssen. Von den 20 Tagessätzen um die es in der Berufungsverhandlung gin, wäre kaum was übrig geblieben. So dass selbst die Staatsanwaltschaft einer Einstellung des Verfahrens nun zustimmte – entgegen ihrer früheren Position in der Sache.

« Mich wundert, dass das Gericht erst jetzt zu der Einsicht kommt, dass der ganze Aufwand in keinem Verhältnis zu Vorwurf und Schwere der Tat steht.  Die Verfolgung einer Bagatellsache war von vornerein poltisch motiviert, das habe ich immer wieder betont und nun endlich mein Ziel erreicht! Ich habe mich hartnäckig verteidigt – es waren immerhin insgesamt 16 Verhandlungstage in der ersten Instanz – und es hat sich gelohnt. Hätte die vorsitzende Richterin das Verfahren nicht eingestellt, hätte es noch viele Verhandlungstage gegeben. Dass der Verteidiger, den dessen Genehmigung ich beantragt hatte abgelehnt wurde, hätte noch für reichlich Verfahrensstoff gesorgt. Das hat die Richterin sicherlich geahnt und das Verfahren lieber eingestellt. »

Cécile Lecomte freut sich über die Einstellung des Verfahren  » Ich kann mich besser auf die nächsten Gerichtsverhandlungen und Aktionen vorbereiten ». Denn wer mit Aktionen des zivilen Ungehorsams für eine bessere Welt kämpft, braucht einen langen Atem! Am kommenden Montag den 27. August (10:30 Uhr Saal 21) muss sie wieder vor Gericht erscheinen. Dieses mal vor dem Amtsgericht Potsdam. Die Kletteraktivistin soll gegen einen Aufmarsch von Neonazis und gegen zwei Atomtransporten in Lüneburg in luftiger Höhe demonstriert und dabei eine Ordnungswidrigkeit begangen haben…

Eichhörnchen, den 23. August 2012

UPDATE 24.8.: Prozess am 27. in Potsdam findet NICHT statt. Eichhörnchen hat sich verletzt (laufen ist gefährlicher als klettern!!!) und ist nicht reisefähig… blöde Verletzung halt.  Dürfte in zwei Wochen einigermaßen geeilt sein.

Weitere Informationen zum Prozess:

http://blog.eichhoernchen.fr/tag/Zaunprozess