eichhörnchen l'écureuille

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mardi 15 mai 2012

Beton, Schiene und Castor: Prozess in Potsdam geplatzt

Gestern fand wieder ein Castorprozess vor dem Amtsgericht Postsdam statt... Christof hat mich als seine Verteidigerin nach §138 II StPO beantragt. Richterin Ahle lehnte den Antrag ab - mit einer absurden Begründung. Nämlich, dass der Betroffene in der Lage sei, sich selbst zu verteidigen. Frau Ahle verkennt den Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlverteidigung. Ob Mensch in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen, spielt bei der Wahlverteidigung keine Rolle. Selbst Anwälte dürfen sich einen verteidiger nehmen, wenn sie als Angeklagte vor Gericht stehen!
Frau Ahle wollte mit ihrem Beschluss augenscheinlich einer anstrengenden Verhandlung mit zwei AktivistInnen auf der Anklagebank aus dem Weg gehen.

Ergebnis: noch komplizierter! Kaputt war der Prozess, nach 40 Minuten...

Sowohl Christof als auch ich werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Und ich bin darauf gespannt, wie mein nächster Prozess als Betroffene bei Frau Ahle verlaufen wird. Am 4. juni gilt: Auf nach Potsdam und wieder mal die Rollen tauschen...

Ich übernehme zum gestrigen Prozesstag den Kurzbericht aus dem Blog zu den Castorprozessen in Potsdam...

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mercredi 9 mai 2012

Eichhörnchen gegen Polizeipräsident – Klage abgewiesen

Eine "Überaschungsgerichtsverhandlung" heute... Wenn das Gericht mir Prozesskostenhilfe ablehnt und es nicht ein mal für nötig hält, mich über die Verhandlung meiner Klage zu informieren und dies über den Anruf eines Journalisten geschieht...

"absolut nervig und das ist absolut krank was sie macht" "Und das ist ein Störfaktor. Das müssen wir irgendwann unterbinden ..." bezeichnete in einem Interview für den NDR der Lüneburger Polizeipräsident und Castoreinsatzleiter Friedrich Niehörster das Engagement der Kletteraktivistin Cécile Lecomte, auch »Eichhörnchen« genannt, die sich seit Jahren kletternd gegen Atom-Transporte - zuletzt am vergangenen Montag in Münster mit der 8-stündigen Blockade eines Uranmülltransportes nach Frankreich - engagiert.

Die Äußerung des Polizeipräsidenten - der die Aktivistin persönlich überhaupt nicht kennt und nie getroffen hat - sorgte für Empörung bei zahlreichen Menschen. Cécile Lecomte klagte daraufhin auf Unterlassung und Rückruf der verletzenden und unrichtigen Äußerung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Ihre Klage wurde heute vom Gericht zurückgewiesen. Herr Niehörster habe sich zwar ungeschickt ausgedrückt, die Aktivistin müsse aber als bekannte Person des Zeitgeschehens mehr an Kritik hinnehmen als andere Menschen, so das Gericht.

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jeudi 19 avril 2012

Baggerprozess Tag2 -Plüschtiere ab 50 Cm Größe gefährlich

Zweiter Verhandlungstag im Baggerprozess vor dem Landgericht.
Higlight des Tages: Der Streit um Plüschtiere in den Zuschauereihen.Es ist jetzt richterlich verkündet. Plüschtiere bis zu einer Höhe von 50 Zentimeter dürfen in den Gerichtssaal rein. Größere werden als gefährlich angesehen (mögliche Wurfgeschosse). Das sei im Sinne der Sicherheit alles Beteiligten. Erdmännchen, das Maskottchen der S21 GegnerInnen darf nun in den Gerichtssaal rein. (Antrag auf Zulassung von Plueschtieren als PDF )
Nach dem Kuhandel, nun das Erdmännchen, das ist hier ein Zooprozess, meint mein Mitangeklagter Arne.
In der Sache sind wir ansonsten nicht viel wieter gekommen: Besitzverhältnisse und Frage um das Hausrecht weiter unklar. Die Angeklagten nehmen zu den Beweismitteln der letzten Zwei Tage Stellung. (Stellungnahme Versammlungsgesetz als PDF)

Eichhörnchen ist ganz schöne müde (blöder Rheumaschub!) und freut sich, dass die Blogger von BAA (bei Abriss Aufstand) einen kurzen Bericht zum heutigen Verhandlungstag geschrieben haben. Dieser wird hier übernommen.

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lundi 27 février 2012

Freispruch im Lüneburger Keksprozess !

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wurde dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen ("containert") zu haben. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch. Dem Angeklgten flatterte ein Strafbefehl ins Haus und in erster Instanz wurde er nach vier Verhandlungstagen zu 25 Tagessätzen verurteilt - von Amtsrichterin Lindner, die die Ladung von Entlastungszeugen ablehnte und die Rechte der Verteidigung rechtswidrigerweise erheblich einschränkte. Der Fall ging in die Berufung vor dem Landgericht - und fand am 27.2.2012, den 4. Verhandlungstag ein positives Ende für den Angeklagten: Freispruch - aus Mangel an Beweisen

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mercredi 15 février 2012

Absurd aber wahr, der Keksprozess nimmt kein Ende.

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen ("containert") zu haben.

In den letzten Wochen stand eine mögliche Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrt aber auf ihre Anklage und sieht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hinzu kommt, dass die Konditorei Scholze zwar bekundet hat, kein Interesse mehr an der Verfolgung des Angeklagten zu haben, ihren gestellten Strafantrag nimmt sie aber nicht zurück - womöglich weil dies mit Kosten verbunden wäre. Am gestrigen Dienstag wurden folglich die Eigentums- und Hausrechtsverhältnisse in der Firma erforscht und der Strafantrag für formgerecht befunden. Daher geht der Prozess nun in die Verlängerung. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Mitte April fest!

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vendredi 10 février 2012

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Gilt nicht für den Staat und seine HütterInnen

Sommer 2009, das Eichhörnchen wird in Gießen wegen "Kreidemalen"gegen Gentechnik zur "Verhinderung weiterer politisch motivierten Aktionen" festgenommen. Es folgt eine Klage gegen die Inhaftierung und ein Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt (pdf), der die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig erklärt, sowie ein Beschluss vom Verwaltungsgericht, der die Behandlung während der Haft (u.a. nackt ausziehen) für rechtswidrig erklärt. Das Eichhörnchen erstattet zudem Strafanzeige (pdf).

" Auch verwirklichten die Beschuldigten den Tatbestand der Freiheitsberaubung zum Nachteil der Anzeigeerstatterin sowohl in objektiver also auch subjektiver Hinsicht, da der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin anordnete und die Beschuldigten PK Seibel und PK Brettschneider diese umsetzen."

Wer diesen Auszug aus einer Verfügung der Gießener Staatsanwaltschaft (pdf) ließt, denkt dass die Behörde gegen die Beamten Anklage erhoben hat.
Er/Sie täuscht sich aber gewaltig... Der Auszug ist Teil einer "Einstellungsverfügung" der Staatsanwaltschaft und der beschuldigte erster Polizeihauptkommissar ist 2010 sogar zum Leiter der Polizeistation Wetzlar befördert worden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt aber nicht für Staatsdiener wie Polizeibeamten (oder auch PolitikerInnen à la Wulff und Co.). Eingestellt wurde das Verfahren, weil die Polizisten angegeben haben, nicht gewusst zu haben, dass sie rechtswidrig handelten, weil sie die Gesetze, die sie täglich anwenden angeblich nicht kennen. Das Eichhörnchen hat nun Beschwerde (1 ; 2 als pdf) eingelegt.

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vendredi 3 février 2012

Aktivistin Franziska wegen Einlasskontrollen "in Abwesenheit" verurteilt

Eingangskontrollen bei Gericht als Mittel zur schnellen Verurteilung von unbequemen Angeklagten ohne öffentliche Verhandlung

Ein Bericht über Franziskas Gentech-Prozess in Berlin am 2.2.2012

Am gestrigen Donnerstag wurde zum wiederholten Mal jemand in einem Polit-Verfahren vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten in Abwesenheit verurteilt, weil die Justiz durch rigide Einlasskontrollen ein rechtzeitiges Erscheinen (gezielt?) verhinderte. Die Umweltaktivistin Franziska sollte sich aufgrund einer Anti-Gentechnik-Aktion aus dem Jahr 2009 gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs verteidigen – das wurde verhindert.

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samedi 28 janvier 2012

Spannende Entwicklungen im Keksprozess

Am Donnerstag wurde im so genannten Keksprozess vor dem Landgericht Lüneburg weiter verhandelt. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, das Gelände einer Groß-Konditorei betreten zu haben, um dort abgelaufenen Kekse aus einer Mülltonne zu entwenden. Der zweite Verhandlungstag legte den politischen Hintergrund des Verfahrens zu Tage und endete mit einem Antrag der Verteidigung auf Einstellung wegen "Verfahrenshindernis" ; das heißt dass die Voraussetzung für die Verfolgung nicht mehr gegeben sind, Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Eine Vertreterin der Konditorei war zuvor als Zeugin vernommen worden, dabei ergaben sich erhebliche Zweifel, ob der Strafantrag rechtskräftig gestellt wurde. Die Verteidigung rechnet nun mehr mit einem für den Angeklagten positiven Ausgang des Verfahrens. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bat gestern um eine Frist zur Stellungnahme.Das Verfahren wird am 14. Februar um 14 Uhr fortgesetzt. Die Vernehmung der Zeugin soll fortgeführt werden.

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samedi 14 janvier 2012

Keksprozess - Terminänderung und doch Pflichtverteidigung...

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen ("containert") zu haben.
Die Berufungsverhandlung startete am 9. Januar und sollte am 17. Januar fortgesetzt werden. Karsten Hilsen wurde aber nach dem ersten Verhandlungstag von der Polizei festgenommen und kommt am Montag den 16.2. wieder frei.
Bei einem Besuch in der JVA am gestrigen Freitag teilte Karsten Hilsen seinen UnterstützerInnen mit, dass der Termin am 17.21. ausfällt, weil das Gericht ihm einen Pflichtverteidiger nun doch gewährt hat  - Karstens Antrag auf Pflichtverteidigung war am 9. Januar in der Hauptverhandlung noch vom Gericht abgelehnt  worden - und dieser sich in der Sache erst einarbeiten muss, bevor verhandelt wird.
Der Keksprozess wird am Do. 26. Januar um 14 Uhr vor dem Landgericht Lüneburg fortgesetzt. Einen weiteren Verhandlungstermin wird es voraussichtlich am 14.2. geben - wenn das Verfahren nicht zuvor beendet wird.

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mercredi 11 janvier 2012

Justizabsurdum "Erzwingungshaft"

Karsten sitzt seit Montag und voraussichtlich bis kommenden Montag in der JVA Lüneburg wegen nicht bezahltem Bußgeld in Erzwingungshaft ein, er wurde nach Schluss der Verhandlung im sogenannten Keksprozess von EPHK Vietgen (der im Prozess als Zeuge auftritt) verhaftet. Die Nachricht hat die Runde gemacht und viele Fragen aufgeworfen. Meine eigene Verhaftung die zuvor während der Gerichtsverhandlung gegen Karsten erfolgte, wurde im gleichen Zug in Medienberichten erwähnt. Es hieß ebenfalls Erzwingungshaft - die Rechtsgrundlage war aber eine andere als bei Karsten.

Ich versuche hier die Hintergründe beider Verhaftungen für nicht rechtskundigen verständlich zu machen. Das klingt nach Realsatire. Justizabsurdum pur!

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lundi 9 janvier 2012

Der Prozess geht uns auf den Keks ! Akte eins einer Berufungsverhandlung

transpi"Gerichte sind zu Essen da - Kriminalisierung geht uns auf dem Keks" stand heute früh auf einem Transparent zum Auftakt einer Berufungsverhandlung vor dem lüneburger Landgericht. Vorbeilaufende PassantInnen konnten kaum glauben, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung von "containern" bejaht. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen ("containert") zu haben.

NB: Karsten wurde nach der Verhandlung am Montag durch die Polizei verhaftet und für 7 Tage in "Erzwingungshaft" genommen (JVA Lüneburg bis zum 16.1.2012). Mehr dazu


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mardi 3 janvier 2012

"Keksprozess": Berufungsverhandlung am 9.1.2012

TranspiProzessdaten:

9.1.2012 - 9.15 Uhr Landgericht Lüneburg

Voraus. weitere Termine:Di 17.1. ; Do. 26.1. und Di. 31.1. ; jeweils 9.15 Uhr


Hintergründe:

Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entwendet zu haben.

Das Skurrile: Die Kekse um die es geht, sollten weggeworfen werden; das von der Polizei beschlagnahmte Diebesgut aus dem Müll wollte die Konditorei nicht wieder haben.

Dennoch steht der angebliche "Diebe" vor Gericht, weil die Lüneburger Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an die Strafverfolgung bejaht hat und nach der erstinstanzlicher Verurteilung des Angeklagten zu 25 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch Berufung eingelegt hat.

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jeudi 22 décembre 2011

Justizskandal am Hamburger Amtsgericht

Ein Prozessbericht von Christian Iwert

Am Dienstag, den 20.10.2011 musste sich der Lüneburger Umweltaktivist Christian Iwert vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten, da er ein Sicherstellungsverzeichnis der Polizei mit „ACAB“ unterschrieben haben soll. Hierdurch fühlt sich eine Polizeibeamtin in ihrer Ehre verletzt, da sie es als Kürzung für „All Cops Are Bastards“ interpretiert. Staatsanwalt Fink erhob deshalb Anklage und verlangt vom Aktivisten 30 Tagessätze à 10 €.
Hintergrund des Vorfalls ist die abgebrochene Robin Wood-Kletteraktion im Rahmen der Vattenfall Cyclassics am 21.08.2011, bei der Christian und seine Kletterpartnerin Cécile von einem Zug der Hamburger Bereitschaftspolizei in Gewahrsam genommen wurden (dagegen laufen noch Klagen der AktivistInnen gegen die Polizei, die Justiz hat es nicht eilig, wenn sie gegen OrdnungshütterInnen ermitteln muss). Während dieser Ingewahrsamnahme wurden beide misshandelt, erniedrigt und beleidigt. Zudem wurde ihnen notärztliche Versorgung ihrer Blessuren und stark blutenden Wunden verwehrt.

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vendredi 1 juillet 2011

Absurde Gerichtsposse mit Richterin ohne Gedächtnis im Zeugenstand

* Nachspiel zum so genannten Keksprozess in Lüneburg - oder der Versuch, Gehorsam zu erzwingen
* Das Märchen der objektiven Ermittlungen zur Be- und Entlastung durch die Staatsanwaltschaft
* Richterin Lindner im Zeugenstand : Maßnahme ohne Rechtsgrundlage und lückenhafte Erinnerungen
* Eichhörnchen als Wahlverteidigerin genehmigt - Einstellung des Verfahrens erreicht
* "BerufsdemonstrantInnen" starten die nächste Aktion

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jeudi 23 juin 2011

Pflichtverteidigung für nervige Angeklagten?

Die Gesetzgebung ist in Deutschland was die Pflichtverteidigung in einem Strafverfahren angeht, äußerst restriktiv. In Strafsachen ist in einigen Fällen ein Verteidiger vorgeschrieben, wer kein Geld habt bekommt aber nicht automatisch einen Pflichtverteidiger gestellt! Der kreative Umgang einiger Angeklagten mit Gerichtsverfahren bringt aber immer wieder RichterInnen in die Bredouille. In der Praxis schaffen manche RichterInnen ein neues Paragraf für die Pflichtverteidigung in Falle von "nervigen Angeklagten...

Bild: Eichhörnchen-Prozess in Frankfurt 2010, Hochsicherheitssaal verhindert klettern nicht.

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dimanche 5 juin 2011

Urantransport-Stopp - Die Bahn meldet sich und Eichhörnchen sucht die Oberleitung...

* NUrantransportstoppach 7-stündiger Luftblockade eines Atommülltransportes aus der UAA Gronau auf dem Weg nach Russland im Januar 2008, will die Bahn um Schadenersatz klagen

* Forderung in Höhe von 3 189,83 Euro gegen Kletteraktivistin

* Best of der Forderung : 1 106,19 Euro für Arbeiten an Oberleitungsanlagen - Wie bitte? Die Oberleitung suche ich vergeblich (Video der Aktion zur Überprüfung...). Immerhin sind die Kosten der GSG9 entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht drin...

* Eichhörnchen steht einer Klage gelassen entgegen: vielen Dank für die politische Bühne! Schön wenn wir uns vor Gericht treffen und öffentlich über die schmutzigen Atomgeschäfte der Bahn reden!

* 3. Juli 2011 - 13 Uhr : Kundgebung "Jetzt am Ball bleiben" in Gronau vor der Urananreicherungsanlage

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mercredi 25 mai 2011

AG-Urteil im S21-Baggerprozess: theatralisches Drehbuch zur Schaffung von Wahrheit

Am Drehbuch war nichts zu rütteln. Es kam wie es kommen sollte: Ein vorgefertigtes Urteilsspruch im Namen von Stuttgart 21.
Der dritte und vorerst letzter Akt des Theaterstücks "Baggerprozess" vor dem Stuttgarter Amtsgericht sorgte immerhin am 24. Mai für Unterhaltung bis in die Abendstunden. Die nächsten Prozesstage fallen also aus.
Ein ausführlicher Bericht  wird es noch geben. Die heute gestellten Anträge werde ich auch noch online stellen. Plagiat erlaubt und sogar erwünscht....soweit  diese zweckmäßig eingesetzt werden: Als Sand im Getriebe der S21Baustelle und der Urteilsfabrik. Damit S21 ein BauPROJEKT bleibt und Gerichte zu FREI-räumen für buntes Leben werden.

Vorab ausgewählte Passagen aus dem heutigen Justiztheater....

Die Rollenverteilung :
- Die Herrschaften in Robe:
*Oben in der Mitte, Richterin Probst: eine Spezialistin für Wahrheitsschaffung im Namen von profit und Umweltzerstörung
* Rechts (Aus Publikum-Sicht), Oberstaatsanwalt Häußler : spezialist für politische Verfolgung und Rechtsverdrehungen (er hat die ersten Verhandlungstage geschwänzt, das sorgte für ein unterhaltsames Plädoyer)

- Der Sand im Getriebe was "Oben Bleiben" will - Solch eine Fechtheit... ist schon irgendwie Justizbeleidigung wenn von unten "Oben Bleiben" gerufen wird
* Die Angeklagten: AktionskünstlerInnen und Spezialisten für Ungehorsam und Kritik an die Adresse von RobenträgerInnen und machtgierigen Herrschenden.
* Das zahlreich erscheinende Publikum: Spezialist für die emotionale und köperliche Stärkung der Angeklagten (danke für das lecker Essen :-) und Säule des Widerstandes gegen politisches Versagen von oben.

Update 6. Juni 2011
Plädoyer vom Eichhörnchen , Anträge zu Stuttgart 21 (Notstand Teil 2), Anträge zur Frage des Haurechtes (Teil 2)  und ein paar Rügen sind nun als PDF online ! Und Bald die Verfassungsbeschwerde von Hann, die als mein Rechtsbeistand in dem Prozess abgelehnt wurde (zum Rechtsbeistand: Eichhörnchen wurde neulich als Verteidigerin in einem Prozess genehmigt, es geht wohl, nach dem § 138 Abs. 2 StPO)

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mercredi 4 mai 2011

Bagger-Prozess gegen S21 GegnerInnen : ungewöhnlicher Prozessauftakt

protest vor der Verhandlung
Am 3.5. 2011, den ersten Prozesstag gegen zwei Robin Wood AktivistInnen, die letzten Sommer aus Protest gegen Stuttgart 21 kletternd protestierten, ging es hart zur Sache. Die Verhandlung wurde nach 5 Stunden heftigen juristischen Schlagabtauschs zwischen Richterin und Angeklagten auf dem 10. Mai vertagt.(Flyer zu den kommen Prozesstagen)

Eigentlich hätte es für das stuttgarter Amtsgericht heute ein leichtes Spiel werden sollen: Zwei Angeklagten ohne juristische Ausbildung und ohne Anwalt und der in Prozessen gegen S21-GegnerInnen inzwischen übliche Vorwurf "Hausfriedensbruch". Doch, dass Urteile wie am Fließband gesprochen werden und Angeklagten elementare strafprozessuale Rechte nicht zugestanden werden, wollten die beiden AktivistInnen nicht einfach hinnehmen.

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jeudi 31 mars 2011

Polizei-Schmerzensgeld-Schadenersatz-Unfug aus Frankfurt

Vor zwei Jahren beteiligte ich mich an Protestaktionen gegen den Frankfurter Flughafenausbau im Kelsterbacher Wald. Von Sommer 08 bis Februar 09 lebten ca. 40 AktivistInnen in einem Widerstandsdorf mitte im Bannwald. Baumhäuser, unterirdisches Versteck, etc. Bald kamen aber die ersten Rodungsmaschinen. Wer sich mit direkten gewaltfreien Aktionen gegen die Zerstörung des Waldes zu Wehr setzte wurde verhaftet (ich wurde mehrfach und bis zu 2 Tage festgehalten) und angezeigt. Und weil ich von der Polizei für eine Redelsführerin des Widerstandes gehalten werde , werde ich mit zahlreichen Verfahren schickaniert. Die letzte Forderung? Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderung einer Polizistin... die der Meinung ist, dass ich die Erdanziehungskräfte außer kraft setzen kann... den ersten Prozess habe ich gewonnen. Weil die Polizei aber unbelehrbar ist, steht nun eine weitere Verhandlung an. Der dritte Akt einer langen absurden Geschichte.

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