
Am 3. Juli vor dem Braunschweiger
Amtsgericht, wird einem politisch engagierten Menschen den Prozess gemacht.
Sein Vergehen: er mischte sich in eine Polizeikontrolle ein. Er wurde
in Gewahrsam genommen. Und gegen die folterähnliche Behandlung, die er im
Braunschweiger Polizeigewahrsam erleben musste, soll er sich gewehrt haben.
Wieder einmal steht ein Opfer von Polizeigewalt vor Gericht.
Denn es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, dass der Aktivist damals von
der Polizei misshandelt wurde. Seine Schilderungen (siehe Soliaufruf zum
Prozess unten) erinnern mich stark an an meinem eigenen
Langzeitgewahrsam im Braunschweiger Polizeikeller. Das war Psychofolter.
Mit fällt kein anderes Wort dafür ein.
2008 wurde ich 4 Tage vor dem Castortransport präventiv in Gewahrsam
genommen. Die Polizei wollte mich dadurch daran hindern, gegen den
Castortransport in Bäumen zu klettern ( wie schlimm!). Ich wurde nach
meiner Festnahme von Lüneburg nach Braunschweig verlegt und verbrachte mehrere
Tage im dortigen Polizei Keller. In der Zelle gab es kaum Tageslicht und
reichlich Abgase von Polizeiautos. Das dunkele Mini-Fenster war auf Höhe der
Rädern von auf einem Parkplatz stehenden Polizeiautos. Ich wurde beschimpft,
weil ich Ausländerin bin und nach vegetarischem Essen verlangte. Um auf
Toilette gehen zu dürfen, musste ich ewig klingeln; weibliche Beamten gab es
nicht. Für den "Freigang" wurde eine Beamtin aus einer anderen Abteilung
der Polizei geholt und ich durfte 20 Minuten an ihr gefesselt, wie ein Tier auf
dem Parkplatz laufen. Selbst Strafgefangenen werden im Gefängniss besser
behandelt. Sie bekommen eine Stunde Freigang, ohne Fesselung qn einer Beamtin!
Als ich mich durch Hinsetzen gegen die Wieder-Einschliessung in die Zelle
sperrte, wurde mit "Widerstand" vorgeworfen. Ja, ich hätte mich schwer
gemacht.
Im Braunschweiger Polizeigewahrsam hingen makrabre Bilder über den Alltag in
der Anstalt. Zu sehen waren gefesdselte Menschen; eine Delle in der Wand mit
der Überschrift "Kopfstoss gleich Kopflos", etc. Diese Bilder wurden im
Braunschweiger Polizeigewahrsam aufgenommen. Die gezeigten Behandlungen; der
Psychoterror, die Art und Weise wie ich behandelt wurde stellen einen
eklatanten Verstoss gegen die Richtlinien vom europäischen Komitee gegen Folter
und folterähnlichen Behandlungen dar. Aber dafür interessieren sich die
Gerichte nicht. Das Amtsgericht schrieb; die Forderungen vom Komitee gegen
Folter interessieren ihn niht. Dem folgte dann das Landgericht. Und das
Bundesverfassungsgericht hat vergagegene Woche beschossen, dass es sich mit der
Fragestellung nicht auseinadersetzen will und meine Verfassungsbeschwerde nicht
zur Entscheidung angenommen. 3 Jahre hat es benötigt für diese
Entscheidung! Über meine Erlebnisse habe ich eine
Kurzgeschichte geschrieben.
Ich schliesse daraus, dass Folter in Deutschland legal ist.
Ich überlege mir noch eine Klage vorm europaischen Gerichtshof für
Menschenrechte. Aber ich denke, dass die beste Antwort auf diesen staatlichen
Folter, Solidarität von unten lautet!
In diesem Sinne: Unterstüzt die Betroffenen! Kommt zum Prozess nach
Braunschweig.