eichhörnchen l'écureuille

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mardi 15 mai 2012

Beton, Schiene und Castor: Prozess in Potsdam geplatzt

Gestern fand wieder ein Castorprozess vor dem Amtsgericht Postsdam statt... Christof hat mich als seine Verteidigerin nach §138 II StPO beantragt. Richterin Ahle lehnte den Antrag ab - mit einer absurden Begründung. Nämlich, dass der Betroffene in der Lage sei, sich selbst zu verteidigen. Frau Ahle verkennt den Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlverteidigung. Ob Mensch in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen, spielt bei der Wahlverteidigung keine Rolle. Selbst Anwälte dürfen sich einen verteidiger nehmen, wenn sie als Angeklagte vor Gericht stehen!
Frau Ahle wollte mit ihrem Beschluss augenscheinlich einer anstrengenden Verhandlung mit zwei AktivistInnen auf der Anklagebank aus dem Weg gehen.

Ergebnis: noch komplizierter! Kaputt war der Prozess, nach 40 Minuten...

Sowohl Christof als auch ich werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Und ich bin darauf gespannt, wie mein nächster Prozess als Betroffene bei Frau Ahle verlaufen wird. Am 4. juni gilt: Auf nach Potsdam und wieder mal die Rollen tauschen...

Ich übernehme zum gestrigen Prozesstag den Kurzbericht aus dem Blog zu den Castorprozessen in Potsdam...

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mercredi 9 mai 2012

Eichhörnchen gegen Polizeipräsident – Klage abgewiesen

Eine "Überaschungsgerichtsverhandlung" heute... Wenn das Gericht mir Prozesskostenhilfe ablehnt und es nicht ein mal für nötig hält, mich über die Verhandlung meiner Klage zu informieren und dies über den Anruf eines Journalisten geschieht...

"absolut nervig und das ist absolut krank was sie macht" "Und das ist ein Störfaktor. Das müssen wir irgendwann unterbinden ..." bezeichnete in einem Interview für den NDR der Lüneburger Polizeipräsident und Castoreinsatzleiter Friedrich Niehörster das Engagement der Kletteraktivistin Cécile Lecomte, auch »Eichhörnchen« genannt, die sich seit Jahren kletternd gegen Atom-Transporte - zuletzt am vergangenen Montag in Münster mit der 8-stündigen Blockade eines Uranmülltransportes nach Frankreich - engagiert.

Die Äußerung des Polizeipräsidenten - der die Aktivistin persönlich überhaupt nicht kennt und nie getroffen hat - sorgte für Empörung bei zahlreichen Menschen. Cécile Lecomte klagte daraufhin auf Unterlassung und Rückruf der verletzenden und unrichtigen Äußerung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Ihre Klage wurde heute vom Gericht zurückgewiesen. Herr Niehörster habe sich zwar ungeschickt ausgedrückt, die Aktivistin müsse aber als bekannte Person des Zeitgeschehens mehr an Kritik hinnehmen als andere Menschen, so das Gericht.

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jeudi 3 mai 2012

Protest gegen die EON Hauptversammlung – wenn Großkonzerne Grundrechte mit Füßen treten.

Transparente gegen Kohleschmutz und die Atomkraft begleiteten am Donnerstag die Aktionäre der EON Konzerns zu ihrer Hauptversammlung in Essen. Das der Konzern die Kritik fürchtet, war schon allein an der Anwesenheit von privaten Sicherheitsangestellten und Überwachungskameras im Eingangsbereich der Messehalle festzustellen. Zum Schutz der privaten Interessen des Konzerns wurde die Polizei zusätzlich im öffentlichen Bereich in der U-Bahn und auf dem Messe-Vorplatz eingesetzt. Die Beamten erschienen in Kampfmontur und glänzten mit der Missachtung der Grundrechte der demonstrierenden UmweltaktivistInnen. Eine Robin Wood Kletteraktivistin, die ein Antiatomtransparent in einem Baum befestigen wollte, wurde Vormittags in polizeilicher Gewahrsam genommen und gegen 16 Uhr... aus dem Krankenhaus entlassen. Sie erlitt auf Grund der willkürlichen und unsanften Polizeimaßnahme gegen sie einen Kreislaufzusammenbruch. Sie ist inzwischen wieder wohl auf. Es bleibt aber: Atomkraft und Menschenrechte sind inkompatibel. Die Macht der Großkonzernen lässt sich nur durch Grundrechtsverletzungen durchsetzen.

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samedi 21 avril 2012

"Hallo geht's - immer - noch?" S21 Baggerprozess geht in die Verlängerung

Fortsetzung am 7. 5. - kurzer Schiebetermin ohne die Angeklagten -  und 24. Mai ganztags ab 9:00 Uhr

Am Freitag ging der S21 Baggerprozess vor dem Stuttgarter Landgericht weiter (3. Prozesstag). Verhandelt wird über die Besetzung eines Abrisbaggers gegen das Wahnsinnprojekt S21 durch drei Robin Wood AktivistInnen im Sommer 2010. Den zwei AktivistInnen, die sich seit dem 18. April vor dem Landgericht verantworten müssen, wird Hausfriedensbruch vorgeworfen. Ja, auch wenn die Angeklagten sich  - in luftiger Höhe - unter freiem Himmel versammelten. Auch  wenn es im S21-Krieg im konkreten Fall weder ein Haus noch Frieden gab. Die Firma Wolf und Müller hat gegen die AktivistInnen Strafantrag gestellt.
" Hallo geht's noch?" stand damals auf dem Transparent der KletterdemonstrantInnen auf dem Bagger.

"Hallo geht's immer noch?" fragt man sich vor dem Landgericht Stuttgart.
Nach dem  Kampf um Plüschtiere  am Donnerstag - eine lange Schlange durfte am Freitag ins Gerichtssaal, die war lang aber nicht hoch - ging es am Freitag im Saal 2 mit der Vernehmung von zwei Zeugen der Firma Wolf und Müller und zahlreichen Beweisanträgen der Angeklagten zur Rechtswidrigkeit von Stuttgart 21 weiter.

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jeudi 19 avril 2012

Baggerprozess Tag2 -Plüschtiere ab 50 Cm Größe gefährlich

Zweiter Verhandlungstag im Baggerprozess vor dem Landgericht.
Higlight des Tages: Der Streit um Plüschtiere in den Zuschauereihen.Es ist jetzt richterlich verkündet. Plüschtiere bis zu einer Höhe von 50 Zentimeter dürfen in den Gerichtssaal rein. Größere werden als gefährlich angesehen (mögliche Wurfgeschosse). Das sei im Sinne der Sicherheit alles Beteiligten. Erdmännchen, das Maskottchen der S21 GegnerInnen darf nun in den Gerichtssaal rein. (Antrag auf Zulassung von Plueschtieren als PDF )
Nach dem Kuhandel, nun das Erdmännchen, das ist hier ein Zooprozess, meint mein Mitangeklagter Arne.
In der Sache sind wir ansonsten nicht viel wieter gekommen: Besitzverhältnisse und Frage um das Hausrecht weiter unklar. Die Angeklagten nehmen zu den Beweismitteln der letzten Zwei Tage Stellung. (Stellungnahme Versammlungsgesetz als PDF)

Eichhörnchen ist ganz schöne müde (blöder Rheumaschub!) und freut sich, dass die Blogger von BAA (bei Abriss Aufstand) einen kurzen Bericht zum heutigen Verhandlungstag geschrieben haben. Dieser wird hier übernommen.

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mercredi 18 avril 2012

S21 Baggerprozess - von Terrorismus und Kuhhandel

Am heutigen Mittwoch begann vor dem Stuttgarter Landgericht eine Berufungsverhandlung gegen zwei Robin Wood AktivistInnen vor dem Stuttgarter Landgericht. Den zwei KletteraktivistInnen wird vorgeworfen, am 30. August 2010 aus Protest gegen das Bauprojekt Stuttgart 21 einen Abrißbagger besetzt zu haben. Hausfriedensbruch und Nötigung lautete die Anklagte zu Beginn der Verhandlung. Nach sechs Stunden intensivem juristischem Schlagabtausch wurde die Verhandlung auf den morgigen Donnerstag 14 Uhr vertagt, das allerdings nur, weil die Staatsanwaltschaft - wohl aus politischer Motivation - sich einer Einstellung des Verfahrens entgegen setzt.

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samedi 14 avril 2012

S21 - Zweite Runde im Stuttgarter Baggerprozess

Die Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem anstehenden Berufungsprozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Aktion Prozessbeginn ist am kommenden Mittwoch, den 18. April, um 9 Uhr am Landgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Saal 17. Weitere Prozesstermine: Donnerstag (19.4.) und Freitag (20.4.)

Der Prozess gegen zwei ROBIN-WOOD-Aktivist(inn)en, die am 30. August 2010 einen Abrissbagger am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs besetzt hatten, geht in die zweite Runde. Für das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht sind gleich drei Prozesstage angesetzt. Start ist am kommenden Mittwoch, den 18. April. Zuvor findet am Montag, den 16. April in der Kellerschenke in Stuttgart (DGB-Haus, Theodor-Heuss-Str. 2a) eine Veranstaltung mit ROBIN-WOOD-Aktivistin Cécile Lecomte statt: „Wir sind in Bewegung - Gerichtsverhandlung als politische Aktion“.

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lundi 19 mars 2012

Der Beihilfe zum Frieden angeklagt

BlockadeIm Februar 2008 blockierten Aktivist_innen einen Transportzug der Bundeswehr, um gegen den kriegerischen Normalzustand hierzulande zu demonstrieren. Hanna, die angekettete Aktivistin wurde zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt und trat am 15.3.12 ihre Haftstrafe in der JVA Frankfurt III an. Die Verfahren gegen Hannas damalige Mitstreiter_innen (darunter das Eichhörnchen) sind dagegen – 4 Jahre nach der Aktion – immer noch vor dem Husumer Amtsgericht anhängig.

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samedi 10 mars 2012

Antimilitaristin sitzt Strafe ab

Weitere Infos auf dem Krieg.nirgendwo.info Blog.

Im Februar 2008 blockierten Aktivist_innen einen Transportzug der Bundeswehr, um gegen den kriegerischen Normalzustand in der BRD zu demonstrieren. Mit einer Ankettaktion gelang es den Antimilitarist_innen damals, den Zug für mehrere Stunden aufzuhalten. Die angekettete Aktivistin wurde in langwierigen Prozessen zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt, eine Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit wurde vom Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Da die Aktivistin sich dagegen entschieden hat, die Strafe zu bezahlen, steht ihr nun Haft bevor.

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mercredi 7 mars 2012

Wieder mal eine rechtswidrige Ingewahrsamnahme

Wenn die Betroffene von der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der eigenen Ingewahrsamnahme über die Zeitung erfährt...

" Die Ingewahrsamnahme von Demonstranten bei den Castor-Transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und Februar 2011 durch die Polizei war teilweise rechtswidrig. Das Amtsgericht Wolgast habe vier Beschwerden von Atomkraftgegnern teilweise stattgegeben, sagte Richter Andreas Hennig am Dienstag in Wolgast. [...]" so stand es heute in diversen Zeitungen und irgendwie habe ich zu meiner in Dezember vor dem Amtsgericht Wolgast verhandelte Klage ein Parallel gezogen. Ob der ursprünglich für Ende Dezember angekündigte Beschluss nun endlich gekommen ist?

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mercredi 29 février 2012

Nach luftigem Protest gegen Uranmülltransport: Kein Schadenersatz für die Bahn

Eichhoenrchen bei der Raeumung 2008


* Kletteraktivistin Cécile Lecomte setzt sich gegen Schadenersatzforderung der Bahn in Höhe von 3 189,83 Euro wegen 6-stündiger Kletteraktion 2008 bei Burgsteinfurt (NRW) gegen den Export von Uranmüll nach Russland erfolgreich zur Wehr. Die Bahn zieht ihre Forderung vor dem Gronauer Amtsgericht zurück.


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lundi 27 février 2012

Freispruch im Lüneburger Keksprozess !

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wurde dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen ("containert") zu haben. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch. Dem Angeklgten flatterte ein Strafbefehl ins Haus und in erster Instanz wurde er nach vier Verhandlungstagen zu 25 Tagessätzen verurteilt - von Amtsrichterin Lindner, die die Ladung von Entlastungszeugen ablehnte und die Rechte der Verteidigung rechtswidrigerweise erheblich einschränkte. Der Fall ging in die Berufung vor dem Landgericht - und fand am 27.2.2012, den 4. Verhandlungstag ein positives Ende für den Angeklagten: Freispruch - aus Mangel an Beweisen

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vendredi 17 février 2012

Castor Brücken-Prozess: Rechtsbeschwerde, Schlusswort und Plädoyer

Meine Handlungen richte ich nicht nach diesem Staat, der nicht mal in der Lage ist, seine eigene Gesetze einzuhalten. Meine Handlungen richte ich nach meinem Gewissen! Atomkraft ist eine menschenverachtende Technologie. Kreativität und Ausdauer sind meine Waffen dagegen.Strafe ist zwecklos, sie wird mich nicht "umstimmen".Weil ich genau weiß wofür ich kämpfe und nicht vertragen kann, dass unsere Lebensgrundlage zerstört wird. Frau Richterin Ahle, ich klage Sie an: Indem Sie den kreativen Widerstand gegen die Atomindustrie kriminalisieren, sind Sie Teil des Systems, das diese menschenverachtende Technologie möglich macht. Eine solche Verantwortung würde ich nicht auf dem Gewissen haben wollen. Ich gehe dafür lieber ins Gefängnis - wenn es sein muss.

So das Schlusswort vom Eichhörnchen am 14.2.2012 im Castor Brücken-Prozess vor dem Amtsgericht Potsdam. Ich dokumentiere hier das Plädoyer vom Eichhörnchen sowie Überlegungen zur Rechtsbeschwerde gegen das Urteil (wir würden uns über Spenden für die Rechtsbeschwerde freuen)

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mercredi 15 février 2012

Absurd aber wahr, der Keksprozess nimmt kein Ende.

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen ("containert") zu haben.

In den letzten Wochen stand eine mögliche Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrt aber auf ihre Anklage und sieht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hinzu kommt, dass die Konditorei Scholze zwar bekundet hat, kein Interesse mehr an der Verfolgung des Angeklagten zu haben, ihren gestellten Strafantrag nimmt sie aber nicht zurück - womöglich weil dies mit Kosten verbunden wäre. Am gestrigen Dienstag wurden folglich die Eigentums- und Hausrechtsverhältnisse in der Firma erforscht und der Strafantrag für formgerecht befunden. Daher geht der Prozess nun in die Verlängerung. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Mitte April fest!

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mardi 14 février 2012

Brücken-Prozess - Anti-Atom-Aktivist_innen zu Bußgeldern verurteilt

aktion vorm GerichtHeute, am 14.2.2012, ging vor dem Amtsgericht Potsdam der Prozess gegen vier Robin Wood Aktivist_innen zu Ende, die im November 2008 kletternd auf einer Brücke über dem Elbe-Seitenkanal demonstrierten. Richterin Ahle verurteilte sie am heutigen zweiten Verhandlungstag zu Strafen zwischen 100 und 150 Euro. Gegen den Hauptvorwurf haben sich die Aktivist_innen erfolgreich zur Wehr gesetzt ; jetzt prüfen sie Rechtsmittel gegen das Urteil.

Anmerkung: die heute gestellten Anträge , die mir digital vorliegen habe ich diesem Artikel angehängt (Siehe  "Annexes" ganz  unten), die Anträge vom vorigen Verhandlungstag sind bereits online in einem Bericht eingebaut.

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samedi 11 février 2012

Castor - Brücken-Prozess in Potsdam: ein Zwischenbericht

Am 14. Februar geht der Castor-Prozess gegen 4 KletteraktivistInnen vor dem Amtsgericht Potsdam weiter. UnterstützerInnen und ZuschauerInnen die sich für Akte III des Justiz-Theaterstücks interessieren, treffen sich  bereits ab 8:30 Uhr vorm Gericht (Hegelallee 8, Potsdam). Das sind  Angaben von UnterstützerInnen, mehr dazu auf dem Flyer  (Flyer Seite 1 , 2)

Hintergrund des Prozesses ist eine Kletteraktion von Robin Wood auf der Elbe-Seiten-Kanalbrücke bei Lüneburg, gegen den Castortransport 2008 nach Gorleben. Justiztheater Akte I wurde bereits am 1. August 2011 aufgeführt, Akte II am 26. Januar 2012.

Die Verhandlung wurde am 26. Januar nach einem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Richterin Ahle vertagt. Vorausgegangen waren die politischen Einlassungen der Betroffenen sowie ein Streit über die (nicht)Ladung von Zeugen - was zu mehr Verhandlungstagen führt - und die unsachliche Verhandlungsführung der vorsitzenden Richterin.

Ein zahlreich erschienenes Publikum besuchte am 26.1. die Verhandlung. Darüber freuen sich die Betroffenen sehr. Einige ZuschauerInnen fragten nach den Einlassungen der Betroffenen und Anträgen in schriftlicher Form. Diese Dokumente stelle ich hier zur Verfügung. Hinzu kommen ein paar Hintergrundinformationen und neuen Anträgen, die zwischen den Verhandlungstagen schriftlich eingereicht wurden. Und natürlich ist am Dienstag jede-r willkommen!

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vendredi 10 février 2012

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Gilt nicht für den Staat und seine HütterInnen

Sommer 2009, das Eichhörnchen wird in Gießen wegen "Kreidemalen"gegen Gentechnik zur "Verhinderung weiterer politisch motivierten Aktionen" festgenommen. Es folgt eine Klage gegen die Inhaftierung und ein Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt (pdf), der die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig erklärt, sowie ein Beschluss vom Verwaltungsgericht, der die Behandlung während der Haft (u.a. nackt ausziehen) für rechtswidrig erklärt. Das Eichhörnchen erstattet zudem Strafanzeige (pdf).

" Auch verwirklichten die Beschuldigten den Tatbestand der Freiheitsberaubung zum Nachteil der Anzeigeerstatterin sowohl in objektiver also auch subjektiver Hinsicht, da der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin anordnete und die Beschuldigten PK Seibel und PK Brettschneider diese umsetzen."

Wer diesen Auszug aus einer Verfügung der Gießener Staatsanwaltschaft (pdf) ließt, denkt dass die Behörde gegen die Beamten Anklage erhoben hat.
Er/Sie täuscht sich aber gewaltig... Der Auszug ist Teil einer "Einstellungsverfügung" der Staatsanwaltschaft und der beschuldigte erster Polizeihauptkommissar ist 2010 sogar zum Leiter der Polizeistation Wetzlar befördert worden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt aber nicht für Staatsdiener wie Polizeibeamten (oder auch PolitikerInnen à la Wulff und Co.). Eingestellt wurde das Verfahren, weil die Polizisten angegeben haben, nicht gewusst zu haben, dass sie rechtswidrig handelten, weil sie die Gesetze, die sie täglich anwenden angeblich nicht kennen. Das Eichhörnchen hat nun Beschwerde (1 ; 2 als pdf) eingelegt.

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vendredi 3 février 2012

Aktivistin Franziska wegen Einlasskontrollen "in Abwesenheit" verurteilt

Eingangskontrollen bei Gericht als Mittel zur schnellen Verurteilung von unbequemen Angeklagten ohne öffentliche Verhandlung

Ein Bericht über Franziskas Gentech-Prozess in Berlin am 2.2.2012

Am gestrigen Donnerstag wurde zum wiederholten Mal jemand in einem Polit-Verfahren vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten in Abwesenheit verurteilt, weil die Justiz durch rigide Einlasskontrollen ein rechtzeitiges Erscheinen (gezielt?) verhinderte. Die Umweltaktivistin Franziska sollte sich aufgrund einer Anti-Gentechnik-Aktion aus dem Jahr 2009 gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs verteidigen – das wurde verhindert.

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samedi 28 janvier 2012

Spannende Entwicklungen im Keksprozess

Am Donnerstag wurde im so genannten Keksprozess vor dem Landgericht Lüneburg weiter verhandelt. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, das Gelände einer Groß-Konditorei betreten zu haben, um dort abgelaufenen Kekse aus einer Mülltonne zu entwenden. Der zweite Verhandlungstag legte den politischen Hintergrund des Verfahrens zu Tage und endete mit einem Antrag der Verteidigung auf Einstellung wegen "Verfahrenshindernis" ; das heißt dass die Voraussetzung für die Verfolgung nicht mehr gegeben sind, Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Eine Vertreterin der Konditorei war zuvor als Zeugin vernommen worden, dabei ergaben sich erhebliche Zweifel, ob der Strafantrag rechtskräftig gestellt wurde. Die Verteidigung rechnet nun mehr mit einem für den Angeklagten positiven Ausgang des Verfahrens. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bat gestern um eine Frist zur Stellungnahme.Das Verfahren wird am 14. Februar um 14 Uhr fortgesetzt. Die Vernehmung der Zeugin soll fortgeführt werden.

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vendredi 27 janvier 2012

Castor-Prozess vertagt - Bewegende politische Einlassungen und harter juristischer Schlagabtausch

Eichhoernchen Mit einer Kletteraktion, politischen Sprechchören und Sambarythmen wurde heute vor dem Amtsgericht Potsdam ein Prozess gegen vier CastorgegnerInnen fortgeführt. Gegenstand der Verhandlung ist eine Kletteraktion mit Bannern bei Lüneburg gegen den Castortransport nach Gorleben im Jahr 2008. Die vier Robin-Wood-AktivistInnen haben Einspruch gegen Bußgelder in Höhe von jeweils 500 Euro eingelegt. Die Verteidigung prägte den heutigen Prozesstag mit bewegenden Erklärungen der Betroffenen zum politischen Hintergrund des Verfahrens und zahlreichen Rügen gegen die unsachliche Verhandlungsführung von Richterin Ahle. Nach 5 Stunden harten juristischen Schlagabtauschs und einem Befangenheitsantrag, wurde der Prozess auf den 14. Februar, 9:00 Uhr, vertagt.

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