Absurd aber wahr, der Keksprozess nimmt kein Ende.

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

In den letzten Wochen stand eine mögliche Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrt aber auf ihre Anklage und sieht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hinzu kommt, dass die Konditorei Scholze zwar bekundet hat, kein Interesse mehr an der Verfolgung des Angeklagten zu haben, ihren gestellten Strafantrag nimmt sie aber nicht zurück – womöglich weil dies mit Kosten verbunden wäre. Am gestrigen Dienstag wurden folglich die Eigentums- und Hausrechtsverhältnisse in der Firma erforscht und der Strafantrag für formgerecht befunden. Daher geht der Prozess nun in die Verlängerung. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Mitte April fest!

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

In den letzten Wochen stand eine mögliche Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrt aber auf ihre Anklage und sieht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hinzu kommt, dass die Konditorei Scholze zwar bekundet hat, kein Interesse mehr an der Verfolgung des Angeklagten zu haben, ihren gestellten Strafantrag nimmt sie aber nicht zurück – womöglich weil dies mit Kosten verbunden wäre. Am gestrigen Dienstag wurden folglich die Eigentums- und Hausrechtsverhältnisse in der Firma erforscht und der Strafantrag für formgerecht befunden. Daher geht der Prozess nun in die Verlängerung. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Mitte April fest!

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Brücken-Prozess – Anti-Atom-Aktivist_innen zu Bußgeldern verurteilt

aktion vorm GerichtHeute, am 14.2.2012, ging vor dem Amtsgericht Potsdam der Prozess gegen vier Robin Wood Aktivist_innen zu Ende, die im November 2008 kletternd auf einer Brücke über dem Elbe-Seitenkanal demonstrierten. Richterin Ahle verurteilte sie am heutigen zweiten Verhandlungstag zu Strafen zwischen 100 und 150 Euro. Gegen den Hauptvorwurf haben sich die Aktivist_innen erfolgreich zur Wehr gesetzt ; jetzt prüfen sie Rechtsmittel gegen das Urteil.

Anmerkung: die heute gestellten Anträge , die mir digital vorliegen habe ich diesem Artikel angehängt (Siehe  « Annexes » ganz  unten), die Anträge vom vorigen Verhandlungstag sind bereits online in einem Bericht eingebaut.

aktion vorm GerichtHeute, am 14.2.2012, ging vor dem Amtsgericht Potsdam der Prozess gegen vier Robin Wood Aktivist_innen zu Ende, die im November 2008 kletternd auf einer Brücke über dem Elbe-Seitenkanal demonstrierten. Richterin Ahle verurteilte sie am heutigen zweiten Verhandlungstag zu Strafen zwischen 100 und 150 Euro. Gegen den Hauptvorwurf haben sich die Aktivist_innen erfolgreich zur Wehr gesetzt ; jetzt prüfen sie Rechtsmittel gegen das Urteil.

Anmerkung: die heute gestellten Anträge , die mir digital vorliegen habe ich diesem Artikel angehängt (Siehe  « Annexes » ganz  unten), die Anträge vom vorigen Verhandlungstag sind bereits online in einem Bericht eingebaut.

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Castor – Brücken-Prozess in Potsdam: ein Zwischenbericht

Am 14. Februar geht der Castor-Prozess gegen 4 KletteraktivistInnen vor dem Amtsgericht Potsdam weiter. UnterstützerInnen und ZuschauerInnen die sich für Akte III des Justiz-Theaterstücks interessieren, treffen sich  bereits ab 8:30 Uhr vorm Gericht (Hegelallee 8, Potsdam). Das sind  Angaben von UnterstützerInnen, mehr dazu auf dem Flyer  (Flyer Seite 1 , 2)

Hintergrund des Prozesses ist eine Kletteraktion von Robin Wood auf der Elbe-Seiten-Kanalbrücke bei Lüneburg, gegen den Castortransport 2008 nach Gorleben. Justiztheater Akte I wurde bereits am 1. August 2011 aufgeführt, Akte II am 26. Januar 2012.

Die Verhandlung wurde am 26. Januar nach einem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Richterin Ahle vertagt. Vorausgegangen waren die politischen Einlassungen der Betroffenen sowie ein Streit über die (nicht)Ladung von Zeugen – was zu mehr Verhandlungstagen führt – und die unsachliche Verhandlungsführung der vorsitzenden Richterin.

Ein zahlreich erschienenes Publikum besuchte am 26.1. die Verhandlung. Darüber freuen sich die Betroffenen sehr. Einige ZuschauerInnen fragten nach den Einlassungen der Betroffenen und Anträgen in schriftlicher Form. Diese Dokumente stelle ich hier zur Verfügung. Hinzu kommen ein paar Hintergrundinformationen und neuen Anträgen, die zwischen den Verhandlungstagen schriftlich eingereicht wurden. Und natürlich ist am Dienstag jede-r willkommen!

Am 14. Februar geht der Castor-Prozess gegen 4 KletteraktivistInnen vor dem Amtsgericht Potsdam weiter. UnterstützerInnen und ZuschauerInnen die sich für Akte III des Justiz-Theaterstücks interessieren, treffen sich  bereits ab 8:30 Uhr vorm Gericht (Hegelallee 8, Potsdam). Das sind  Angaben von UnterstützerInnen, mehr dazu auf dem Flyer  (Flyer Seite 1 , 2)

Hintergrund des Prozesses ist eine Kletteraktion von Robin Wood auf der Elbe-Seiten-Kanalbrücke bei Lüneburg, gegen den Castortransport 2008 nach Gorleben. Justiztheater Akte I wurde bereits am 1. August 2011 aufgeführt, Akte II am 26. Januar 2012.

Die Verhandlung wurde am 26. Januar nach einem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Richterin Ahle vertagt. Vorausgegangen waren die politischen Einlassungen der Betroffenen sowie ein Streit über die (nicht)Ladung von Zeugen – was zu mehr Verhandlungstagen führt – und die unsachliche Verhandlungsführung der vorsitzenden Richterin.

Ein zahlreich erschienenes Publikum besuchte am 26.1. die Verhandlung. Darüber freuen sich die Betroffenen sehr. Einige ZuschauerInnen fragten nach den Einlassungen der Betroffenen und Anträgen in schriftlicher Form. Diese Dokumente stelle ich hier zur Verfügung. Hinzu kommen ein paar Hintergrundinformationen und neuen Anträgen, die zwischen den Verhandlungstagen schriftlich eingereicht wurden. Und natürlich ist am Dienstag jede-r willkommen!

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Gilt nicht für den Staat und seine HütterInnen

Sommer 2009, das Eichhörnchen wird in Gießen wegen « Kreidemalen »gegen Gentechnik zur « Verhinderung weiterer politisch motivierten Aktionen » festgenommen. Es folgt eine Klage gegen die Inhaftierung und ein Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt (pdf), der die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig erklärt, sowie ein Beschluss vom Verwaltungsgericht, der die Behandlung während der Haft (u.a. nackt ausziehen) für rechtswidrig erklärt. Das Eichhörnchen erstattet zudem Strafanzeige (pdf).

 » Auch verwirklichten die Beschuldigten den Tatbestand der Freiheitsberaubung zum Nachteil der Anzeigeerstatterin sowohl in objektiver also auch subjektiver Hinsicht, da der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin anordnete und die Beschuldigten PK Seibel und PK Brettschneider diese umsetzen. »

Wer diesen Auszug aus einer Verfügung der Gießener Staatsanwaltschaft (pdf) – Staatsanwältin Heublein –  ließt, denkt dass die Behörde gegen die Beamten Anklage erhoben hat.
Er/Sie täuscht sich aber gewaltig… Der Auszug ist Teil einer « Einstellungsverfügung » der Staatsanwaltschaft und der beschuldigte erster Polizeihauptkommissar ist 2010 sogar zum Leiter der Polizeistation Wetzlar befördert worden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt aber nicht für Staatsdiener wie Polizeibeamten (oder auch PolitikerInnen à la Wulff und Co.). Eingestellt wurde das Verfahren, weil die Polizisten angegeben haben, nicht gewusst zu haben, dass sie rechtswidrig handelten, weil sie die Gesetze, die sie täglich anwenden angeblich nicht kennen. Das Eichhörnchen hat nun Beschwerde (1 ; 2 als pdf) eingelegt.

Sommer 2009, das Eichhörnchen wird in Gießen wegen « Kreidemalen »gegen Gentechnik zur « Verhinderung weiterer politisch motivierten Aktionen » festgenommen. Es folgt eine Klage gegen die Inhaftierung und ein Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt (pdf), der die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig erklärt, sowie ein Beschluss vom Verwaltungsgericht, der die Behandlung während der Haft (u.a. nackt ausziehen) für rechtswidrig erklärt. Das Eichhörnchen erstattet zudem Strafanzeige (pdf).

 » Auch verwirklichten die Beschuldigten den Tatbestand der Freiheitsberaubung zum Nachteil der Anzeigeerstatterin sowohl in objektiver also auch subjektiver Hinsicht, da der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin anordnete und die Beschuldigten PK Seibel und PK Brettschneider diese umsetzen. »

Wer diesen Auszug aus einer Verfügung der Gießener Staatsanwaltschaft (pdf) – Staatsanwältin Heublein –  ließt, denkt dass die Behörde gegen die Beamten Anklage erhoben hat.
Er/Sie täuscht sich aber gewaltig… Der Auszug ist Teil einer « Einstellungsverfügung » der Staatsanwaltschaft und der beschuldigte erster Polizeihauptkommissar ist 2010 sogar zum Leiter der Polizeistation Wetzlar befördert worden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt aber nicht für Staatsdiener wie Polizeibeamten (oder auch PolitikerInnen à la Wulff und Co.). Eingestellt wurde das Verfahren, weil die Polizisten angegeben haben, nicht gewusst zu haben, dass sie rechtswidrig handelten, weil sie die Gesetze, die sie täglich anwenden angeblich nicht kennen. Das Eichhörnchen hat nun Beschwerde (1 ; 2 als pdf) eingelegt.

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wieder mal eine Talk Show…

…u.a. mit Eichhörnchen am kommenden Sonntag, den 12.2. live um 11 Uhr.

Dieses Mal bei der WDR « West Art Talk » zum Thema « Gesellschaft ohne Ideale – wo sind unsere Vorbilder? »

Update: Sendung als Podcast

…u.a. mit Eichhörnchen am kommenden Sonntag, den 12.2. live um 11 Uhr.

Dieses Mal bei der WDR « West Art Talk » zum Thema « Gesellschaft ohne Ideale – wo sind unsere Vorbilder? »

Update: Sendung als Podcast

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Uranindustrie stilllegen – Uranabbau, Urananreicherung und Brennelementefertigung stoppen

Abschlusserklärung der Internationalen Urankonferenz Münster

konferenz
Grußworte der internationalen Gästen (Videos)
Grußwort von Aghali MAHIYA , einem in Frankreich lebenden Flüchtlingen aus dem Niger – Grußwort aus Frankreich (Sortir du nucléaire) – Grußwort aus Russland – Grußworte gab es weiter aus der Turkei und aus Polen

Die Erklärung
Münster, 4. Februar 2012 – 200 AtomkraftgegnerInnen aus dem Niger, Russland, Frankreich, Polen, der Türkei, den Niederlanden und Deutschland haben sich am 4. Februar 2012 in Münster zu einer Internationalen Urankonferenz getroffen. Im Mittelpunkt der Urankonferenz stand die Forderung, die internationale Uranindustrie stillzulegen und den weltweiten Uranabbau, die Urananreicherung sowie die Brennelementefertigung zu stoppen. Die Urankonferenz wurde von einem internationalen Trägerkreis aus 35 Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbänden getragen und ist eine der bundesweit größten Konferenzen dieser Art seit Jahren.

Abschlusserklärung der Internationalen Urankonferenz Münster

konferenz
Grußworte der internationalen Gästen (Videos)
Grußwort von Aghali MAHIYA , einem in Frankreich lebenden Flüchtlingen aus dem Niger – Grußwort aus Frankreich (Sortir du nucléaire) – Grußwort aus Russland – Grußworte gab es weiter aus der Turkei und aus Polen

Die Erklärung
Münster, 4. Februar 2012 – 200 AtomkraftgegnerInnen aus dem Niger, Russland, Frankreich, Polen, der Türkei, den Niederlanden und Deutschland haben sich am 4. Februar 2012 in Münster zu einer Internationalen Urankonferenz getroffen. Im Mittelpunkt der Urankonferenz stand die Forderung, die internationale Uranindustrie stillzulegen und den weltweiten Uranabbau, die Urananreicherung sowie die Brennelementefertigung zu stoppen. Die Urankonferenz wurde von einem internationalen Trägerkreis aus 35 Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbänden getragen und ist eine der bundesweit größten Konferenzen dieser Art seit Jahren.

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Münster: vielfältige Kletteraktionen gegen Urangeschäfte

atomtransporte stoppenAm heutigen Tag demonstrierten gut 20 AktivistInnen vor dem Münsteraner Hauptbahnhof. Große Laternen und zwei Gebäude wurden erklommen und mit fünf großen Transparenten für gut zwei Stunden umgestaltet und umfunktioniert.

Protestiert wurde gegen die Urangeschäften der Atomlobby weltweit und insbesondere gegen Atomtransporten und die Gronauer Uranreicherungsanalge 2004 genehmigte die (UAA) die Rot-Grüne Bundesregierung (unterschrift von Jürgen Tritin) die Erweiterung der Anlage. Diese dauerte bis August 2011 an. Heute kann die Anlage bis 35 Reaktoren mit angereichtem Uran  weltweit beliefern.

Münster ist ein Drehkreuz für die interntionalen Geschäften der Atomindustrie. Atomtransporte – beispielsweise nach Frankreich – fahren regelmäßig durch den Münsteraner Hauptbahnhof durch. Die Urananreicherungsanlage Gronau und Almelo (Nierderlanden) sowie die Brennelementefertigungsanlage Lingen, befinden sich nur wenige Kilometer entfernt von Münster.

Mit ihrer Aktion wollten die AktivistInnen auf die anstehende internationale Urankonferenz aufmerksam machen, die am 4. Februar 2012 in Münster statt findet.

Die Aktion ist gelungen, die Minustemperaturen haben die AktivsivistInnen nicht abgeschreckt. Die Polizei hielt sich nach anfänglichen « Protesten » zurück. Sie stellte nach Abschluss der Aktion die Personnalien sämtlicher TeilnehmerInnen fest.

Ich dokumetiere hier die Aktion mit Bildern (ich lade sie Stück für Stück hoch) und der gemeinsamen Pressemitteilung von Sofa (Sofortiger Atomausstieg Münster) und Robin Wood.

atomtransporte stoppenAm heutigen Tag demonstrierten gut 20 AktivistInnen vor dem Münsteraner Hauptbahnhof. Große Laternen und zwei Gebäude wurden erklommen und mit fünf großen Transparenten für gut zwei Stunden umgestaltet und umfunktioniert.

Protestiert wurde gegen die Urangeschäften der Atomlobby weltweit und insbesondere gegen Atomtransporten und die Gronauer Uranreicherungsanalge 2004 genehmigte die (UAA) die Rot-Grüne Bundesregierung (unterschrift von Jürgen Tritin) die Erweiterung der Anlage. Diese dauerte bis August 2011 an. Heute kann die Anlage bis 35 Reaktoren mit angereichtem Uran  weltweit beliefern.

Münster ist ein Drehkreuz für die interntionalen Geschäften der Atomindustrie. Atomtransporte – beispielsweise nach Frankreich – fahren regelmäßig durch den Münsteraner Hauptbahnhof durch. Die Urananreicherungsanlage Gronau und Almelo (Nierderlanden) sowie die Brennelementefertigungsanlage Lingen, befinden sich nur wenige Kilometer entfernt von Münster.

Mit ihrer Aktion wollten die AktivistInnen auf die anstehende internationale Urankonferenz aufmerksam machen, die am 4. Februar 2012 in Münster statt findet.

Die Aktion ist gelungen, die Minustemperaturen haben die AktivsivistInnen nicht abgeschreckt. Die Polizei hielt sich nach anfänglichen « Protesten » zurück. Sie stellte nach Abschluss der Aktion die Personnalien sämtlicher TeilnehmerInnen fest.

Ich dokumetiere hier die Aktion mit Bildern (ich lade sie Stück für Stück hoch) und der gemeinsamen Pressemitteilung von Sofa (Sofortiger Atomausstieg Münster) und Robin Wood.

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Aktivistin Franziska wegen Einlasskontrollen "in Abwesenheit" verurteilt

Eingangskontrollen bei Gericht als Mittel zur schnellen Verurteilung von unbequemen Angeklagten ohne öffentliche Verhandlung

Ein Bericht über Franziskas Gentech-Prozess in Berlin am 2.2.2012

Am gestrigen Donnerstag wurde zum wiederholten Mal jemand in einem Polit-Verfahren vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten in Abwesenheit verurteilt, weil die Justiz durch rigide Einlasskontrollen ein rechtzeitiges Erscheinen (gezielt?) verhinderte. Die Umweltaktivistin Franziska sollte sich aufgrund einer Anti-Gentechnik-Aktion aus dem Jahr 2009 gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs verteidigen – das wurde verhindert.

Eingangskontrollen bei Gericht als Mittel zur schnellen Verurteilung von unbequemen Angeklagten ohne öffentliche Verhandlung

Ein Bericht über Franziskas Gentech-Prozess in Berlin am 2.2.2012

Am gestrigen Donnerstag wurde zum wiederholten Mal jemand in einem Polit-Verfahren vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten in Abwesenheit verurteilt, weil die Justiz durch rigide Einlasskontrollen ein rechtzeitiges Erscheinen (gezielt?) verhinderte. Die Umweltaktivistin Franziska sollte sich aufgrund einer Anti-Gentechnik-Aktion aus dem Jahr 2009 gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs verteidigen – das wurde verhindert.
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Atommüll verhindern, bevor er entsteht!

Am Wochenende findet in Münster eine internationale Unrankonferenz statt. Das ist selbst in Deutschland ja kein Atomausstieg, wenn weiterhin Uran angereichert und zu Brennelementen gefertigt wird. Die Atomgeschäfte und ihre zerstörischen Folgen machen an Grenzen keinen Halt. Unser Widerstand darf keine Grenzen kennen! Auf zur internationalen Urankonferenz! Ich dokumentiere hier den Aufruf. Weitere Infos sind auf der Homepage der Konferenz zu finden!

Am Wochenende findet in Münster eine internationale Unrankonferenz statt. Das ist selbst in Deutschland ja kein Atomausstieg, wenn weiterhin Uran angereichert und zu Brennelementen gefertigt wird. Die Atomgeschäfte und ihre zerstörischen Folgen machen an Grenzen keinen Halt. Unser Widerstand darf keine Grenzen kennen! Auf zur internationalen Urankonferenz! Ich dokumentiere hier den Aufruf. Weitere Infos sind auf der Homepage der Konferenz zu finden!

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Spannende Entwicklungen im Keksprozess

Am Donnerstag wurde im so genannten Keksprozess vor dem Landgericht Lüneburg weiter verhandelt. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, das Gelände einer Groß-Konditorei betreten zu haben, um dort abgelaufenen Kekse aus einer Mülltonne zu entwenden. Der zweite Verhandlungstag legte den politischen Hintergrund des Verfahrens zu Tage und endete mit einem Antrag der Verteidigung auf Einstellung wegen « Verfahrenshindernis » ; das heißt dass die Voraussetzung für die Verfolgung nicht mehr gegeben sind, Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Eine Vertreterin der Konditorei war zuvor als Zeugin vernommen worden, dabei ergaben sich erhebliche Zweifel, ob der Strafantrag rechtskräftig gestellt wurde. Die Verteidigung rechnet nun mehr mit einem für den Angeklagten positiven Ausgang des Verfahrens. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bat gestern um eine Frist zur Stellungnahme.Das Verfahren wird am 14. Februar um 14 Uhr fortgesetzt. Die Vernehmung der Zeugin soll fortgeführt werden.

Am Donnerstag wurde im so genannten Keksprozess vor dem Landgericht Lüneburg weiter verhandelt. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, das Gelände einer Groß-Konditorei betreten zu haben, um dort abgelaufenen Kekse aus einer Mülltonne zu entwenden. Der zweite Verhandlungstag legte den politischen Hintergrund des Verfahrens zu Tage und endete mit einem Antrag der Verteidigung auf Einstellung wegen « Verfahrenshindernis » ; das heißt dass die Voraussetzung für die Verfolgung nicht mehr gegeben sind, Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Eine Vertreterin der Konditorei war zuvor als Zeugin vernommen worden, dabei ergaben sich erhebliche Zweifel, ob der Strafantrag rechtskräftig gestellt wurde. Die Verteidigung rechnet nun mehr mit einem für den Angeklagten positiven Ausgang des Verfahrens. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bat gestern um eine Frist zur Stellungnahme.Das Verfahren wird am 14. Februar um 14 Uhr fortgesetzt. Die Vernehmung der Zeugin soll fortgeführt werden.
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