Im seit August 2010 andauernden endlosen Prozess gegen die Umweltaktivistin Cécile Lecomte ist am 21.3., den zwölften Verhandlungstag (im zweiten Prozessanlauf) das Urteil vor dem Dannenberger Amtsgericht gefallen. Hintergrund war eine Versammlung am Atommüllzwischenlager Gorleben im Sommer 2008.
Weil sie für wenigen Minuten im Laufe einer Demonstration durch den Zaun des Atommüllzwischenlagers Gorleben durchschlüfpte,wurde die Aktivistin zu 20 Tagessätze à 10 Euro verurteilt – im ursprünglichen Strafbefehl ging es um 40 Tagessätze. Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamter wurde sie dagegen nicht verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte am 9. Verhandlungstag ihre zu diesem Punkt Anklage zurückgezogren, als die Angeklagte durch Vernehmungen Beweisanträge Zweifel an der Rechtmäßigkeit des damaligen Polizeieinsatzes gegen sie wecken konnte. Die politische Bedeutung des Prozess konnte Richter Stärk nicht ignorieren. „Bei den Gorleben Angelegenheiten ist das immer ein Grenzpfad“ merkte er in seiner mündlichen Urteilsbegründung an.
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