Fukushima mahnt – Mahnwache am 11.3.

Die atomare Katastrophe von Fukushima jährt sich am kommenden Mittwoch zum 4. mal. Für viele Menschen ist Fukushima keinhttps://blog.gandi.net/post.php?id=813124&upd=1 aktuelles Thema. Und das ist das besondere an atomaren Katastrophen: die schwerwiegendste Folgen treten erst Jahre nach einer Katastrophe. Schon jetzt wird bei den Kindern von Fukushima immer häufiger Schuldrüsenkrebs  festgestellt. Und es fängt erst an. Derweil bestätigt sich, dass der Atomausstieg in Deutschland von vorne herein als Beruhigungspille für die damals starke Antiatombewegung  gedacht war. Vor wenigen Tagen kam zu Tage, dass Fehler bewusst gemacht worden sind, um die Entscheidung zum Atomausstieg juristisch angreifbar zu machen. Dies nutzen die Atomkonzerne gerne. (Siehe TAZ-Bericht oder auch hier) Diese Befürchtung äußerste ich bereits 2011 und 2012 nach den Ankündigungen der Regierung.

Mahnwache 2015
Mahnwache am 11.3.15 in Lüneburg am Bhf

Die atomare Katastrophe von Fukushima jährt sich am kommenden Mittwoch zum 4. mal. Für viele Menschen ist Fukushima keinhttps://blog.gandi.net/post.php?id=813124&upd=1 aktuelles Thema. Und das ist das besondere an atomaren Katastrophen: die schwerwiegendste Folgen treten erst Jahre nach einer Katastrophe. Schon jetzt wird bei den Kindern von Fukushima immer häufiger Schuldrüsenkrebs  festgestellt. Und es fängt erst an. Derweil bestätigt sich, dass der Atomausstieg in Deutschland von vorne herein als Beruhigungspille für die damals starke Antiatombewegung  gedacht war. Vor wenigen Tagen kam zu Tage, dass Fehler bewusst gemacht worden sind, um die Entscheidung zum Atomausstieg juristisch angreifbar zu machen. Dies nutzen die Atomkonzerne gerne. (Siehe TAZ-Bericht oder auch hier) Diese Befürchtung äußerste ich bereits 2011 und 2012 nach den Ankündigungen der Regierung.

Mahnwache 2015
Mahnwache am 11.3.15 in Lüneburg am Bhf

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Gelten Grundrechte in der dritten Dimension?

Prozess gegen Umweltaktivistin in Berlin

Der Text ist in der GWR Nr. 393, November 2014  erschienen. Ich veröffentliche ihn mit dem aktuellen Prozesstermin erneut.

Der Prozess wird am 14. April 2015 um 13:30 Uhr im Saal 1002 vor dem AG Tiergarten statt finden

Klettern Während ich mit meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ (1) kreuz und quer durchs Land reise, werde ich oft auf die große Energiewendedemo im November 2013 in Berlin angesprochen: „Warst du nicht oben auf der Säule? Die Banneraktion fand ich klasse.“ AktivistInnen von Robin Wood hatten damals die große Demonstration zum Anlass genommen, ihren Protest gegen die Zerstörung der Umwelt kletternd mit Transparenten zum Ausdruck zu geben: „Kohlekraft macht krank“ „Ätsch, Kohle nix da!“ stand auf den bunten Transparenten. Die Aktion kam bei den DemonstrantInnen sehr gut an. Was die Wenigsten aber wissen, ist, dass die Polizei es mit aller Kraft und Gewalt versuchte, diese vertikale Meinungskundgebung zu unterbinden – obwohl wir uns im Rahmen einer angemeldeten Demonstration bewegten und es für die Demo keine Kubikmeterbegrenzung gab! Die Polizei war der Meinung, sie dürfe unsere Grundrechte aus Art. 8 und 5 Grundgesetz auf die Erdoberfläche begrenzen, luftiger Protest sei „Hausfriedensbruch“ oder „Landfriedensbruch“.

Prozess gegen Umweltaktivistin in Berlin

Der Text ist in der GWR Nr. 393, November 2014  erschienen. Ich veröffentliche ihn mit dem aktuellen Prozesstermin erneut.

Der Prozess wird am 14. April 2015 um 13:30 Uhr im Saal 1002 vor dem AG Tiergarten statt finden

Klettern Während ich mit meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ (1) kreuz und quer durchs Land reise, werde ich oft auf die große Energiewendedemo im November 2013 in Berlin angesprochen: „Warst du nicht oben auf der Säule? Die Banneraktion fand ich klasse.“ AktivistInnen von Robin Wood hatten damals die große Demonstration zum Anlass genommen, ihren Protest gegen die Zerstörung der Umwelt kletternd mit Transparenten zum Ausdruck zu geben: „Kohlekraft macht krank“ „Ätsch, Kohle nix da!“ stand auf den bunten Transparenten. Die Aktion kam bei den DemonstrantInnen sehr gut an. Was die Wenigsten aber wissen, ist, dass die Polizei es mit aller Kraft und Gewalt versuchte, diese vertikale Meinungskundgebung zu unterbinden – obwohl wir uns im Rahmen einer angemeldeten Demonstration bewegten und es für die Demo keine Kubikmeterbegrenzung gab! Die Polizei war der Meinung, sie dürfe unsere Grundrechte aus Art. 8 und 5 Grundgesetz auf die Erdoberfläche begrenzen, luftiger Protest sei „Hausfriedensbruch“ oder „Landfriedensbruch“.
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HH – Gewahrsam und Polizeigewalt im Namen von Vattenfall rechtswidrig

Nach 3,5 Jahre hat das Verwaltungsgericht Hamburg endlich mal sein Urteil in Sache Gewahrsam bei einer Prostest Aktion gegen Vattenfalls 2011 gesprochen. Über die Festnahme und die Misshandlungen durch die Polizei berichtete ich damals in einem Blog-Beitrag und in meinem Buch « Kommen Sie da runter! ».
Ich darf meine Datei Politisch motivierte Polizeikriminalität (PMPK) um einen Fall erweitern.
Hier die Mitteilung von Robin Wood zum Urteil des Verwaltungsgerichts.

* Klage von ROBIN WOOD-AktivistInnen gegen die Hamburger Polizei erfolgreich
* AktivistInnen wurden bei Protestaktion gegen Vattenfall zu Unrecht in Gewahrsam genommen

Nach 3,5 Jahre hat das Verwaltungsgericht Hamburg endlich mal sein Urteil in Sache Gewahrsam bei einer Prostest Aktion gegen Vattenfalls 2011 gesprochen. Über die Festnahme und die Misshandlungen durch die Polizei berichtete ich damals in einem Blog-Beitrag und in meinem Buch « Kommen Sie da runter! ».
Ich darf meine Datei Politisch motivierte Polizeikriminalität (PMPK) um einen Fall erweitern.
Hier die Mitteilung von Robin Wood zum Urteil des Verwaltungsgerichts.

* Klage von ROBIN WOOD-AktivistInnen gegen die Hamburger Polizei erfolgreich
* AktivistInnen wurden bei Protestaktion gegen Vattenfall zu Unrecht in Gewahrsam genommen

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Kurzer Bericht zum Protest gegen den letzten Uranzug aus HH in Frankreich

Der mit Uranerzkonzentrat beladene Zug, der am 9. Februar 2015 den Süd-West-Terminal von C. Steinweg im Hamburger Hafen verließ, kam erst am 16. Februar mit zwei Tagen Verspätung in Narbonne-Malvési (Süd-Frankreich) an. Grund dafür waren die Protestaktionen von AtomkraftgegnerInnen an der Strecke, wie die französische Organisation Sortir du nucléaire mitteilte.

Der mit Uranerzkonzentrat beladene Zug, der am 9. Februar 2015 den Süd-West-Terminal von C. Steinweg im Hamburger Hafen verließ, kam erst am 16. Februar mit zwei Tagen Verspätung in Narbonne-Malvési (Süd-Frankreich) an. Grund dafür waren die Protestaktionen von AtomkraftgegnerInnen an der Strecke, wie die französische Organisation Sortir du nucléaire mitteilte.

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Amtsgericht Gronau: kritische Öffentlichkeit unerwünscht!

Eichhörnchen-Artikel aus der Zeitschrift GWR von März 2015 (GWR397)

Die Nicht-Prozessbeobachtung

Ich hatte vor, über den Prozess gegen einen Atomkraftgegner in Gronau (NRW) zu berichten. Es kommt aber anderes. Ich berichte heute über eine „Nicht-Prozessbeobachtung“. Dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen wird im Gesetz eine wichtige Rolle beigemessen. Er folgt aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (faires Verfahren). Er ermöglicht eine gewisse Kontrolle der Rechtspflege durch die Öffentlichkeit und gilt als Schutz vor richterlicher Willkür. Eine kritische Öffentlichkeit ist vielen RichterInnen ein Dorn im Auge, sie ist wie Sand im Getriebe der Urteilsfabrik, die gerne im 15 Minutentakt ihre Urteile heraus spuckt. Eine Einschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist unter diesen Umständen verlockend. Die Richterin am Amtsgericht Gronau, Schrameyer, verhängte für die Verhandlung am 21. Januar 2015 eine sitzungspolizeiliche Verfügung, die die Öffentlichkeit derart einschränkte, dass sie es sogar PressevertreterInnen unmöglich machte, über die Verhandlung ordentlich zu berichten. Denn selbst das Mitführen von Stift und Papier wurde im Gerichtssaal untersagt.

Eichhörnchen-Artikel aus der Zeitschrift GWR von März 2015 (GWR397)

Die Nicht-Prozessbeobachtung

Ich hatte vor, über den Prozess gegen einen Atomkraftgegner in Gronau (NRW) zu berichten. Es kommt aber anderes. Ich berichte heute über eine „Nicht-Prozessbeobachtung“. Dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen wird im Gesetz eine wichtige Rolle beigemessen. Er folgt aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (faires Verfahren). Er ermöglicht eine gewisse Kontrolle der Rechtspflege durch die Öffentlichkeit und gilt als Schutz vor richterlicher Willkür. Eine kritische Öffentlichkeit ist vielen RichterInnen ein Dorn im Auge, sie ist wie Sand im Getriebe der Urteilsfabrik, die gerne im 15 Minutentakt ihre Urteile heraus spuckt. Eine Einschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist unter diesen Umständen verlockend. Die Richterin am Amtsgericht Gronau, Schrameyer, verhängte für die Verhandlung am 21. Januar 2015 eine sitzungspolizeiliche Verfügung, die die Öffentlichkeit derart einschränkte, dass sie es sogar PressevertreterInnen unmöglich machte, über die Verhandlung ordentlich zu berichten. Denn selbst das Mitführen von Stift und Papier wurde im Gerichtssaal untersagt.

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Tropenholz aus Raubbau im Verkauf bei Kaufhof

Eine Demonstration von ROBIN WOOD von und an der Fassade von Kaufhof vergangenen Montag.

Bilder: Eichhörnchen

Mitteilung von Robin Wood:

Schluss mit Raubbauholz bei Galeria Kaufhof!“ – ein Banner mit dieser Forderung haben ROBIN WOOD-AktivistInnen heute an der Fassade des Kaufhauses in der Mönckebergstraße in Hamburg aufgespannt.

Eine Demonstration von ROBIN WOOD von und an der Fassade von Kaufhof vergangenen Montag.

Bilder: Eichhörnchen

Mitteilung von Robin Wood:

Schluss mit Raubbauholz bei Galeria Kaufhof!“ – ein Banner mit dieser Forderung haben ROBIN WOOD-AktivistInnen heute an der Fassade des Kaufhauses in der Mönckebergstraße in Hamburg aufgespannt.

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Lecomte vs. Germany vorm EGMR – Eichhörnchen gefährdet den Staat

Application no. 80442/12 – Lecomte vs. Germany

Das Verfahren, das ich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) führe, neigt sich dem Ende (Klage als PDF). Über den bisherigen Verlauf habe ich in diesem Blog immer mal berichtet, das Thema greife ich auch in meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ auf.

Die Bundesregierung hat nun zu meiner ersten Erwiderung (Siehe Bericht) Stellung genommen. Ich habe das Schriftstück zur Kenntnisnahme erhalten, erneut Stellung nehmen darf ich nun nicht mehr.

Das Schreiben der Bundesregierung setzt die Strategie die in ihrem vorigen Schreiben bereits ihre war: Die Klage ist angeblich nicht zulässig. Sie ist auch nicht begründet und dies wird mit absurden Hetze gegen meine Person belegt.

Application no. 80442/12 – Lecomte vs. Germany

Das Verfahren, das ich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) führe, neigt sich dem Ende (Klage als PDF). Über den bisherigen Verlauf habe ich in diesem Blog immer mal berichtet, das Thema greife ich auch in meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ auf.

Die Bundesregierung hat nun zu meiner ersten Erwiderung (Siehe Bericht) Stellung genommen. Ich habe das Schriftstück zur Kenntnisnahme erhalten, erneut Stellung nehmen darf ich nun nicht mehr.

Das Schreiben der Bundesregierung setzt die Strategie die in ihrem vorigen Schreiben bereits ihre war: Die Klage ist angeblich nicht zulässig. Sie ist auch nicht begründet und dies wird mit absurden Hetze gegen meine Person belegt.

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S21-Rathausprozess: Revision erfolgreich!

Vergangenes Jahr berichtete ich über den so genannten Rathausprozess vor dem Stuttgarter Amtsgericht. AktivistInnen haben 2012 mit der Forderung nach einem Bürgerparlament das Stuttgarter Rathaus besetzt. Die Antwort der regierenden Grünen war eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Amtsrichter Gauch sprach am 25. April 2014 nach 7 Verhandlungstage und reichlich Zopf um die Rechte der Verteidigung sein Urteil gegen drei Angeklagten: eine Verurteilung zu 15 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruch.

Ich bin in diesem Verfahren als Verteidigerin (§138II StPO) eines Angeklagten involviert. Nach dem Urteilsspruch legten wir Revision ein. Eine Revision darf nur eine-n Verteidiger-in begründen. Die 3 Angeklagten hatten jeweils eine-n Verteidiger-in: 2 Laienverteidiger-in und einen Rechtsanwalt. Der/die Laienverteidiger-in hat die gleichen Rechte wie ein Rechtsanwalt. So dass für alle drei Angeklagten Revision eingelegt werden konnte.

Es hat bis zur Entscheidung vom Oberlandesgericht lange gedauert. Es kommt selten vor, dass man eine Revision gewinnt, aber ja, unsere Revision hat Erfolg, das Urteil ist aufgehoben.

Vergangenes Jahr berichtete ich über den so genannten Rathausprozess vor dem Stuttgarter Amtsgericht. AktivistInnen haben 2012 mit der Forderung nach einem Bürgerparlament das Stuttgarter Rathaus besetzt. Die Antwort der regierenden Grünen war eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Amtsrichter Gauch sprach am 25. April 2014 nach 7 Verhandlungstage und reichlich Zopf um die Rechte der Verteidigung sein Urteil gegen drei Angeklagten: eine Verurteilung zu 15 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruch.

Ich bin in diesem Verfahren als Verteidigerin (§138II StPO) eines Angeklagten involviert. Nach dem Urteilsspruch legten wir Revision ein. Eine Revision darf nur eine-n Verteidiger-in begründen. Die 3 Angeklagten hatten jeweils eine-n Verteidiger-in: 2 Laienverteidiger-in und einen Rechtsanwalt. Der/die Laienverteidiger-in hat die gleichen Rechte wie ein Rechtsanwalt. So dass für alle drei Angeklagten Revision eingelegt werden konnte.

Es hat bis zur Entscheidung vom Oberlandesgericht lange gedauert. Es kommt selten vor, dass man eine Revision gewinnt, aber ja, unsere Revision hat Erfolg, das Urteil ist aufgehoben.

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Conny, wir werden dich vermissen

Als ich gestern von Connys Tod erfahren habe, war ich sprachlos. Der Tod von zwei mir nah stehenden Menschen aus dem Antiatomwiderstand innerhalb von wenigen Wochen macht mich traurig. Nach Dette, nun der Tod von Conny. Ich möchte an dieser Stelle an den unermüdlichen Einsatz von Conny gegen die Atomkraft und insbesondere gegen die AREVA-Brennelementefabrik  in Lingen erinnern. Meine erste Begegnung und Aktion mit Conny war 2012, bei der ersten Bolckade vor der Brennelementefabrik in Lingen (seitdem ist der Widerstand in Lingen aktiver).

Wir waren heute in Lingen (eine Atomkraftgegnerin stand vor Gericht, sie wurde frei gesprochen), der Widerstand gegen die Atomindustrie geht weiter, wir werden aber Conny vermissen. Er fehlte heute schon in den Zuschauerreihen.

+++

Wir, einige Gefährt_innen und Freund_innen von Conny, haben uns zusammen gesetzt und versucht Worte zu finden für etwas, wofür es keine Worte geben kann.

 

Wenn ein Mensch stirbt, stirbt ein ganzes Universum …

Es fühlt sich an, als hätte die Welt aufgehört, sich zu drehen und wir werden Zeit brauchen, bis wir begreifen, was passiert ist. (Angemessene Worte lassen sich dafür nicht finden.)

Wir trauern um unseren Mitstreiter und Freund Conny, Konrad Wolking, der am Wochenende tödlich verunglückte.

Als ich gestern von Connys Tod erfahren habe, war ich sprachlos. Der Tod von zwei mir nah stehenden Menschen aus dem Antiatomwiderstand innerhalb von wenigen Wochen macht mich traurig. Nach Dette, nun der Tod von Conny. Ich möchte an dieser Stelle an den unermüdlichen Einsatz von Conny gegen die Atomkraft und insbesondere gegen die AREVA-Brennelementefabrik  in Lingen erinnern. Meine erste Begegnung und Aktion mit Conny war 2012, bei der ersten Bolckade vor der Brennelementefabrik in Lingen (seitdem ist der Widerstand in Lingen aktiver).

Wir waren heute in Lingen (eine Atomkraftgegnerin stand vor Gericht, sie wurde frei gesprochen), der Widerstand gegen die Atomindustrie geht weiter, wir werden aber Conny vermissen. Er fehlte heute schon in den Zuschauerreihen.

+++

Wir, einige Gefährt_innen und Freund_innen von Conny, haben uns zusammen gesetzt und versucht Worte zu finden für etwas, wofür es keine Worte geben kann.

 

Wenn ein Mensch stirbt, stirbt ein ganzes Universum …

Es fühlt sich an, als hätte die Welt aufgehört, sich zu drehen und wir werden Zeit brauchen, bis wir begreifen, was passiert ist. (Angemessene Worte lassen sich dafür nicht finden.)

Wir trauern um unseren Mitstreiter und Freund Conny, Konrad Wolking, der am Wochenende tödlich verunglückte.

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Atomfrachter havariert vor der Kieler Schleuse

Das Schiff « Mikhail Dudin » hat regelmäßig Uran in Form von unbestrahlten Uran Pellets an Bord, wenn es von Russland nach Hamburg unterwegs ist.  Die Facht ist für die AREVA Brennelementefabrik in Lingen bestimmt, die trotz angeblichem Atomausstieg unbefrstet weiter laufen darf.

Das Schiff Mikhail Dudin war für den 10.2. in Hamburg erwartet. Man wunderte sich darüber, dass  die Ankunft um mehrere Tage verschoben wurde.  Die Erklärung dafür war heute in den Kieler Nachrichten zu lesen:  » Frachter mit radioaktiver Ladung havariert vor Schleuse ».

Das Schiff « Mikhail Dudin » hat regelmäßig Uran in Form von unbestrahlten Uran Pellets an Bord, wenn es von Russland nach Hamburg unterwegs ist.  Die Facht ist für die AREVA Brennelementefabrik in Lingen bestimmt, die trotz angeblichem Atomausstieg unbefrstet weiter laufen darf.

Das Schiff Mikhail Dudin war für den 10.2. in Hamburg erwartet. Man wunderte sich darüber, dass  die Ankunft um mehrere Tage verschoben wurde.  Die Erklärung dafür war heute in den Kieler Nachrichten zu lesen:  » Frachter mit radioaktiver Ladung havariert vor Schleuse ».

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