Die Atomindustrie läuft weiter

Aus der Zeitschrift Graswurzelrevolution, Nr. 445 Januar 2020 (NB. im Februar 2020 erscheint keine GWR, wegen Erkrankungsfall im Redaktionskreis)

Uranmüllexporte nach Russland, Blockaden, Prozesse und die Zerschlagung des Staates. Interview und Diskussion mit Irene von ContrAtom

Die Urananreicherungsanlage in Gronau (Westfalen) liefert bislang unbefristet Uran für Atomkraftwerke in aller Welt. Momentan wird nicht viel über die Anlage diskutiert, andere Themen stehen im Vordergrund, aber kürzlich änderte sich das. Es wurde bekannt, dass die Betreiberfirma Urenco das bei der Anreicherung entstehende radioaktive Abfallprodukt, abgereichertes Uranhexafluorid, wieder nach Russland exportiert. Wir sprachen über die Transporte und den Widerstand gegen die Urananreicherungsanlage mit Irene von ContrAtom, dem Aktions- und Informationsnetzwerk gegen Atomenergie.

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Protest gegen anstehende Castortransporte

CASTOR-Transporte stehen an. Atommüll wird sinnlos verschoben. Das soll eine « Lösung » vorgauckeln. Ist aber keine. Der erste CASTOR Transport soll 2020 von Sellafield nach Bilblis fahren. Es gibt ein Protestbündnis und eine Homepage. Um auf dem Laufenden gehalten zu werden kann sich jede-r ins SMS und Newsletter-Verteiler eintragen.

Am 2.2.2020 gibt es einen bundesweiten Aktionstag.

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in eigener Sache – Blog Umzug – Hilfe gesucht

Dieser Blog ist beim Anbieter Gandi. Der Anbieter will die Blogfunktion demnächst schließen. Das heißt ich muss meinen Blog umziehen.

Der Hacken: ich kenne mich da nicht aus.

Mein Wunsch: wenn es Menschen gibt, die sich auskennen, und mir helfen würden, gerne! Schreibt an info[ät]eichhoernchen.fr Continuer la lecture de « in eigener Sache – Blog Umzug – Hilfe gesucht »

Aktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerde um Schmerzensgeldklage

Die in Lüneburg lebende Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um eine Klage um Schmerzensgeld nach einer Freiheitsentziehungsmaßnahme geht, gewonnen.

Die in Lüneburg lebende Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um eine Klage um Schmerzensgeld nach einer Freiheitsentziehungsmaßnahme geht, gewonnen.
Cécile Lecomte war im April 2016 nach einer Kletteraktion gegen einen Urantransport von Hamburg nach Narbonne (Frankreich) in Buhholz in der Nordheide in Gewahrsam genommen worden. Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht erklärten die Ingewahrsamnahme für rechtswidrig.
Cécile Lecomte verklagte daraufhin die Polizeidirektion Lüneburg auf Schmerzensgeld.

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Der Krieg gegen Jemens Kinder

Ein  wichtiger berührender Artikel aus der Zeitschrift GWR 445 Januar 2020. Es wird zu wenig über diesen fruchtbaren krieg berichtet. Darum spiegele ich diesen Artikel von Jakob Reimann

Für ein paar Tage erlangte Amal Hussain einen gewissen Weltruhm. Das nur schwer zu ertragende Foto der 7-Jährigen prangte auf der Titelseite der letzten Wochenendausgabe der New York Times im Oktober 2018. Das Mädchen besteht buchstäblich nur aus Haut und Knochen, kein Gramm Fett, kein Gramm Fleisch. Zwischen jeder einzelnen Rippe zieht sich die Haut tief in den Brustkorb hinein, der so zerbrechlich wirkt, als würde er bei der kleinsten Berührung in sich zusammenfallen.

Amal lächelte immer“, erinnert sich ihre Mutter Mariam am Krankenhausbett sitzend, während das abgedruckte Foto in Amals Blick nur noch apathische Leere zeigt, Lethargie. Der Fotograf Tyler Hicks hat gewiss ein kleines Vermögen mit dem Bild gemacht – von BBC über BuzzFeed bis BILD druckte die Weltpresse seinen Schnappschuss ab und rief so für kurze Zeit einen weltweiten Aufschrei über die Unmenschlichkeit und die Gräuel des Jemenkrieges hervor. „Ein gequälter Blick in die Augen der ausgemergelten Amal Hussain“, schreibt die New York Times damals, „schien ein Spiegelbild der grauenhaften Lebensverhältnisse ihres vom Krieg heimgesuchten Landes zu sein“.

Ein  wichtiger berührender Artikel aus der Zeitschrift GWR 445 Januar 2020. Es wird zu wenig über diesen fruchtbaren krieg berichtet. Darum spiegele ich diesen Artikel von Jakob Reimann

Für ein paar Tage erlangte Amal Hussain einen gewissen Weltruhm. Das nur schwer zu ertragende Foto der 7-Jährigen prangte auf der Titelseite der letzten Wochenendausgabe der New York Times im Oktober 2018. Das Mädchen besteht buchstäblich nur aus Haut und Knochen, kein Gramm Fett, kein Gramm Fleisch. Zwischen jeder einzelnen Rippe zieht sich die Haut tief in den Brustkorb hinein, der so zerbrechlich wirkt, als würde er bei der kleinsten Berührung in sich zusammenfallen.

Amal lächelte immer“, erinnert sich ihre Mutter Mariam am Krankenhausbett sitzend, während das abgedruckte Foto in Amals Blick nur noch apathische Leere zeigt, Lethargie. Der Fotograf Tyler Hicks hat gewiss ein kleines Vermögen mit dem Bild gemacht – von BBC über BuzzFeed bis BILD druckte die Weltpresse seinen Schnappschuss ab und rief so für kurze Zeit einen weltweiten Aufschrei über die Unmenschlichkeit und die Gräuel des Jemenkrieges hervor. „Ein gequälter Blick in die Augen der ausgemergelten Amal Hussain“, schreibt die New York Times damals, „schien ein Spiegelbild der grauenhaften Lebensverhältnisse ihres vom Krieg heimgesuchten Landes zu sein“.

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Schmerzensgeld bei rechtswidrigem Gewahrsam

Ich aktualisiere diesen Text aus 2017 aus aktuellem Anlaß. Ich habe eine Verfassungsbeschwerde wo es um eine Klage um Schmerzensgeld geht, gewonnen (siehe update unten)

Wenn es bei politischen Aktionen zu Auseinandersetzungen mit den Ordnungsbehörden kommt, gelten die Aktivist*innen häufig als die „schuldigen“ und „Verursacher“. Wer eins aufs Maul bekommen hat oder verhaftet worden ist, muss doch irgendwie Schuld daran sein. Und die Behörden – bei demonstrativem Geschehen in der Regel die Polizei – zeigen sich oft sehr erfinderisch, wenn es darum geht, ihre Maßnahmen zu rechtfertigen.  Sie zeigen Demonstrant*innen wegen angeblichen Straftaten an, fantasieren unmittelbar bevorstehende Gefahren herbei. Uniformierte haben den Vorteil, dass sie vor Gericht prophylaktisch als glaubwürdig gelten. Meine Erfahrung ist, dass die Behörden, insbesondere die Polizei, die eigenen Gesetze regelmäßig mit Füssen treten.  Es ist aber schwierig, gegen dieses System juristisch anzukämpfen. Viele Menschen versuchen es erst gar nicht. Viel bringt eine Klage nämlich nicht. Mensch erhält ein Beschluss, worauf steht, das die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig waren. Na toll. Ich habe eine ganze Sammlung solcher Beschlüsse zu Hause! (Auflistung). Ein Gerichtsbeschluss macht eine Freiheitsberaubung, eine Verletzung oder Schmerzen nicht wieder gut! Strafrechtlich werden die Täter*innen zudem kaum belangt, selbst wenn der Fall klar ist: die Staatsanwaltschaft findet Wege, den Vorsatz zu verneinen und einzustellen. „Erlaubnistatbestandsirrtum“ heißt es dann. Das habe ich in Gießen erlebt ( zu dem Bericht). Selbst meine zwei 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen Klagen (zum Bericht) bringen mir nichts mehr als ein Zettel Papier worauf „Urteil“ steht. Das Verfahren hat zudem so lange gedauert, dass ich keine Chance mehr habe, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

A propos Zivilrechtliche Ansprüche: genau darüber wollte ich heute schreiben und Tipps geben. Im Hinblick auf zivilrechtlichen Ansprüchen können Klagen gegen Maßnahmen der Polizei (oder anderer Behörden) doch noch was bringen: Schmerzensgeld

Im Folgenden erläutere ich wie ich mich da regelmäßig durchsetze, vielleicht ist es anderen Betroffenen nützlich!

eichhörnchen seilt sich aus dem Knast abIch aktualisiere diesen Text aus 2017 aus aktuellem Anlaß. Ich habe eine Verfassungsbeschwerde wo es um eine Klage um Schmerzensgeld geht, gewonnen (siehe update unten)

Wenn es bei politischen Aktionen zu Auseinandersetzungen mit den Ordnungsbehörden kommt, gelten die Aktivist*innen häufig als die „schuldigen“ und „Verursacher“. Wer eins aufs Maul bekommen hat oder verhaftet worden ist, muss doch irgendwie Schuld daran sein. Und die Behörden – bei demonstrativem Geschehen in der Regel die Polizei – zeigen sich oft sehr erfinderisch, wenn es darum geht, ihre Maßnahmen zu rechtfertigen.  Sie zeigen Demonstrant*innen wegen angeblichen Straftaten an, fantasieren unmittelbar bevorstehende Gefahren herbei. Uniformierte haben den Vorteil, dass sie vor Gericht prophylaktisch als glaubwürdig gelten. Meine Erfahrung ist, dass die Behörden, insbesondere die Polizei, die eigenen Gesetze regelmäßig mit Füssen treten.  Es ist aber schwierig, gegen dieses System juristisch anzukämpfen. Viele Menschen versuchen es erst gar nicht. Viel bringt eine Klage nämlich nicht. Mensch erhält ein Beschluss, worauf steht, das die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig waren. Na toll. Ich habe eine ganze Sammlung solcher Beschlüsse zu Hause! (Auflistung). Ein Gerichtsbeschluss macht eine Freiheitsberaubung, eine Verletzung oder Schmerzen nicht wieder gut! Strafrechtlich werden die Täter*innen zudem kaum belangt, selbst wenn der Fall klar ist: die Staatsanwaltschaft findet Wege, den Vorsatz zu verneinen und einzustellen. „Erlaubnistatbestandsirrtum“ heißt es dann. Das habe ich in Gießen erlebt ( zu dem Bericht). Selbst meine zwei 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen Klagen (zum Bericht) bringen mir nichts mehr als ein Zettel Papier worauf „Urteil“ steht. Das Verfahren hat zudem so lange gedauert, dass ich keine Chance mehr habe, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

A propos Zivilrechtliche Ansprüche: genau darüber wollte ich heute schreiben und Tipps geben. Im Hinblick auf zivilrechtlichen Ansprüchen können Klagen gegen Maßnahmen der Polizei (oder anderer Behörden) doch noch was bringen: Schmerzensgeld

Im Folgenden erläutere ich wie ich mich da regelmäßig durchsetze, vielleicht ist es anderen Betroffenen nützlich!

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Klimakrise! Widerstand und Perspektiven – Anarchietage

Ich habe für die Anarchietage 7. – 9. Februar 2020  in Winthertur eine Einladung erhalten. Ich freue mich auf die Reise, die Menschen und die Vorträge! Ich selbst halte einen Vortrag über die « Kunst des poltischen happenings ».

Und ich finde schön, dass es kein Problem ist, dass ich mit Rollstuhl anreise, Unterkunft wird organisiert…

10. Anarchietage in Winterthur 2020

Pünktlich zum 15-jährigen Jubiläum der ersten Anarchietage freuen wir uns, euch mit der zehnten Auflage der Veranstaltungsreihe beglücken zu dürfen. Auch dieses Jahr werden wir im tiefen Winter für heisse Köpfe sorgen, denn thematisch sind wir mit einer anarchistischen Perspektive auf die Klimakrise wie immer voll am Puls der Zeit. Und auch dieses Mal tun wir natürlich alles, um euch mit einem vielfältigen Angebot an Workshops, Vorträgen und Diskussionen genug Material zum Nachdenken und Debattieren bieten zu können.

Wie wäre es denn beispielsweise mit einer antikapitalistischen Analyse des Systems, dem wir Hitzesommer und Naturkatastrophen zu verdanken haben? Betrachtungen zum spannungsgeladenen Verhältnis zwischen dem Menschen und seiner Umwelt und das revolutionäre Potential, das daraus erwachsen könnte? Widerstand verstanden als politisches Happening? Einem Blick an den rechten Rand der Umweltbewegung? Oder einem Austausch darüber, wie wir nachhaltig aktiv bleiben können?

Klingt spannend? Eben! Dann im Februar Koffer packen und nichts wie los nach Winti. Wir freuen uns auf euch!

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Barrierefreiheit im Bus in Lüneburg – Rollstuhlfahrer*innen werden auf später vertröstet

Heute widme ich mich mal wieder dem Thema Barrierefreiheit im ÖPNV, genauer gesagt im Bus von KVG Stade in Lüneburg.

Ich habe im einem vorigen Blogbeitrag im September auf Probleme für Rollstuhlfahrer*innen, die in Lüneburg Bus fahren wollen, hingewiesen. Fahrgäste werden oft stehen gelassen, weil es nicht ausreichend Platz für Rollstühle nebst Kinderwagen und Rollatoren im Bus gibt. Ich bin nicht die einzige Rollstuhlfahrerin hier im Stadtteil. Und es gibt auch viele ältere Menschen mit Rollatoren und Familien mit Kinderwagen.
Ich habe mich des öfteren bei KVG Stade und bei Landkreis Lüneburg, der für Ausschreibung und Aufsicht zuständig ist, beschwert. Bis zum Herbst wurden wie berichtet meine Beschwerden regelrecht ignoriert.

Ich kann heute von einer leichten Verbesserung berichten, seitdem es einen neuen Landrat und neuen Fahrplan (luenebus.de) gibt: der Landkreis hat auf Tweets und einer Beschwerde reagiert. Ich habe eine Rückmeldung per Email erhalten. (Abdruck unten)

Die Reaktion von Landkreis ist allerdings ernüchternd. Und auf meine weiteren Rückfragen von vor einem Monat wurde nicht mehr reagiert. Und gesetzeswidrig diskriminierend ist die Situation allemal.

Heute widme ich mich mal wieder dem Thema Barrierefreiheit im ÖPNV, genauer gesagt im Bus von KVG Stade in Lüneburg.

Ich habe im einem vorigen Blogbeitrag im September auf Probleme für Rollstuhlfahrer*innen, die in Lüneburg Bus fahren wollen, hingewiesen. Fahrgäste werden oft stehen gelassen, weil es nicht ausreichend Platz für Rollstühle nebst Kinderwagen und Rollatoren im Bus gibt. Ich bin nicht die einzige Rollstuhlfahrerin hier im Stadtteil. Und es gibt auch viele ältere Menschen mit Rollatoren und Familien mit Kinderwagen.
Ich habe mich des öfteren bei KVG Stade und bei Landkreis Lüneburg, der für Ausschreibung und Aufsicht zuständig ist, beschwert. Bis zum Herbst wurden wie berichtet meine Beschwerden regelrecht ignoriert.

Ich kann heute von einer leichten Verbesserung berichten, seitdem es einen neuen Landrat und neuen Fahrplan (luenebus.de) gibt: der Landkreis hat auf Tweets und einer Beschwerde reagiert. Ich habe eine Rückmeldung per Email erhalten. (Abdruck unten)

Die Reaktion von Landkreis ist allerdings ernüchternd. Und auf meine weiteren Rückfragen von vor einem Monat wurde nicht mehr reagiert. Und gesetzeswidrig diskriminierend ist die Situation allemal.

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