Bundesregierung: „das ist zu viel Transparenz“

Ich möchte in Erfahrung bringen, wie viel der Staat sich die Dienste der Kanzlei Redeker Sellner Dahs in einem Streit gegen mich vor dem Bundesverfassungsgericht kosten lassen hat. Ich selbst bekam keinen Anwalt beigeordnet.

IFG: Bericht über die Berufungsverhandlung
Hinweis, ich habe diesen Beitrag nun (April 2020) mit dem Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht und einem Kommentar aktualisiert, siehe Beitragsende. 
Spoiler: Transparenz ist nicht gewünscht
 
Hintergrund ist meine Klage gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Ministerium des Inneren, auf Offenlegung von Anwaltsrechnungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz IFG. Es geht genauer gesagt um den Endbetrag zweier Rechnungen.
 
Ich möchte in Erfahrung bringen, wie viel der Staat sich die Dienste der Kanzlei Redeker Sellner Dahs in einem Streit gegen mich vor dem Bundesverfassungsgericht kosten lassen hat. Ich selbst bekam keinen Anwalt beigeordnet und musste mich selbst gegen die Stimmungsmache der Redeker Kanzlei – deren Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht glich mehr einem politischen Pranger als einer juristisch fundierten Stellungnahme – verteidigen. Die Verfassungsbeschwerden habe ich gewonnen.
 
Die IFG Klage in 1. Instanz vorm Verwaltungsgericht Berlin gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun aber der Berufung der Gegenseite stattgegeben.
Durch Portale wie Fragdenstaat gelangen viele Informationen an die Öffentlichkeit. Das ist Sinn und Zweck des IFG-Gesetzes. Daran stört sich aber das Innenministerium. Das ist in den Augen von Regierungsdirektor Nitsch „zu viel Transparenz“.

Die Schauspieler vor dem OVG

Anwesend war für das Ministerium des Inneren Regierungsdirektor Nitsch, in Begleitung weiterer Mitarbeiterer*innen (3 weitere Personen konnte ich dem sicher zuordnen). Für die Kanzlei Redeker war Rechtsanwalt Mensching – wie schon in der ersten Instanz – erschienen.
Am Tisch nebenan saßen ich und mein Anwalt Lars Jacobsen. Ich bin ihm dankbar für die Vertretung. Das IFG ist juristisch kein Bereich indem ich mich gut auskenne. Ich habe alle Vorträge in der Hauptverhandlung verstanden, selbst vortragen wäre mir aber nicht gelungen!

Die 12. Kammer bestand für die mündliche Verhandlung aus mehreren Berufsrichter*innenn und zweier Laienrichter*innen. Laienrichter*innen sehe ich als Alibi-ich will-dir-glauben-lassen-dass-die-Justiz-bürgernah-ist an. Faktisch folgen sie brav und unterwürfig der Meinung der Berufsrichter*innen. Vorliegend war deren Anwesenheit überflüssig. Eine Beweisaufnahme fand nicht statt. Es ging ausschließlich um Rechtsfragen und Laienrichter*innen haben davon keine Ahnung. Die Laienrichter*innen wurden vor der Verhandlung vereidigt, so mit Bezug auf Gott. Ich dachte sowas wäre Passé.

Ich habe schnell verstanden, weshalb Regierung und Kanzlei Redeker nach dem Urteil vom Verwaltungsgericht in Berufung und nicht in Revision gegangen sind. Der Sachverhalt ist nicht strittig, es geht ausschließlich um Rechtsfragen. Diese klärt in der Regel die höchste Instanz, hier das Bundesverwaltungsgericht. Eine Berufung ergibt normalerweise nur dann Sinn, wenn der Sachverhalt strittig ist und Beweis erhoben werden soll. Ansonsten bedeutet die Anrufung eines Berufungs- statt Revisionsgericht eher Zeitverlust.

Regierung und Kanzlei Redeker haben aber Interesse daran, das Verfahren in die Länge zu ziehen und die begehrten Informationen unter Verschluss zu halten. Hinzu kommt, dass  – wie der Tagesspiel es sehr schön anschaulich macht – die Kanzlei Redeker auf IFG-Verfahren und den Kampf gegen Transparenz spezialisiert ist und die Gerichte kennt. Die Kanzlei Redeker wusste sicher, dass die 12. Kammer vom OVG tendenziell IFG-feindliche Urteile fällt. Wie zum Beispiel im Falle des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Das OLG hatte auch einer Berufung stattgegeben, seine Entscheidung kassierte später das Bundesverwaltungsgericht.

Wie die Richter*innen am OVG ticken, war gleich zu Beginn der Verhandlung zu spüren. Nach dem Vortrag des Berichterstatters, stiegen wir in das rechtliche Gespräch ein. Die Vorsitzende gab zum ersten Punkt einen ungewöhnlich langen Statement und lies bereits durchblicken, wie die Kammer die Sache sehen würde.

Kleine Anekdote zur Barrierefreiheit

Die Damen und Herren in Roben am OVG beschäftigen sich gern mit Normen und Gesetze. Aber als staatliche Institution scheißen sie wiederum gern drauf und halten sich an einfache Normen nicht. Mein Anwalt hatte die Kammer darauf hingewiesen, dass ich als Klägerin mit meinem Rollstuhl kommen würde. Es wurde ein barrierefreier Gerichtssaal zugesichert. Der Zugang zum Gebäude selbst war gewährleistet. Der Zugang zur Kläger-Bank nicht. Ich konnte in den Zuschauerraum hinein. Die Tür zu den Tischen für Kläger*innen und Beklagte war dann zu schmal für meinen Rollstuhl, es fehlten 5-6 Zentimeter. Gut dass ich auch ohne Rolli ein paar Schritte machen kann. Das darf aber nicht Voraussetzung für Teilhabe sein!

Muss ich jetzt klagen, damit das Gericht die Normen für Barrierefreiheit einhält?

Zurück zum Kern Verhandlung

Die Bundesregierung und die Kanzlei Redeker berufen sich auf Bestimmungen des IFG Gesetzes, die Ausnahmen zur grundsätzlichen Auskunftspflicht einer Behörde begründen. Die Urteilsgründe vom OVG sind mir noch nicht bekannt. Laut Tagesspiegel – der Tagesspiegel Artikel dazu ist übrigens sehr gut – beruft sich das Gericht aus das Berufs- Geschäftsgeheimnis.

Ausschlussgrund § 3(4) IFG – Berufsgeheimnis

Das OVG vertrat gleich die Auffassung, auch die Endsumme einer Rechnung falle unter das Berufsgeheimnis. Demnach dürfen die Informationen nicht veröffentlicht werden, das dies das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Kanzlei erschüttern würde.
Regierungsdirektor Nitsch behauptete, wenn man die Informationen veröffentlichen müsse, sei die Rechtsweggarantie für Behörden versperrt, keine Behörde würde mehr einen Anwalt beauftragen.

Es wurde mit der Rezeptionsnorm argumentiert: Wenn ein anderes Gesetz die Geheimhaltung vorschreibt und die begehrte Information unter dem Berufsgeheimnis fällt, ist das IFG auf Grund von § 3(4) hinfällig.

Das ist im Falle einer Behörde wie das Ministerium des Inneren meiner Meinung nach eine etwas abenteuerliche Argumentation. Eine Behörde ist nicht wie ein privater Mandant zu behandeln. Bürger*innen dürfen erfahren, wofür öffentliche Gelder eingesetzt werden. Die Veröffentlichung der Endsummen der Anwaltsrechnungen würde dies ermöglichen.

Aus dem Leitfaden und Checkliste zur Beauftragung von Rechtsanwälten zur Prozessvertretung im Bundesministerium des Innern ergibt sich außerdem ausdrücklich, dass der Mandant (Das Ministerium) nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, wie mein Anwalt anhand des durch das Ministerium für das Verfahren zur Verfügung gestellten Dokumenten in der Verhandlung betonte. Darin ist geregelt, wann die Behörde auf Dienstleitungen einer externen Kanzlei zurück greifen darf/soll/kann. Ich bezweifele, dass dieser Leitfaden in meinem Fall vor dem Bundesverfassungsgericht beachtet wurde. Denn so wichtig und außergewöhnlich komplex war der Fall nicht. Es ging um rechtswidrige Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei bei Castortransporten.

Es gab da juristisch nicht sehr viel vorzutragen. Das hat Redeker offensichtlich erkannt und schließlich auf 55 Seiten, die sich die Kanzlei sicher teuer bezahlen lassen hat (die Geheimhaltung führt zu Spekulationen, ich kann nix dafür), politisch aber nicht juristisch Stellung genommen. Ob es wirklich zulässig ist, dafür öffentliche Gelder einzusetzen?

Professionelle Stellungnahme vorm Bundesverfassungsgericht?

Um nur einen Beispiel zu nennen: Redeker schrieb in der Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht seitenlang über meine politische Einstellung. Gewahrsam war wegen meiner politischen Einstellung, meiner zahlreichen Aktionen rechtmäßig, ich bin deswegen „gefährlich“, so der Tenor . Ich würde mich auf meiner Homepage mit dem Erfolg von Kletteraktionen « rhümen ». Ob diese strafbar sind? Egal. Ich rühme mich damit, also bin ich gefährlich. Als Beispiel fügte Redeker ein Screenshot von meiner Homepage wo es um eine Kletteraktion gegen einen Urantransport
im Jahr 2008 ging (wobei sie ständig « Castor » schreiben, also hat diese Kanzlei keine Ahnung vom Unterschied zwischen Castor und einem UF6-Transport). Der Anwalt war aber offensichtlich zu faul um bis zum Ende runter zu scrollen, sonst hätte erkennen müssen, dass ich dafür frei gesprochen wurde…. Das Urteil ist auf besagter Seite abrufbar.(Hier auch ein Blogbeitrag zum gesamten Verfahren). In der Stellungnahme wirds aber mit keinem Wort erwähnt, Freispruch passt zur Stimmungsmache nicht.

Es ist außerdem juristisch vollkommen unprofessionell damit zu argumentieren, denn bei der Gefahrenprognose für einen Gewahrsam geht es nicht um meine Homepage, sondern um das was zum Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme über mich bekannt war und womit der Gewahrsam begründet wurde (aus Ex-Ante Sicht also). Meine Homepage war damals nicht Gegenstand einer Gefahrenprognose, die entscheidungstreffende Polizei vor Ort hatte keine Kenntnis davon. Deshalb hatte meine Homepage in einer Stellungnahme vorm Bundesverfassungsgericht nichts zu suchen.

Aber Homepage von Aktivist*innen sind eine schlimme Sache, da werden politische Sachen veröffentlicht, das ist für Redeker sicher auch « zu viel Transparenz » um das Innenministerium zu zitieren.

Redeker argumentierte weiter in der besagten Stellungnahme mit Urteilen zu Ingewahrsamnahmen, zb VG Köln für eine vergleichbare Kletteraktion. Nur dass… das Urteil nicht rechtskräftig wurde und später durch das OVG NRW kassiert wurde, das weiß ich nur zu gut, da das Urteil mich betraf. Der Gewahrsam war rechtswidrig. Das verschwieg Redeker in der Stellungnahme. Rechtsprechung zu nennen, ohne zu überprüfen, ob das Urteil worauf man sich bezieht rechtskräftig ist, ist nicht sonderlich professionell. Auf das OVG NRW Urteil nahm Redeker im weiterem Verlauf Bezug, aber nur um zu sagen, es sei auf meinen Fall nicht übertragbar.

Im Leitfaden zur Beauftragung von Rechtsanwält*innen steht, es gebe nach einem Auftrag dann eine Evaluierung. Mich würde interessieren wie diese in meinem Fall ausgegangen ist. War das Ministerium zufrieden, weil es eh auf Stimmungsmache gegen mich setzte oder wurde darüber geredet wie (un)professionell die Arbeit von Redeker in dem Fall war?

Ausschlussgrund § 3(6) IFG – Gefährdung der fiskalischen Interessen des Bundes

Der Ausschlussgrund aus § 3(6) IFG  wurde ebenfalls erörtert.  Hier empörte sich Regierungsdirektor Nitsch über das Portal Fragdenstaat und die Veröffentlichungen von nach dem IFG erlangten Informationen im Internet. Die wirtschaftlichen Beziehungen des Bundes werden dadurch exponiert. Das sei „zu viel Transparenz“ und keine „wünschenswerte“ Entwicklung, das könne die Verwaltung nicht wertschätzen. Das sei nicht fair, denn die Privatwirtschaft unterliege dagegen keiner Transparenzanforderung.

Spricht, die Behörde mag es nicht, wenn Bürger*innen danach fragen, wie öffentliche Gelder ausgegeben werden. Wieso denn bloß?

Herr Nitsch gab in der mündlichen Verhandlung immerhin ein offenes Geheimnis zu, nämlich dass das Ministerium nicht nach Niveau  des gesetzlichen Tarifs vergüte. Sonst würde das Ministerium renommierte Kanzleien wie Redeker nicht ins Boot holen können.
Correctiv.org zur Folge lässt sich Redeker ihre Dienste in der Regel sehr sehr teuer bezahlen. Das in meinem Fall alles geheim gehalten wird, nährt Spekulationen. Ich habe von mehreren Seiten die Schätzung 20 000 Euro erhalten. Ob sie stimmt… werde ich nie erfahren oder wenn überhaupt, erst vor dem Bundesverwaltungsgericht. Ich hege aber den Verdacht, dass sehr viele öffentliche Gelder durch hohe Vergütungen an externen Kanzleien unnötig ausgegeben werden – wie in meinem Fall. Da war die Inanspruchnahme von Diensten einer externen Kanzlei überhaupt nicht notwendig.

Redeker mauert möglicherweise neben dem Ministerium des Inneren zu, weil die Veröffentlichung unbequem ist. 2013 und 2015 haben sie dem offensichtlich noch zugestimmt. Und ja, sie lassen sich ihre Arbeit gut zahlen, « Ein von uns befragter Rechtsanwalt erklärte uns dagegen, dass die Gebühr nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgsetz) € 1417.76 betrage, so dass die Vereinbarung eines 20-fachen Satzes seines Erachtens « völlig überzogen » sei. » Schreibt abgeordnetenwatch

Die Kanzlei Redeker prahlt mit VIP-Mandanten wie ehem. Bundespräsident Wulff auf ihrer Homepage. Sie ist immer wieder für Behörden und für Energiekonzerne wie Vattenfall oder RWE tätig und schildert wie erfolgreich sie ist. Für die Elbvertiefung, gegen den Atomausstieg, für die (Braun)Kohle. Ich würde die Informationen zum « Erfolg » aber mit Vorsicht genießen. Auf der Redeker Homepage steht unter « Presse » die Schlagzeile aus dem Frühjahr 2018, ihr Mandant, das Energieunternehmen RWE, dürfe im Hambacher Forst roden (Urteil vom VG Köln). Die Kanzlei hat aber „vergessen“ darüber zu informieren, dass das OVG NRW im Eilverfahren im Oktober 2018 anders entschieden und einen Rodungsstopp verhängt hat.

Ausschlussgrund § 6(2) IFG  – Geschäftsgeheimnis

Vor dem OVG ging es auch um das Geschäftsgeheimnis und es scheint so zu sein, dass das OVG sein Urteil darauf stützen will.
Das war vor allem aus Sicht der Kanzlei Redeker wichtig. Man könne bei einer Veröffentlichung der Endsummen der Anwaltsrechnungen Rückschlüsse auf die Vergütungspraxis schließen. Der Umfang der Leistung (55-Seitige Stellungnahme) sei nämlich bekannt. Es entstünde dann eine „Informationsasymmetrie“ im Wettbewerb um Aufträge des Ministeriums an Kanzleien.
 
Dagegen spricht, dass Kosten einer Verteidigung ein Kriterium zur Auswahl einer Kanzlei sind und dass es üblich ist, dass dies bei allen Kanzleien die in Frage kommen vorab abgefragt wird, und nicht nur bei einer einzigen. Hinzu kommt, dass laut Leitfaden eine Evaluierung stattfindet, dass die Auswahl sich nicht nur nach dem Preis richtet, sondern nach Qualifikation und Qualität des Angebotes.

Sobald das schriftliche Urteil da ist, werde ich es veröffentlichen und über mein weiteres Vorgehen in der Sache informieren.
 
Kommentar einer Zuschauers zum Urteil: Bürger hat recht auf Information – solange er gar nix wissen will.

Wenn ich am Ende der juristischen Auseinandersetzung die Kosten des Verfahrens tragen muss, erfahre ich zumindest wie viel Redeker sich den Spaß hier als Beigeladene kosten und zahlen lässt. Aber eines ist auch klar: Von mir kriegen sie nix zurück!

Update von April 2020

Der Verlauf des Verfahrens ist bei Fragdenstaat zu finden

Hier ein paar neue Dokumente, die ich bei Fragdenstaat veröffentlicht habe:

Mein Kommentar dazu

Der Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht ist im Januar 2020 eingegangen. Ich hatte mit Hilfe einer in IFG-Sachen spezialisierten Kanzlei Antrag auf Zulassung der Revision gestellt. Sie haben gute Arbeit geleistet, aber wenn Transparenz nicht gewollt ist… IFG-Gesetz ist leider noch zu oft ein Papiertiger.

Ich habe verloren. Ja. Ich hätte gern dieses Verfahren gewonnen, klar. enttäuscht bin ich aber auch nicht groß. Ich hatte damals die Klage vor allem zu testen wie es geht, eingereicht.

Ich hatte mich darüber gewundert, mit welchen Mittel die Bundesregierung versucht hatte, gegen meine Verfassungsbeschwerden zu argumentieren. Mit Hilfe einer Groß-teureren-Kanzlei die mit Halbwahrheiten und unwahrer Behauptungen in ihrer Stellungnahme arbeitete. Ich hatte dabei keinen Anwalt, keine Prozesskostenhilfe erhalten. Ich fand da Hackt es, es ist keine Waffengleichheit. Zumal die Bundesregierung eigene Juriten hat, sie muss keine externe Kanzlei beauftragen. Hier im vorligenden fall hätte es sicherlich viele Steuergelder ersparrt. Das wollte ich öffentlich machen. Das ist mir mit diesem Verfahren gelungen.

Und dass ich das IFG Verfahren verloren habe, das hat auch einen gewissen poltischen Wert. Das zeigt: Transparenz ist der Bundesregierung – und dem Bundesverwaltungsgericht zu viel!

Witzig ist aber, dass ich die Kosten des Verfahrens trage (formal gesehen, zahlen tue ich nicht). Mindestens hier, weiß ich wie viel die Kanzlei, die sonst ihre Rechnungen für Rechtsangelegenheiten der Bundesregierung gegen Bürger*innen gern geheim hält, bezahlt wird.

Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs will 2150 Euro für die Instanzen OVG und BVG als Beigeladene von mir haben (Betrag aus dem Antrag auf Kostenfestsetzungsbeschluss), Abrechnugn nach RVG.

Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Kanzlei nach anderen Maßstäben abgerechnet, das wurde in der mündl. Verhandlung damals schon mal klar, das hat die Kanzlei selbst gesagt. Das bedeuet, dass die Kanzlei deutlich höhere Rechnungen gestellt haben dürfte (ich muss wohl die Möglichkeitsform gramtikalisch gesehen verwenden, weil es eben keine Transparenz gibt…). Und weil Bundesregierung und Kanzlei ein Geheimnis daraus machen, wird es Spekulation bleiben. Der Verdacht, dass hier unverhältnismäßig viele Steuergelder ausgegeben wurden, bleibt haften. Tja viel Geld und Aufwand (die jetzige Klage bis zum Bundesverwaltungsgericht hat sicher öffentliche Gelder gekostet) dafür, dass der Staat grundrechtsfeindliche Polsitionen vertreten hat – die verfassungsbeschwerde um die Ingewahrsamnahmen habe ich ja gewonnen weil Grundrchte verletzt wurden.