1. juristisches Nachspiel zum Kletterprotest gegen ein Atommüllschiff in MS

Aktion Grob ungehörige Handlung anstelle von Straftat

Am 28. Mai 2012 demonstrierten AtomkraftgegnerInnen gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll durchs Land. Anlass des Protests war der Transport von Atommüll aus Obrigheim über 1500 Kilometer Wasserstraßen nach Lubmin. In Höhe der Wolbeckerstrasse in Münster, seilten sich zwei AktivistInnen über dem Kanal ab. Das Atommüllschiff konnte seine Reise erst ca. sieben Stunden später – nach der Räumung der KletterInnen durch ein Sondereinsatzkommando aus Bielefeld – fortsetzen. Viele Badegäste am Kanal beobachteten die Aktion und zeigten sich über diesen geheimen Atommülltransport mitten durch die Stadt empört.

Die Polizei rechtfertigte ihre gefährliche Räumungsaktion damit, dass gegen die beiden AktivistInnen ein Strafverfahren einzuleiten sei – wegen gefährlichem Eingriff in den Schiffsverkehr.

Auf die strafrechtlichen Vorwürfe der Polizei reagierten die AktivistInnen gelassen. Zu recht, wie sich jetzt herausstellt: Aus der Straftat ist ein Monat nach der Aktion eine Ordnungswidrigkeit geworden. Mit der Darstellung als Straftat wurde auch in der Öffentlichkeit durch die Polizei die Aktion als schwer kriminell hingestellt und nicht als legitime Protestaktion. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 165 Euro haben die AktivistInnen Einspruch eingelegt.

Aktion Grob ungehörige Handlung anstelle von Straftat

Am 28. Mai 2012 demonstrierten AtomkraftgegnerInnen gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll durchs Land. Anlass des Protests war der Transport von Atommüll aus Obrigheim über 1500 Kilometer Wasserstraßen nach Lubmin. In Höhe der Wolbeckerstrasse in Münster, seilten sich zwei AktivistInnen über dem Kanal ab. Das Atommüllschiff konnte seine Reise erst ca. sieben Stunden später – nach der Räumung der KletterInnen durch ein Sondereinsatzkommando aus Bielefeld – fortsetzen. Viele Badegäste am Kanal beobachteten die Aktion und zeigten sich über diesen geheimen Atommülltransport mitten durch die Stadt empört.

Die Polizei rechtfertigte ihre gefährliche Räumungsaktion damit, dass gegen die beiden AktivistInnen ein Strafverfahren einzuleiten sei – wegen gefährlichem Eingriff in den Schiffsverkehr.

Auf die strafrechtlichen Vorwürfe der Polizei reagierten die AktivistInnen gelassen. Zu recht, wie sich jetzt herausstellt: Aus der Straftat ist ein Monat nach der Aktion eine Ordnungswidrigkeit geworden. Mit der Darstellung als Straftat wurde auch in der Öffentlichkeit durch die Polizei die Aktion als schwer kriminell hingestellt und nicht als legitime Protestaktion. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 165 Euro haben die AktivistInnen Einspruch eingelegt.


Den KletteraktivistInnen und ihrer zwei Seilwachen wird vorgeworfen, eine Betriebsanlage außerhalb ihrer Zweckbestimmung genutzt zu haben. Eine Belästigung und Gefährdung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung wird ihnen zusätzlich zur Last gelegt.

Was das alles heißt, soll nun auf Grund des Einspruchs der Betroffenen in einer Gerichtsverhandlung geklärt werden.

„Ich freue mich auf die Hauptverhandlung und auf die Ladung der „Allgemeinheit“, die dann äußern wird, was am meisten belästigt und gefährdet: Vier DemonstrantInnen oder ein nicht mal korrekt gekennzeichneter und gesicherter Atommülltransport.“ schreibt Cécile in ihrem Einspruch an die Verwaltungsbehörde.

Die AktivistInnen kritisieren nicht nur die gegenüber Journalisten verbreiteten falschen Vorwürfe der Polizei zur Tatzeit, sondern auch die Art und Weise wie sie geräumt wurden:

„ Unsere Ingewahrsamnahme auf dem Dach des Polizeiboots war grob fahrlässig, uns wurden Handschellen angelegt. Wären wir vom Dach heruntergerutscht, wären wir abgesoffen.“ erinnert sich Kletteraktivist Martin.

Einschüchtern lassen sich die AktivistInnen jedoch weder durch absurde Strafvorwürfe noch durch Bußgeldbescheide, sie werden vor Gericht für die Legitimität ihrer Protestaktionen eintreten und auch weiterhin aktiv gegen die Atomindustrie sein.