Kurzer Prozess ums Baumklettern in Essen

Baumkletter-schürfwunden-Verfahren eingestellt – Nächster Akt in einer Klage gegen die Polizei vor dem Verwaltungsgericht

Danke an das Publikum für die Unterstützung!

Am 10. Juli 2013 wurde vor dem Amtsgericht Essen einer Umweltaktivistin den Prozess gemacht. Ihr Vergehen? Sie hatte am 3. Mai 2012 im Zuge einer Demonstration gegen den EON Konzern darauf behart, ein Transparent in einem Baum aufzuhängen. Die Polizei hatte sie festgenommen, weil es ja die Versammlung stören würde. Die Betroffenen vermutet, dass es der Polizei schlicht darum ging, kreativen für den EON-Konzern nicht genehmen Prozess zu unterbinden. Grundrechte werden ausgesetzt, wenn Atomkonzerne im Spiel sind. Zwei Stunden später wurde die Aktivistin… aus dem Krankenhaus entlassen – die Festnahme verlief gerade nicht zimperlich.

Gegenstand der Verhandlung waren allerdings nicht die der Aktivistin durch die Polizei damals zugefügten Verletzungen – diese hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Zuge der Ermittlungen als „Theater“ und „vorgetäuscht“ abgetan. Sondern ein angeblicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten und die 5 Millimeter große Schürfwunde eines Bereitschaftspolizisten aus Wuppertal. Eine kritische Befragung der PolizeibeamtInnen fand jedoch nicht statt.

Baumkletter-schürfwunden-Verfahren eingestellt – Nächster Akt in einer Klage gegen die Polizei vor dem Verwaltungsgericht

Danke an das Publikum für die Unterstützung!

Am 10. Juli 2013 wurde vor dem Amtsgericht Essen einer Umweltaktivistin den Prozess gemacht. Ihr Vergehen? Sie hatte am 3. Mai 2012 im Zuge einer Demonstration gegen den EON Konzern darauf behart, ein Transparent in einem Baum aufzuhängen. Die Polizei hatte sie festgenommen, weil es ja die Versammlung stören würde. Die Betroffenen vermutet, dass es der Polizei schlicht darum ging, kreativen für den EON-Konzern nicht genehmen Prozess zu unterbinden. Grundrechte werden ausgesetzt, wenn Atomkonzerne im Spiel sind. Zwei Stunden später wurde die Aktivistin… aus dem Krankenhaus entlassen – die Festnahme verlief gerade nicht zimperlich.

Gegenstand der Verhandlung waren allerdings nicht die der Aktivistin durch die Polizei damals zugefügten Verletzungen – diese hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Zuge der Ermittlungen als „Theater“ und „vorgetäuscht“ abgetan. Sondern ein angeblicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten und die 5 Millimeter große Schürfwunde eines Bereitschaftspolizisten aus Wuppertal. Eine kritische Befragung der PolizeibeamtInnen fand jedoch nicht statt.

Richterin und Staatsanwalt machten nicht den Eindruck, mit dem Versammlungsrecht und der „Polizeifestigkeit“ von Versammlungen vertraut zu sein und zeigten sich von der Argumentation der Verteidigung über die Rechtswidrigkeit vom polizeilichen Handeln überrascht. Die Angeklagte hatte vor der Verhandlung diesbezüglich bereits Stellung genommen, aber die Argumentation einer Nicht-Robenträgerin muss das Gericht ja nicht zur Kenntnis nehmen – dass Angeklagten rechtskundig sein können, das kann ja nicht sein, die muss man folglich nicht ernst nehemn.

Nach einem „informellen“ Gespräch in laufender Verhandlung über das Baumklettern, einen dem Gericht unbekannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Polizeifestigkeit von Versammlungen (Az. 1 BvR 1090/06) und die Anmeldung von Versammlungen mit Kubikmeterangaben, wurde eine Pause angesetzt. Der Staatsanwalt hatte bereit anerkannt, dass die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme für das Verfahren relevant ist: Widerstand ist nur dann strafbar, wenn die Polizei rechtmäßig gehandelt hat (§113 Abs. III StGB).

Anschließend boten Richterin und Staatsanwalt wahlweise eine Vertagung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der damaligen polizeilichen Maßnahmen gegen die Angeklagte oder eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit gegen die Zahlung von 150 Euro an einem gemeinnützigen Verein als Auflage (§153a StPO).

Für Letzteres entschied sich die Angeklagte – aus pragmatischen prozessökomischen Gründen. „Ich hätte um einen Freispruch kämpfen können, es war mir jedoch den Aufwand nicht wert, für eine Schürfwunde und das Baumklettern wieder die weite Anreise aus Lüneburg auf mich zu nehmen,“ so die Angeklagte. „Meine Zeit stecke ich lieber in weiteren kreativen subversiven Aktionen gegen die tödlichen Geschäften der Kohle- und Atomkonzernen. Am 19. Juli 2013 beginnt das Antiatom-Aktions-Camp in Metelen (Münsterland) und Ende August gibt es im Rheinland ein Klimacamp. Dort kann ich mich für eine bessere Welt einsetzen, nicht im Gerichtssaal!“

Das letzte Wort ist aber im Baumkletter-Schürfwunden-Verfahren nicht gesprochen. Die Klage der Kletteraktivistin gegen die PolizistInnen, die sie festnahmen und verletzten soll in den nächsten Monaten – oder Jahren? vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt werden. Das Verwaltungsgericht lässt sich allerdings Zeit mit der Behandlung der Klage, als hätten die RichterInnen keine Lust auf das Verfahren – es kann für die Polizei nämlich sehr unangenehm werden.

Eichhörnchen, den 10. Juli 2013


Aktenzeichen des Strafverfahrens: 48 Cs – 19 Js 416/12 – 455/12

Aktenzeichen des Verwaltungsgerichtsverfahrens:  17 K3055/12


Bilder:

– Protest vor dem Amtsgericht am 10. Juli 2013, ein Verantwortlicher vom Landgericht kam heraus, stellte aber schnell fest, dass der nächste Regen die Kreide weg wischen wird und  auf die Frage nach einem Versammlungsleiter genügte er sich damit, dass « jeder für sich  » verantwortlich sei. Es ging sodan wieder ins Gebäude hinein. Ohne Polizeigealt geht es also doch…

– Auf dem Bild hier ist die Schürfwunde des Polizisten L. der 9. BPH Wuppertal zu sehen. So verletzlich sind die Robocops…Das Bild darf nicht fehlen! « Durch das Gerangel und Gezere habe ich Hautabschürfungen an der linken Hand davon getragen.[…] Wegen der Körperverletzung stelle ich Strafantrag. […]Für Rückfragen sind meine Kollegen und ich über unsere Einheit erreichbar. » Heisst es in der Akte. Also der Herr weiß nicht einmal wie er « verletzt » wurde – oder sich selbst verletzt hat? – aber da kann nur die Demonstrantin die Böse sein…
Tja darüber wer da gewalttätig wurde, reden wir sicherlich noch vor dem Verwaltungsgericht.

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(für die Geldauflage und die Anwaltskosten):
Inhaber: Olivier Samain
Konto-Nr 250065000
BLZ 76026000 (Norisbank)
Betreff: Soli-Eichhoernchen