Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Gilt nicht für den Staat und seine HütterInnen

Sommer 2009, das Eichhörnchen wird in Gießen wegen « Kreidemalen »gegen Gentechnik zur « Verhinderung weiterer politisch motivierten Aktionen » festgenommen. Es folgt eine Klage gegen die Inhaftierung und ein Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt (pdf), der die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig erklärt, sowie ein Beschluss vom Verwaltungsgericht, der die Behandlung während der Haft (u.a. nackt ausziehen) für rechtswidrig erklärt. Das Eichhörnchen erstattet zudem Strafanzeige (pdf).

 » Auch verwirklichten die Beschuldigten den Tatbestand der Freiheitsberaubung zum Nachteil der Anzeigeerstatterin sowohl in objektiver also auch subjektiver Hinsicht, da der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin anordnete und die Beschuldigten PK Seibel und PK Brettschneider diese umsetzen. »

Wer diesen Auszug aus einer Verfügung der Gießener Staatsanwaltschaft (pdf) – Staatsanwältin Heublein –  ließt, denkt dass die Behörde gegen die Beamten Anklage erhoben hat.
Er/Sie täuscht sich aber gewaltig… Der Auszug ist Teil einer « Einstellungsverfügung » der Staatsanwaltschaft und der beschuldigte erster Polizeihauptkommissar ist 2010 sogar zum Leiter der Polizeistation Wetzlar befördert worden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt aber nicht für Staatsdiener wie Polizeibeamten (oder auch PolitikerInnen à la Wulff und Co.). Eingestellt wurde das Verfahren, weil die Polizisten angegeben haben, nicht gewusst zu haben, dass sie rechtswidrig handelten, weil sie die Gesetze, die sie täglich anwenden angeblich nicht kennen. Das Eichhörnchen hat nun Beschwerde (1 ; 2 als pdf) eingelegt.

Sommer 2009, das Eichhörnchen wird in Gießen wegen « Kreidemalen »gegen Gentechnik zur « Verhinderung weiterer politisch motivierten Aktionen » festgenommen. Es folgt eine Klage gegen die Inhaftierung und ein Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt (pdf), der die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig erklärt, sowie ein Beschluss vom Verwaltungsgericht, der die Behandlung während der Haft (u.a. nackt ausziehen) für rechtswidrig erklärt. Das Eichhörnchen erstattet zudem Strafanzeige (pdf).

 » Auch verwirklichten die Beschuldigten den Tatbestand der Freiheitsberaubung zum Nachteil der Anzeigeerstatterin sowohl in objektiver also auch subjektiver Hinsicht, da der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin anordnete und die Beschuldigten PK Seibel und PK Brettschneider diese umsetzen. »

Wer diesen Auszug aus einer Verfügung der Gießener Staatsanwaltschaft (pdf) – Staatsanwältin Heublein –  ließt, denkt dass die Behörde gegen die Beamten Anklage erhoben hat.
Er/Sie täuscht sich aber gewaltig… Der Auszug ist Teil einer « Einstellungsverfügung » der Staatsanwaltschaft und der beschuldigte erster Polizeihauptkommissar ist 2010 sogar zum Leiter der Polizeistation Wetzlar befördert worden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt aber nicht für Staatsdiener wie Polizeibeamten (oder auch PolitikerInnen à la Wulff und Co.). Eingestellt wurde das Verfahren, weil die Polizisten angegeben haben, nicht gewusst zu haben, dass sie rechtswidrig handelten, weil sie die Gesetze, die sie täglich anwenden angeblich nicht kennen. Das Eichhörnchen hat nun Beschwerde (1 ; 2 als pdf) eingelegt.

« Allerdings ging der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer von der Rechtmäßigkeit seines Handels aus. Denn er meinte, die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin wäre gem. § 32 Abs. 1. Nr 1. und Nr 2 HSOG erforderlich und seine Anordnung damit gerechtfertigt gewesen.

Damit handelte der Beschuldigte in einem Irrtum über rechtfertigende Umstände (so genannter Erlaubnistatbestandsirrtum), was zur Straflosigkeit seines Handeln führt. »

In anderen Worten, die Beamten können wegen Freiheitsberaubung nicht bestraft werden, weil sie nicht vorsätzlich handelten, sie wussten ja nicht, dass sie rechtswidrig handelten und kennen das hessische Polizeigesetz und ihre Auslegung nicht.

Darüber berichteten der hessische Rundfunk auf HR Info (mp3) und die Frankfurter Rundschau, die Nachricht sorgte für eine gewisse Empörung.

Denn die Straflosigkeit scheint nur für eine bestimmte Klasse von Menschen zu gelten. Wenn ein Staatsoberhaupt Kredite zu Sonderkonditionen erhält und seine privaten Reisen dubios finanziert, ist es kein Grund ihn anzuklagen – der Fall Wulff geht derzeit durch die Medien, aber Wulff ist kein Einzelfall. Für viele PolitikerInnen ist dieses Verhalten ganz normal und es gehört zum Alltag. Sie haben dabei kein Schuldgefühl und keine Ahnung davon, was es bedeutet, mit wenig Geld zu leben..Über das Leben dieser Menschen wollen sie aber bestimmen und urteilen. Klassengesellschaft.

Wenn Menschen « containern » gehen und beispielsweise abgelaufenen Kekse aus den Mülltonnen einer Großbäckerei entnehmen, müssen sie sich – im Gegenzug zu PolitikerInnen die mit Millionen jonglieren – vor Gericht verantworten. Wie im Fall von Karsten vor dem Lüneburger Landgericht, der Container-Prozess geht am 14. Februar weiter. Das ist auf jeden Fall genug Stoff für Gespräche… wie beispielsweise am kommenden Sonntag in der West Art Talk mit Eichhörnchen auf dem WDR.

Der gießener Staatsanwaltsschaft habe ich in einem Beschwerdeschreiben mitgeteilt, was ich von dieser Schutzbehauptung halte. Nach erfolgtem Akteneinsicht konnte ich dann in meine Beschwerde ergänzen

Ich bin nun gespannt darauf, mit welcher Fantasie die Generalstaatsanwaltschaft darlegen wird, dass die armen PolizistInnen mir meiner Freiheit straflos berauben durften.

Und währenddessen stehe ich wegen einer Ordnungswidrigkeit in Potsdam vor Gericht. Der Staat sieht da – selbst vier Jahre nach der « Tat » – das öffentliche Interesse an der Verfolgung von gewaltfreiem Kletter-Protest  gegen Atomtransporte – es geht um ein Bagatelldelikt unterhalb vom Straftat. Das Verfahren geht am 14. Februar um 9:00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam (Hegelallee) weiter.

UPDATE Dezember 2012: Die Staatsanwaltschaft hat, auf meine Bechwerde hin, die Ermittlungen wieder aufgenommen… und das Verfahren wieder eingestellt..wegen Geringfügigkeit dieses mal… ist ja schon 3 Jahre her, die Polizisten wussten doch nicht und ich bin doch selber Schlud, wenn ich meine Festnahme durch Klettern provoziere…. Das schreibt Oberstaatsanwaltschaft Bolowich, von der selben Behörde wie Staatsanwältin Heublein.

Ich habe außerdem die Polizei um Schmerzensgeld für die Freiheitsberaubung verkalgt und mich da immerhin durchgesetz: 1500 Euro Schmerzensgeld

Eichhörnchen

PS: danke an einen aufmerksamen Leser, der mich auf den Unterschied zwischen Ungewißheit und Unwissenheit hingewiesen hat. Ich hatte in der Überschrift ursprünglich « Ungewissheit » geschrieben…Ich meinte natürlich Unwissenheit…. So so… Deutsch ist nicht meine Muttersprache…und da kommen macnhml Begriffe etwas durcheinander.