Wieder mal eine rechtswidrige Ingewahrsamnahme

Wenn die Betroffene von der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der eigenen Ingewahrsamnahme über die Zeitung erfährt…

 » Die Ingewahrsamnahme von Demonstranten bei den Castor-Transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und Februar 2011 durch die Polizei war teilweise rechtswidrig. Das Amtsgericht Wolgast habe vier Beschwerden von Atomkraftgegnern teilweise stattgegeben, sagte Richter Andreas Hennig am Dienstag in Wolgast. […] » so stand es heute in diversen Zeitungen und irgendwie habe ich zu meiner in Dezember vor dem Amtsgericht Wolgast verhandelte Klage ein Parallel gezogen. Ob der ursprünglich für Ende Dezember angekündigte Beschluss nun endlich gekommen ist?

Wenn die Betroffene von der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der eigenen Ingewahrsamnahme über die Zeitung erfährt…

 » Die Ingewahrsamnahme von Demonstranten bei den Castor-Transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und Februar 2011 durch die Polizei war teilweise rechtswidrig. Das Amtsgericht Wolgast habe vier Beschwerden von Atomkraftgegnern teilweise stattgegeben, sagte Richter Andreas Hennig am Dienstag in Wolgast. […] » so stand es heute in diversen Zeitungen und irgendwie habe ich zu meiner in Dezember vor dem Amtsgericht Wolgast verhandelte Klage ein Parallel gezogen. Ob der ursprünglich für Ende Dezember angekündigte Beschluss nun endlich gekommen ist?

Und heute Nachmittag dann die Bestätigung, der Beschluss ist gerade beim Anwalt eingetrudelt. Und das Gericht hat anscheinen von sich aus eine Presseinformation zum Beschluss heraus gegeben – spannendere Fälle haben sie in Wolgast scheinbar nicht.

Gut, meine Ingewahrsamnahme beim Castor nach Lubmin im Dezember 2010 (Kletteraktion an der Bahnanlage)  wurde also wegen Verletzung des Unverzüglichkeitsgebotes für rechtswidrig erklärt. Spricht wird sind einem Richter zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Freiheitsentziehung nicht rechtzeitig vorgeführt worden.

Das zeigt wieder ein mal dass die Atompolitik ohne Verletzung von Grundrechten nicht durchsetzbar ist.

Aber Eichhörnchen ist mit dem Beschluss nicht zufrieden und will mit einer Beschwerde um die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme von Beginn an dem Grunde nach u.a. wegen Verletzung von Grundrechten wie die Meinung – und Versammlungsfreiheit (unsere Versammlung wurde ja von der Polizei gesprengt) kämpfen…

In Münster konnte ich mich nach einer ähnlichen Aktion schließlich vorm Oberverwaltungsgericht Durchsetzen. Mal sehen was hier wird, ob das Landgericht schon mal was von gehört hat, dass Luftakrobatik gegen Atomtransporte keine Straftat ist und dementsprechend eine Ingewahrsamnahme zur Verhinderung dessen rechtswidrig ist.

Was unsere Ingewahrsamnahme und die Überwachung mit besonderen Mittel durch die Polizei beim Castor nach Lubmin im Februar 2001 angeht… ist der Beschluss vom Amtsgericht völliger Unfug… Es war alles gerechtfertigt, was die Polizei gemacht hat (Selbst die Ingewahrsamnahme eines Filmteams…) naja, irgendwie nicht mal einem schlichen Kommentar Wert.

Eichhörnchen