Mein Artikel in der GWR509 über das BGG und eine Protestaktion in Buchholz
Aktive von der anti-ableistischen Aktion Nord demonstrierten am 13. April 2026 mit einer Rollstuhl-Kletteraktion an der Unterführung/Treppe zu Gleis 2 am Buxtehuder Bahnhof.
„Bahn für alle, die Stufen müssen weg“, stand auf einem Banner. Die Demonstrant*innen haben symbolisch ihren eigenen (Seil-)Aufzug mitgebracht – aus Protest gegen den ständigen Ausfall von Aufzügen an Bahnhöfen. Ich hing im Seil, im Rollstuhl sitzend. Es fehlt nicht nur ein Aufzug. Die Treppe ist eine gefährliche Stolperfalle für blinde Menschen. Die Markierung blättert ab, die Stufen sind unregelmäßig, teils abgebrochen, teils nur notdürftig repariert.
Der Protest konnte nicht übersehen werden, die Gruppe erhielt viel Zuspruch von Reisenden. Auf einem weiteren Banner stand: „Neues BGG fördert Ausgrenzung von Behinderten“ – BGG ist die Abkürzung für das Behindertengleichstellungsgesetz.
„Gleichstellungsgesetz“. das klingt gut, ist es aber nicht. Jedenfalls nicht in der Form des aktuellen Gesetzesentwurfes vom 10. Dezember 2026
Bestehende Barrieren werden durch das neue BGG-Gesetz nicht bekämpft, sondern legalisiert. Die Privatwirtschaft kann sich künftig auf das Gesetz berufen, um ihre Barrieren zu rechtfertigen. Das Gesetz sieht nämlich für die Schaffung von Barrierefreiheit eine Umsetzungsfrist bis 2045 vor und eine Verpflichtung dazu nur, wenn es keine „unzumutbare“ Belastung ist. Das Problem ist allerdings, dass im geplanten Gesetzestext selbst festgelegt werden soll, dass „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ für die Privatwirtschaft gelten (BGG § 7 Abs. 3 Nr. 3). Damit gibt es überhaupt keinen Grund mehr, Barrieren abzubauen. Deutschland verstößt damit weiterhin gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
Dieser Entwurf ist kein Fortschritt, er ist Etikettenschwindel. Das Ganze als Gesetz für Menschen mit Behinderung zu verkaufen, ist eine Frechheit.
Inklusionsaktivist Raúl Krauthausen
Zahlreiche Betroffene und Organisationen lehnen den Entwurf entschieden ab.
Das Bündnis für ein starkes Behindertengleichstellungsgesetz warnt davor, dass der Entwurf Standards schwäche und die Rechte von mehr als 13 Millionen Menschen mit Behinderungen gefährde.
Der aktuelle Entwurf ignoriere die Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft vollständig. Eine Forderung, die die Behindertenbewegung seit Jahrzehnten stellt. Arztpraxen, Cafés, Sportstätten, Veranstaltungsräume oder Supermärkte bleiben für behinderte Menschen also weiterhin nicht zugänglich.
Zwei Beispiele aus Lüneburg
Die Stadt lehnt einen barrierefreien Umbau des zentralen Umstiegsplatzes für den ÖPNV „Am Sande“ ab. Für die Stadt ist Aussehen ist wichtiger als Teilhabe und Inklusion:
„Der Platz Am Sande dient als zweiter zentraler Umstiegsplatz in der Lüneburger Innenstadt […] Mit Blick auf eine Umgestaltung sind hier in erster Linie der Denkmalschutz und die Stadtbildpflege zu beachten“, so die Hansestadt Lüneburg
Die Salü, Salztherme Lüneburg, hat ein Sportbad, das nur über eine Treppe erreichbar ist (die GWR berichtete). Die Geschäftsführung der zuständigen städtischen Gesundheitsholding verweist Menschen, die keine Treppe nutzen können, darauf, dass der Rhea Bereich stufenfrei erreichbar ist.
„Ich bin aber kein Goldfisch, dass seine Runden im Bowl dreht! Ich will Sport treiben
eine behinderte Aktivistin
Der Geschäftsführer hat zudem jetzt schon Gründe gefunden, weshalb nicht umgebaut werden muss: Asbest in den Wänden würde gegen die Schaffung eines stufenfreien Durchgangs sprechen. Es gebe außerdem kein Geld. Der BGG Gesetzesentwurf ist wie für das Salü und viele Unternehmen geschrieben.
Das Bündnis für ein starkes Behindertengleichstellungsgesetz fordert daher für das parlamentarische Verfahren:
- Verbindliche und einklagbare Barrierefreiheitsstandards, ausgerichtet an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention
- Einsetzung von wirksamen Schadensersatzansprüchen
- Klar begrenzte Ausnahmeregelungen
- Staatliche Förderprogramme für kleine Unternehmen
Die für den 15. April 2026 angesetzte erste Lesung im Bundestag wurde kurzfristig verschoben. Es bleibt abzuwarten, ob ein verbesserter Entwurf vor der ersten Lesung noch eingebracht wird.
Die Anti-ableistische Aktion Nord geht mit ihrer Kritik weiter und prangert das kapitalistische System und ableistische gesellschaftliche Muster an:
Wir behinderte Menschen werden als Last gesehen, das ist das Gegenteil von Inklusion. Das ist ableistisch und ein Ausdruck der kapitalistischen Verhältnisse, weil wir als ‚weniger wert‘ und nicht als ‚produktiv’ angesehen werden.
Inklusion ist kein Kostenfaktor sondern ein Menschenrecht!
Der ständige Ausfall der Aufzüge an Bahnhöfen ist vor allem strukturell bedingt. Die gleiche Situation ist in vielen Bahnhöfen zu beobachten. Fahrstühle haben keine Priorität, der Bahnbetrieb läuft für die Mehrheit auch ohne, die Rechte behinderter Menschen werden nicht als das betrachtet, was sie sind, nämlich als verbriefte Grundrechte, sondern als „nice to have“. Das neue Gesetz bringt hier auch keine oder kaum Verbesserungen. Die Möglichkeiten Schmerzensgeld für Benachteiligungen einzufordern werden ausgeschlossen oder im Falle der Bahn eingegrenzt. Der Weg dorthin wird aufwendig bürokratisch gestaltet.
Die Demonstrierenden in Buxtehude hatten konkrete Forderungen zum Abbau von Barrieren im Gepäck: Die Bahn muss garantieren, dass Aufzüge zügig innerhalb von wenigen Stunden repariert werden und Ersatzteile auf Vorrat bereit liegen. Sie muss eine Redundanz in ihrer Infrastruktur schaffen: Wenn der Aufzug ausfällt, muss Zugang über einen anderen barrierefreien Weg angeboten werden (kein Kopfsteinpflaster, weniger als 6% Steigung). Die Bahn muss dazu verpflichtet werden, sofort mehr Personal einzusetzen und die Möglichkeit einer spontanen Unterstützung ohne vorherige Anmeldung garantieren, für Menschen mit Gehhilfen, Kinderwagen oder anderen Einschränkungen. Sowie für gegebenenfalls notwendige Umwege.
Der Kampf muss vielfältig und intersektional gestaltet werden. Wir sagen: Nichts über uns ohne uns! Sondern mit uns. Wir brauchen Mitkämpfer*innen, Verbündete, nichtbehinderte Menschen, die die Kämpfe der von Ableismus und von Barrieren betroffenen Menschen unterstützen. Es ist wichtig, Mehrfachdiskriminierung miteinzubeziehen und intersektional zu denken.
Intersektional bedeutet: Wir führen Kämpfe zusammen, betrachten die unterschiedlichen Perspektiven. Zum Beispiel kämpfen wir für eine ökologische Verkehrswende. Diese muss aber sozial und inklusiv gestaltet werden.
Es braucht neben Kundgebungen, Petitionen, viel mehr entschlossene Aktionen, damit diese Zustände sich ändern.
Wenn es sein muss, wenn die Politik sich nicht bewegt und unsere Rechte weiter missachtet, behindern wir die Nicht-Behinderten, behindern wir die Politikerinnen
anti-ableistische Aktion Nord
Neuauflage der „Krüppelbewegung“?
No access no peace, fight ableism!
Eichhörnchen
Links:
Pressemitteilung der anti-ableistischen Aktion Nord: https://fightableism.noblogs.org/post/2026/04/13/barrierefreiheit-fuer-alleder-staendige-ausfall-der-aufzuege-am-bahnhof-buxtehude-behindert-uns/
BGG Gesetzesentwurf: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/gesetz-zur-aenderung-des-behindertengleichstellungsgesetzes.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Stellungnahme der ISL e.V. zum Gesetzesentwurf: https://isl-ev.de/aktuelles/stellungnahme-zum-entwurfs-eines-behindertengleichstellungsgesetzes-bgg/


