Gegen folterähnliche Behandlungen durch Staatsorgane ist nichts einzuwenden…

Am 3. Juli vor dem Braunschweiger Amtsgericht, wird einem politisch engagierten Menschen den Prozess gemacht.

Sein Vergehen: er mischte sich in eine  Polizeikontrolle ein. Er wurde in Gewahrsam genommen. Und gegen die folterähnliche Behandlung, die er im Braunschweiger Polizeigewahrsam erleben musste, soll er sich gewehrt haben. Wieder einmal steht ein Opfer von Polizeigewalt vor Gericht.

Denn es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, dass der Aktivist damals von der Polizei misshandelt wurde. Seine Schilderungen (siehe Soliaufruf zum Prozess unten) erinnern mich stark an an meinem eigenen Langzeitgewahrsam im Braunschweiger Polizeikeller. Das war Psychofolter. Mit fällt kein anderes Wort dafür ein.

2008 wurde ich 4 Tage vor dem Castortransport präventiv in Gewahrsam genommen. Die Polizei wollte mich dadurch daran hindern, gegen den Castortransport in Bäumen zu klettern ( wie schlimm!).  Ich wurde nach meiner Festnahme von Lüneburg nach Braunschweig verlegt und verbrachte mehrere Tage im dortigen Polizei Keller. In der Zelle gab es kaum Tageslicht und reichlich Abgase von Polizeiautos. Das dunkele Mini-Fenster war auf Höhe der Rädern von auf einem Parkplatz stehenden Polizeiautos. Ich wurde beschimpft, weil ich Ausländerin bin und nach vegetarischem Essen verlangte. Um auf Toilette gehen zu dürfen, musste ich ewig klingeln; weibliche Beamten gab es nicht. Für den « Freigang »  wurde eine Beamtin aus einer anderen Abteilung der Polizei geholt und ich durfte 20 Minuten an ihr gefesselt, wie ein Tier auf dem Parkplatz laufen. Selbst Strafgefangenen werden im Gefängniss besser behandelt. Sie bekommen eine Stunde Freigang, ohne Fesselung qn einer Beamtin! Als ich mich durch Hinsetzen gegen die Wieder-Einschliessung in die Zelle sperrte, wurde mit « Widerstand » vorgeworfen. Ja, ich hätte mich schwer gemacht.

Im Braunschweiger Polizeigewahrsam hingen makrabre Bilder über den Alltag in der Anstalt. Zu sehen waren gefesdselte Menschen; eine Delle in der Wand mit der Überschrift « Kopfstoss gleich Kopflos », etc. Diese Bilder wurden im Braunschweiger Polizeigewahrsam aufgenommen. Die gezeigten Behandlungen; der Psychoterror, die Art und Weise wie ich behandelt wurde stellen einen eklatanten Verstoss gegen die Richtlinien vom europäischen Komitee gegen Folter und folterähnlichen Behandlungen dar. Aber dafür interessieren sich die Gerichte nicht. Das Amtsgericht schrieb; die Forderungen vom Komitee gegen Folter interessieren ihn niht. Dem folgte dann das Landgericht. Und das Bundesverfassungsgericht hat vergagegene Woche beschossen, dass es sich mit der Fragestellung nicht auseinadersetzen will und meine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. 3 Jahre hat es benötigt für diese Entscheidung!  Über meine Erlebnisse habe ich eine Kurzgeschichte geschrieben.

Ich schliesse daraus, dass Folter in Deutschland legal ist.

Ich überlege mir noch eine Klage vorm europaischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aber ich denke, dass die beste Antwort auf diesen staatlichen Folter, Solidarität von unten lautet!

In diesem Sinne: Unterstüzt die Betroffenen! Kommt zum Prozess nach Braunschweig.

Am 3. Juli vor dem Braunschweiger Amtsgericht, wird einem politisch engagierten Menschen den Prozess gemacht.

Sein Vergehen: er mischte sich in eine  Polizeikontrolle ein. Er wurde in Gewahrsam genommen. Und gegen die folterähnliche Behandlung, die er im Braunschweiger Polizeigewahrsam erleben musste, soll er sich gewehrt haben. Wieder einmal steht ein Opfer von Polizeigewalt vor Gericht.

Denn es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, dass der Aktivist damals von der Polizei misshandelt wurde. Seine Schilderungen (siehe Soliaufruf zum Prozess unten) erinnern mich stark an an meinem eigenen Langzeitgewahrsam im Braunschweiger Polizeikeller. Das war Psychofolter. Mit fällt kein anderes Wort dafür ein.

2008 wurde ich 4 Tage vor dem Castortransport präventiv in Gewahrsam genommen. Die Polizei wollte mich dadurch daran hindern, gegen den Castortransport in Bäumen zu klettern ( wie schlimm!).  Ich wurde nach meiner Festnahme von Lüneburg nach Braunschweig verlegt und verbrachte mehrere Tage im dortigen Polizei Keller. In der Zelle gab es kaum Tageslicht und reichlich Abgase von Polizeiautos. Das dunkele Mini-Fenster war auf Höhe der Rädern von auf einem Parkplatz stehenden Polizeiautos. Ich wurde beschimpft, weil ich Ausländerin bin und nach vegetarischem Essen verlangte. Um auf Toilette gehen zu dürfen, musste ich ewig klingeln; weibliche Beamten gab es nicht. Für den « Freigang »  wurde eine Beamtin aus einer anderen Abteilung der Polizei geholt und ich durfte 20 Minuten an ihr gefesselt, wie ein Tier auf dem Parkplatz laufen. Selbst Strafgefangenen werden im Gefängniss besser behandelt. Sie bekommen eine Stunde Freigang, ohne Fesselung qn einer Beamtin! Als ich mich durch Hinsetzen gegen die Wieder-Einschliessung in die Zelle sperrte, wurde mit « Widerstand » vorgeworfen. Ja, ich hätte mich schwer gemacht.

Im Braunschweiger Polizeigewahrsam hingen makrabre Bilder über den Alltag in der Anstalt. Zu sehen waren gefesdselte Menschen; eine Delle in der Wand mit der Überschrift « Kopfstoss gleich Kopflos », etc. Diese Bilder wurden im Braunschweiger Polizeigewahrsam aufgenommen. Die gezeigten Behandlungen; der Psychoterror, die Art und Weise wie ich behandelt wurde stellen einen eklatanten Verstoss gegen die Richtlinien vom europäischen Komitee gegen Folter und folterähnlichen Behandlungen dar. Aber dafür interessieren sich die Gerichte nicht. Das Amtsgericht schrieb; die Forderungen vom Komitee gegen Folter interessieren ihn niht. Dem folgte dann das Landgericht. Und das Bundesverfassungsgericht hat vergagegene Woche beschossen, dass es sich mit der Fragestellung nicht auseinadersetzen will und meine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. 3 Jahre hat es benötigt für diese Entscheidung!  Über meine Erlebnisse habe ich eine Kurzgeschichte geschrieben.

Ich schliesse daraus, dass Folter in Deutschland legal ist.

Ich überlege mir noch eine Klage vorm europaischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aber ich denke, dass die beste Antwort auf diesen staatlichen Folter, Solidarität von unten lautet!

In diesem Sinne: Unterstüzt die Betroffenen! Kommt zum Prozess nach Braunschweig.

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S21 Baggerprozess: Urteil ohne Überraschung im Namen der Bahn

Am heutigen Tag wurde im so genannten Baggerprozess  gegen zwei Robin Wood AktivistInnen vorm dem Stuttgarter Landgericht das Urteil verkündet: 30 Tagessätze à 10 bez. 16 Euro. Den zwei KletteraktivistInnen wurde, nach ihrer Beteiligung an einer Baggerbesetzung gegen den Abriss vom Stuttgarter Hauptbahnhof  am 30. August 2010, Hausfriedensbruch vorgeworfen worden. Die Frima Wolff und Müller hatte Strafantrag gegen die AktivistInnen gestellt.

Die Verteidigung hatte im Laufe der sechs Verhandlungstage immer wieder auf ein Verfahrenshindernis hingewiesen und ein Urteil durch Freispruch nach § 260 III StPO beantragt. Sie vertrat die Auffassung, nicht die Firma Wolff und Müller habe das Hausrecht gehabt, sondern die Deutsche Bahn. Also habe die falsche Firma den Strafantrag gestellt.

Nachdem die Pflichtverteidiger beider Angeklagten in ihren Plädoyers ausführlich auf diese Frage eingingen , war die Verhandlung vertagt worden. (Plädoyer vom Verteidiger Tronje Döhmer, von der Angeklagten Cécile Lecomte)

Am heutigen Tag wurde im so genannten Baggerprozess  gegen zwei Robin Wood AktivistInnen vorm dem Stuttgarter Landgericht das Urteil verkündet: 30 Tagessätze à 10 bez. 16 Euro. Den zwei KletteraktivistInnen wurde, nach ihrer Beteiligung an einer Baggerbesetzung gegen den Abriss vom Stuttgarter Hauptbahnhof  am 30. August 2010, Hausfriedensbruch vorgeworfen worden. Die Frima Wolff und Müller hatte Strafantrag gegen die AktivistInnen gestellt.

Die Verteidigung hatte im Laufe der sechs Verhandlungstage immer wieder auf ein Verfahrenshindernis hingewiesen und ein Urteil durch Freispruch nach § 260 III StPO beantragt. Sie vertrat die Auffassung, nicht die Firma Wolff und Müller habe das Hausrecht gehabt, sondern die Deutsche Bahn. Also habe die falsche Firma den Strafantrag gestellt.

Nachdem die Pflichtverteidiger beider Angeklagten in ihren Plädoyers ausführlich auf diese Frage eingingen , war die Verhandlung vertagt worden. (Plädoyer vom Verteidiger Tronje Döhmer, von der Angeklagten Cécile Lecomte)

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Weiterer Polizeieinsatz gegen rebellisches Dorf – "die (Atom)Mafia setzt ihre Arbeit fort"

anti THT

Am morgigen Tag mache ich mich auf dem Weg nach le Chefresne in die Normandie.  Am Wochenende gibt es dort Aktionstage gegen den Bau einer Hochspannungsleitung, die mit einem neuen Atomreaktor (EPR) einher geht. Es ist damit zu rechnen, dass die militärische Polizei massiv Präsenz zeigt… den dem Widerstand will der Staat schon jetzt das Werkzeug nehmen: wie heute mit der rechtswidrigen Räumung des Wasserturms

Widerstand gibt es entlang des 150 Kilometer langen geplanten Trassenverlaufs. Le Chefresne ist  dabei der größte Kristallisationspunkt des Widerstandes.

Die Situation spitzt sich dort immer weiter zu. Im Wasserturm (château d’eau), der heute geräumt wurde, hatte der Verein Percy sous tension, der gegen den Bau der Hochspannungsleitung kämpft, seinen Hauptquartier. Dass der Wasserturm der Kommune gehört und der Verein im Besitz eines Mietvertrages mit der Kommune ist, interessiert die für den Einsatz zuständige Präfektur nicht. Der Ex-noch-Oberbürgermeister von Le Chefresne (Siehe Artikel über den Rücktritt vom Stadtrat), Jean Claude Bossard, bezeichnet die Handlungen von militärischen Polizei und Präfektur als „einer Diktatur würdig“. Die Situation ist in der Tat Kafkaeske – aber ernst.

anti THT

Am morgigen Tag mache ich mich auf dem Weg nach le Chefresne in die Normandie.  Am Wochenende gibt es dort Aktionstage gegen den Bau einer Hochspannungsleitung, die mit einem neuen Atomreaktor (EPR) einher geht. Es ist damit zu rechnen, dass die militärische Polizei massiv Präsenz zeigt… den dem Widerstand will der Staat schon jetzt das Werkzeug nehmen: wie heute mit der rechtswidrigen Räumung des Wasserturms

Widerstand gibt es entlang des 150 Kilometer langen geplanten Trassenverlaufs. Le Chefresne ist  dabei der größte Kristallisationspunkt des Widerstandes.

Die Situation spitzt sich dort immer weiter zu. Im Wasserturm (château d’eau), der heute geräumt wurde, hatte der Verein Percy sous tension, der gegen den Bau der Hochspannungsleitung kämpft, seinen Hauptquartier. Dass der Wasserturm der Kommune gehört und der Verein im Besitz eines Mietvertrages mit der Kommune ist, interessiert die für den Einsatz zuständige Präfektur nicht. Der Ex-noch-Oberbürgermeister von Le Chefresne (Siehe Artikel über den Rücktritt vom Stadtrat), Jean Claude Bossard, bezeichnet die Handlungen von militärischen Polizei und Präfektur als „einer Diktatur würdig“. Die Situation ist in der Tat Kafkaeske – aber ernst.

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Aufruf und Radiointerview über den Antiatomwiderstand in Le Chefresne

stop thtLe Chefresne ist derzeit in Frankreich Hochburg des Widerstands gegen die AKW- und Stromtrassenbauten. Seit Ende März sind dort Bäume, die einer neuen Stromtrasse in den Weg stehen, besetzt. Überall an dem geplanten Trassenverlauf finden Aktionen statt: ob Bäume pflanzen, Spaziergänge auf Baustellen oder auch Sabotageaktionen.

Vom 22. bis zum 24. Juni finden in Le Chefresne Aktionstage statt. Kommt zu den Aktionstagen in die Normandie!

Zur Situation habe ich für das freie Radio Stuttgart ein Interview gegeben.

Ich veröffentliche außerdem eine deutsche Version des Aufrufes der Vereinigung des Chefresne.

stop thtLe Chefresne ist derzeit in Frankreich Hochburg des Widerstands gegen die AKW- und Stromtrassenbauten. Seit Ende März sind dort Bäume, die einer neuen Stromtrasse in den Weg stehen, besetzt. Überall an dem geplanten Trassenverlauf finden Aktionen statt: ob Bäume pflanzen, Spaziergänge auf Baustellen oder auch Sabotageaktionen.

Vom 22. bis zum 24. Juni finden in Le Chefresne Aktionstage statt. Kommt zu den Aktionstagen in die Normandie!

Zur Situation habe ich für das freie Radio Stuttgart ein Interview gegeben.

Ich veröffentliche außerdem eine deutsche Version des Aufrufes der Vereinigung des Chefresne.

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S21 Baggerprozess: Plädoyers und doch kein Urteil – Fortsetzung am 21. Juni

Eine never ending story…

Im Berufungsprozess gegen zwei Robin Wood KletteraktivistInnen, die sich aus Protest gegen das Milliardengrab Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am 30. August 2010 beteiligten, ist immer noch kein Urteil gefallen – trotz Plädoyers und letztes Wort der Angeklagten (Céciles Plädoyer als odt Datei)

Ob das Urteil nun am 21. Juni (14 Uhr), den 7. Verhandlungstag fallen kann, ist nicht gesagt. Das Gericht will sich beraten. Die engagierten Plädoyers der Verteidigung, gepickt von Hilfsbeweisanträge, brachten den vorsitzenden Richter Helwerth in Verlegung. Allen Beteiligten ist klar, dass selbst das Urteil des Landgerichtes nicht das letzte Wort in diesem Verfahren sein wird. Entsprechend „revisionsdicht“ will der Vorsitzende sein Urteil schreiben. Die Plädoyers der Verteidigung erschweren aber diese „revisionsdichte“ Verurteilung.

Eine never ending story…

Im Berufungsprozess gegen zwei Robin Wood KletteraktivistInnen, die sich aus Protest gegen das Milliardengrab Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am 30. August 2010 beteiligten, ist immer noch kein Urteil gefallen – trotz Plädoyers und letztes Wort der Angeklagten (Céciles Plädoyer als odt Datei)

Ob das Urteil nun am 21. Juni (14 Uhr), den 7. Verhandlungstag fallen kann, ist nicht gesagt. Das Gericht will sich beraten. Die engagierten Plädoyers der Verteidigung, gepickt von Hilfsbeweisanträge, brachten den vorsitzenden Richter Helwerth in Verlegung. Allen Beteiligten ist klar, dass selbst das Urteil des Landgerichtes nicht das letzte Wort in diesem Verfahren sein wird. Entsprechend „revisionsdicht“ will der Vorsitzende sein Urteil schreiben. Die Plädoyers der Verteidigung erschweren aber diese „revisionsdichte“ Verurteilung.

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OB in Gewahrsam! – Konflikt um AKW- und HSL Neubau spitzt sich in Le Chefresne zu.

Plakat AktionstageLe Chefresne ist derzeit in Frankreich Hochburg des Widerstands gegen die AKW- und Stromtrassenbauten. Seit ende März sind dort Bäume, die einer neuen Stromtrasse in den Weg stehen besetzt. Überall an dem geplanten Trassenverlauf finden Aktionen statt: ob Bäume pflanzen, Spaziergänge auf Baustellen oder auch Sabotageaktionen. Vom 22. bis zum 24. Juni finden in Le Chefresne Aktionstage statt. Das hat die letzte Vollversammlung der Widerständigen gegen die THT (also HSL, für Hochspannungsleitung) beschlossen.

Ungeachtet dessen baut RTE, das Stromnetzunternehmen, weiter. Unter andrem an Zugangswege für die Bauarbeiten an der Trasse. Heute spitze sich die Situation zu Beginn der Arbeiten in Le chefresne bei einer Baustelle an der départementale Stradde D455 bei zu. Der Oberbürgermeister des Ortes, der sich mit einer Stadtverordnung gegen die Trasse wehrt und diese von RTE und Polizei eingehalten werden sehen will, wurde mit einem Bußgeld belegt, weil er sich mit weiteren Stadtabgeordneten den Baustellenfahrzeugen in den Weg stellte und dabei sein « Arrêté »(Stadtverordnung) in der Hand hielt. Die Stadtverordnung verbietet RTE, die Bauarbeiten zu beginnen, solange keine Studien über die Gefrahen von Hochspannungsleitungen auf  Mensch und Tier vorliegen – eine Häufung von Leukämie wird damit im Zusammenhang ebracht. Das Vorsorgeprinzip ist im französischen Gesetz verankert, die Verordnung wurde bislang von keinem Gericht gekippt.  RTE und die Politik aus Paris setzen sich aber einfach durch.

Die Militärpolizei nahm schließlich den Oberbürgermeister und zwie weiteren Stadtabgeordneten, darunter ein Biobauer,in Gewahrsam und brach sie zur Polizeiwache nach St Lô. Dies geschah am Mittwoch den 6. Juni 2012  gegen 11:40 Uhr.

Plakat AktionstageLe Chefresne ist derzeit in Frankreich Hochburg des Widerstands gegen die AKW- und Stromtrassenbauten. Seit ende März sind dort Bäume, die einer neuen Stromtrasse in den Weg stehen besetzt. Überall an dem geplanten Trassenverlauf finden Aktionen statt: ob Bäume pflanzen, Spaziergänge auf Baustellen oder auch Sabotageaktionen. Vom 22. bis zum 24. Juni finden in Le Chefresne Aktionstage statt. Das hat die letzte Vollversammlung der Widerständigen gegen die THT (also HSL, für Hochspannungsleitung) beschlossen.

Ungeachtet dessen baut RTE, das Stromnetzunternehmen, weiter. Unter andrem an Zugangswege für die Bauarbeiten an der Trasse. Heute spitze sich die Situation zu Beginn der Arbeiten in Le chefresne bei einer Baustelle an der départementale Stradde D455 bei zu. Der Oberbürgermeister des Ortes, der sich mit einer Stadtverordnung gegen die Trasse wehrt und diese von RTE und Polizei eingehalten werden sehen will, wurde mit einem Bußgeld belegt, weil er sich mit weiteren Stadtabgeordneten den Baustellenfahrzeugen in den Weg stellte und dabei sein « Arrêté »(Stadtverordnung) in der Hand hielt. Die Stadtverordnung verbietet RTE, die Bauarbeiten zu beginnen, solange keine Studien über die Gefrahen von Hochspannungsleitungen auf  Mensch und Tier vorliegen – eine Häufung von Leukämie wird damit im Zusammenhang ebracht. Das Vorsorgeprinzip ist im französischen Gesetz verankert, die Verordnung wurde bislang von keinem Gericht gekippt.  RTE und die Politik aus Paris setzen sich aber einfach durch.

Die Militärpolizei nahm schließlich den Oberbürgermeister und zwie weiteren Stadtabgeordneten, darunter ein Biobauer,in Gewahrsam und brach sie zur Polizeiwache nach St Lô. Dies geschah am Mittwoch den 6. Juni 2012  gegen 11:40 Uhr.

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Lubmin Castor: Antiatom Aktivist sitzt Strafe in der JVA ab

Update vom 5.6. um 12:30 : Karsten wird heute Nachmittag schon nach Uelzen verlegt.(Adresse siehe unten)

Es kommt am Freitag den 15. juni raus.

Kaum ist das Atommüllschiff „Edo“, begleitet von zahlreichen kreativen Protesten, am Atommüll-Zwischenlager Lubmin angekommen, zeigt der Atomstaat wieder seine Zähne. Nicht die Verursacher des Atommülls, nicht die Verantwortlichen für diese gefährliche, menschenverachtende Atompolitik werden kriminalisiert, sondern die zahlreichen AtomkraftgegnerInnen, die sich dem reibungslosen Atomgeschäft in den Weg stellen.

Den zwei Robin Wood KletterInnen, die letzte Woche in Münster acht Stunden lang gegen das Atommüllschiff “Edo” kletternd protestierten, wird schon mit einer Strafe gedroh (1).

Den Robin Wood AktivistInnen, die sich im Dezember 2011 aus Protest gegen einen Atommülltransport von Frankreich nach Lubmin an der Schiene in einem Betonblock  festketteten und dadurch viel Aufmerksamkeit auf den Transport richteten, wird derzeit in Greifswald der Prozess gemacht.(2)

Und weil er sich gegen diesen Castortransport bei Lubmin in der Dezemberkälte auch wehrte, wurde heute früh der Lüneburger Antiatom- und Robin Wood Aktivist Karsten Hilsen von der Polizei festgenommen. Als Zeichen dafür, dass er weder die Strafe noch die Kriminalisierung von legitimem Protest akzeptiert, hat er sich dafür entschieden, eine Strafe in Höhe von 10 Tagessätzen nicht zu bezahlen sondern in der JVA abzusitzen.

Update vom 5.6. um 12:30 : Karsten wird heute Nachmittag schon nach Uelzen verlegt.(Adresse siehe unten)

Es kommt am Freitag den 15. juni raus.

Kaum ist das Atommüllschiff „Edo“, begleitet von zahlreichen kreativen Protesten, am Atommüll-Zwischenlager Lubmin angekommen, zeigt der Atomstaat wieder seine Zähne. Nicht die Verursacher des Atommülls, nicht die Verantwortlichen für diese gefährliche, menschenverachtende Atompolitik werden kriminalisiert, sondern die zahlreichen AtomkraftgegnerInnen, die sich dem reibungslosen Atomgeschäft in den Weg stellen.

Den zwei Robin Wood KletterInnen, die letzte Woche in Münster acht Stunden lang gegen das Atommüllschiff “Edo” kletternd protestierten, wird schon mit einer Strafe gedroh (1).

Den Robin Wood AktivistInnen, die sich im Dezember 2011 aus Protest gegen einen Atommülltransport von Frankreich nach Lubmin an der Schiene in einem Betonblock  festketteten und dadurch viel Aufmerksamkeit auf den Transport richteten, wird derzeit in Greifswald der Prozess gemacht.(2)

Und weil er sich gegen diesen Castortransport bei Lubmin in der Dezemberkälte auch wehrte, wurde heute früh der Lüneburger Antiatom- und Robin Wood Aktivist Karsten Hilsen von der Polizei festgenommen. Als Zeichen dafür, dass er weder die Strafe noch die Kriminalisierung von legitimem Protest akzeptiert, hat er sich dafür entschieden, eine Strafe in Höhe von 10 Tagessätzen nicht zu bezahlen sondern in der JVA abzusitzen.

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Potsdam: Prozesstermin um Castor und Antifa-aktionen verlegt

Mein ursprünglich für den 4. Juni angesetzter Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Potsdam wurde kurzfristig und ohne Begründung auf den 27. August verlegt.

Ob Richterin Ahle die Entscheidung der Oberlandesgerichtes über unsere Rechtsbeschwerde (pdf) im vorigen Castor-Verfahren abwarten will? Schließlich geht es im kommenden Verfahren um drei angebliche Verstöße gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung anlässlich von Protesten gegen Atomtransporte und einen Naziaufmarsch. Und ausgerechnet die selbe Brücke wie im Castor-Brücken-Prozess soll ich bestiegen haben. Ob es eine Kanal- oder Eisenbahnbrücke ist, darüber wird man sich nun erst am 27. August 2012 streiten. Wenn es so weit kommt… denn es gibt einiges zu sagen und verarbeiten, bevor zur Sache verhandelt werden kann.

Mein ursprünglich für den 4. Juni angesetzter Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Potsdam wurde kurzfristig und ohne Begründung auf den 27. August verlegt.

Ob Richterin Ahle die Entscheidung der Oberlandesgerichtes über unsere Rechtsbeschwerde (pdf) im vorigen Castor-Verfahren abwarten will? Schließlich geht es im kommenden Verfahren um drei angebliche Verstöße gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung anlässlich von Protesten gegen Atomtransporte und einen Naziaufmarsch. Und ausgerechnet die selbe Brücke wie im Castor-Brücken-Prozess soll ich bestiegen haben. Ob es eine Kanal- oder Eisenbahnbrücke ist, darüber wird man sich nun erst am 27. August 2012 streiten. Wenn es so weit kommt… denn es gibt einiges zu sagen und verarbeiten, bevor zur Sache verhandelt werden kann.

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Schotterprozess gegen Olaf – ein paar Gedanken um eine Verurteilung

Ein Eichhörnchen Kommentar…

Am 31. Mai ist Olaf M. vom Amtsgericht Lüneburg zu 16 Tagessätzen wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat verurteilt worden. Richter Hobro-Klatte stützt sich in seinem Urteil auf ein Video aus dem Internet, in dem man den Angeklagten auf einem Podium zu einer Versammlung sprechen sieht: “[…] zum Castor, zu Gorleben, zum ‘Atomausstieg’ ist alles gesagt. […] Aber jetzt ist es dran, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Wir müssen alle gemeinsam mit unterschiedlichsten Aktionen den Castor aufhalten. Atomausstieg ist Handarbeit! In diesem Sinne: Castor Schottern.” Der Videoauszug bricht nach nur wenigen Sekunden ab.
Die zu dem Video befragte Beamtin des Staatschutzes, Ermittlungsgruppe Castor, konnte vor Gericht weder belegen, um welche Versammlung es sich auf dem Video handelt noch in welchem Kontext diese Aussage eingebettet war.

Dass Richter Hobro Klatte den Angeklagten schuldig sprechen würde, war früh abzusehen.

Ein Eichhörnchen Kommentar…

Am 31. Mai ist Olaf M. vom Amtsgericht Lüneburg zu 16 Tagessätzen wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat verurteilt worden. Richter Hobro-Klatte stützt sich in seinem Urteil auf ein Video aus dem Internet, in dem man den Angeklagten auf einem Podium zu einer Versammlung sprechen sieht: “[…] zum Castor, zu Gorleben, zum ‘Atomausstieg’ ist alles gesagt. […] Aber jetzt ist es dran, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Wir müssen alle gemeinsam mit unterschiedlichsten Aktionen den Castor aufhalten. Atomausstieg ist Handarbeit! In diesem Sinne: Castor Schottern.” Der Videoauszug bricht nach nur wenigen Sekunden ab.
Die zu dem Video befragte Beamtin des Staatschutzes, Ermittlungsgruppe Castor, konnte vor Gericht weder belegen, um welche Versammlung es sich auf dem Video handelt noch in welchem Kontext diese Aussage eingebettet war.

Dass Richter Hobro Klatte den Angeklagten schuldig sprechen würde, war früh abzusehen.

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S21 Baggerprozess : noch kein Urteil – Bahnmanager spielt auf Zeit

Fiese Tricks von Bahn und Justiz – Fortsetzung am 12. Juni

Im Berufungsprozess gegen zwei ROBIN-WOOD-AktivistInnen, die sich am 30. August 2010 aus Protest gegen das Projekt Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs beteiligt hatten, fiel am 24. Mai vor dem Stuttgarter Landgericht – entgegen aller Erwartungen – kein Urteil.

Der Grund: Herr Alfons Plenter, ein zum heutigen Verhandlungstag als Zeuge geladener Verantwortlicher der Deutschen Bahn blieb – unentschuldigt – der Verhandlung fern.

Weil das Gericht auf die Vernehmung des Zeugens besteht, wurde die Verhandlung nach Verlesen von Schriftstücken aus den Akten und die Bekanntgabe von Entscheidungen über Beweisanträge der Angeklagten auf dem 12. Juni um 9 Uhr vertagt. Die Verteidigung wies erneut daraufhin, dass aus den schriftlichen S21-Bauverträgen hervor geht, dass zur Tatzeit das Hausrecht nicht bei der Auftragnehmerfirma Wolff und Müller, – die gegen die Angeklagten Strafantrag gestellt hat, sondern bei dem Auftragsgeber, der Deutschen Bahn, lag.

Dem Antrag der Verteidigung, das Verfahren durch ein Freispruchsurteil auf Grund von mangelnden Verfahrensvoraussetzungen (§ 260 III StPO) lehnte das Gericht aber ab. Kleiner Trotz: gegen den nicht erschienenen Zeuge Plenter wurde ein Ordnungsgeld von 500 Euro, ersatzweise zwei Tage Haft verhängt. Dies dürfte aber sein Manager-Lohn wenig belasten.

Fiese Tricks von Bahn und Justiz – Fortsetzung am 12. Juni

Im Berufungsprozess gegen zwei ROBIN-WOOD-AktivistInnen, die sich am 30. August 2010 aus Protest gegen das Projekt Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs beteiligt hatten, fiel am 24. Mai vor dem Stuttgarter Landgericht – entgegen aller Erwartungen – kein Urteil.

Der Grund: Herr Alfons Plenter, ein zum heutigen Verhandlungstag als Zeuge geladener Verantwortlicher der Deutschen Bahn blieb – unentschuldigt – der Verhandlung fern.

Weil das Gericht auf die Vernehmung des Zeugens besteht, wurde die Verhandlung nach Verlesen von Schriftstücken aus den Akten und die Bekanntgabe von Entscheidungen über Beweisanträge der Angeklagten auf dem 12. Juni um 9 Uhr vertagt. Die Verteidigung wies erneut daraufhin, dass aus den schriftlichen S21-Bauverträgen hervor geht, dass zur Tatzeit das Hausrecht nicht bei der Auftragnehmerfirma Wolff und Müller, – die gegen die Angeklagten Strafantrag gestellt hat, sondern bei dem Auftragsgeber, der Deutschen Bahn, lag.

Dem Antrag der Verteidigung, das Verfahren durch ein Freispruchsurteil auf Grund von mangelnden Verfahrensvoraussetzungen (§ 260 III StPO) lehnte das Gericht aber ab. Kleiner Trotz: gegen den nicht erschienenen Zeuge Plenter wurde ein Ordnungsgeld von 500 Euro, ersatzweise zwei Tage Haft verhängt. Dies dürfte aber sein Manager-Lohn wenig belasten.

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