Nachtflugverbot, eine gute Nachricht?

Am 4. April wird das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig ein Urteil verkünden, das viele Antiflughafen-Initiativen und lärmgeplagten Menschen bereits als Etappensieg feiern. Erwartet wird die Verhängung eines Nachtflugverbots von 23 bis 5 Uhr sowie eine Verringerung der 150 Flüge zwischen 22 und 23 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr für die neue Landebahn am Frankfurter Flughafen.

Für mich hat diesen « Etappensieg » einen bitteren Nachgeschmack. Es ist vielleicht eine pessimistische Sicht der Sache, aber mich, als seit Jahren aktive Flughafengegnerin, begeistert diese Entscheidung und die « Siegesschreien » rund herum nicht. Den Bau und die Inbetriebnahme der neuen Landebahn haben wird trotz Jahren engagiertem Protest nicht verhindern können. Fluglärm ist ein wichtiger Ansatz für die Kritik am Flugverkehr aber meine Kritik hört nicht dort auf! Und ich wünsche mir, dass die Menschen handeln, auch wenn ein Problem (noch) nicht vor deren Haustür ist, bevor es zu spät ist.

Am 4. April wird das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig ein Urteil verkünden, das viele Antiflughafen-Initiativen und lärmgeplagten Menschen bereits als Etappensieg feiern. Erwartet wird die Verhängung eines Nachtflugverbots von 23 bis 5 Uhr sowie eine Verringerung der 150 Flüge zwischen 22 und 23 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr für die neue Landebahn am Frankfurter Flughafen.

Für mich hat diesen « Etappensieg » einen bitteren Nachgeschmack. Es ist vielleicht eine pessimistische Sicht der Sache, aber mich, als seit Jahren aktive Flughafengegnerin, begeistert diese Entscheidung und die « Siegesschreien » rund herum nicht. Den Bau und die Inbetriebnahme der neuen Landebahn haben wird trotz Jahren engagiertem Protest nicht verhindern können. Fluglärm ist ein wichtiger Ansatz für die Kritik am Flugverkehr aber meine Kritik hört nicht dort auf! Und ich wünsche mir, dass die Menschen handeln, auch wenn ein Problem (noch) nicht vor deren Haustür ist, bevor es zu spät ist.

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Fukushima und das Märchen vom "Deutschen" Atomausstieg

Fukushima ist diese Woche in aller Munde. « Jahrestageffekt » nenne ich das. Ein mal im Jahr wird – ob durch Demonstrationen oder Berichtserstattung – die Erinnerung an die Wirklichkeit vom Restrisiko wahr gerufen. Das Restrisiko ist mehr als eine statistische Wahrscheinlichkeit.

Ich reihe mich ein und nutze auch die Gelegenheit, mein eigenes Fazit zur Atompolitik hierzulande wieder zu geben: Kürzung der Solarförderung, gefährliche MOX Lieferung nach Grohnde, Weiterbetrieb der Urananreicherungsanlage in Gronau für AKWs in aller Welt sowie politisches Festhalten an Gorleben als Entsorgungsnachweis für den Atommüll. Nein AtomkraftgegnerInnen sind lange nicht « arbeitslos ». Das Atomausstiegsgerede ist schlicht Augenwischerei, eine Beruhigungspille von « Backpulver-Merkel » gegen den anhaltenden Protest – mit Blick auf die nächsten Wahlen.

Fukushima ist diese Woche in aller Munde. « Jahrestageffekt » nenne ich das. Ein mal im Jahr wird – ob durch Demonstrationen oder Berichtserstattung – die Erinnerung an die Wirklichkeit vom Restrisiko wahr gerufen. Das Restrisiko ist mehr als eine statistische Wahrscheinlichkeit.

Ich reihe mich ein und nutze auch die Gelegenheit, mein eigenes Fazit zur Atompolitik hierzulande wieder zu geben: Kürzung der Solarförderung, gefährliche MOX Lieferung nach Grohnde, Weiterbetrieb der Urananreicherungsanlage in Gronau für AKWs in aller Welt sowie politisches Festhalten an Gorleben als Entsorgungsnachweis für den Atommüll. Nein AtomkraftgegnerInnen sind lange nicht « arbeitslos ». Das Atomausstiegsgerede ist schlicht Augenwischerei, eine Beruhigungspille von « Backpulver-Merkel » gegen den anhaltenden Protest – mit Blick auf die nächsten Wahlen.

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Wieder mal eine rechtswidrige Ingewahrsamnahme

Wenn die Betroffene von der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der eigenen Ingewahrsamnahme über die Zeitung erfährt…

 » Die Ingewahrsamnahme von Demonstranten bei den Castor-Transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und Februar 2011 durch die Polizei war teilweise rechtswidrig. Das Amtsgericht Wolgast habe vier Beschwerden von Atomkraftgegnern teilweise stattgegeben, sagte Richter Andreas Hennig am Dienstag in Wolgast. […] » so stand es heute in diversen Zeitungen und irgendwie habe ich zu meiner in Dezember vor dem Amtsgericht Wolgast verhandelte Klage ein Parallel gezogen. Ob der ursprünglich für Ende Dezember angekündigte Beschluss nun endlich gekommen ist?

Wenn die Betroffene von der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der eigenen Ingewahrsamnahme über die Zeitung erfährt…

 » Die Ingewahrsamnahme von Demonstranten bei den Castor-Transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und Februar 2011 durch die Polizei war teilweise rechtswidrig. Das Amtsgericht Wolgast habe vier Beschwerden von Atomkraftgegnern teilweise stattgegeben, sagte Richter Andreas Hennig am Dienstag in Wolgast. […] » so stand es heute in diversen Zeitungen und irgendwie habe ich zu meiner in Dezember vor dem Amtsgericht Wolgast verhandelte Klage ein Parallel gezogen. Ob der ursprünglich für Ende Dezember angekündigte Beschluss nun endlich gekommen ist?

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Fukushima: Die Tsunami-Legende

Am 11. März jährt sich die Fukushima-Atomkatastrophe. Zahlreiche Antiatomgruppen rufen dazu auf, dies zum Anlass zu nehmen, ein Zeichen gegen die Atomkraft zu setzen. Und das Thema ist wieder interessant für die Medien.
Ich freue mich, wenn am 11. März viele Menschen auf die Straße gehen. Zum Beispiel in Gronau, wo trotzt angeblichem Atomausstieg weiterhin Uran für AKW-Brennstäbe in aller Welt angereichert wird. Das ist der Beweis dafür, dass Merkel und Co. eine Beruhigungspille und kein Atomausstieg verabschiedet haben!
Und weil die Fukushima-Katastrophe von offizieller Seite von Beginn an herunter gespielt wurde, weil in der Regel über den Tsunami aber selten über das Erbeben als Ursache der Katastrophe geredet wird, übernehme ich hier eine lesenswerte Pressemitteilung von IPPNW zur Katastrophe. IPPNW steht für Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung

Fukushima: Die Tsunami-Legende

Am 11. März jährt sich die Fukushima-Atomkatastrophe. Zahlreiche Antiatomgruppen rufen dazu auf, dies zum Anlass zu nehmen, ein Zeichen gegen die Atomkraft zu setzen. Und das Thema ist wieder interessant für die Medien.
Ich freue mich, wenn am 11. März viele Menschen auf die Straße gehen. Zum Beispiel in Gronau, wo trotzt angeblichem Atomausstieg weiterhin Uran für AKW-Brennstäbe in aller Welt angereichert wird. Das ist der Beweis dafür, dass Merkel und Co. eine Beruhigungspille und kein Atomausstieg verabschiedet haben!
Und weil die Fukushima-Katastrophe von offizieller Seite von Beginn an herunter gespielt wurde, weil in der Regel über den Tsunami aber selten über das Erbeben als Ursache der Katastrophe geredet wird, übernehme ich hier eine lesenswerte Pressemitteilung von IPPNW zur Katastrophe. IPPNW steht für Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung

Fukushima: Die Tsunami-Legende

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Nach luftigem Protest gegen Uranmülltransport: Kein Schadenersatz für die Bahn

Eichhoenrchen bei der Raeumung 2008


* Kletteraktivistin Cécile Lecomte setzt sich gegen Schadenersatzforderung der Bahn in Höhe von 3 189,83 Euro wegen 6-stündiger Kletteraktion 2008 bei Burgsteinfurt (NRW) gegen den Export von Uranmüll nach Russland erfolgreich zur Wehr. Die Bahn zieht ihre Forderung vor dem Gronauer Amtsgericht zurück.


Eichhoenrchen bei der Raeumung 2008


* Kletteraktivistin Cécile Lecomte setzt sich gegen Schadenersatzforderung der Bahn in Höhe von 3 189,83 Euro wegen 6-stündiger Kletteraktion 2008 bei Burgsteinfurt (NRW) gegen den Export von Uranmüll nach Russland erfolgreich zur Wehr. Die Bahn zieht ihre Forderung vor dem Gronauer Amtsgericht zurück.


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Freispruch im Lüneburger Keksprozess !

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wurde dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch. Dem Angeklgten flatterte ein Strafbefehl ins Haus und in erster Instanz wurde er nach vier Verhandlungstagen zu 25 Tagessätzen verurteilt – von Amtsrichterin Lindner, die die Ladung von Entlastungszeugen ablehnte und die Rechte der Verteidigung rechtswidrigerweise erheblich einschränkte. Der Fall ging in die Berufung vor dem Landgericht – und fand am 27.2.2012, den 4. Verhandlungstag ein positives Ende für den Angeklagten: Freispruch – aus Mangel an Beweisen

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wurde dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch. Dem Angeklgten flatterte ein Strafbefehl ins Haus und in erster Instanz wurde er nach vier Verhandlungstagen zu 25 Tagessätzen verurteilt – von Amtsrichterin Lindner, die die Ladung von Entlastungszeugen ablehnte und die Rechte der Verteidigung rechtswidrigerweise erheblich einschränkte. Der Fall ging in die Berufung vor dem Landgericht – und fand am 27.2.2012, den 4. Verhandlungstag ein positives Ende für den Angeklagten: Freispruch – aus Mangel an Beweisen
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Castor Brücken-Prozess: Rechtsbeschwerde, Schlusswort und Plädoyer

Meine Handlungen richte ich nicht nach diesem Staat, der nicht mal in der Lage ist, seine eigene Gesetze einzuhalten. Meine Handlungen richte ich nach meinem Gewissen! Atomkraft ist eine menschenverachtende Technologie. Kreativität und Ausdauer sind meine Waffen dagegen.Strafe ist zwecklos, sie wird mich nicht « umstimmen ».Weil ich genau weiß wofür ich kämpfe und nicht vertragen kann, dass unsere Lebensgrundlage zerstört wird. Frau Richterin Ahle, ich klage Sie an: Indem Sie den kreativen Widerstand gegen die Atomindustrie kriminalisieren, sind Sie Teil des Systems, das diese menschenverachtende Technologie möglich macht. Eine solche Verantwortung würde ich nicht auf dem Gewissen haben wollen. Ich gehe dafür lieber ins Gefängnis – wenn es sein muss.

So das Schlusswort vom Eichhörnchen am 14.2.2012 im Castor Brücken-Prozess vor dem Amtsgericht Potsdam. Ich dokumentiere hier das Plädoyer vom Eichhörnchen sowie Überlegungen zur Rechtsbeschwerde gegen das Urteil (wir würden uns über Spenden für die Rechtsbeschwerde freuen)

Meine Handlungen richte ich nicht nach diesem Staat, der nicht mal in der Lage ist, seine eigene Gesetze einzuhalten. Meine Handlungen richte ich nach meinem Gewissen! Atomkraft ist eine menschenverachtende Technologie. Kreativität und Ausdauer sind meine Waffen dagegen.Strafe ist zwecklos, sie wird mich nicht « umstimmen ».Weil ich genau weiß wofür ich kämpfe und nicht vertragen kann, dass unsere Lebensgrundlage zerstört wird. Frau Richterin Ahle, ich klage Sie an: Indem Sie den kreativen Widerstand gegen die Atomindustrie kriminalisieren, sind Sie Teil des Systems, das diese menschenverachtende Technologie möglich macht. Eine solche Verantwortung würde ich nicht auf dem Gewissen haben wollen. Ich gehe dafür lieber ins Gefängnis – wenn es sein muss.

So das Schlusswort vom Eichhörnchen am 14.2.2012 im Castor Brücken-Prozess vor dem Amtsgericht Potsdam. Ich dokumentiere hier das Plädoyer vom Eichhörnchen sowie Überlegungen zur Rechtsbeschwerde gegen das Urteil (wir würden uns über Spenden für die Rechtsbeschwerde freuen)
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Absurd aber wahr, der Keksprozess nimmt kein Ende.

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

In den letzten Wochen stand eine mögliche Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrt aber auf ihre Anklage und sieht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hinzu kommt, dass die Konditorei Scholze zwar bekundet hat, kein Interesse mehr an der Verfolgung des Angeklagten zu haben, ihren gestellten Strafantrag nimmt sie aber nicht zurück – womöglich weil dies mit Kosten verbunden wäre. Am gestrigen Dienstag wurden folglich die Eigentums- und Hausrechtsverhältnisse in der Firma erforscht und der Strafantrag für formgerecht befunden. Daher geht der Prozess nun in die Verlängerung. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Mitte April fest!

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

In den letzten Wochen stand eine mögliche Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrt aber auf ihre Anklage und sieht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hinzu kommt, dass die Konditorei Scholze zwar bekundet hat, kein Interesse mehr an der Verfolgung des Angeklagten zu haben, ihren gestellten Strafantrag nimmt sie aber nicht zurück – womöglich weil dies mit Kosten verbunden wäre. Am gestrigen Dienstag wurden folglich die Eigentums- und Hausrechtsverhältnisse in der Firma erforscht und der Strafantrag für formgerecht befunden. Daher geht der Prozess nun in die Verlängerung. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Mitte April fest!

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Brücken-Prozess – Anti-Atom-Aktivist_innen zu Bußgeldern verurteilt

aktion vorm GerichtHeute, am 14.2.2012, ging vor dem Amtsgericht Potsdam der Prozess gegen vier Robin Wood Aktivist_innen zu Ende, die im November 2008 kletternd auf einer Brücke über dem Elbe-Seitenkanal demonstrierten. Richterin Ahle verurteilte sie am heutigen zweiten Verhandlungstag zu Strafen zwischen 100 und 150 Euro. Gegen den Hauptvorwurf haben sich die Aktivist_innen erfolgreich zur Wehr gesetzt ; jetzt prüfen sie Rechtsmittel gegen das Urteil.

Anmerkung: die heute gestellten Anträge , die mir digital vorliegen habe ich diesem Artikel angehängt (Siehe  « Annexes » ganz  unten), die Anträge vom vorigen Verhandlungstag sind bereits online in einem Bericht eingebaut.

aktion vorm GerichtHeute, am 14.2.2012, ging vor dem Amtsgericht Potsdam der Prozess gegen vier Robin Wood Aktivist_innen zu Ende, die im November 2008 kletternd auf einer Brücke über dem Elbe-Seitenkanal demonstrierten. Richterin Ahle verurteilte sie am heutigen zweiten Verhandlungstag zu Strafen zwischen 100 und 150 Euro. Gegen den Hauptvorwurf haben sich die Aktivist_innen erfolgreich zur Wehr gesetzt ; jetzt prüfen sie Rechtsmittel gegen das Urteil.

Anmerkung: die heute gestellten Anträge , die mir digital vorliegen habe ich diesem Artikel angehängt (Siehe  « Annexes » ganz  unten), die Anträge vom vorigen Verhandlungstag sind bereits online in einem Bericht eingebaut.

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Castor – Brücken-Prozess in Potsdam: ein Zwischenbericht

Am 14. Februar geht der Castor-Prozess gegen 4 KletteraktivistInnen vor dem Amtsgericht Potsdam weiter. UnterstützerInnen und ZuschauerInnen die sich für Akte III des Justiz-Theaterstücks interessieren, treffen sich  bereits ab 8:30 Uhr vorm Gericht (Hegelallee 8, Potsdam). Das sind  Angaben von UnterstützerInnen, mehr dazu auf dem Flyer  (Flyer Seite 1 , 2)

Hintergrund des Prozesses ist eine Kletteraktion von Robin Wood auf der Elbe-Seiten-Kanalbrücke bei Lüneburg, gegen den Castortransport 2008 nach Gorleben. Justiztheater Akte I wurde bereits am 1. August 2011 aufgeführt, Akte II am 26. Januar 2012.

Die Verhandlung wurde am 26. Januar nach einem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Richterin Ahle vertagt. Vorausgegangen waren die politischen Einlassungen der Betroffenen sowie ein Streit über die (nicht)Ladung von Zeugen – was zu mehr Verhandlungstagen führt – und die unsachliche Verhandlungsführung der vorsitzenden Richterin.

Ein zahlreich erschienenes Publikum besuchte am 26.1. die Verhandlung. Darüber freuen sich die Betroffenen sehr. Einige ZuschauerInnen fragten nach den Einlassungen der Betroffenen und Anträgen in schriftlicher Form. Diese Dokumente stelle ich hier zur Verfügung. Hinzu kommen ein paar Hintergrundinformationen und neuen Anträgen, die zwischen den Verhandlungstagen schriftlich eingereicht wurden. Und natürlich ist am Dienstag jede-r willkommen!

Am 14. Februar geht der Castor-Prozess gegen 4 KletteraktivistInnen vor dem Amtsgericht Potsdam weiter. UnterstützerInnen und ZuschauerInnen die sich für Akte III des Justiz-Theaterstücks interessieren, treffen sich  bereits ab 8:30 Uhr vorm Gericht (Hegelallee 8, Potsdam). Das sind  Angaben von UnterstützerInnen, mehr dazu auf dem Flyer  (Flyer Seite 1 , 2)

Hintergrund des Prozesses ist eine Kletteraktion von Robin Wood auf der Elbe-Seiten-Kanalbrücke bei Lüneburg, gegen den Castortransport 2008 nach Gorleben. Justiztheater Akte I wurde bereits am 1. August 2011 aufgeführt, Akte II am 26. Januar 2012.

Die Verhandlung wurde am 26. Januar nach einem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Richterin Ahle vertagt. Vorausgegangen waren die politischen Einlassungen der Betroffenen sowie ein Streit über die (nicht)Ladung von Zeugen – was zu mehr Verhandlungstagen führt – und die unsachliche Verhandlungsführung der vorsitzenden Richterin.

Ein zahlreich erschienenes Publikum besuchte am 26.1. die Verhandlung. Darüber freuen sich die Betroffenen sehr. Einige ZuschauerInnen fragten nach den Einlassungen der Betroffenen und Anträgen in schriftlicher Form. Diese Dokumente stelle ich hier zur Verfügung. Hinzu kommen ein paar Hintergrundinformationen und neuen Anträgen, die zwischen den Verhandlungstagen schriftlich eingereicht wurden. Und natürlich ist am Dienstag jede-r willkommen!

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