War Uranhexafluorid unter den Gefahrstoffen auf der brennenden „Atlantic Cartier“?

Ich übernehme eine Mitteilung  des Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen  sowie von Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke Gruppe (SAND), Hamburg  und demBundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) 

Reederei und Schiff sind für atomare Frachten bekannt

(Hamburg, Gronau, Münster, 07.05.2013). Nach dem verheerenden Schiffsbrand auf der „Atlantic Cartier“ im Hamburger Hafen am 1. Mai erwarten die Münsterländer Anti-Atomkraft-Initiativen, die Hamburger Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke Gruppe (SAND) und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) Auskunft von der Reederei und den Behörden, ob auch diesmal radioaktive Fracht an Bord war. In den Medien war von „mit Gefahrstoffen beladenen Containern“ die Rede.

Ich übernehme eine Mitteilung  des Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen  sowie von Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke Gruppe (SAND), Hamburg  und demBundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) 

Reederei und Schiff sind für atomare Frachten bekannt

(Hamburg, Gronau, Münster, 07.05.2013). Nach dem verheerenden Schiffsbrand auf der „Atlantic Cartier“ im Hamburger Hafen am 1. Mai erwarten die Münsterländer Anti-Atomkraft-Initiativen, die Hamburger Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke Gruppe (SAND) und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) Auskunft von der Reederei und den Behörden, ob auch diesmal radioaktive Fracht an Bord war. In den Medien war von „mit Gefahrstoffen beladenen Containern“ die Rede.

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AG Hameln: Atomkraftgegnerin vor Gericht am 21.5.13

Wenn der Staatsanwaltschaft klarem Menschenverstand fehlt…

Prozesstermin: 21. Mai 2013 ; Amtsgericht Hameln ; 11:00 Uhr im Saal 123 bei Richter Schöpe

Das mit rißanfälligem Stahl gebaute Atomkraftwerk Grohnde ist ein Beweis dafür, dass von Atomausstieg nicht die Rede sein kann. Die Liste der Gefahren, die vom Atomkraftwerk Grohnde ausgehen ist lang. Der AKW-Betreiber EON setzt giftige, gefährliche plutoniumhaltige MOX-Brennstäbe ein; ernsthafte effektive Kastrophenschutzpläne sind Fehlanzeige – um nur zwei Beispiele zu nennen.

Doch statt die kriminellen Machenschaften des Energiekonzerns EON anzuprangern, verfolgt die Hannoveraner Staatsanwaltschaft lieber AtomkraftgegnerInnen. Ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ soll eine Demonstration vor dem Atomkraftwerk gewesen sein. Die Interessen des Energiekonzerns EON werden höher bewertet als die Grundrechte von DemonstrantInnen.

Wenn der Staatsanwaltschaft klarem Menschenverstand fehlt…

Prozesstermin: 21. Mai 2013 ; Amtsgericht Hameln ; 11:00 Uhr im Saal 123 bei Richter Schöpe

Das mit rißanfälligem Stahl gebaute Atomkraftwerk Grohnde ist ein Beweis dafür, dass von Atomausstieg nicht die Rede sein kann. Die Liste der Gefahren, die vom Atomkraftwerk Grohnde ausgehen ist lang. Der AKW-Betreiber EON setzt giftige, gefährliche plutoniumhaltige MOX-Brennstäbe ein; ernsthafte effektive Kastrophenschutzpläne sind Fehlanzeige – um nur zwei Beispiele zu nennen.

Doch statt die kriminellen Machenschaften des Energiekonzerns EON anzuprangern, verfolgt die Hannoveraner Staatsanwaltschaft lieber AtomkraftgegnerInnen. Ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ soll eine Demonstration vor dem Atomkraftwerk gewesen sein. Die Interessen des Energiekonzerns EON werden höher bewertet als die Grundrechte von DemonstrantInnen.

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Hambacher Forst wieder besetzt

Gute Nachricht des Tages aus der Anti-Kohle-Bewegung

Buir/Hambacher Forst, 19.03. Im Herbst des vergangenen Jahres wurde der Wald nach über sechsmonatiger Besetzung in der bisher längsten Räumung im eutschsprachigen Raum innerhalb von vier Tagen geräumt. Am gestrigen Nachmittag gegen 10 Uhr verkündeten unabhängige Aktivist_innen: Der Hambacher Forst wurde wiederbesetzt!

Update: RWE will wohl den Widerstand im Keim ersticken… DIe Besetzung wurde am 21.3. mit Polizeigewalt wieder geräumt… Aktuelles auf dem Blog der Besetzung

Gute Nachricht des Tages aus der Anti-Kohle-Bewegung

Buir/Hambacher Forst, 19.03. Im Herbst des vergangenen Jahres wurde der Wald nach über sechsmonatiger Besetzung in der bisher längsten Räumung im eutschsprachigen Raum innerhalb von vier Tagen geräumt. Am gestrigen Nachmittag gegen 10 Uhr verkündeten unabhängige Aktivist_innen: Der Hambacher Forst wurde wiederbesetzt!

Update: RWE will wohl den Widerstand im Keim ersticken… DIe Besetzung wurde am 21.3. mit Polizeigewalt wieder geräumt… Aktuelles auf dem Blog der Besetzung
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Eichhörnchen gegen Berliner Polizei: Klage erfolgreich

Am 14. März hätte die Klage von Umweltaktivistin Cécile Lecomte gegen die Berliner Polizei verhandelt werden sollen. Der Termin wurde jedoch in letzter Minute von Gericht abgesagt, weil die Beklagte, das Berliner Polizeipräsidium, eine Erklärung angekündigt hat, womit es die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen gegen die als Eichhörnchen bekannte Kletteraktivistin anerkennt. Das Klageverfahren wäre somit beendet.

Update: 24.4.2013: Schreiben der Polizei, die die Maßnahme für rechtswidrig erkennt.

Das Verfahren steht im Zusammenhang mit Demonstrationen im Rahmen des Protestes gegen eine Tagung des Atomforums am 17. Mai 2011 im Kongresszentrum in der Nähe vom Alexander Platz.

Am 14. März hätte die Klage von Umweltaktivistin Cécile Lecomte gegen die Berliner Polizei verhandelt werden sollen. Der Termin wurde jedoch in letzter Minute von Gericht abgesagt, weil die Beklagte, das Berliner Polizeipräsidium, eine Erklärung angekündigt hat, womit es die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen gegen die als Eichhörnchen bekannte Kletteraktivistin anerkennt. Das Klageverfahren wäre somit beendet.

Update: 24.4.2013: Schreiben der Polizei, die die Maßnahme für rechtswidrig erkennt.

Das Verfahren steht im Zusammenhang mit Demonstrationen im Rahmen des Protestes gegen eine Tagung des Atomforums am 17. Mai 2011 im Kongresszentrum in der Nähe vom Alexander Platz.

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Brückentechnologie: Erfolg für CASTOR-GegnerInnen vor Gericht

Vor dem Amtsgericht Potsdam wurde am Dienstag gegen drei Umweltaktivist*innen der Gruppe „Brückentechnologie“ verhandelt. Hintergrund der Verhandlung war eine spektakuläre Kletteraktion an einer über 70 Meter hohen ICE-Brücke gegen den Castortransport nach Gorleben 2010. Der Castorzug kam damals für mehre Stunden in Altmorschen bei Kassel zum Stehen.

Bereits am Montag sorgten die Atomkraftgegner*innen in der Potsdamer Innenstadt für großes Aufsehen, als sie das Brandenburger Tor erklommen und mit einem Transparent und Flugblättern auf die Gefahren der Atomkraft und die anstehenden Prozesse aufmerksam machten. In der Nacht zu Dienstag löste eine weitere Kletteraktion einen großen Feuerwehreinsatz mit Drehleiter aus, weil eine Meinungsäußerung Mittels Transparenten in Bäumen vor dem Gerichtsgebäude seitens des Gerichtes unerwünscht war. Am Dienstag folgte ein lebendiger politisch-juristischer Schlagabtausch vor Gericht. Die drei Betroffenen und ihre drei Laienverteidiger*innen erreichten nach zwei Stunden Verhandlung eine Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten. Sie müssen keine Bußgelder zahlen. Gegen zwei weiteren Aktivist*innen der Gruppe  (u.a. Eichhörnchen) steht eine Hauptverhandlung noch an; für ihre Verfahren ist nämlich eine andere Richterin zuständig.

Vor dem Amtsgericht Potsdam wurde am Dienstag gegen drei Umweltaktivist*innen der Gruppe „Brückentechnologie“ verhandelt. Hintergrund der Verhandlung war eine spektakuläre Kletteraktion an einer über 70 Meter hohen ICE-Brücke gegen den Castortransport nach Gorleben 2010. Der Castorzug kam damals für mehre Stunden in Altmorschen bei Kassel zum Stehen.

Bereits am Montag sorgten die Atomkraftgegner*innen in der Potsdamer Innenstadt für großes Aufsehen, als sie das Brandenburger Tor erklommen und mit einem Transparent und Flugblättern auf die Gefahren der Atomkraft und die anstehenden Prozesse aufmerksam machten. In der Nacht zu Dienstag löste eine weitere Kletteraktion einen großen Feuerwehreinsatz mit Drehleiter aus, weil eine Meinungsäußerung Mittels Transparenten in Bäumen vor dem Gerichtsgebäude seitens des Gerichtes unerwünscht war. Am Dienstag folgte ein lebendiger politisch-juristischer Schlagabtausch vor Gericht. Die drei Betroffenen und ihre drei Laienverteidiger*innen erreichten nach zwei Stunden Verhandlung eine Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten. Sie müssen keine Bußgelder zahlen. Gegen zwei weiteren Aktivist*innen der Gruppe  (u.a. Eichhörnchen) steht eine Hauptverhandlung noch an; für ihre Verfahren ist nämlich eine andere Richterin zuständig.

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Eichhörnchen gegen die JVA Preungesheim: Etappensieg vorm OLG

Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda durch die Gruppe Fuldatalsperre wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011, verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht. Grund dafür war eine Ordnungstrafe, die die Aktivistin sich aus Gewissensgründen weigerte zu zahlen.

In ihrem Tagebuch « mein K(n)astortransport in der JVA Preungesheim“ hat Cécile, die den Spitznamen Eichhörnchen trägt, ihre Erfahrungen in der Justizvollzugsanstalt Preungesheim geschildert. Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte sie nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer beim Landgericht Frankfurt ein.

Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda durch die Gruppe Fuldatalsperre wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011, verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht. Grund dafür war eine Ordnungstrafe, die die Aktivistin sich aus Gewissensgründen weigerte zu zahlen.

In ihrem Tagebuch « mein K(n)astortransport in der JVA Preungesheim“ hat Cécile, die den Spitznamen Eichhörnchen trägt, ihre Erfahrungen in der Justizvollzugsanstalt Preungesheim geschildert. Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte sie nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer beim Landgericht Frankfurt ein.

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CASTOR-Prozesse in Potsdam: Widersprüchliche Rechtsprechung

TranspiNachdem gestern schon  Eichhörnchen Cécile zu Bußgeldern verurteilt wurde, standen heute wieder zwei Aktivisten in Potsdam vor Gericht. In drei von vier Fällen ging es um Protest gegen Atomkraft. In einem Fall um Protest gegen einen Naziaufmarsch. Alle Verfahren wurden von Richterin von Bülow eingestellt.

TranspiNachdem gestern schon  Eichhörnchen Cécile zu Bußgeldern verurteilt wurde, standen heute wieder zwei Aktivisten in Potsdam vor Gericht. In drei von vier Fällen ging es um Protest gegen Atomkraft. In einem Fall um Protest gegen einen Naziaufmarsch. Alle Verfahren wurden von Richterin von Bülow eingestellt.
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Recht(s)sprechung mit Ankreuzformular in Potsdam

– Kämpferisches Auftreten vor Gericht lohnt sich

– Bußgelder gegen Kletteraktivistin  von 700€ auf 200€ reduziert

– 10 Stunden Verhandlung  für Ordnungswidrigkeiten… die Fließbanjustiz ist schön ins Stocken geraten… 

– Widerstand ist notwendig, es muss weiter gehen

Eine Mitteilung über die heutige Gerichtsverhandlung mit Richterin Ahle in Potsdam…  Die gestellten Anträge und einige Beschlüsse der Richterin sind diesem Artikel angehängt

Weil sie in den Jahren 2008 und 2009 drei Kletteraktionen gegen Atomtransporte  und einen Naziaufmarsch durchführte, wurde eine Aktivistin heute vom  Amtsgericht Potsdam zu drei Bußgeldern in Höhe von 25, 75 und 100 Euro verurteilt. Morgen stehen weitere Prozesse gegen Atomkraftgegner vor dem Amtsgericht Potsdam an.

– Kämpferisches Auftreten vor Gericht lohnt sich

– Bußgelder gegen Kletteraktivistin  von 700€ auf 200€ reduziert

– 10 Stunden Verhandlung  für Ordnungswidrigkeiten… die Fließbanjustiz ist schön ins Stocken geraten… 

– Widerstand ist notwendig, es muss weiter gehen

Eine Mitteilung über die heutige Gerichtsverhandlung mit Richterin Ahle in Potsdam…  Die gestellten Anträge und einige Beschlüsse der Richterin sind diesem Artikel angehängt

Weil sie in den Jahren 2008 und 2009 drei Kletteraktionen gegen Atomtransporte  und einen Naziaufmarsch durchführte, wurde eine Aktivistin heute vom  Amtsgericht Potsdam zu drei Bußgeldern in Höhe von 25, 75 und 100 Euro verurteilt. Morgen stehen weitere Prozesse gegen Atomkraftgegner vor dem Amtsgericht Potsdam an.

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Schmerzensgeld für Kletteraktivistin nach rechtswidriger Freiheitsentziehung

Am 15. Juli 2009 wurde die Kletteraktivistin Cécile Lecomte in Gießen verhaftet und bis zum nächsten Tag festgehalten – zur „Verhinderung politisch motivierter Aktionen“, wie es in einem Polizeibericht zur Begründung hieß. Ihr Vergehen war ein Kreidespruch gegen die Gentechnik an der Fassade das Landgerichtes Gießen in vier Meter Höhe.

Die Polizeimaßnahme wurde sowohl durch das frankfurter Oberlandesgericht als auch das gießener Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Belangt, wurden die beteiligten Polizeibeamten jedoch nicht. Das Verfahren gegen sie wegen Freiheitsberaubung wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt – was für Empörung sorgte.

Cécile Lecomte gab sich mit der Entscheidung ohne Folgen für die Polizei nicht zufrieden und verklagte das Land Hessen zivilrechtlich auf 1500 Euro Schmerzensgeld – und gewann.

Am 15. Juli 2009 wurde die Kletteraktivistin Cécile Lecomte in Gießen verhaftet und bis zum nächsten Tag festgehalten – zur „Verhinderung politisch motivierter Aktionen“, wie es in einem Polizeibericht zur Begründung hieß. Ihr Vergehen war ein Kreidespruch gegen die Gentechnik an der Fassade das Landgerichtes Gießen in vier Meter Höhe.

Die Polizeimaßnahme wurde sowohl durch das frankfurter Oberlandesgericht als auch das gießener Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Belangt, wurden die beteiligten Polizeibeamten jedoch nicht. Das Verfahren gegen sie wegen Freiheitsberaubung wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt – was für Empörung sorgte.

Cécile Lecomte gab sich mit der Entscheidung ohne Folgen für die Polizei nicht zufrieden und verklagte das Land Hessen zivilrechtlich auf 1500 Euro Schmerzensgeld – und gewann.

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(Castor)Prozess nach 7-stündiger Verhandlung auf den 19.12.12 vertagt

Der am 10.12.2012 begonnene Prozess gegen die Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Amtsgericht Potsdam wird am 19.12.2012 fortgesetzt, nachdem es am ersten Verhandlungstag trotz siebenstündiger Verhandlung nicht zu einem Urteil kam.

Richterin Ahle hatte sich einen straffen Zeitplan gesetzt: An nur einem Verhandlungstag wollte sie drei verschiedene Aktionen verhandeln, jeweils Zeugen anhören, Videos schauen, der Betroffenen Möglichkeit zur Stellungnahme geben und am Ende noch ein Urteil sprechen. Bis in den frühen Nachmittag hinein schien sie daran auch noch zu glauben und setze die Betroffene immer wieder unter Druck, keine Pausen zu machen, sich kürzer zu fassen, doch besser keine Anträge zu stellen. Sie behauptete sogar, es sei im Sinne der Betroffenen, wenn alles schnell ginge. Dem widersprach die Aktivistin vehement und forderte immer wieder eine Sachaufklärung anstelle einer schnellen Erledigung, doch daran war nicht zu denken.

Nb: Ein Teil der gestellten Anträge sind als PDF im Anhang

Der am 10.12.2012 begonnene Prozess gegen die Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Amtsgericht Potsdam wird am 19.12.2012 fortgesetzt, nachdem es am ersten Verhandlungstag trotz siebenstündiger Verhandlung nicht zu einem Urteil kam.

Richterin Ahle hatte sich einen straffen Zeitplan gesetzt: An nur einem Verhandlungstag wollte sie drei verschiedene Aktionen verhandeln, jeweils Zeugen anhören, Videos schauen, der Betroffenen Möglichkeit zur Stellungnahme geben und am Ende noch ein Urteil sprechen. Bis in den frühen Nachmittag hinein schien sie daran auch noch zu glauben und setze die Betroffene immer wieder unter Druck, keine Pausen zu machen, sich kürzer zu fassen, doch besser keine Anträge zu stellen. Sie behauptete sogar, es sei im Sinne der Betroffenen, wenn alles schnell ginge. Dem widersprach die Aktivistin vehement und forderte immer wieder eine Sachaufklärung anstelle einer schnellen Erledigung, doch daran war nicht zu denken.

Nb: Ein Teil der gestellten Anträge sind als PDF im Anhang

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