Eichhörnchen klagt vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Weil die Polizei die Aktionen von Kletteraktivistin Cécile Lecomte so sehr fürchtet, wird sie häufig in präventivem Gewahrsam genommen. Ein „Störfaktor“, das zu unterbinden sei, nannte der Lünerburger Polizeipräsident die als „Eichhörnchen“ bekannte französische Umweltaktivistin in einem Fernsehinterview im Frühjahr 2010.

Diese wiederholten Festnahmen sieht Cécile dagegen als unzulässige Ersatzbestrafung an. Gegen einen 4 -tägigen präventiven Sicherungsgewahrsam anlässlich des Castrotransportes nach Gorleben im Jahr 2008 hat sie nun mit Hilfe ihrer Anwältin Ulrike Donat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Sie bezieht sich dabei auf die jüngste Rechtsprechung des europäischen Gerichtes, dass eine Freiheitsentziehung nur im Rahmen eines Strafverfahrens für zulässig hält, nicht aber zu rein präventiven Zwecken zur Verhinderung einer einfachen Ordnungswidrigkeit, wie bei dem präventiven Gewahrsam der Aktivistin 2008.

Weil die Polizei die Aktionen von Kletteraktivistin Cécile Lecomte so sehr fürchtet, wird sie häufig in präventivem Gewahrsam genommen. Ein „Störfaktor“, das zu unterbinden sei, nannte der Lünerburger Polizeipräsident die als „Eichhörnchen“ bekannte französische Umweltaktivistin in einem Fernsehinterview im Frühjahr 2010.

Diese wiederholten Festnahmen sieht Cécile dagegen als unzulässige Ersatzbestrafung an. Gegen einen 4 -tägigen präventiven Sicherungsgewahrsam anlässlich des Castrotransportes nach Gorleben im Jahr 2008 hat sie nun mit Hilfe ihrer Anwältin Ulrike Donat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Sie bezieht sich dabei auf die jüngste Rechtsprechung des europäischen Gerichtes, dass eine Freiheitsentziehung nur im Rahmen eines Strafverfahrens für zulässig hält, nicht aber zu rein präventiven Zwecken zur Verhinderung einer einfachen Ordnungswidrigkeit, wie bei dem präventiven Gewahrsam der Aktivistin 2008.

Continuer la lecture de « Eichhörnchen klagt vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte »

Zaunprozess: Berufungsverfahren gegen Atomkraftgegnerin überraschend beendet

Widerstand lohnt sich! Meine Mitteilung vom heutigen Tag zur Beendigung des Verfahrens…

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, stand seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht. Vorausgegangen war eine erstinstanzliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Dannenberg mit insgesamt 16 Verhandlungstagen. Gegen das Urteil à 20 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch des Amtsgerichts Dannenberg hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.
Am dritten Verhandlungstag in der Berufung nun die Überraschung: Eine Einstellung des Verfahren auf Staatskosten wegen Geringfügigkeit; mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Widerstand lohnt sich! Meine Mitteilung vom heutigen Tag zur Beendigung des Verfahrens…

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, stand seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht. Vorausgegangen war eine erstinstanzliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Dannenberg mit insgesamt 16 Verhandlungstagen. Gegen das Urteil à 20 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch des Amtsgerichts Dannenberg hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.
Am dritten Verhandlungstag in der Berufung nun die Überraschung: Eine Einstellung des Verfahren auf Staatskosten wegen Geringfügigkeit; mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Continuer la lecture de « Zaunprozess: Berufungsverfahren gegen Atomkraftgegnerin überraschend beendet »

Unangenehme Fragen um Grundrechte vor Gericht unerwünscht

Eichhörnchen gegen JVA Preungesheim : Protokoll eines – abgebrochenen – Gerichtstermins

Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011 verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht worden. Hintergrund war eine nicht gezahlte Ordnungsstrafe.

Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte die Aktivistin nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer ein. Die Klage wurde am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht erörtert. Der zuständige Richter am Lndgericht Lehmann-Fritsche verweigerte aber die Durchführung einer Beweisaufnahme über den eigentlichen Gegenstand der Klage; nämlich die Haftbedingungen und Einhaltung von Grundrechten. Dem Anwalt der Klägerin wurde das Stellen von Fragen untersagt. Was den Anwalt der Klägerin dazu veranlasste, Richter Lehmann-Fritschewegen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Verhandlung wurde daraufhin abgebrochen.

Eichhörnchen gegen JVA Preungesheim : Protokoll eines – abgebrochenen – Gerichtstermins

Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011 verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht worden. Hintergrund war eine nicht gezahlte Ordnungsstrafe.

Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte die Aktivistin nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer ein. Die Klage wurde am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht erörtert. Der zuständige Richter am Lndgericht Lehmann-Fritsche verweigerte aber die Durchführung einer Beweisaufnahme über den eigentlichen Gegenstand der Klage; nämlich die Haftbedingungen und Einhaltung von Grundrechten. Dem Anwalt der Klägerin wurde das Stellen von Fragen untersagt. Was den Anwalt der Klägerin dazu veranlasste, Richter Lehmann-Fritschewegen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Verhandlung wurde daraufhin abgebrochen.

Continuer la lecture de « Unangenehme Fragen um Grundrechte vor Gericht unerwünscht »

Zaunprozess: Streit um das Grundrecht auf Wahlverteidigung

Berufungsprozess gegen Atomkraftgegnerin in Lüneburg erneut vertagt

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, steht seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht.
Für den heutigen Verhandlungstag hatte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Philipp eine Polizeizeugin geladen. Zu ihrer Vernehmung kam es aber nicht. Die Verhandlung musste nach einer knappen halben Stunde auf den 23. August vertagt werden. Grund für diese erneute Unterbrechung ist die weiterhin unklare Verteidigungssituation der Angeklagten.

Berufungsprozess gegen Atomkraftgegnerin in Lüneburg erneut vertagt

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, steht seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht.
Für den heutigen Verhandlungstag hatte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Philipp eine Polizeizeugin geladen. Zu ihrer Vernehmung kam es aber nicht. Die Verhandlung musste nach einer knappen halben Stunde auf den 23. August vertagt werden. Grund für diese erneute Unterbrechung ist die weiterhin unklare Verteidigungssituation der Angeklagten.

Continuer la lecture de « Zaunprozess: Streit um das Grundrecht auf Wahlverteidigung »

Gorleben-Zaunprozess: Wenn die Öffentlichkeit von Beginn an als „Störer“ betrachtet wird

Am 25. Juli 2012 startete vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Gegen das erstinstanzliche Urteil in Höhe von 20 Tagessätzen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

Die heutige Verhandlung wurde nach einer knappen halben Stunde auf den 7. August vertagt. Zwischen den Verhandlungstagen will das Gericht über zwei heute gestellten Anträgen der Angeklagten.

Mit ihren Anträgen wehrt sich Cécile gegen die Einschränkung der Gerichtsöffentlichkeit sowie ihrer Verteidigungsmöglichkeiten.

Am 25. Juli 2012 startete vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Gegen das erstinstanzliche Urteil in Höhe von 20 Tagessätzen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

Die heutige Verhandlung wurde nach einer knappen halben Stunde auf den 7. August vertagt. Zwischen den Verhandlungstagen will das Gericht über zwei heute gestellten Anträgen der Angeklagten.

Mit ihren Anträgen wehrt sich Cécile gegen die Einschränkung der Gerichtsöffentlichkeit sowie ihrer Verteidigungsmöglichkeiten.

Continuer la lecture de « Gorleben-Zaunprozess: Wenn die Öffentlichkeit von Beginn an als „Störer“ betrachtet wird »

1. juristisches Nachspiel zum Kletterprotest gegen ein Atommüllschiff in MS

Aktion Grob ungehörige Handlung anstelle von Straftat

Am 28. Mai 2012 demonstrierten AtomkraftgegnerInnen gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll durchs Land. Anlass des Protests war der Transport von Atommüll aus Obrigheim über 1500 Kilometer Wasserstraßen nach Lubmin. In Höhe der Wolbeckerstrasse in Münster, seilten sich zwei AktivistInnen über dem Kanal ab. Das Atommüllschiff konnte seine Reise erst ca. sieben Stunden später – nach der Räumung der KletterInnen durch ein Sondereinsatzkommando aus Bielefeld – fortsetzen. Viele Badegäste am Kanal beobachteten die Aktion und zeigten sich über diesen geheimen Atommülltransport mitten durch die Stadt empört.

Die Polizei rechtfertigte ihre gefährliche Räumungsaktion damit, dass gegen die beiden AktivistInnen ein Strafverfahren einzuleiten sei – wegen gefährlichem Eingriff in den Schiffsverkehr.

Auf die strafrechtlichen Vorwürfe der Polizei reagierten die AktivistInnen gelassen. Zu recht, wie sich jetzt herausstellt: Aus der Straftat ist ein Monat nach der Aktion eine Ordnungswidrigkeit geworden. Mit der Darstellung als Straftat wurde auch in der Öffentlichkeit durch die Polizei die Aktion als schwer kriminell hingestellt und nicht als legitime Protestaktion. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 165 Euro haben die AktivistInnen Einspruch eingelegt.

Aktion Grob ungehörige Handlung anstelle von Straftat

Am 28. Mai 2012 demonstrierten AtomkraftgegnerInnen gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll durchs Land. Anlass des Protests war der Transport von Atommüll aus Obrigheim über 1500 Kilometer Wasserstraßen nach Lubmin. In Höhe der Wolbeckerstrasse in Münster, seilten sich zwei AktivistInnen über dem Kanal ab. Das Atommüllschiff konnte seine Reise erst ca. sieben Stunden später – nach der Räumung der KletterInnen durch ein Sondereinsatzkommando aus Bielefeld – fortsetzen. Viele Badegäste am Kanal beobachteten die Aktion und zeigten sich über diesen geheimen Atommülltransport mitten durch die Stadt empört.

Die Polizei rechtfertigte ihre gefährliche Räumungsaktion damit, dass gegen die beiden AktivistInnen ein Strafverfahren einzuleiten sei – wegen gefährlichem Eingriff in den Schiffsverkehr.

Auf die strafrechtlichen Vorwürfe der Polizei reagierten die AktivistInnen gelassen. Zu recht, wie sich jetzt herausstellt: Aus der Straftat ist ein Monat nach der Aktion eine Ordnungswidrigkeit geworden. Mit der Darstellung als Straftat wurde auch in der Öffentlichkeit durch die Polizei die Aktion als schwer kriminell hingestellt und nicht als legitime Protestaktion. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 165 Euro haben die AktivistInnen Einspruch eingelegt.

Continuer la lecture de « 1. juristisches Nachspiel zum Kletterprotest gegen ein Atommüllschiff in MS »

S21 Baggerprozess: Urteil ohne Überraschung im Namen der Bahn

Am heutigen Tag wurde im so genannten Baggerprozess  gegen zwei Robin Wood AktivistInnen vorm dem Stuttgarter Landgericht das Urteil verkündet: 30 Tagessätze à 10 bez. 16 Euro. Den zwei KletteraktivistInnen wurde, nach ihrer Beteiligung an einer Baggerbesetzung gegen den Abriss vom Stuttgarter Hauptbahnhof  am 30. August 2010, Hausfriedensbruch vorgeworfen worden. Die Frima Wolff und Müller hatte Strafantrag gegen die AktivistInnen gestellt.

Die Verteidigung hatte im Laufe der sechs Verhandlungstage immer wieder auf ein Verfahrenshindernis hingewiesen und ein Urteil durch Freispruch nach § 260 III StPO beantragt. Sie vertrat die Auffassung, nicht die Firma Wolff und Müller habe das Hausrecht gehabt, sondern die Deutsche Bahn. Also habe die falsche Firma den Strafantrag gestellt.

Nachdem die Pflichtverteidiger beider Angeklagten in ihren Plädoyers ausführlich auf diese Frage eingingen , war die Verhandlung vertagt worden. (Plädoyer vom Verteidiger Tronje Döhmer, von der Angeklagten Cécile Lecomte)

Am heutigen Tag wurde im so genannten Baggerprozess  gegen zwei Robin Wood AktivistInnen vorm dem Stuttgarter Landgericht das Urteil verkündet: 30 Tagessätze à 10 bez. 16 Euro. Den zwei KletteraktivistInnen wurde, nach ihrer Beteiligung an einer Baggerbesetzung gegen den Abriss vom Stuttgarter Hauptbahnhof  am 30. August 2010, Hausfriedensbruch vorgeworfen worden. Die Frima Wolff und Müller hatte Strafantrag gegen die AktivistInnen gestellt.

Die Verteidigung hatte im Laufe der sechs Verhandlungstage immer wieder auf ein Verfahrenshindernis hingewiesen und ein Urteil durch Freispruch nach § 260 III StPO beantragt. Sie vertrat die Auffassung, nicht die Firma Wolff und Müller habe das Hausrecht gehabt, sondern die Deutsche Bahn. Also habe die falsche Firma den Strafantrag gestellt.

Nachdem die Pflichtverteidiger beider Angeklagten in ihren Plädoyers ausführlich auf diese Frage eingingen , war die Verhandlung vertagt worden. (Plädoyer vom Verteidiger Tronje Döhmer, von der Angeklagten Cécile Lecomte)

Continuer la lecture de « S21 Baggerprozess: Urteil ohne Überraschung im Namen der Bahn »

Lubmin Castor: Antiatom Aktivist sitzt Strafe in der JVA ab

Update vom 5.6. um 12:30 : Karsten wird heute Nachmittag schon nach Uelzen verlegt.(Adresse siehe unten)

Es kommt am Freitag den 15. juni raus.

Kaum ist das Atommüllschiff „Edo“, begleitet von zahlreichen kreativen Protesten, am Atommüll-Zwischenlager Lubmin angekommen, zeigt der Atomstaat wieder seine Zähne. Nicht die Verursacher des Atommülls, nicht die Verantwortlichen für diese gefährliche, menschenverachtende Atompolitik werden kriminalisiert, sondern die zahlreichen AtomkraftgegnerInnen, die sich dem reibungslosen Atomgeschäft in den Weg stellen.

Den zwei Robin Wood KletterInnen, die letzte Woche in Münster acht Stunden lang gegen das Atommüllschiff “Edo” kletternd protestierten, wird schon mit einer Strafe gedroh (1).

Den Robin Wood AktivistInnen, die sich im Dezember 2011 aus Protest gegen einen Atommülltransport von Frankreich nach Lubmin an der Schiene in einem Betonblock  festketteten und dadurch viel Aufmerksamkeit auf den Transport richteten, wird derzeit in Greifswald der Prozess gemacht.(2)

Und weil er sich gegen diesen Castortransport bei Lubmin in der Dezemberkälte auch wehrte, wurde heute früh der Lüneburger Antiatom- und Robin Wood Aktivist Karsten Hilsen von der Polizei festgenommen. Als Zeichen dafür, dass er weder die Strafe noch die Kriminalisierung von legitimem Protest akzeptiert, hat er sich dafür entschieden, eine Strafe in Höhe von 10 Tagessätzen nicht zu bezahlen sondern in der JVA abzusitzen.

Update vom 5.6. um 12:30 : Karsten wird heute Nachmittag schon nach Uelzen verlegt.(Adresse siehe unten)

Es kommt am Freitag den 15. juni raus.

Kaum ist das Atommüllschiff „Edo“, begleitet von zahlreichen kreativen Protesten, am Atommüll-Zwischenlager Lubmin angekommen, zeigt der Atomstaat wieder seine Zähne. Nicht die Verursacher des Atommülls, nicht die Verantwortlichen für diese gefährliche, menschenverachtende Atompolitik werden kriminalisiert, sondern die zahlreichen AtomkraftgegnerInnen, die sich dem reibungslosen Atomgeschäft in den Weg stellen.

Den zwei Robin Wood KletterInnen, die letzte Woche in Münster acht Stunden lang gegen das Atommüllschiff “Edo” kletternd protestierten, wird schon mit einer Strafe gedroh (1).

Den Robin Wood AktivistInnen, die sich im Dezember 2011 aus Protest gegen einen Atommülltransport von Frankreich nach Lubmin an der Schiene in einem Betonblock  festketteten und dadurch viel Aufmerksamkeit auf den Transport richteten, wird derzeit in Greifswald der Prozess gemacht.(2)

Und weil er sich gegen diesen Castortransport bei Lubmin in der Dezemberkälte auch wehrte, wurde heute früh der Lüneburger Antiatom- und Robin Wood Aktivist Karsten Hilsen von der Polizei festgenommen. Als Zeichen dafür, dass er weder die Strafe noch die Kriminalisierung von legitimem Protest akzeptiert, hat er sich dafür entschieden, eine Strafe in Höhe von 10 Tagessätzen nicht zu bezahlen sondern in der JVA abzusitzen.

Continuer la lecture de « Lubmin Castor: Antiatom Aktivist sitzt Strafe in der JVA ab »

Eichhörnchen gegen Polizeipräsident – Klage abgewiesen

Eine « Überaschungsgerichtsverhandlung » heute… Wenn das Gericht mir Prozesskostenhilfe ablehnt und es nicht ein mal für nötig hält, mich über die Verhandlung meiner Klage zu informieren und dies über den Anruf eines Journalisten geschieht…

« absolut nervig und das ist absolut krank was sie macht » « Und das ist ein Störfaktor. Das müssen wir irgendwann unterbinden … » bezeichnete in einem Interview für den NDR der Lüneburger Polizeipräsident und Castoreinsatzleiter Friedrich Niehörster das Engagement der Kletteraktivistin Cécile Lecomte, auch »Eichhörnchen« genannt, die sich seit Jahren kletternd gegen Atom-Transporte – zuletzt am vergangenen Montag in Münster mit der 8-stündigen Blockade eines Uranmülltransportes nach Frankreich – engagiert.

Die Äußerung des Polizeipräsidenten – der die Aktivistin persönlich überhaupt nicht kennt und nie getroffen hat – sorgte für Empörung bei zahlreichen Menschen. Cécile Lecomte klagte daraufhin auf Unterlassung und Rückruf der verletzenden und unrichtigen Äußerung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Ihre Klage wurde heute vom Gericht zurückgewiesen. Herr Niehörster habe sich zwar ungeschickt ausgedrückt, die Aktivistin müsse aber als bekannte Person des Zeitgeschehens mehr an Kritik hinnehmen als andere Menschen, so das Gericht.

Eine « Überaschungsgerichtsverhandlung » heute… Wenn das Gericht mir Prozesskostenhilfe ablehnt und es nicht ein mal für nötig hält, mich über die Verhandlung meiner Klage zu informieren und dies über den Anruf eines Journalisten geschieht…

« absolut nervig und das ist absolut krank was sie macht » « Und das ist ein Störfaktor. Das müssen wir irgendwann unterbinden … » bezeichnete in einem Interview für den NDR der Lüneburger Polizeipräsident und Castoreinsatzleiter Friedrich Niehörster das Engagement der Kletteraktivistin Cécile Lecomte, auch »Eichhörnchen« genannt, die sich seit Jahren kletternd gegen Atom-Transporte – zuletzt am vergangenen Montag in Münster mit der 8-stündigen Blockade eines Uranmülltransportes nach Frankreich – engagiert.

Die Äußerung des Polizeipräsidenten – der die Aktivistin persönlich überhaupt nicht kennt und nie getroffen hat – sorgte für Empörung bei zahlreichen Menschen. Cécile Lecomte klagte daraufhin auf Unterlassung und Rückruf der verletzenden und unrichtigen Äußerung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Ihre Klage wurde heute vom Gericht zurückgewiesen. Herr Niehörster habe sich zwar ungeschickt ausgedrückt, die Aktivistin müsse aber als bekannte Person des Zeitgeschehens mehr an Kritik hinnehmen als andere Menschen, so das Gericht.

Continuer la lecture de « Eichhörnchen gegen Polizeipräsident – Klage abgewiesen »

S21 – Zweite Runde im Stuttgarter Baggerprozess

Die Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem anstehenden Berufungsprozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Aktion Prozessbeginn ist am kommenden Mittwoch, den 18. April, um 9 Uhr am Landgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Saal 17. Weitere Prozesstermine: Donnerstag (19.4.) und Freitag (20.4.)

Der Prozess gegen zwei ROBIN-WOOD-Aktivist(inn)en, die am 30. August 2010 einen Abrissbagger am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs besetzt hatten, geht in die zweite Runde. Für das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht sind gleich drei Prozesstage angesetzt. Start ist am kommenden Mittwoch, den 18. April. Zuvor findet am Montag, den 16. April in der Kellerschenke in Stuttgart (DGB-Haus, Theodor-Heuss-Str. 2a) eine Veranstaltung mit ROBIN-WOOD-Aktivistin Cécile Lecomte statt: „Wir sind in Bewegung – Gerichtsverhandlung als politische Aktion“.

Die Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem anstehenden Berufungsprozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Aktion Prozessbeginn ist am kommenden Mittwoch, den 18. April, um 9 Uhr am Landgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Saal 17. Weitere Prozesstermine: Donnerstag (19.4.) und Freitag (20.4.)

Der Prozess gegen zwei ROBIN-WOOD-Aktivist(inn)en, die am 30. August 2010 einen Abrissbagger am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs besetzt hatten, geht in die zweite Runde. Für das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht sind gleich drei Prozesstage angesetzt. Start ist am kommenden Mittwoch, den 18. April. Zuvor findet am Montag, den 16. April in der Kellerschenke in Stuttgart (DGB-Haus, Theodor-Heuss-Str. 2a) eine Veranstaltung mit ROBIN-WOOD-Aktivistin Cécile Lecomte statt: „Wir sind in Bewegung – Gerichtsverhandlung als politische Aktion“.
Continuer la lecture de « S21 – Zweite Runde im Stuttgarter Baggerprozess »