Eichhörnchen gegen die JVA Preungesheim: Etappensieg vorm OLG

Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda durch die Gruppe Fuldatalsperre wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011, verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht. Grund dafür war eine Ordnungstrafe, die die Aktivistin sich aus Gewissensgründen weigerte zu zahlen.

In ihrem Tagebuch « mein K(n)astortransport in der JVA Preungesheim“ hat Cécile, die den Spitznamen Eichhörnchen trägt, ihre Erfahrungen in der Justizvollzugsanstalt Preungesheim geschildert. Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte sie nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer beim Landgericht Frankfurt ein.

Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda durch die Gruppe Fuldatalsperre wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011, verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht. Grund dafür war eine Ordnungstrafe, die die Aktivistin sich aus Gewissensgründen weigerte zu zahlen.

In ihrem Tagebuch « mein K(n)astortransport in der JVA Preungesheim“ hat Cécile, die den Spitznamen Eichhörnchen trägt, ihre Erfahrungen in der Justizvollzugsanstalt Preungesheim geschildert. Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte sie nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer beim Landgericht Frankfurt ein.

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CASTOR-Prozesse in Potsdam: Widersprüchliche Rechtsprechung

TranspiNachdem gestern schon  Eichhörnchen Cécile zu Bußgeldern verurteilt wurde, standen heute wieder zwei Aktivisten in Potsdam vor Gericht. In drei von vier Fällen ging es um Protest gegen Atomkraft. In einem Fall um Protest gegen einen Naziaufmarsch. Alle Verfahren wurden von Richterin von Bülow eingestellt.

TranspiNachdem gestern schon  Eichhörnchen Cécile zu Bußgeldern verurteilt wurde, standen heute wieder zwei Aktivisten in Potsdam vor Gericht. In drei von vier Fällen ging es um Protest gegen Atomkraft. In einem Fall um Protest gegen einen Naziaufmarsch. Alle Verfahren wurden von Richterin von Bülow eingestellt.
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Recht(s)sprechung mit Ankreuzformular in Potsdam

– Kämpferisches Auftreten vor Gericht lohnt sich

– Bußgelder gegen Kletteraktivistin  von 700€ auf 200€ reduziert

– 10 Stunden Verhandlung  für Ordnungswidrigkeiten… die Fließbanjustiz ist schön ins Stocken geraten… 

– Widerstand ist notwendig, es muss weiter gehen

Eine Mitteilung über die heutige Gerichtsverhandlung mit Richterin Ahle in Potsdam…  Die gestellten Anträge und einige Beschlüsse der Richterin sind diesem Artikel angehängt

Weil sie in den Jahren 2008 und 2009 drei Kletteraktionen gegen Atomtransporte  und einen Naziaufmarsch durchführte, wurde eine Aktivistin heute vom  Amtsgericht Potsdam zu drei Bußgeldern in Höhe von 25, 75 und 100 Euro verurteilt. Morgen stehen weitere Prozesse gegen Atomkraftgegner vor dem Amtsgericht Potsdam an.

– Kämpferisches Auftreten vor Gericht lohnt sich

– Bußgelder gegen Kletteraktivistin  von 700€ auf 200€ reduziert

– 10 Stunden Verhandlung  für Ordnungswidrigkeiten… die Fließbanjustiz ist schön ins Stocken geraten… 

– Widerstand ist notwendig, es muss weiter gehen

Eine Mitteilung über die heutige Gerichtsverhandlung mit Richterin Ahle in Potsdam…  Die gestellten Anträge und einige Beschlüsse der Richterin sind diesem Artikel angehängt

Weil sie in den Jahren 2008 und 2009 drei Kletteraktionen gegen Atomtransporte  und einen Naziaufmarsch durchführte, wurde eine Aktivistin heute vom  Amtsgericht Potsdam zu drei Bußgeldern in Höhe von 25, 75 und 100 Euro verurteilt. Morgen stehen weitere Prozesse gegen Atomkraftgegner vor dem Amtsgericht Potsdam an.

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Schmerzensgeld für Kletteraktivistin nach rechtswidriger Freiheitsentziehung

Am 15. Juli 2009 wurde die Kletteraktivistin Cécile Lecomte in Gießen verhaftet und bis zum nächsten Tag festgehalten – zur „Verhinderung politisch motivierter Aktionen“, wie es in einem Polizeibericht zur Begründung hieß. Ihr Vergehen war ein Kreidespruch gegen die Gentechnik an der Fassade das Landgerichtes Gießen in vier Meter Höhe.

Die Polizeimaßnahme wurde sowohl durch das frankfurter Oberlandesgericht als auch das gießener Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Belangt, wurden die beteiligten Polizeibeamten jedoch nicht. Das Verfahren gegen sie wegen Freiheitsberaubung wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt – was für Empörung sorgte.

Cécile Lecomte gab sich mit der Entscheidung ohne Folgen für die Polizei nicht zufrieden und verklagte das Land Hessen zivilrechtlich auf 1500 Euro Schmerzensgeld – und gewann.

Am 15. Juli 2009 wurde die Kletteraktivistin Cécile Lecomte in Gießen verhaftet und bis zum nächsten Tag festgehalten – zur „Verhinderung politisch motivierter Aktionen“, wie es in einem Polizeibericht zur Begründung hieß. Ihr Vergehen war ein Kreidespruch gegen die Gentechnik an der Fassade das Landgerichtes Gießen in vier Meter Höhe.

Die Polizeimaßnahme wurde sowohl durch das frankfurter Oberlandesgericht als auch das gießener Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Belangt, wurden die beteiligten Polizeibeamten jedoch nicht. Das Verfahren gegen sie wegen Freiheitsberaubung wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt – was für Empörung sorgte.

Cécile Lecomte gab sich mit der Entscheidung ohne Folgen für die Polizei nicht zufrieden und verklagte das Land Hessen zivilrechtlich auf 1500 Euro Schmerzensgeld – und gewann.

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(Castor)Prozess nach 7-stündiger Verhandlung auf den 19.12.12 vertagt

Der am 10.12.2012 begonnene Prozess gegen die Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Amtsgericht Potsdam wird am 19.12.2012 fortgesetzt, nachdem es am ersten Verhandlungstag trotz siebenstündiger Verhandlung nicht zu einem Urteil kam.

Richterin Ahle hatte sich einen straffen Zeitplan gesetzt: An nur einem Verhandlungstag wollte sie drei verschiedene Aktionen verhandeln, jeweils Zeugen anhören, Videos schauen, der Betroffenen Möglichkeit zur Stellungnahme geben und am Ende noch ein Urteil sprechen. Bis in den frühen Nachmittag hinein schien sie daran auch noch zu glauben und setze die Betroffene immer wieder unter Druck, keine Pausen zu machen, sich kürzer zu fassen, doch besser keine Anträge zu stellen. Sie behauptete sogar, es sei im Sinne der Betroffenen, wenn alles schnell ginge. Dem widersprach die Aktivistin vehement und forderte immer wieder eine Sachaufklärung anstelle einer schnellen Erledigung, doch daran war nicht zu denken.

Nb: Ein Teil der gestellten Anträge sind als PDF im Anhang

Der am 10.12.2012 begonnene Prozess gegen die Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Amtsgericht Potsdam wird am 19.12.2012 fortgesetzt, nachdem es am ersten Verhandlungstag trotz siebenstündiger Verhandlung nicht zu einem Urteil kam.

Richterin Ahle hatte sich einen straffen Zeitplan gesetzt: An nur einem Verhandlungstag wollte sie drei verschiedene Aktionen verhandeln, jeweils Zeugen anhören, Videos schauen, der Betroffenen Möglichkeit zur Stellungnahme geben und am Ende noch ein Urteil sprechen. Bis in den frühen Nachmittag hinein schien sie daran auch noch zu glauben und setze die Betroffene immer wieder unter Druck, keine Pausen zu machen, sich kürzer zu fassen, doch besser keine Anträge zu stellen. Sie behauptete sogar, es sei im Sinne der Betroffenen, wenn alles schnell ginge. Dem widersprach die Aktivistin vehement und forderte immer wieder eine Sachaufklärung anstelle einer schnellen Erledigung, doch daran war nicht zu denken.

Nb: Ein Teil der gestellten Anträge sind als PDF im Anhang

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Eichhörnchen klagt vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Weil die Polizei die Aktionen von Kletteraktivistin Cécile Lecomte so sehr fürchtet, wird sie häufig in präventivem Gewahrsam genommen. Ein „Störfaktor“, das zu unterbinden sei, nannte der Lünerburger Polizeipräsident die als „Eichhörnchen“ bekannte französische Umweltaktivistin in einem Fernsehinterview im Frühjahr 2010.

Diese wiederholten Festnahmen sieht Cécile dagegen als unzulässige Ersatzbestrafung an. Gegen einen 4 -tägigen präventiven Sicherungsgewahrsam anlässlich des Castrotransportes nach Gorleben im Jahr 2008 hat sie nun mit Hilfe ihrer Anwältin Ulrike Donat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Sie bezieht sich dabei auf die jüngste Rechtsprechung des europäischen Gerichtes, dass eine Freiheitsentziehung nur im Rahmen eines Strafverfahrens für zulässig hält, nicht aber zu rein präventiven Zwecken zur Verhinderung einer einfachen Ordnungswidrigkeit, wie bei dem präventiven Gewahrsam der Aktivistin 2008.

Weil die Polizei die Aktionen von Kletteraktivistin Cécile Lecomte so sehr fürchtet, wird sie häufig in präventivem Gewahrsam genommen. Ein „Störfaktor“, das zu unterbinden sei, nannte der Lünerburger Polizeipräsident die als „Eichhörnchen“ bekannte französische Umweltaktivistin in einem Fernsehinterview im Frühjahr 2010.

Diese wiederholten Festnahmen sieht Cécile dagegen als unzulässige Ersatzbestrafung an. Gegen einen 4 -tägigen präventiven Sicherungsgewahrsam anlässlich des Castrotransportes nach Gorleben im Jahr 2008 hat sie nun mit Hilfe ihrer Anwältin Ulrike Donat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Sie bezieht sich dabei auf die jüngste Rechtsprechung des europäischen Gerichtes, dass eine Freiheitsentziehung nur im Rahmen eines Strafverfahrens für zulässig hält, nicht aber zu rein präventiven Zwecken zur Verhinderung einer einfachen Ordnungswidrigkeit, wie bei dem präventiven Gewahrsam der Aktivistin 2008.

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Zaunprozess: Berufungsverfahren gegen Atomkraftgegnerin überraschend beendet

Widerstand lohnt sich! Meine Mitteilung vom heutigen Tag zur Beendigung des Verfahrens…

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, stand seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht. Vorausgegangen war eine erstinstanzliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Dannenberg mit insgesamt 16 Verhandlungstagen. Gegen das Urteil à 20 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch des Amtsgerichts Dannenberg hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.
Am dritten Verhandlungstag in der Berufung nun die Überraschung: Eine Einstellung des Verfahren auf Staatskosten wegen Geringfügigkeit; mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Widerstand lohnt sich! Meine Mitteilung vom heutigen Tag zur Beendigung des Verfahrens…

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, stand seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht. Vorausgegangen war eine erstinstanzliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Dannenberg mit insgesamt 16 Verhandlungstagen. Gegen das Urteil à 20 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch des Amtsgerichts Dannenberg hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.
Am dritten Verhandlungstag in der Berufung nun die Überraschung: Eine Einstellung des Verfahren auf Staatskosten wegen Geringfügigkeit; mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

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Unangenehme Fragen um Grundrechte vor Gericht unerwünscht

Eichhörnchen gegen JVA Preungesheim : Protokoll eines – abgebrochenen – Gerichtstermins

Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011 verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht worden. Hintergrund war eine nicht gezahlte Ordnungsstrafe.

Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte die Aktivistin nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer ein. Die Klage wurde am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht erörtert. Der zuständige Richter am Lndgericht Lehmann-Fritsche verweigerte aber die Durchführung einer Beweisaufnahme über den eigentlichen Gegenstand der Klage; nämlich die Haftbedingungen und Einhaltung von Grundrechten. Dem Anwalt der Klägerin wurde das Stellen von Fragen untersagt. Was den Anwalt der Klägerin dazu veranlasste, Richter Lehmann-Fritschewegen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Verhandlung wurde daraufhin abgebrochen.

Eichhörnchen gegen JVA Preungesheim : Protokoll eines – abgebrochenen – Gerichtstermins

Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011 verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht worden. Hintergrund war eine nicht gezahlte Ordnungsstrafe.

Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte die Aktivistin nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer ein. Die Klage wurde am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht erörtert. Der zuständige Richter am Lndgericht Lehmann-Fritsche verweigerte aber die Durchführung einer Beweisaufnahme über den eigentlichen Gegenstand der Klage; nämlich die Haftbedingungen und Einhaltung von Grundrechten. Dem Anwalt der Klägerin wurde das Stellen von Fragen untersagt. Was den Anwalt der Klägerin dazu veranlasste, Richter Lehmann-Fritschewegen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Verhandlung wurde daraufhin abgebrochen.

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Zaunprozess: Streit um das Grundrecht auf Wahlverteidigung

Berufungsprozess gegen Atomkraftgegnerin in Lüneburg erneut vertagt

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, steht seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht.
Für den heutigen Verhandlungstag hatte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Philipp eine Polizeizeugin geladen. Zu ihrer Vernehmung kam es aber nicht. Die Verhandlung musste nach einer knappen halben Stunde auf den 23. August vertagt werden. Grund für diese erneute Unterbrechung ist die weiterhin unklare Verteidigungssituation der Angeklagten.

Berufungsprozess gegen Atomkraftgegnerin in Lüneburg erneut vertagt

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, steht seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht.
Für den heutigen Verhandlungstag hatte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Philipp eine Polizeizeugin geladen. Zu ihrer Vernehmung kam es aber nicht. Die Verhandlung musste nach einer knappen halben Stunde auf den 23. August vertagt werden. Grund für diese erneute Unterbrechung ist die weiterhin unklare Verteidigungssituation der Angeklagten.

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Gorleben-Zaunprozess: Wenn die Öffentlichkeit von Beginn an als „Störer“ betrachtet wird

Am 25. Juli 2012 startete vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Gegen das erstinstanzliche Urteil in Höhe von 20 Tagessätzen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

Die heutige Verhandlung wurde nach einer knappen halben Stunde auf den 7. August vertagt. Zwischen den Verhandlungstagen will das Gericht über zwei heute gestellten Anträgen der Angeklagten.

Mit ihren Anträgen wehrt sich Cécile gegen die Einschränkung der Gerichtsöffentlichkeit sowie ihrer Verteidigungsmöglichkeiten.

Am 25. Juli 2012 startete vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Gegen das erstinstanzliche Urteil in Höhe von 20 Tagessätzen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

Die heutige Verhandlung wurde nach einer knappen halben Stunde auf den 7. August vertagt. Zwischen den Verhandlungstagen will das Gericht über zwei heute gestellten Anträgen der Angeklagten.

Mit ihren Anträgen wehrt sich Cécile gegen die Einschränkung der Gerichtsöffentlichkeit sowie ihrer Verteidigungsmöglichkeiten.

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