Zaunprozess: Streit um das Grundrecht auf Wahlverteidigung

Berufungsprozess gegen Atomkraftgegnerin in Lüneburg erneut vertagt

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, steht seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht.
Für den heutigen Verhandlungstag hatte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Philipp eine Polizeizeugin geladen. Zu ihrer Vernehmung kam es aber nicht. Die Verhandlung musste nach einer knappen halben Stunde auf den 23. August vertagt werden. Grund für diese erneute Unterbrechung ist die weiterhin unklare Verteidigungssituation der Angeklagten.

Berufungsprozess gegen Atomkraftgegnerin in Lüneburg erneut vertagt

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, steht seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht.
Für den heutigen Verhandlungstag hatte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Philipp eine Polizeizeugin geladen. Zu ihrer Vernehmung kam es aber nicht. Die Verhandlung musste nach einer knappen halben Stunde auf den 23. August vertagt werden. Grund für diese erneute Unterbrechung ist die weiterhin unklare Verteidigungssituation der Angeklagten.

Continuer la lecture de « Zaunprozess: Streit um das Grundrecht auf Wahlverteidigung »

Gorleben-Zaunprozess: Wenn die Öffentlichkeit von Beginn an als „Störer“ betrachtet wird

Am 25. Juli 2012 startete vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Gegen das erstinstanzliche Urteil in Höhe von 20 Tagessätzen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

Die heutige Verhandlung wurde nach einer knappen halben Stunde auf den 7. August vertagt. Zwischen den Verhandlungstagen will das Gericht über zwei heute gestellten Anträgen der Angeklagten.

Mit ihren Anträgen wehrt sich Cécile gegen die Einschränkung der Gerichtsöffentlichkeit sowie ihrer Verteidigungsmöglichkeiten.

Am 25. Juli 2012 startete vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Gegen das erstinstanzliche Urteil in Höhe von 20 Tagessätzen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

Die heutige Verhandlung wurde nach einer knappen halben Stunde auf den 7. August vertagt. Zwischen den Verhandlungstagen will das Gericht über zwei heute gestellten Anträgen der Angeklagten.

Mit ihren Anträgen wehrt sich Cécile gegen die Einschränkung der Gerichtsöffentlichkeit sowie ihrer Verteidigungsmöglichkeiten.

Continuer la lecture de « Gorleben-Zaunprozess: Wenn die Öffentlichkeit von Beginn an als „Störer“ betrachtet wird »

1. juristisches Nachspiel zum Kletterprotest gegen ein Atommüllschiff in MS

Aktion Grob ungehörige Handlung anstelle von Straftat

Am 28. Mai 2012 demonstrierten AtomkraftgegnerInnen gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll durchs Land. Anlass des Protests war der Transport von Atommüll aus Obrigheim über 1500 Kilometer Wasserstraßen nach Lubmin. In Höhe der Wolbeckerstrasse in Münster, seilten sich zwei AktivistInnen über dem Kanal ab. Das Atommüllschiff konnte seine Reise erst ca. sieben Stunden später – nach der Räumung der KletterInnen durch ein Sondereinsatzkommando aus Bielefeld – fortsetzen. Viele Badegäste am Kanal beobachteten die Aktion und zeigten sich über diesen geheimen Atommülltransport mitten durch die Stadt empört.

Die Polizei rechtfertigte ihre gefährliche Räumungsaktion damit, dass gegen die beiden AktivistInnen ein Strafverfahren einzuleiten sei – wegen gefährlichem Eingriff in den Schiffsverkehr.

Auf die strafrechtlichen Vorwürfe der Polizei reagierten die AktivistInnen gelassen. Zu recht, wie sich jetzt herausstellt: Aus der Straftat ist ein Monat nach der Aktion eine Ordnungswidrigkeit geworden. Mit der Darstellung als Straftat wurde auch in der Öffentlichkeit durch die Polizei die Aktion als schwer kriminell hingestellt und nicht als legitime Protestaktion. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 165 Euro haben die AktivistInnen Einspruch eingelegt.

Aktion Grob ungehörige Handlung anstelle von Straftat

Am 28. Mai 2012 demonstrierten AtomkraftgegnerInnen gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll durchs Land. Anlass des Protests war der Transport von Atommüll aus Obrigheim über 1500 Kilometer Wasserstraßen nach Lubmin. In Höhe der Wolbeckerstrasse in Münster, seilten sich zwei AktivistInnen über dem Kanal ab. Das Atommüllschiff konnte seine Reise erst ca. sieben Stunden später – nach der Räumung der KletterInnen durch ein Sondereinsatzkommando aus Bielefeld – fortsetzen. Viele Badegäste am Kanal beobachteten die Aktion und zeigten sich über diesen geheimen Atommülltransport mitten durch die Stadt empört.

Die Polizei rechtfertigte ihre gefährliche Räumungsaktion damit, dass gegen die beiden AktivistInnen ein Strafverfahren einzuleiten sei – wegen gefährlichem Eingriff in den Schiffsverkehr.

Auf die strafrechtlichen Vorwürfe der Polizei reagierten die AktivistInnen gelassen. Zu recht, wie sich jetzt herausstellt: Aus der Straftat ist ein Monat nach der Aktion eine Ordnungswidrigkeit geworden. Mit der Darstellung als Straftat wurde auch in der Öffentlichkeit durch die Polizei die Aktion als schwer kriminell hingestellt und nicht als legitime Protestaktion. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 165 Euro haben die AktivistInnen Einspruch eingelegt.

Continuer la lecture de « 1. juristisches Nachspiel zum Kletterprotest gegen ein Atommüllschiff in MS »

S21 Baggerprozess: Urteil ohne Überraschung im Namen der Bahn

Am heutigen Tag wurde im so genannten Baggerprozess  gegen zwei Robin Wood AktivistInnen vorm dem Stuttgarter Landgericht das Urteil verkündet: 30 Tagessätze à 10 bez. 16 Euro. Den zwei KletteraktivistInnen wurde, nach ihrer Beteiligung an einer Baggerbesetzung gegen den Abriss vom Stuttgarter Hauptbahnhof  am 30. August 2010, Hausfriedensbruch vorgeworfen worden. Die Frima Wolff und Müller hatte Strafantrag gegen die AktivistInnen gestellt.

Die Verteidigung hatte im Laufe der sechs Verhandlungstage immer wieder auf ein Verfahrenshindernis hingewiesen und ein Urteil durch Freispruch nach § 260 III StPO beantragt. Sie vertrat die Auffassung, nicht die Firma Wolff und Müller habe das Hausrecht gehabt, sondern die Deutsche Bahn. Also habe die falsche Firma den Strafantrag gestellt.

Nachdem die Pflichtverteidiger beider Angeklagten in ihren Plädoyers ausführlich auf diese Frage eingingen , war die Verhandlung vertagt worden. (Plädoyer vom Verteidiger Tronje Döhmer, von der Angeklagten Cécile Lecomte)

Am heutigen Tag wurde im so genannten Baggerprozess  gegen zwei Robin Wood AktivistInnen vorm dem Stuttgarter Landgericht das Urteil verkündet: 30 Tagessätze à 10 bez. 16 Euro. Den zwei KletteraktivistInnen wurde, nach ihrer Beteiligung an einer Baggerbesetzung gegen den Abriss vom Stuttgarter Hauptbahnhof  am 30. August 2010, Hausfriedensbruch vorgeworfen worden. Die Frima Wolff und Müller hatte Strafantrag gegen die AktivistInnen gestellt.

Die Verteidigung hatte im Laufe der sechs Verhandlungstage immer wieder auf ein Verfahrenshindernis hingewiesen und ein Urteil durch Freispruch nach § 260 III StPO beantragt. Sie vertrat die Auffassung, nicht die Firma Wolff und Müller habe das Hausrecht gehabt, sondern die Deutsche Bahn. Also habe die falsche Firma den Strafantrag gestellt.

Nachdem die Pflichtverteidiger beider Angeklagten in ihren Plädoyers ausführlich auf diese Frage eingingen , war die Verhandlung vertagt worden. (Plädoyer vom Verteidiger Tronje Döhmer, von der Angeklagten Cécile Lecomte)

Continuer la lecture de « S21 Baggerprozess: Urteil ohne Überraschung im Namen der Bahn »

Lubmin Castor: Antiatom Aktivist sitzt Strafe in der JVA ab

Update vom 5.6. um 12:30 : Karsten wird heute Nachmittag schon nach Uelzen verlegt.(Adresse siehe unten)

Es kommt am Freitag den 15. juni raus.

Kaum ist das Atommüllschiff „Edo“, begleitet von zahlreichen kreativen Protesten, am Atommüll-Zwischenlager Lubmin angekommen, zeigt der Atomstaat wieder seine Zähne. Nicht die Verursacher des Atommülls, nicht die Verantwortlichen für diese gefährliche, menschenverachtende Atompolitik werden kriminalisiert, sondern die zahlreichen AtomkraftgegnerInnen, die sich dem reibungslosen Atomgeschäft in den Weg stellen.

Den zwei Robin Wood KletterInnen, die letzte Woche in Münster acht Stunden lang gegen das Atommüllschiff “Edo” kletternd protestierten, wird schon mit einer Strafe gedroh (1).

Den Robin Wood AktivistInnen, die sich im Dezember 2011 aus Protest gegen einen Atommülltransport von Frankreich nach Lubmin an der Schiene in einem Betonblock  festketteten und dadurch viel Aufmerksamkeit auf den Transport richteten, wird derzeit in Greifswald der Prozess gemacht.(2)

Und weil er sich gegen diesen Castortransport bei Lubmin in der Dezemberkälte auch wehrte, wurde heute früh der Lüneburger Antiatom- und Robin Wood Aktivist Karsten Hilsen von der Polizei festgenommen. Als Zeichen dafür, dass er weder die Strafe noch die Kriminalisierung von legitimem Protest akzeptiert, hat er sich dafür entschieden, eine Strafe in Höhe von 10 Tagessätzen nicht zu bezahlen sondern in der JVA abzusitzen.

Update vom 5.6. um 12:30 : Karsten wird heute Nachmittag schon nach Uelzen verlegt.(Adresse siehe unten)

Es kommt am Freitag den 15. juni raus.

Kaum ist das Atommüllschiff „Edo“, begleitet von zahlreichen kreativen Protesten, am Atommüll-Zwischenlager Lubmin angekommen, zeigt der Atomstaat wieder seine Zähne. Nicht die Verursacher des Atommülls, nicht die Verantwortlichen für diese gefährliche, menschenverachtende Atompolitik werden kriminalisiert, sondern die zahlreichen AtomkraftgegnerInnen, die sich dem reibungslosen Atomgeschäft in den Weg stellen.

Den zwei Robin Wood KletterInnen, die letzte Woche in Münster acht Stunden lang gegen das Atommüllschiff “Edo” kletternd protestierten, wird schon mit einer Strafe gedroh (1).

Den Robin Wood AktivistInnen, die sich im Dezember 2011 aus Protest gegen einen Atommülltransport von Frankreich nach Lubmin an der Schiene in einem Betonblock  festketteten und dadurch viel Aufmerksamkeit auf den Transport richteten, wird derzeit in Greifswald der Prozess gemacht.(2)

Und weil er sich gegen diesen Castortransport bei Lubmin in der Dezemberkälte auch wehrte, wurde heute früh der Lüneburger Antiatom- und Robin Wood Aktivist Karsten Hilsen von der Polizei festgenommen. Als Zeichen dafür, dass er weder die Strafe noch die Kriminalisierung von legitimem Protest akzeptiert, hat er sich dafür entschieden, eine Strafe in Höhe von 10 Tagessätzen nicht zu bezahlen sondern in der JVA abzusitzen.

Continuer la lecture de « Lubmin Castor: Antiatom Aktivist sitzt Strafe in der JVA ab »

Eichhörnchen gegen Polizeipräsident – Klage abgewiesen

Eine « Überaschungsgerichtsverhandlung » heute… Wenn das Gericht mir Prozesskostenhilfe ablehnt und es nicht ein mal für nötig hält, mich über die Verhandlung meiner Klage zu informieren und dies über den Anruf eines Journalisten geschieht…

« absolut nervig und das ist absolut krank was sie macht » « Und das ist ein Störfaktor. Das müssen wir irgendwann unterbinden … » bezeichnete in einem Interview für den NDR der Lüneburger Polizeipräsident und Castoreinsatzleiter Friedrich Niehörster das Engagement der Kletteraktivistin Cécile Lecomte, auch »Eichhörnchen« genannt, die sich seit Jahren kletternd gegen Atom-Transporte – zuletzt am vergangenen Montag in Münster mit der 8-stündigen Blockade eines Uranmülltransportes nach Frankreich – engagiert.

Die Äußerung des Polizeipräsidenten – der die Aktivistin persönlich überhaupt nicht kennt und nie getroffen hat – sorgte für Empörung bei zahlreichen Menschen. Cécile Lecomte klagte daraufhin auf Unterlassung und Rückruf der verletzenden und unrichtigen Äußerung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Ihre Klage wurde heute vom Gericht zurückgewiesen. Herr Niehörster habe sich zwar ungeschickt ausgedrückt, die Aktivistin müsse aber als bekannte Person des Zeitgeschehens mehr an Kritik hinnehmen als andere Menschen, so das Gericht.

Eine « Überaschungsgerichtsverhandlung » heute… Wenn das Gericht mir Prozesskostenhilfe ablehnt und es nicht ein mal für nötig hält, mich über die Verhandlung meiner Klage zu informieren und dies über den Anruf eines Journalisten geschieht…

« absolut nervig und das ist absolut krank was sie macht » « Und das ist ein Störfaktor. Das müssen wir irgendwann unterbinden … » bezeichnete in einem Interview für den NDR der Lüneburger Polizeipräsident und Castoreinsatzleiter Friedrich Niehörster das Engagement der Kletteraktivistin Cécile Lecomte, auch »Eichhörnchen« genannt, die sich seit Jahren kletternd gegen Atom-Transporte – zuletzt am vergangenen Montag in Münster mit der 8-stündigen Blockade eines Uranmülltransportes nach Frankreich – engagiert.

Die Äußerung des Polizeipräsidenten – der die Aktivistin persönlich überhaupt nicht kennt und nie getroffen hat – sorgte für Empörung bei zahlreichen Menschen. Cécile Lecomte klagte daraufhin auf Unterlassung und Rückruf der verletzenden und unrichtigen Äußerung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Ihre Klage wurde heute vom Gericht zurückgewiesen. Herr Niehörster habe sich zwar ungeschickt ausgedrückt, die Aktivistin müsse aber als bekannte Person des Zeitgeschehens mehr an Kritik hinnehmen als andere Menschen, so das Gericht.

Continuer la lecture de « Eichhörnchen gegen Polizeipräsident – Klage abgewiesen »

S21 – Zweite Runde im Stuttgarter Baggerprozess

Die Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem anstehenden Berufungsprozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Aktion Prozessbeginn ist am kommenden Mittwoch, den 18. April, um 9 Uhr am Landgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Saal 17. Weitere Prozesstermine: Donnerstag (19.4.) und Freitag (20.4.)

Der Prozess gegen zwei ROBIN-WOOD-Aktivist(inn)en, die am 30. August 2010 einen Abrissbagger am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs besetzt hatten, geht in die zweite Runde. Für das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht sind gleich drei Prozesstage angesetzt. Start ist am kommenden Mittwoch, den 18. April. Zuvor findet am Montag, den 16. April in der Kellerschenke in Stuttgart (DGB-Haus, Theodor-Heuss-Str. 2a) eine Veranstaltung mit ROBIN-WOOD-Aktivistin Cécile Lecomte statt: „Wir sind in Bewegung – Gerichtsverhandlung als politische Aktion“.

Die Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem anstehenden Berufungsprozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Aktion Prozessbeginn ist am kommenden Mittwoch, den 18. April, um 9 Uhr am Landgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Saal 17. Weitere Prozesstermine: Donnerstag (19.4.) und Freitag (20.4.)

Der Prozess gegen zwei ROBIN-WOOD-Aktivist(inn)en, die am 30. August 2010 einen Abrissbagger am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs besetzt hatten, geht in die zweite Runde. Für das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht sind gleich drei Prozesstage angesetzt. Start ist am kommenden Mittwoch, den 18. April. Zuvor findet am Montag, den 16. April in der Kellerschenke in Stuttgart (DGB-Haus, Theodor-Heuss-Str. 2a) eine Veranstaltung mit ROBIN-WOOD-Aktivistin Cécile Lecomte statt: „Wir sind in Bewegung – Gerichtsverhandlung als politische Aktion“.
Continuer la lecture de « S21 – Zweite Runde im Stuttgarter Baggerprozess »

Nach luftigem Protest gegen Uranmülltransport: Kein Schadenersatz für die Bahn

Eichhoenrchen bei der Raeumung 2008


* Kletteraktivistin Cécile Lecomte setzt sich gegen Schadenersatzforderung der Bahn in Höhe von 3 189,83 Euro wegen 6-stündiger Kletteraktion 2008 bei Burgsteinfurt (NRW) gegen den Export von Uranmüll nach Russland erfolgreich zur Wehr. Die Bahn zieht ihre Forderung vor dem Gronauer Amtsgericht zurück.


Eichhoenrchen bei der Raeumung 2008


* Kletteraktivistin Cécile Lecomte setzt sich gegen Schadenersatzforderung der Bahn in Höhe von 3 189,83 Euro wegen 6-stündiger Kletteraktion 2008 bei Burgsteinfurt (NRW) gegen den Export von Uranmüll nach Russland erfolgreich zur Wehr. Die Bahn zieht ihre Forderung vor dem Gronauer Amtsgericht zurück.


Continuer la lecture de « Nach luftigem Protest gegen Uranmülltransport: Kein Schadenersatz für die Bahn »

Freispruch im Lüneburger Keksprozess !

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wurde dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch. Dem Angeklgten flatterte ein Strafbefehl ins Haus und in erster Instanz wurde er nach vier Verhandlungstagen zu 25 Tagessätzen verurteilt – von Amtsrichterin Lindner, die die Ladung von Entlastungszeugen ablehnte und die Rechte der Verteidigung rechtswidrigerweise erheblich einschränkte. Der Fall ging in die Berufung vor dem Landgericht – und fand am 27.2.2012, den 4. Verhandlungstag ein positives Ende für den Angeklagten: Freispruch – aus Mangel an Beweisen

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wurde dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch. Dem Angeklgten flatterte ein Strafbefehl ins Haus und in erster Instanz wurde er nach vier Verhandlungstagen zu 25 Tagessätzen verurteilt – von Amtsrichterin Lindner, die die Ladung von Entlastungszeugen ablehnte und die Rechte der Verteidigung rechtswidrigerweise erheblich einschränkte. Der Fall ging in die Berufung vor dem Landgericht – und fand am 27.2.2012, den 4. Verhandlungstag ein positives Ende für den Angeklagten: Freispruch – aus Mangel an Beweisen
Continuer la lecture de « Freispruch im Lüneburger Keksprozess ! »

Absurd aber wahr, der Keksprozess nimmt kein Ende.

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

In den letzten Wochen stand eine mögliche Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrt aber auf ihre Anklage und sieht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hinzu kommt, dass die Konditorei Scholze zwar bekundet hat, kein Interesse mehr an der Verfolgung des Angeklagten zu haben, ihren gestellten Strafantrag nimmt sie aber nicht zurück – womöglich weil dies mit Kosten verbunden wäre. Am gestrigen Dienstag wurden folglich die Eigentums- und Hausrechtsverhältnisse in der Firma erforscht und der Strafantrag für formgerecht befunden. Daher geht der Prozess nun in die Verlängerung. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Mitte April fest!

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

In den letzten Wochen stand eine mögliche Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrt aber auf ihre Anklage und sieht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hinzu kommt, dass die Konditorei Scholze zwar bekundet hat, kein Interesse mehr an der Verfolgung des Angeklagten zu haben, ihren gestellten Strafantrag nimmt sie aber nicht zurück – womöglich weil dies mit Kosten verbunden wäre. Am gestrigen Dienstag wurden folglich die Eigentums- und Hausrechtsverhältnisse in der Firma erforscht und der Strafantrag für formgerecht befunden. Daher geht der Prozess nun in die Verlängerung. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Mitte April fest!

Continuer la lecture de « Absurd aber wahr, der Keksprozess nimmt kein Ende. »