
Am 3.5. 2011, den ersten Prozesstag gegen zwei Robin Wood AktivistInnen, die letzten Sommer aus Protest gegen Stuttgart 21 kletternd protestierten, ging es hart zur Sache. Die Verhandlung wurde nach 5 Stunden heftigen juristischen Schlagabtauschs zwischen Richterin und Angeklagten auf dem 10. Mai vertagt.(Flyer zu den kommen Prozesstagen)
Eigentlich hätte es für das stuttgarter Amtsgericht heute ein leichtes Spiel werden sollen: Zwei Angeklagten ohne juristische Ausbildung und ohne Anwalt und der in Prozessen gegen S21-GegnerInnen inzwischen übliche Vorwurf « Hausfriedensbruch ». Doch, dass Urteile wie am Fließband gesprochen werden und Angeklagten elementare strafprozessuale Rechte nicht zugestanden werden, wollten die beiden AktivistInnen nicht einfach hinnehmen.

Am 3.5. 2011, den ersten Prozesstag gegen zwei Robin Wood AktivistInnen, die letzten Sommer aus Protest gegen Stuttgart 21 kletternd protestierten, ging es hart zur Sache. Die Verhandlung wurde nach 5 Stunden heftigen juristischen Schlagabtauschs zwischen Richterin und Angeklagten auf dem 10. Mai vertagt.(Flyer zu den kommen Prozesstagen)
Eigentlich hätte es für das stuttgarter Amtsgericht heute ein leichtes Spiel werden sollen: Zwei Angeklagten ohne juristische Ausbildung und ohne Anwalt und der in Prozessen gegen S21-GegnerInnen inzwischen übliche Vorwurf « Hausfriedensbruch ». Doch, dass Urteile wie am Fließband gesprochen werden und Angeklagten elementare strafprozessuale Rechte nicht zugestanden werden, wollten die beiden AktivistInnen nicht einfach hinnehmen.
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