Ich bin fürs Dolmetschen im « Mud Wizard » Prozess eingesprungen…Weil das Gericht nicht in der Lage war, Bedingungen für eine korrekte Dolmetschung (Deutsch – Französisch und umgekehrt) durch die gerichtsbestellte Dolmetscherin zu schaffen! peinlich für die Justiz, aber leider nichts Neues. Nur:Die Nicht-Ermöglichung einer guten Dolmetschung verstößt gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens (wenn es das überhaupt gibt / geben kann…)
Die Gerichtsverhandlung gegen den « Mönch von Lützerath » oder « Mud Wizard » Loic ist beendet. 140 TS à 30 Euro für 2x tätlichen Angriff, eins davon in Verbindung mit körperverletzung ( angbl kleiner blauer Fleck, der arme Cop…)
Es gab 4 Zeugen.
Ich schreibe später mehr. Ich bin etwas ko. Denn ich hab nicht nur zugehört, sondern auch viel gedolmetscht.
Die Dolmetscherin vom Gericht hatte Schwierigkeiten. Sie war nicht über das Thema der Verhandlung informiert worden ohne Vorbereitung ist es schwer zu dometschen wenn man nicht schon im thema ist.
Wir haben es zusammen gemacht. Etwas skurill, ich saß da « informell » am Angeklagtentisch…Aber ich bin im Thema Klima, Polizeirecht/Polizeigewalt, Versammlungsrecht, EGMR drin, ich kenne daher besser den Wortschatz (Ich betone hier: Die durch das Gericht bestellte Dolmetscherin war nicht inkompetent. Das Gericht hat ihr nicht ermöglicht sich vorzubereiten.)
Ungewöhnlich auch: es gab 2 Plädoyers der Verteidigung. Eins der deutschen Anwältin. Eins eines französischen Anwalts, dieser bezog sich auf Grundrechte, und die EGMR Rechtsprechung.
Lützerath lebt! In unseren Herzen weiter.