Vor nun 8,5 Jahren (!) hatten RWE Security und die Polizei eine Kletteraktion (von Aktivistis von Robin Wood) gegen RWE vor dem Sitz des Konzerns mit Gewalt unterbunden. Die Polizei hatte mir starke Schmerzen zugefügt, sie hatte mich mit « Handbeugegriffe » zum Aufstehen zwingen wollen, obwohl ihr mitgeteilt worden war, dass ich aufgrund einer Gehbehinderung das nicht konnte. (damals nutzte ich Unterarmgehstützen)
Sowohl der Gewahrsam, als auch die Zwangsanwendung und die Behandlung waren (teils) rechtswidrig.

Ich hatte zuvor vorm Amtsgericht die Klage verloren, ein sehr ableistischer Beschluss , gegen den ich nun immerhin vor dem Landgericht überwiegend erfolgreich war. Hier Auszug vom ableitischen AG Beschluss zu Handbeugegriffen.

Landgericht dazu:

Ich habe in den wesentlichen Punkten vor dem Landgericht zwar rechts bekommen, aber es gibt einige sehr absurde Dinge im Beschluss, zb dass es zwar rechtswidrig war, dass die Polizei mir meine Gelenkschoner weg nahm im Gewahrsam. Dass sie mir die Unterarmgehstützen weg nahm und somit die Bewegungsfreiheit in der Zelle enorm einschränkte, dagegen rechtsmäßig. Ich hätte sie ja als Waffe gegen Polizisten einsetzen können, wenn sie die Tür öffnen. Und die Fesselung vor Ort bei der Festnahme war ok zu Eingesicherung…

Oder das nicht zur Toilette lassen, irgnorieren von Notruf und urinieren müssen in der Zelle. Rechtsmäßig weil ich nicht vorgetragen habe, ein Problem mit der Blase zu haben. Wirklich absurd. Aber egal, ich habe das wesentliche gewonnen und die Polizei trägt die kompletten Kosten des Verfahrens. Das war die letzte Instanz.
Meine Schmerzensgeldklage, die fristgerecht eingereicht habe und bis zu der Entscheidung in Gewahrsamfrage ruhte, kann nun weiter gehen.
Mühsam ernähht sich das Eichhörnchen.
Ich kann meine Liste PMPK ( politisch motivierte Polizei-Kriminalität) um einen Fall erweiteren.
Um zwei sogar. Anfang Oktober habe ich vor dem Verwaltungsgericht Greifswald eine weitere Klage gewonnen ( gegen die dauer Beschlagnahme von Kletterausrüstung nach einer Aktion gegen LNG an der Rügenbrücke)
Klettern ist versammlungsimmanent. Von der Kunst- und Versammlungsfreiheit gedeckt

Titelbild: T. Christensen, Textzusatz von mir
