Das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, dass „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ sei. (§ 8, Abs. 3 PBefG). Hintergrund ist die UN-Behindertenrechtskonvention, wonach die Vertragsstaaten, zu denen seit dem Jahr 2009 auch die Bundesrepublik Deutschland gehört, zu Barrierefreiheit verpflichtet sind. Ausnahmen von der Regel (barrierefrei bis 01. Januar 2022) müssen im Nahverkehrsplan klar benannt und begründet werden.
DIE LINKE hat im Sozialausschuss der Stadt Lüneburg eine Anfrage zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen gestellt. Ich habe darüber hinaus zu diesem Thema eine Presseanfrage an den Landkreis Lüneburg gestellt, um die Situation dort zu erfassen.
Das Ergebnis ist ernüchternd. Und manch eine Begründung, die insbesondere die Hansestadt dafür liefert, zutiefst ableistisch.
Continuer la lecture de « Barrierefreiheit im ÖPNV? Aber der Denkmalschutz und die Stadtbildpflege! »