Sensible Polizei

Ungeschickte Polizeibeamt*innen verklagen Demonstrant*innen

Eichhörnchen-Artikel, Erstveröffentlichung in der GWR 416, Februar 2016

Polizist*innen sind sehr sensibel. Darum hat der Gesetzgeber Paragrafen geschaffen, die entweder nur für sie gelten oder fast ausschließlich zur Durchsetzung ihrer Interessen angewendet werden.

Eine „Beamtenbeleidigung“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Doch § 185 StGB, der Beleidigungsparagraf, findet fast ausschließlich Anwendung in Fällen wo Beamt*innen sich „in ihrer Ehe“ verletzt fühlen. Eine Demonstrantin, die im öffentlichen Fernsehen durch einen ranghohen Beamten als „verrückt“ oder „krank“ bezeichnet wird, muss dagegen nicht mit einer Anklage rechnen (1). Der Widerstandsparagraf (§ 113 StGB) ist exklusiv für Amtsträger*innen wie Polizeibeamt*innen gedacht und die Polizeigewerkschaften werden nicht müde zu erzählen, man müsse zum Schutz der Beamt*innen die Strafen erhöhen. Insbesondere Polizeibeamt*innen machen reichlich von diesem Vorwurf Gebrauch, um Demonstrant*innen zu kriminalisieren. Und da reicht schon der Vorwurf, eine Demonstrantin habe sich „schwer gemacht“ zur Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Ob als Angeklagte oder als Verteidigerin: ich habe schon etliche Verfahren dieser Art erlebt, wo die Beamt*innen partout die Schwerkraft nicht verstehen wollten und die Auffassung vertraten, mensch könne sich „schwer“ machen, also die physikalischen Gesetze durchbrechen. Und wenn der Widerstandsvorwurf nicht durch kommt, dann die Körperverletzung: es reicht wenn ein Polizist behauptet, er habe einen Schmerz verspürt, weil zum Beispiel auf seine – die Aktivistin würgende – Hand bei der Räumung einer Sitzblockade Druck ausgeübt wurde. Eine winzig kleine Schürfwunde, die sich eine Polizistin im Einsatz zuzieht, reicht auch für eine Anklage.

Ungeschickte Polizeibeamt*innen verklagen Demonstrant*innen

Eichhörnchen-Artikel, Erstveröffentlichung in der GWR 416, Februar 2016

Polizist*innen sind sehr sensibel. Darum hat der Gesetzgeber Paragrafen geschaffen, die entweder nur für sie gelten oder fast ausschließlich zur Durchsetzung ihrer Interessen angewendet werden.

Eine „Beamtenbeleidigung“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Doch § 185 StGB, der Beleidigungsparagraf, findet fast ausschließlich Anwendung in Fällen wo Beamt*innen sich „in ihrer Ehe“ verletzt fühlen. Eine Demonstrantin, die im öffentlichen Fernsehen durch einen ranghohen Beamten als „verrückt“ oder „krank“ bezeichnet wird, muss dagegen nicht mit einer Anklage rechnen (1). Der Widerstandsparagraf (§ 113 StGB) ist exklusiv für Amtsträger*innen wie Polizeibeamt*innen gedacht und die Polizeigewerkschaften werden nicht müde zu erzählen, man müsse zum Schutz der Beamt*innen die Strafen erhöhen. Insbesondere Polizeibeamt*innen machen reichlich von diesem Vorwurf Gebrauch, um Demonstrant*innen zu kriminalisieren. Und da reicht schon der Vorwurf, eine Demonstrantin habe sich „schwer gemacht“ zur Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Ob als Angeklagte oder als Verteidigerin: ich habe schon etliche Verfahren dieser Art erlebt, wo die Beamt*innen partout die Schwerkraft nicht verstehen wollten und die Auffassung vertraten, mensch könne sich „schwer“ machen, also die physikalischen Gesetze durchbrechen. Und wenn der Widerstandsvorwurf nicht durch kommt, dann die Körperverletzung: es reicht wenn ein Polizist behauptet, er habe einen Schmerz verspürt, weil zum Beispiel auf seine – die Aktivistin würgende – Hand bei der Räumung einer Sitzblockade Druck ausgeübt wurde. Eine winzig kleine Schürfwunde, die sich eine Polizistin im Einsatz zuzieht, reicht auch für eine Anklage.

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Bure – Der Widerstand gegen das Atomklo wächst!

Eichhörnchen Artikel aus der Zeitschrift Graswurzelrevolution Nr. 411, September 2016

In der Ortschaft Bure (Lothringen), unweit der deutschen Grenze, will die französische Regierung ein Endlager für hoch radioaktivem Müll in tiefen geologischen Tonschichten bauen. Das Vorhaben wurde CIGÉO getauft. (Siehe „Bure – Atomklo für immer?“, in: GWR 402, Oktober 2015)
Die ANDRA (Nationale Agentur zur Entsorgung von radioaktivem Müll), Bauherrin von CIGÉO, hat Anfang Juni 2016 mit der Rodung eines Waldes Namens „Bois Lejuc“ in Mandres-en-Barrois begonnen, erste Tatsachen zu schaffen. Und dies obwohl die ANDRA über keinerlei Bau- und Rodungsgenehmigung verfügte und das Gesetz zur Genehmigung einer ersten Bauphase – als industrielle Forschung getarnt – das Parlament noch nicht ein mal passiert hatte. Der Wald wurde am 19. Juni, wenige Tage nach Beginn der Bauarbeiten, im Anschluss an einem Waldspaziergang durch Projektgegner*innen besetzt. Diese Aktion stellt einen Wendepunkt für den Widerstand gegen das Atomklo in der Gegend dar: Noch nie zuvor wurde ein Platz besetzt. Noch nie zuvor unternahmen so viele Menschen gemeinsam einen solchen Akt des zivilen Ungehorsams.

Eichhörnchen Artikel aus der Zeitschrift Graswurzelrevolution Nr. 411, September 2016

In der Ortschaft Bure (Lothringen), unweit der deutschen Grenze, will die französische Regierung ein Endlager für hoch radioaktivem Müll in tiefen geologischen Tonschichten bauen. Das Vorhaben wurde CIGÉO getauft. (Siehe „Bure – Atomklo für immer?“, in: GWR 402, Oktober 2015)
Die ANDRA (Nationale Agentur zur Entsorgung von radioaktivem Müll), Bauherrin von CIGÉO, hat Anfang Juni 2016 mit der Rodung eines Waldes Namens „Bois Lejuc“ in Mandres-en-Barrois begonnen, erste Tatsachen zu schaffen. Und dies obwohl die ANDRA über keinerlei Bau- und Rodungsgenehmigung verfügte und das Gesetz zur Genehmigung einer ersten Bauphase – als industrielle Forschung getarnt – das Parlament noch nicht ein mal passiert hatte. Der Wald wurde am 19. Juni, wenige Tage nach Beginn der Bauarbeiten, im Anschluss an einem Waldspaziergang durch Projektgegner*innen besetzt. Diese Aktion stellt einen Wendepunkt für den Widerstand gegen das Atomklo in der Gegend dar: Noch nie zuvor wurde ein Platz besetzt. Noch nie zuvor unternahmen so viele Menschen gemeinsam einen solchen Akt des zivilen Ungehorsams.

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