Gelber Tod auf Schienen – GWR Artikel

In der gerade erschienenen GWR Nummer 428 gibt es einen Anti-Atom Schwerpunkt. Ich habe einen kurzen Artikel über Atomtransporte und einen sehr ausführlichen Hintergrundartikel über Gigéo, das geplante Atomklo in Bure darin veröffentlicht. Heute spiegele  ich den Urantransporte-Artikel, weil er ja passend zum Atomschiff der MACS « Bright Horizon » ist, das gestern in HH am SWT von C.Steinweg angelegt hat. Morgen veröffentliche ich den Artikel über Cigéo.

Gelber Tod auf Schienen

Brennelemente „Made in Germany“ für ein neues finnisches Atomkraftwerk

Antiatomgruppen hatten zum 24. Februar 2018 zu einen Streckenaktionstag gegen Urantransporte aufgerufen. Mahnwachen fanden an der Atomtransporte-Strecke in Hamburg, Buchholz, Münster und Köln statt. Zwischen Trier und Koblenz wurden die Menschen in Regionalzügen und Bahnhöfen auf die Gefahren des „gelben Tods“ auf Schienen aufmerksam gemacht. Die Aktivist*innen hatten für ihre Aktion die Strecke zwischen Hamburg und Trier ausgewählt, auf der regelmäßig Uranerzkonzentrat-Transporte fahren. Uranerzkonzentrat ist auch als „Yellow Cake“ (gelber Kuchen) bekannt. Gelbes Pulver symbolisierte die strahlende Fracht. In Hamburg wurde beispielsweise direkt über der Bahnstrecke, an der alle paar Wochen das Uranerzkonzentrat befördert wird, ein Urantransport aus Namibia der Hamburger Reederei MACS nachgestellt. Der „Container“ wies einige Löcher auf, das kommt tatsächlich auch in der Realität vor. Mit einem selbstgebauten „Geigerzähler“, „Strahlenschutzanzügen“ und Gasmasken machten die Aktivist*innen auf die Gefahren von Urantransporten aufmerksam. Ein Kaffeekränzchen mit Gasmasken stellte die vermeintliche Normalität der Atomtransporte dar. Die Aktion fand direkt vor dem Hamburger Umweltbehörde statt. Es wurde ein Offener Brief zugestellt, der ein Gespräch über die Frage einfordert, was der Umweltsenat gegen Atomtransporte unternehmen will (1).

In der gerade erschienenen GWR Nummer 428 gibt es einen Anti-Atom Schwerpunkt. Ich habe einen kurzen Artikel über Atomtransporte und einen sehr ausführlichen Hintergrundartikel über Gigéo, das geplante Atomklo in Bure darin veröffentlicht. Heute spiegele  ich den Urantransporte-Artikel, weil er ja passend zum Atomschiff der MACS « Bright Horizon » ist, das gestern in HH am SWT von C.Steinweg angelegt hat. Morgen veröffentliche ich den Artikel über Cigéo.

Gelber Tod auf Schienen

Brennelemente „Made in Germany“ für ein neues finnisches Atomkraftwerk

Antiatomgruppen hatten zum 24. Februar 2018 zu einen Streckenaktionstag gegen Urantransporte aufgerufen. Mahnwachen fanden an der Atomtransporte-Strecke in Hamburg, Buchholz, Münster und Köln statt. Zwischen Trier und Koblenz wurden die Menschen in Regionalzügen und Bahnhöfen auf die Gefahren des „gelben Tods“ auf Schienen aufmerksam gemacht. Die Aktivist*innen hatten für ihre Aktion die Strecke zwischen Hamburg und Trier ausgewählt, auf der regelmäßig Uranerzkonzentrat-Transporte fahren. Uranerzkonzentrat ist auch als „Yellow Cake“ (gelber Kuchen) bekannt. Gelbes Pulver symbolisierte die strahlende Fracht. In Hamburg wurde beispielsweise direkt über der Bahnstrecke, an der alle paar Wochen das Uranerzkonzentrat befördert wird, ein Urantransport aus Namibia der Hamburger Reederei MACS nachgestellt. Der „Container“ wies einige Löcher auf, das kommt tatsächlich auch in der Realität vor. Mit einem selbstgebauten „Geigerzähler“, „Strahlenschutzanzügen“ und Gasmasken machten die Aktivist*innen auf die Gefahren von Urantransporten aufmerksam. Ein Kaffeekränzchen mit Gasmasken stellte die vermeintliche Normalität der Atomtransporte dar. Die Aktion fand direkt vor dem Hamburger Umweltbehörde statt. Es wurde ein Offener Brief zugestellt, der ein Gespräch über die Frage einfordert, was der Umweltsenat gegen Atomtransporte unternehmen will (1).

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Eine ernüchternde Bilanz – Gesetz Cannabis als Medizin

Eichhörnchen Artikel aus GWR 420, Sommer 2017.

Das Gesetz « Cannabis als Medizin » ist für viele der Betroffenen eine Verschlimmbesserung

Ein neues Gesetz, das schwerkranke Menschen den Zugang zu medizinischem Cannabis auf Kosten ihrer Krankenkasse ermöglichen soll, trat am 11. März 2017 in Kraft (die GWR berichtete). Zuvor war es durch Bundestag und Bundesrat einstimmig beschlossen worden. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen verbessern.

Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Das führte dazu, dass viele Betroffene sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten. Schwer kranke Menschen hatten große Hoffnungen. Zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes herrscht allerdings Ratlosigkeit und Ernüchterung. Für viele der Betroffenen ist das Gesetz eine Verschlimmbesserung.

Eichhörnchen Artikel aus GWR 420, Sommer 2017.

Das Gesetz « Cannabis als Medizin » ist für viele der Betroffenen eine Verschlimmbesserung

Ein neues Gesetz, das schwerkranke Menschen den Zugang zu medizinischem Cannabis auf Kosten ihrer Krankenkasse ermöglichen soll, trat am 11. März 2017 in Kraft (die GWR berichtete). Zuvor war es durch Bundestag und Bundesrat einstimmig beschlossen worden. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen verbessern.

Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Das führte dazu, dass viele Betroffene sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten. Schwer kranke Menschen hatten große Hoffnungen. Zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes herrscht allerdings Ratlosigkeit und Ernüchterung. Für viele der Betroffenen ist das Gesetz eine Verschlimmbesserung.

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Sensible Polizei

Ungeschickte Polizeibeamt*innen verklagen Demonstrant*innen

Eichhörnchen-Artikel, Erstveröffentlichung in der GWR 416, Februar 2016

Polizist*innen sind sehr sensibel. Darum hat der Gesetzgeber Paragrafen geschaffen, die entweder nur für sie gelten oder fast ausschließlich zur Durchsetzung ihrer Interessen angewendet werden.

Eine „Beamtenbeleidigung“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Doch § 185 StGB, der Beleidigungsparagraf, findet fast ausschließlich Anwendung in Fällen wo Beamt*innen sich „in ihrer Ehe“ verletzt fühlen. Eine Demonstrantin, die im öffentlichen Fernsehen durch einen ranghohen Beamten als „verrückt“ oder „krank“ bezeichnet wird, muss dagegen nicht mit einer Anklage rechnen (1). Der Widerstandsparagraf (§ 113 StGB) ist exklusiv für Amtsträger*innen wie Polizeibeamt*innen gedacht und die Polizeigewerkschaften werden nicht müde zu erzählen, man müsse zum Schutz der Beamt*innen die Strafen erhöhen. Insbesondere Polizeibeamt*innen machen reichlich von diesem Vorwurf Gebrauch, um Demonstrant*innen zu kriminalisieren. Und da reicht schon der Vorwurf, eine Demonstrantin habe sich „schwer gemacht“ zur Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Ob als Angeklagte oder als Verteidigerin: ich habe schon etliche Verfahren dieser Art erlebt, wo die Beamt*innen partout die Schwerkraft nicht verstehen wollten und die Auffassung vertraten, mensch könne sich „schwer“ machen, also die physikalischen Gesetze durchbrechen. Und wenn der Widerstandsvorwurf nicht durch kommt, dann die Körperverletzung: es reicht wenn ein Polizist behauptet, er habe einen Schmerz verspürt, weil zum Beispiel auf seine – die Aktivistin würgende – Hand bei der Räumung einer Sitzblockade Druck ausgeübt wurde. Eine winzig kleine Schürfwunde, die sich eine Polizistin im Einsatz zuzieht, reicht auch für eine Anklage.

Ungeschickte Polizeibeamt*innen verklagen Demonstrant*innen

Eichhörnchen-Artikel, Erstveröffentlichung in der GWR 416, Februar 2016

Polizist*innen sind sehr sensibel. Darum hat der Gesetzgeber Paragrafen geschaffen, die entweder nur für sie gelten oder fast ausschließlich zur Durchsetzung ihrer Interessen angewendet werden.

Eine „Beamtenbeleidigung“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Doch § 185 StGB, der Beleidigungsparagraf, findet fast ausschließlich Anwendung in Fällen wo Beamt*innen sich „in ihrer Ehe“ verletzt fühlen. Eine Demonstrantin, die im öffentlichen Fernsehen durch einen ranghohen Beamten als „verrückt“ oder „krank“ bezeichnet wird, muss dagegen nicht mit einer Anklage rechnen (1). Der Widerstandsparagraf (§ 113 StGB) ist exklusiv für Amtsträger*innen wie Polizeibeamt*innen gedacht und die Polizeigewerkschaften werden nicht müde zu erzählen, man müsse zum Schutz der Beamt*innen die Strafen erhöhen. Insbesondere Polizeibeamt*innen machen reichlich von diesem Vorwurf Gebrauch, um Demonstrant*innen zu kriminalisieren. Und da reicht schon der Vorwurf, eine Demonstrantin habe sich „schwer gemacht“ zur Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Ob als Angeklagte oder als Verteidigerin: ich habe schon etliche Verfahren dieser Art erlebt, wo die Beamt*innen partout die Schwerkraft nicht verstehen wollten und die Auffassung vertraten, mensch könne sich „schwer“ machen, also die physikalischen Gesetze durchbrechen. Und wenn der Widerstandsvorwurf nicht durch kommt, dann die Körperverletzung: es reicht wenn ein Polizist behauptet, er habe einen Schmerz verspürt, weil zum Beispiel auf seine – die Aktivistin würgende – Hand bei der Räumung einer Sitzblockade Druck ausgeübt wurde. Eine winzig kleine Schürfwunde, die sich eine Polizistin im Einsatz zuzieht, reicht auch für eine Anklage.

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Bure – Der Widerstand gegen das Atomklo wächst!

Eichhörnchen Artikel aus der Zeitschrift Graswurzelrevolution Nr. 411, September 2016

In der Ortschaft Bure (Lothringen), unweit der deutschen Grenze, will die französische Regierung ein Endlager für hoch radioaktivem Müll in tiefen geologischen Tonschichten bauen. Das Vorhaben wurde CIGÉO getauft. (Siehe „Bure – Atomklo für immer?“, in: GWR 402, Oktober 2015)
Die ANDRA (Nationale Agentur zur Entsorgung von radioaktivem Müll), Bauherrin von CIGÉO, hat Anfang Juni 2016 mit der Rodung eines Waldes Namens „Bois Lejuc“ in Mandres-en-Barrois begonnen, erste Tatsachen zu schaffen. Und dies obwohl die ANDRA über keinerlei Bau- und Rodungsgenehmigung verfügte und das Gesetz zur Genehmigung einer ersten Bauphase – als industrielle Forschung getarnt – das Parlament noch nicht ein mal passiert hatte. Der Wald wurde am 19. Juni, wenige Tage nach Beginn der Bauarbeiten, im Anschluss an einem Waldspaziergang durch Projektgegner*innen besetzt. Diese Aktion stellt einen Wendepunkt für den Widerstand gegen das Atomklo in der Gegend dar: Noch nie zuvor wurde ein Platz besetzt. Noch nie zuvor unternahmen so viele Menschen gemeinsam einen solchen Akt des zivilen Ungehorsams.

Eichhörnchen Artikel aus der Zeitschrift Graswurzelrevolution Nr. 411, September 2016

In der Ortschaft Bure (Lothringen), unweit der deutschen Grenze, will die französische Regierung ein Endlager für hoch radioaktivem Müll in tiefen geologischen Tonschichten bauen. Das Vorhaben wurde CIGÉO getauft. (Siehe „Bure – Atomklo für immer?“, in: GWR 402, Oktober 2015)
Die ANDRA (Nationale Agentur zur Entsorgung von radioaktivem Müll), Bauherrin von CIGÉO, hat Anfang Juni 2016 mit der Rodung eines Waldes Namens „Bois Lejuc“ in Mandres-en-Barrois begonnen, erste Tatsachen zu schaffen. Und dies obwohl die ANDRA über keinerlei Bau- und Rodungsgenehmigung verfügte und das Gesetz zur Genehmigung einer ersten Bauphase – als industrielle Forschung getarnt – das Parlament noch nicht ein mal passiert hatte. Der Wald wurde am 19. Juni, wenige Tage nach Beginn der Bauarbeiten, im Anschluss an einem Waldspaziergang durch Projektgegner*innen besetzt. Diese Aktion stellt einen Wendepunkt für den Widerstand gegen das Atomklo in der Gegend dar: Noch nie zuvor wurde ein Platz besetzt. Noch nie zuvor unternahmen so viele Menschen gemeinsam einen solchen Akt des zivilen Ungehorsams.

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