Eine ernüchternde Bilanz – Gesetz Cannabis als Medizin

Eichhörnchen Artikel aus GWR 420, Sommer 2017.

Das Gesetz « Cannabis als Medizin » ist für viele der Betroffenen eine Verschlimmbesserung

Ein neues Gesetz, das schwerkranke Menschen den Zugang zu medizinischem Cannabis auf Kosten ihrer Krankenkasse ermöglichen soll, trat am 11. März 2017 in Kraft (die GWR berichtete). Zuvor war es durch Bundestag und Bundesrat einstimmig beschlossen worden. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen verbessern.

Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Das führte dazu, dass viele Betroffene sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten. Schwer kranke Menschen hatten große Hoffnungen. Zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes herrscht allerdings Ratlosigkeit und Ernüchterung. Für viele der Betroffenen ist das Gesetz eine Verschlimmbesserung.

Eichhörnchen Artikel aus GWR 420, Sommer 2017.

Das Gesetz « Cannabis als Medizin » ist für viele der Betroffenen eine Verschlimmbesserung

Ein neues Gesetz, das schwerkranke Menschen den Zugang zu medizinischem Cannabis auf Kosten ihrer Krankenkasse ermöglichen soll, trat am 11. März 2017 in Kraft (die GWR berichtete). Zuvor war es durch Bundestag und Bundesrat einstimmig beschlossen worden. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen verbessern.

Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Das führte dazu, dass viele Betroffene sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten. Schwer kranke Menschen hatten große Hoffnungen. Zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes herrscht allerdings Ratlosigkeit und Ernüchterung. Für viele der Betroffenen ist das Gesetz eine Verschlimmbesserung.

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Gesetz Cannabis als Medizin: eine Verschlimmbesserung

Im Februar berichtete ich in einem Artikel für die GWR über das am 19. Januar 2017 einstimmig durch den Bundestag verabschiedete neue Gesetz zu Cannabis als Medizin. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden, die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis als Medizin verbessern. Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG beim BfArM beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Was dazu führte, dass viele Betroffenen sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten.

Ich selbst bin im Besitz einer solchen Ausnahmegenehmigung und berichtete vor einem Jahr in einem Artikel über den langen Weg zu dieser Genehmigung hin. Ich habe die hohen Kosten der Therapie in Kauf genommen, weil ich über den laufenden Gesetzgebungsprozess und die Aussicht auf baldige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse bescheid wusste. Die Therapie mit Cannabisblüten wirkt bei mir sehr gut, sie bringt mir Schmerzlinderung und Lebensqualität. Das hat mein Umfeld verstanden und ich erhielt punktuelle finanzielle Unterstützung.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes denken viele Menschen, dass die Patient*innen nun versorgt sind und alles in Ordnung ist. Dass das Gesetz für viele Betroffenen aber eine Verschlimmbesserung bedeutet, haben viele noch nicht mitbekommen. Die Schlagzeilen vom März zu „Kiffen auf Rezept“ sind in den Köpfen. Betroffenen haben um so schwerer, auf ihre Notsituation hinzuweisen und ihre Rechte durchzusetzen – weil das Thema in der Öffentlichkeit kaum noch beachtet wird. Ich klage inzwischen vor dem Sozialgericht gegen meine Krankenkasse. Dieser Bericht soll über die aktuelle Situation aufklären und anderen Betroffenen, die ebenfalls mit einer Ablehnung der Übernahme der Kosten durch ihre Krankenkasse zu kämpfen haben, helfen. Auf Dauer ist das aber keine Lösung.

Im Februar berichtete ich in einem Artikel für die GWR über das am 19. Januar 2017 einstimmig durch den Bundestag verabschiedete neue Gesetz zu Cannabis als Medizin. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden, die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis als Medizin verbessern. Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG beim BfArM beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Was dazu führte, dass viele Betroffenen sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten.

Ich selbst bin im Besitz einer solchen Ausnahmegenehmigung und berichtete vor einem Jahr in einem Artikel über den langen Weg zu dieser Genehmigung hin. Ich habe die hohen Kosten der Therapie in Kauf genommen, weil ich über den laufenden Gesetzgebungsprozess und die Aussicht auf baldige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse bescheid wusste. Die Therapie mit Cannabisblüten wirkt bei mir sehr gut, sie bringt mir Schmerzlinderung und Lebensqualität. Das hat mein Umfeld verstanden und ich erhielt punktuelle finanzielle Unterstützung.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes denken viele Menschen, dass die Patient*innen nun versorgt sind und alles in Ordnung ist. Dass das Gesetz für viele Betroffenen aber eine Verschlimmbesserung bedeutet, haben viele noch nicht mitbekommen. Die Schlagzeilen vom März zu „Kiffen auf Rezept“ sind in den Köpfen. Betroffenen haben um so schwerer, auf ihre Notsituation hinzuweisen und ihre Rechte durchzusetzen – weil das Thema in der Öffentlichkeit kaum noch beachtet wird. Ich klage inzwischen vor dem Sozialgericht gegen meine Krankenkasse. Dieser Bericht soll über die aktuelle Situation aufklären und anderen Betroffenen, die ebenfalls mit einer Ablehnung der Übernahme der Kosten durch ihre Krankenkasse zu kämpfen haben, helfen. Auf Dauer ist das aber keine Lösung.

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sichtbare und nicht sichtbare Behinderung

Kolumne: anders sein

Ich leide seit 2004 an chronische rheumatoide Arthritis (Autoimmunkrankheit, schmerzhafte chronische Gelenkentzündung). Der Verlauf meiner Erkrankung gilt als schwer beeinflussbar. Auf dem Papier habe ich einen Grad der Behinderung von 80 mit Merkzeichen G und B. Aber was heißt „Behinderung“ im Alltag? Das ist nicht auf eine Plastikkarte mit der Aufschrift „Schwerbehindertenausweis“ zu reduzieren! „
Ich berichte in dieser Kolumne „anders sein“  über den Kampf um eine adäquate Schmerzbehandlung, über meine Erfahrungen als Schwerbehinderte und den Umgang der Gesellschaft damit. Manche Texte richten sich an „gesunde“ Menschen, es geht um Vermittlung, weil „gesunde“ Menschen sich in den Alltag chronisch kranker Menschen nicht hineinversetzen können. Andere Texte, können anderen Betroffenen Ideen für ihren eigenen Kampf gegen die Krankheit und die Mühlen des bürokratischen Gesundheitssystems nützlich sein.

Heute: sichtbare und nicht sichtbare Behinderung

Kolumne: anders sein

Ich leide seit 2004 an chronische rheumatoide Arthritis (Autoimmunkrankheit, schmerzhafte chronische Gelenkentzündung). Der Verlauf meiner Erkrankung gilt als schwer beeinflussbar. Auf dem Papier habe ich einen Grad der Behinderung von 80 mit Merkzeichen G und B. Aber was heißt „Behinderung“ im Alltag? Das ist nicht auf eine Plastikkarte mit der Aufschrift „Schwerbehindertenausweis“ zu reduzieren! „
Ich berichte in dieser Kolumne „anders sein“  über den Kampf um eine adäquate Schmerzbehandlung, über meine Erfahrungen als Schwerbehinderte und den Umgang der Gesellschaft damit. Manche Texte richten sich an „gesunde“ Menschen, es geht um Vermittlung, weil „gesunde“ Menschen sich in den Alltag chronisch kranker Menschen nicht hineinversetzen können. Andere Texte, können anderen Betroffenen Ideen für ihren eigenen Kampf gegen die Krankheit und die Mühlen des bürokratischen Gesundheitssystems nützlich sein.

Heute: sichtbare und nicht sichtbare Behinderung

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Cannabis als Medizin …

 und das gesellschaftliche Tabu Behinderung

Quelle und Erstveröffentlichung:  GWR 416, Februar 2017

Der Bundestag hat am 19. Januar 2017 einstimmig ein für schwer kranke Menschen wichtiges Gesetz verabschiedet. Schmerzpatient*innen und chronisch kranke Menschen, bei denen keine konventionelle Therapie hilft, erhalten künftig medizinisches Cannabis auf Rezept. GWR-Mitherausgeberin Cécile Lecomte wirft einen kritischen Blick auf die Gesundheitspolitik und das neue Gesetz – aus einer Betroffenen-Perspektive. (GWR-Red.)

„Warum humpelst du? Hast du dich verletzt?“, werde ich häufig gefragt. Meine Behinderung passt nicht so wirklich ins Bild der Kletteraktivistin, die den Klimakillern auf’s Dach steigt. Viele kennen mich als Polit-Kletter-Aktivistin und können sich kaum vorstellen, dass ich – zumindest im Sinne der Horizontal-Gesellschaft – schwerbehindert bin. Noch verdutzter reagieren Polizeibeamt*innen, wenn ich nach einer erfolgreichen Kletteraktion erstmal nach meinen Arthritis-Gehstützen greife, um den Beamt*innen folgen zu können und später bei einer Ingewahrsamnahme auf die Aushändigung meiner Hanfkekse bestehe.

 und das gesellschaftliche Tabu Behinderung

Quelle und Erstveröffentlichung:  GWR 416, Februar 2017

Der Bundestag hat am 19. Januar 2017 einstimmig ein für schwer kranke Menschen wichtiges Gesetz verabschiedet. Schmerzpatient*innen und chronisch kranke Menschen, bei denen keine konventionelle Therapie hilft, erhalten künftig medizinisches Cannabis auf Rezept. GWR-Mitherausgeberin Cécile Lecomte wirft einen kritischen Blick auf die Gesundheitspolitik und das neue Gesetz – aus einer Betroffenen-Perspektive. (GWR-Red.)

„Warum humpelst du? Hast du dich verletzt?“, werde ich häufig gefragt. Meine Behinderung passt nicht so wirklich ins Bild der Kletteraktivistin, die den Klimakillern auf’s Dach steigt. Viele kennen mich als Polit-Kletter-Aktivistin und können sich kaum vorstellen, dass ich – zumindest im Sinne der Horizontal-Gesellschaft – schwerbehindert bin. Noch verdutzter reagieren Polizeibeamt*innen, wenn ich nach einer erfolgreichen Kletteraktion erstmal nach meinen Arthritis-Gehstützen greife, um den Beamt*innen folgen zu können und später bei einer Ingewahrsamnahme auf die Aushändigung meiner Hanfkekse bestehe.

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Der lange Weg zum Cannabis als Medizin

Nach jahrelangem Kampf gegen die Schmerzen bin ich heute im Besitz einer Genehmigung für Cannabis als Medizin aus der Apotheke. Ich berichte hier über meine Erfahrung – für andere Betroffenen, die vielleicht diesen Weg wagen möchten und zur Sensibilisierung von „gesunden“ Menschen zu diesem Thema. Es ist kein Kiffen auf Rezept, nein! Es geht um Schmerzlinderung und Lebensqualität. Der Weg dahin war beschwerlich und verdammt teuer, aber wenn man Schmerzen hat…

Nach jahrelangem Kampf gegen die Schmerzen bin ich heute im Besitz einer Genehmigung für Cannabis als Medizin aus der Apotheke. Ich berichte hier über meine Erfahrung – für andere Betroffenen, die vielleicht diesen Weg wagen möchten und zur Sensibilisierung von „gesunden“ Menschen zu diesem Thema. Es ist kein Kiffen auf Rezept, nein! Es geht um Schmerzlinderung und Lebensqualität. Der Weg dahin war beschwerlich und verdammt teuer, aber wenn man Schmerzen hat…

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Vom Umgang mit chronischen Krankheiten und Behinderung

Grüße aus einem andren Planet, die Rheumaklinik Bad Eilsen

« Warum humpelst ? Hast du dich verletzt?  » wie oft muss ich mich – selbst bei Menschen die über meine chronische Krankheit Bescheid wissen – diese Fragen anhören… « Die gleiche Frage kannst du morgen oder in 3 Monaten nochmal stellen. Chronische Polyarthritis ist nicht heilbar » erwidere ich meist etwas gereizt.Die Fragen sind natürlich nicht böse gemeint. Aber wer hat Lust, jeden Tag das selbe zu wiederholen und sich immer wieder mit einer in sich schon sehr belastenden und schmerzhaften Krankheit auseinander zu setzen? Nur die wenigen Menschen können sich wirklich vorstellen, was es heißt, mit einer chronischen Krankheit zu leben, dass man nicht von heute auf morgen wieder gesund wird. Und bei Rheuma kommt das Vorurteil, dass es nur alte Menschen treffen würde, hinzu. Mit Rheuma sind aber alle Krankheiten des Bewegungsapparates gemeint. Polyarthritis, eine autoimmun bedingte chronische Gelenkentzündung, kann auch Kinder treffen!

Grüße aus einem andren Planet, die Rheumaklinik Bad Eilsen

« Warum humpelst ? Hast du dich verletzt?  » wie oft muss ich mich – selbst bei Menschen die über meine chronische Krankheit Bescheid wissen – diese Fragen anhören… « Die gleiche Frage kannst du morgen oder in 3 Monaten nochmal stellen. Chronische Polyarthritis ist nicht heilbar » erwidere ich meist etwas gereizt.Die Fragen sind natürlich nicht böse gemeint. Aber wer hat Lust, jeden Tag das selbe zu wiederholen und sich immer wieder mit einer in sich schon sehr belastenden und schmerzhaften Krankheit auseinander zu setzen? Nur die wenigen Menschen können sich wirklich vorstellen, was es heißt, mit einer chronischen Krankheit zu leben, dass man nicht von heute auf morgen wieder gesund wird. Und bei Rheuma kommt das Vorurteil, dass es nur alte Menschen treffen würde, hinzu. Mit Rheuma sind aber alle Krankheiten des Bewegungsapparates gemeint. Polyarthritis, eine autoimmun bedingte chronische Gelenkentzündung, kann auch Kinder treffen!

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