Der Prozess um eine Abseilaktion gegen einen Urantransport in Buchholz vor einem Jahr geht vor dem Amtsgericht Potsdam am 12. September um 11 Uhr weiter. (Saal 21, Jägerallee 10 -12)
Hinweis: Prozessbesucher*innen müssen sich aber auf willkürlichen Eingangskontrollen einstellen! Heute gab es Kontrollen bei Gerichtseingang (Metalldetektor und so) und dann noch extra vor dem Saal mit extra-Verfügung für meinen Prozess weil Atomkraftgegner*innen verdammt gefährlich sind. Wer eine Voreingenommenheit des Gerichtes darin sieht … ach was! Richterin Ahle entscheidet sowieso selbst per Ankreuzformular, dass sie nicht befangen befangen ist!
Der Tag war lang: 8 Stunden Fahrt, 5 Stunden intensiver Verhandlung mit heftigem verbalem Schlagabtausch mit Richterin Ahle und eine Migräne die meine Konzentrationsfähigkeit seit 3 Tagen einschränkt. Entsprechend kann ich gerade keinen richtigen Bericht schreiben. Ich gebe aber den Fortsetzungstermin jetzt schon bekannt, damit solidarische Menschen es einrichten können, den Prozess zu besuchen. Ich freue mich immer über Unterstützung! Die ist angesichts des Verhandlungsstils der zuständigen Richterin bitter notwendig.
Wir mussten heute mit Richterin Ahle heftig ins Gericht gehen, um die Rechte der Verteidigung durchzusetzen – oder es zumindest zu versuchen. Auf Beanstandungen ihrer Verhandlungsleitung und einen ausführlich begründeten Befangenheitsantrag reagierte die Richterin mit der Drohung nach strafrechtlichen Verfolgung.
Ein Zeuge, der Polizeidirektor Lehne der PI Harburg, wurde 1,5 Stunden lang vernommen. Am 12. September soll ein weiterer Polizeizeuge vernommen werden.
Bericht folgt wenn die Migräne weg ist. Hier nur eine kleine Anekdote zur Aussage von Polizeidirektor Lehne: auch wenn das AG Tostedt die Ingewahrsamnahme nach der verfahrensgegenständliche Aktion gerade für rechtswidrig erklärt hat, ist der Herr Polizeidirektor der Meinung, dass ich immer in Gewahrsam zu nehmen bin, weil ich « sehr gut klettern kann » – auch wenn er keinen einzigen Fall nennen konnte, wo ich nach einer erfolgreichen Aktion gleich die neue gestartet hätte (ach und genau darum ging es auch bei meinen jüngst gewonnenen Verfassungsbeschwerden!). Also weil ich klettern kann, muss ich seiner Meinung nach, nach jeder Kletterdemonstration meiner Freiheit beraubt werden! Ich habe aber im Polizeigesetz SOG keinen Paragrafen « Eichhörnchen ist festzunehmen, weil sie gut klettert » gefunden…
Wir sehen uns am Samstag auf der Demonstration in Lingen! Wie ich es in meiner Erklärung zum Prozess heute gesagt habe: « Repression wird mich nicht davon überzeugen, dass Atomkraft gut ist »
Für’s erste veröffentliche ich meine heute verlesene Erklärung zu den Umständen des Prozesses, die ich schriftlich vorbereitet hatte.
Erklärung zu den Umständen von diesem Prozess
Der Castor fährt und keiner geht hin? Die Politik hat doch den „Atomausstieg“ beschlossen und die Endlagersuche startet neu. Die Antiatombewegung hat doch das erreicht, was sie haben wollte, wozu noch protestieren?
Die Realität sieht anders aus. Der Atomkonzern EnBW beharrt auf seine sinnlose Atommüllverschiebung auf dem Neckar. Und von weißer Karte kann bei der Endlagersuche nicht die Rede sein, wenn die Lagerung in tiefen geologischen Schichten von vorneherein festgelegt ist und Gorleben, ein damals aus rein politischen Gründen ausgewählter Standort, als möglicher Endlagerstandort weiter in Erwägung gezogen wird. Aus guten Gründen boykottiert die BI Lüchow-Dannenberg die Inszenierung der Regierenden zum diesem Thema.
Und Tag für Tag fahren weiter Atomtransporte, die der Versorgung der Atomanlagen weltweit dienen. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen dürfen unbefristet weiter laufen und Brennstoff produzieren. Am kommenden Samstag findet eine Demonstration in Lingen statt.
Und wer statt den Versprechen aus der Politik Glauben zu schenken, sich aktiv für ein wirkliches Ende der Atomkraft einsetzt, wird verfolgt. Im Namen des Volkes wird mit der Repressionskeule gegen Umweltaktivist*innen vorgegangen.
Verfolgung opportun ?
Wenn Atomkraftgegner*innen den Hamburger Grünen auf’s Dach steigen, um sie an ihr nicht umgesetztes Versprechen den Atomtransporten durch Hamburg ein Ende zu setzen zu erinnern, erhalten sie eine Anklageschrift.Wenn Atomkraftgegner*innen Urantransporte durch kreative öffentlichkeitswirksame Aktionen für einige Stunden blockieren, besteht seitens des Staates ein öffentliches Interesse daran, die Menschen strafrechtlich zu verfolgen. Oder er sieht es als „opportun“ an, die Menschen zu verfolgen, wie es im Ordnungswirdrigkeitsrecht so heißt. Das „Opportunitätsprinzip“ besagt, dass Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden dürfen, es aber nicht müssen, wenn dies nicht opportun ist. Wenn es aber um die Atomkraft geht, ist es ja immer opportun, schließlich will ja der Staat seine Atompolitik gegen den Willen den Menschen durchsetzen und sein Ausstiegsversprechen dient nur der Beruhigung und Schwächung der Antiatombewegung.
Dieser Prozess beweist dies erneut: Weil der luftige Protest gegen einen Uranzug in Buchholz in der Nordheide (Niedersachsen) vor gut einem Jahr eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll muss ich die lange Reise nach Potsdam antreten, um mich gegen ein ohne Prozess durch die Bundespolizei willkürlich verhängtes Bußgeld im Rahmen eines Einspruchsverfahrens vor Gericht zu wehren.
Potsdam ist weder mein Wohnort noch der Tatort. Aber Verhältnismäßigkeit und die Grundsätze eines fairen Verfahrens interessieren Richterin Ahle nicht. Vielmehr hat sie versucht, mich zum Aufgeben meiner Verteidigungsposition zu nötigen, indem sie Anträge nicht- , falsch oder einfach zu meinem Nachteil beschieden hat und ständig auf das schriftliche Verfahren hingewiesen hat. Eine Verfahrensweise, die ich aus gutem Grunde ablehne, wie ich es in diesem Verfahren bereits mehrfach klar gemacht habe – zuletzt in dem Befangenheitsantrag zu Beginn dieser Hauptverhandlung. Im schriftlichen Verfahren können keine Zeugen richtig vernommen werden und die Glaubhaftigkeit der Aussagen geprüft werden. Copy and Paste Berichte aus der Akte (die Beamten schreiben ja gern voneinander ab wenn sie ihre Berichte schreiben) sind keine geeigneten Beweismittel. Ohne mündliche Vernehmung der Zeugen kann meiner Meinung nach keine Beweisaufnahme durchgeführt werden. Ein fairer Prozess ist nicht möglich. Darum ist das Argument des Gerichts, ich hätte auf eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren eingehen können und in diesem Verfahren meine Einwände einbringen können, vollkommen absurd. Ich bestehe darauf, meine Grundrechte wahr zu nehmen. Darunter zählt mein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung.
Atompolitik = Verletzung von Grundrechten
Wenn der Staat gegen die eigenen Gesetze verstößt, hat dieser nichts zu befürchten. Das Amtsgericht Tostedt hat auf meinen Antrag hin meine nach der Aktion in Buchholz vor einem Jahr durch Polizeidirektor Lehne angeordnete Ingewahrsamnahme für rechtswidrig sowohl dem Grunde nach als auch auf Grund der Misshandlungen im Polizeigewahrsam für rechtswidrig erklärt.
Freiheitsberaubung und Verletzung der körperlichen Unversehrtheit
Die Freiheitseinziehung war rechtswidrig, weil der Polizei mildere Mittel als eine Ingewahrsamnahme zur Verfügung standen (Platzverweis), um den Protest gegen den Uranzug zu unterbinden. Die Beamt*innen wurden schon zum Zeitpunkt der Festnahme darüber in kenntnis gesetzt, es wurde ihnen erläutert, sie würden sich der Freiheitsberaubung strafbar machen, wenn sie wider besserem Willen eine rechtswidrige Freiheitsentziehung anordnen und durchziehen. Die Antwort im Polizeiauto lautete „Es ist mir vollkommen egal, ob diese Maßnahme jetzt rechtmäßig ist oder nicht. Sie können im Nachhinein klagen.“Jetzt habe ich ein Zettel Papier, dass mir bescheinigt, dass die Polizei unfähig ist, sich an die eigenen Gesetze zu halten – das Gesetz wonach die Ingewahrsamnahme angeordnet wurde ist ausgerechnet ein Polizeigesetz. Von Polizeibeamten darf offensichtlich nicht verlangt werden, dass sie Menschen nicht ihrer Freiheit in bewusst willkürlicher Art und Weise berauben.
Ich habe jedenfalls keine Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, womit die Einleitung eines Ermittlungsverfahren gegen die involvierten Beamt*innen und das öffentliche Interesse an der Verfolgung mitgeteilt wird. Obwohl mindestens ein Anfangsverdacht bestehen dürfte. Und zwar nicht nur wegen Freiheitsberaubung. Das Gericht hat auch Misshandlungen während des Gewahrsams festgestellt. Das absichtliche unnötige Zufügen von Schmerzen durch die Wegnahme von
ärztlich attestierten Hilfsmitteln ist eine Form von Misshandlung. Darauf wurden die Beamt*innen hingewiesen. Aber selbst wenn Verfahren gegen Polizist*innen eingeleitet werden: Die StA hat kein Interesse an einer Verfolgung und bescheinigt einfach den Beamten ein Irrtum, den sie nicht vermeiden konnten, dass sie ja das Polizeigesetz nicht kennen (müssen).
Ich zitiere aus einer Einstellungsverfügung der StA Gießen. Ich wurde damals willkürlich wegen Kreidemalen in Gewahrsam genommen und dort misshandelt. Ich erhielt dafür 1500 Euro Schmerzensgeld – nicht aus der Tasche von den verantwortlichen Polizist*innen, sondern vom Steuerzahler, da das Land das Geld zahlte.
» Auch verwirklichten die Beschuldigten den Tatbestand der Freiheitsberaubung zum Nachteil der Anzeigeerstatterin sowohl in objektiver also auch subjektiver Hinsicht, da der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin anordnete und die Beschuldigten PK Seibel und PK Brettschneider diese umsetzen.[…] Allerdings ging der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer von der Rechtmäßigkeit seines Handels aus. Denn er meinte, die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin wäre gem. § 32 Abs. 1. Nr 1. und Nr 2 HSOG erforderlich und seine Anordnung damit gerechtfertigt gewesen. Damit handelte der Beschuldigte in einem Irrtum über rechtfertigende Umstände (so genannter Erlaubnistatbestandsirrtum), was zur Straflosigkeit seines Handeln führt. »
Einzelheiten zu diesem Fall gibt es in meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ 2014 im Verlag Graswurzelrevolution erschienen.(ISBN 978-3-939045-23-6).Aber wie es immer so ist: Der Atomstaat ist Wiederholungstäter und stört sich nicht daran, mit Willkür gegen den Willen der Menschen vorzugehen.
Repression wird den Widerstand nicht einschüchtern. Weder ein Prozess noch Freiheitsberaubungen und Misshandlungen werden mich davon überzeugen, dass Atomkraft gut ist.
Und schon gar nicht angesichts dessen, dass diese Form der Energiegewinnung jeden Tag tötet. Auch im Normalbetrieb. Die Demonstration, die Gegenstand dieser Verhandlung ist, richtete sich gegen einen Urantransport, der die Uranfabrik in Narbonne Malvési zum Ziel hatte. Wer – wie ich – dort gewesen ist und über die Anlage recherchiert hat, vertriebenen Einwohner*innen oder einem an Leukämie erkranken Mitarbeiter interviewt hat, kann nur die sofortige Abschaltung der Anlage und den sofortigen stopp aller Atomtransporte fordern und sich dafür mit konkreten Aktionen einsetzen. Ja ich will Sand im Getriebe der Tötungsmaschinerie Atomkraft sein!
Atomkraft ist kriminell, nicht der Widerstand! Atomausstieg ist Seilarbeit!
Ich habe anschließend über die Uranfabrik in Narbonne Malvési, die im Normalbetrieb tötet, berichtet und mein Dossier über diese Anlage in Broschüre-Form eingereicht.
- DPA zum Prozess
Das Urteil von Richterin Ahle aus Potsdam (500 Euro Bußgeld) wurde aufgehoben! Siehe Artikel dazu
Der Gewahrsam war außerdem rechtswidrig.